Baumann / Koch | Schlussvorschriften §§ 209-216 | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 398 Seiten

Reihe: Großkommentare der Praxis

Baumann / Koch Schlussvorschriften §§ 209-216

Großkommentar zum Versicherungsvertragsgesetz. Band 11: §§ 209-216 (Schlussvorschriften)

E-Book, Deutsch, 398 Seiten

Reihe: Großkommentare der Praxis

ISBN: 978-3-11-024883-8
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Der „Bruck/Möller" hat als der traditionelle Großkommentar zum Versicherungsvertragsrecht ein herausragendes Renommee. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung. Dem fühlt sich auch die Neuauflage, die zum Inkrafttreten der VVG-Reform erscheint, in besonderem Maße verpflichtet. Die Neuauflage zeichnet sich durch zahlreiche konzeptionelle Neuerungen aus. Zu ihnen gehören neben einer einheitlichen Struktur der einzelnen Kommentierungen eine wesentlich größere Anzahl von Kommentatoren und eine größere Anzahl von Einzelbänden. Dadurch können die Kommentierungen durch ausgewiesene Experten erfolgen und stets aktuell gehalten werden. Die 9. Auflage wird in der Kommentierung naturgemäß besonderes Gewicht auf die Veränderungen durch die VVG-Reform legen. Neben dem VVG werden aber auch die AVB der wesentlichen Sparten ausführlich kommentiert. Dabei wird das materielle Recht ebenso detailliert behandelt wie Verfahrensfragen.
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Zielgruppe


Rechtsanwälte, Richter, Versicherungssachbearbeiter, Versicherungen, Versicherungsverbände, Wissenschaftler, Institute, Bibliotheken

Weitere Infos & Material


1;Bearbeiterverzeichnis;5
2;Vorwort;7
3;Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur;11
4;VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ. Teil 3. SCHLUSSVORSCHRIFTEN;33
4.1;§ 209 Rückversicherung, Seeversicherung;33
4.2;§ 210 Großrisiken, laufende Versicherung;90
4.3;§ 211 Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen;96
4.4;§ 212 Fortsetzung der Lebensversicherung nach der Elternzeit;101
4.5;§ 213 Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten;107
4.6;§ 214 Schlichtungsstelle;136
4.7;§ 215 Gerichtsstand;149
4.8;§ 216 Prozessstandschaft bei Versicherermehrheit;177
4.9;Anh § 216 Mitversicherung;193
4.10;Int. VersR Internationales Versicherungsvertragsrecht;251
5;Sachregister;389


Horst Baumann, Technische Universität Berlin; Robert Koch, Universität Hamburg.


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