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E-Book, Deutsch, 540 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe Fachbuch

Backer / Rambach / Wilcken Praxishandbuch Arbeitszeugnisse

Rechtssichere Grundlagen und Musterzeugnisse

E-Book, Deutsch, 540 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe Fachbuch

ISBN: 978-3-648-15009-2
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Was muss bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses beachtet werden? Welche Zeugnisarten gibt es? Wer hat einen rechtlichen Anspruch darauf? Und wer haftet bei Fehlern? Mit diesem Praxishandbuch erstellen Sie für jeden Mitarbeiter das richtige Arbeitszeugnis im Handumdrehen - von A wie Account-Manager bis Z wie Zweiradmechaniker. Es bietet Ihnen das nötige Grundlagenwissen und das spezifische rechtliche Know-how. Bewertungsbögen zur Einschätzung von Leistungen, juristisch geprüfte Musterzeugnisse und Textbausteine sowie Checklisten zur Prüfung fertiger Zeugnisse helfen Ihnen zusätzlich. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Inhalte:

- Aufbau und zentrale Inhalte der verschiedenen Zeugnisarten
- Über 260 Musterzeugnisse für alle Branchen
- Leistungen und Verhalten richtig beurteilen
- Zeugnisausstellung: Rechtsanspruch und Zeitpunkt
- Vorgehen bei Spezialfällen: Eltern- und Pflegezeit, fristlose Kündigung, Wettbewerbsverbot u. v. m.
- Gerichtliche Durchsetzung, Änderung und Widerruf eines Arbeitszeugnisses
- Haftung des Arbeitgebers bei fehlerhaften Zeugnissen
- NEU in der 2. Auflage: Erweiterung um digitale Kompetenzen
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Weitere Infos & Material


1 Zeugnisarten
Zusammenfassung Die nachfolgenden Ausführungen beseitigen die in der Praxis häufig herrschende Unklarheit über die verschiedenen Zeugnisarten und die daran geknüpften Ansprüche des Arbeitnehmers. Die verschiedenen Bezeichnungen wie qualifiziertes Zeugnis und Endzeugnis rühren daher, dass entweder aus der inhaltlichen Perspektive oder aus der zeitlichen Perspektive gedacht wird: Aus der inhaltlichen Perspektive wird das einfache Zeugnis vom qualifizierten Zeugnis unterschieden. Bei der zeitlichen Perspektive kommt es auf den Zeitpunkt im Arbeitsverhältnis oder nach dessen Ende an, zu dem das Zeugnis ausgestellt wurde oder wird. Man spricht vom Endzeugnis, dem vorläufigen Zeugnis oder dem Zwischenzeugnis. Wie sich diese Zeugnisarten voneinander unterscheiden, beschreiben wir im Folgenden. Zunächst gehen wir auf die beiden Zeugnistypen in der inhaltlichen Differenzierung ein, dann auf die Zeugnistypen in der zeitlichen Differenzierung. Da sich die gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bestimmungen im Wesentlichen entsprechen, wird von einem einheitlichen Zeugnisrecht für alle Arbeitnehmer ausgegangen. 1.1 Einfaches Zeugnis
Beim einfachen Zeugnis werden lediglich die Art des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, einzelne regelmäßig durchgeführte Aufgabenbereiche und dessen Dauer bestätigt. Aussagen über die Leistungen des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin, über Führung und Verhalten werden im einfachen Zeugnis nicht getroffen. Einfaches Zeugnis Frau Dipl.-Kffr. Lisa Lange arbeitete vom 1. August 2012 bis zum 31. Oktober 2021 als Personalabteilungsleiterin in unserem Unternehmen. Ihre Zuständigkeit im Personalwesen erstreckte sich auf die folgenden Bereiche: Durchführung verschiedener Maßnahmen zur Organisationsentwicklung, Durchführung der Betriebsratsarbeit aufseiten der Geschäftsführung, Eigenverantwortliche Durchführung von HR-Projekten, Erstellung und Aktualisierung des internationalen Arbeitsrechtsvergleichs, Optimierungsbedarfe erkennen und umsetzen, Verantwortung der Bereiche Personalrekrutierung, -verwaltung, -entlohnung, -entwicklung. Frankfurt am Main, den 31. Oktober 2021 Unterschrift Geschäftsführung 1.2 Qualifiziertes Zeugnis
Das qualifizierte Zeugnis enthält zu den Angaben über Art, Inhalt und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ergänzend Ausführungen über die Führung und Leistung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers. Dabei ist es wichtig, dass Führung und Leistungen gemeinsam und für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses beurteilt werden. Qualifiziertes Zeugnis Arbeitszeugnis Frau Dipl.-Ing. Annika Klar war vom 01.03.2019 bis zum 28.02.2021 in unserem Betrieb als Ingenieurin für Bildverarbeitung beschäftigt. Frau Klar war zuständig für folgende Aufgaben: Vorbereitung von Experimenten zum Sichtbarmachen von Fehlern, Ableiten optimaler Lösungskonzepte und Kurzberichte, Erstellung von Angeboten und Realisierung von Projekten, Entwurf der Optik und Beleuchtungstechnik, Konstruktion des Aufbaus der Prüfgeräte entsprechend den spezifischen industriellen Anforderungen. Frau Klar verfügt über ein auch in Nebenbereichen hervorragendes Fachwissen, das sie in der täglichen Praxis stets sehr gewinnbringend einsetzte. Besonders hervorzuheben ist ihre disziplinierte Arbeitsweise. Sie nahm regelmäßig erfolgreich an den unterschiedlichsten fachbezogenen internen und externen Weiterbildungsseminaren teil und bereicherte dadurch immer wieder mit neuen Impulsen die Arbeit in unserem Unternehmen. Ihre äußerst schnelle Auffassungsgabe ermöglichte es ihr, auch schwierigste Situationen sofort zu überblicken und dabei stets das Wesentliche zu erkennen. Frau Klar zeigte jederzeit hohe Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit ihren Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei sie auch durch ihre sehr große Einsatzfreude überzeugte. Auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen und größtem Zeitdruck bewältigte sie alle Aufgaben in hervorragender Weise. Ihre Aufgaben führte sie mit größter Umsicht und hohem Verantwortungsbewusstsein aus. Sie war äußerst belastbar, sehr gewissenhaft und arbeitete stets zügig, ohne dass dies zulasten der Präzision ging. Frau Klar war in ganz besonders hohem Maße zuverlässig. Sie hat sich in ihre Aufgabengebiete ausgesprochen schnell eingearbeitet; innerhalb kürzester Zeit erzielte sie sehr gute Ergebnisse. Hervorzuheben ist außerdem ihre hervorragende soziale Kompetenz. Wir waren mit den Leistungen von Frau Klar stets und in jeder Hinsicht sehr zufrieden. Sie wurde wegen ihres stets freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt. Sie war immer hilfsbereit, zuvorkommend und stellte, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war jederzeit vorbildlich. Aufgrund der Befristung endet das Arbeitsverhältnis am 28.02.2021, was wir sehr bedauern. Wir bedanken uns für die stets guten Leistungen und wünschen Frau Klar für die Zukunft beruflich und privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute. Köln, 28.02.2021 Unterschrift Geschäftsführung 1.3 Endzeugnis
Ein Endzeugnis ist das Zeugnis, das dem Arbeitnehmer mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen ist. Es bescheinigt die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers von Beginn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Ein Endzeugnis kann als einfaches Zeugnis, in dem lediglich die Art des Dienst- und Arbeitsverhältnisses und dessen Dauer bestätigt wird, oder als qualifiziertes Zeugnis, in dem auch Aussagen über die Leistung und die Führung des Arbeitnehmers enthalten sind, ausgestellt werden. Das Endzeugnis ist im Übrigen die einzige Zeugnisart, die gesetzlich geregelt ist (siehe Kapitel 6.1.1). 1.4 Vorläufiges Zeugnis
Ist das Arbeitsverhältnis zwar noch nicht beendet, das Ende aber absehbar, entweder weil das Arbeitsverhältnis befristet ist oder weil ein Aufhebungsvertrag schon geschlossen oder die Kündigung ausgesprochen wurde, entsteht der Anspruch auf ein vorläufiges Zeugnis. Dieses bescheinigt den Verlauf des fast beendeten Arbeitsverhältnisses und soll dazu dienen, dass der Arbeitnehmer sich anderweitig bewerben kann. Das vorläufige Zeugnis wird in der Praxis vor allem dann erteilt, wenn der Arbeitnehmer nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder direkt nach Ausspruch einer Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt ist. Der Inhalt des vorläufigen Zeugnisses ist dann bei der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses in das Endzeugnis ohne Änderung zu übernehmen, wenn sich keine wesentlichen neuen Tatsachen ergeben haben, die eine Änderung rechtfertigen. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer im vorläufigen Zeugnis tadellose Arbeit bescheinigt worden wäre, der Arbeitgeber aber während der Freistellungsphase feststellt, dass erhebliche Arbeiten grundlos liegen geblieben sind und damit die Arbeitsleistung eben nicht mehr als tadellos bezeichnet werden kann. Vorläufiges Zeugnis Frau Maren Andersen, geboren am 23. Januar 1978, wurde nach Abschluss ihrer kaufmännischen Ausbildung in unserem Werk in Darmstadt mit Wirkung vom 1. August 2012 als Sachbearbeiterin übernommen. Bereits nach kurzer Einarbeitungszeit konnten wir sie im Sachbereich »Kreditwesen, Mieten und Teilzahlungen« einsetzen. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind: Mitwirkung bei der Überwachung unseres maschinellen Mahnverfahrens und den damit verbundenen Kundenreklamationskontakten, Entscheidungsvorbereitung für die Festsetzung von Kundenkreditlimits einschließlich Kontaktpflege mit Auskunfteien, Führung der Miet- und Teilzahlungsakten und Kontrolle der Mietwertveränderung. Frau Andersen bewältigt diesen Aufgabenbereich mit sicherem Urteilsvermögen immer sachgerecht und zuverlässig. Sie vertritt die Interessen unserer Gesellschaft jederzeit loyal und erfüllt ihre Aufgaben mit großem Engagement stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Aufgrund ihres ruhigen und freundlichen Wesens, ihrer ausgeglichenen Charakterstruktur und ihrer positiven Einstellung zur Arbeit erfreut sich Frau Andersen bei Vorgesetzten und Kollegen einer gleichermaßen hohen Wertschätzung....


Rambach, Peter H.M.
Peter H.M. Rambach, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Fettweis & Sozien, Freiburg

Wilcken, Stephan
Stephan Wilcken, 1957 geboren, Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg, RA, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Geschäftsführer bei Südwestmetall und beim Unternehmensverband Südwest in Freiburg, Referent beim REFA-Verband und beim Bildungswerk der baden-württembergischen Wirtschaft.

Backer, Anne
Anna Backer, Rechtsanwältin, war nach ihrem juristischen Studium viele Jahre als Führungskraft in einem internationalen Unternehmen tätig. Zu ihrer Tätigkeit gehörten auch die Erstellung und Analyse von Arbeitszeugnissen. Als Rechtsanwältin befasst sie sich heute häufig mit der Prüfung von Arbeitszeugnissen.

Peter H.M. Rambach

Peter H.M. Rambach, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Fettweis & Sozien, Freiburg





Stephan Wilcken

Stephan Wilcken, 1957 geboren, Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg, RA, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Geschäftsführer bei Südwestmetall und beim Unternehmensverband Südwest in Freiburg, Referent beim REFA-Verband und beim Bildungswerk der baden-württembergischen Wirtschaft.





Anne Backer

Anna Backer, Rechtsanwältin, war nach ihrem juristischen Studium viele Jahre als Führungskraft in einem internationalen Unternehmen tätig. Zu ihrer Tätigkeit gehörten auch die Erstellung und Analyse von Arbeitszeugnissen. Als Rechtsanwältin befasst sie sich heute häufig mit der Prüfung von Arbeitszeugnissen.


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