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E-Book, Deutsch, 190 Seiten, eBook

Belke Vergabepraxis für Auftraggeber

Rechtliche Grundlagen - Vorbereitung - Abwicklung

E-Book, Deutsch, 190 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8348-9751-0
Verlag: Vieweg & Teubner
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Ausschreibungs- und Vergabeverfahren von Bauleistungen bergen auch für den ausschreibenden Planer viele Tücken und Fallstricke. Dieses Praxisbuch erklärt die Verfahren und die Vorgehensweisen Schritt für Schritt und stellt anschaulich die Bezüge zu den relevanten Gesetzen und Verordnungen her (VOB/A und HOAI). Ein gut strukturierter Leitfaden für die fehlerfreie und regelkonforme Durchführung von Ausschreibung und Vergabe unter Berücksichtigung der VOB 2009.

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Belke, Bauingenieur und freiberuflicher Sachverständiger für VOB sowie Technischer Prüfer der Stadt Borken mit den Arbeitsschwerpunkten Vergaberecht, Baurecht und Architektenrecht
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1;Vorwort;5
2;Inhaltsverzeichnis;6
3;Abkürzungsverzeichnis;10
4;1 Einleitung;12
4.1;1.1 Öffentliche Auftraggeber;13
4.1.1;1.1.1 Begriff;13
4.1.2;1.1.2 Sektorenauftraggeber;14
4.2;1.2 Rechtliche Grundlagen;14
4.2.1;1.2.1 Bauleistung;15
4.2.2;1.2.2 Vergaberecht;16
4.2.2.1;1.2.2.1 Primärgebot;16
4.2.2.2;1.2.2.2 Schwellenwerte;17
4.2.2.3;1.2.2.3 Nationale Ausschreibungen;18
4.2.2.4;1.2.2.4 Novellierung 2009;19
4.2.2.5;1.2.2.5 Vergaberegelverstoß;22
4.2.2.6;1.2.2.6 Europäische Ausschreibungen;22
4.2.2.7;1.2.2.7 Vergabearten;23
4.2.3;1.2.3 Vertragsrecht;23
4.2.3.1;1.2.3.1 Vergabehandbücher;23
4.2.3.2;1.2.3.2 Der einfache Bauvertrag;26
4.2.4;1.2.4 Rechtsschutz der Bieter;28
4.3;1.3 Begriffe und Definitionen;29
4.4;1.4 Stufenmodell der öffentlichen Ausschreibung;31
5;2 Vorbereitung der Vergabe;32
5.1;2.1 Der Vergabevermerk;32
5.2;2.2 Grundlegende Aspekte;37
5.2.1;2.2.1 Kontakt zu den Bewerbern;37
5.2.1.1;2.2.1.1 Eignungsüberprüfung;37
5.2.1.2;2.2.1.2 Projektanten;37
5.2.2;2.2.2 Wahl der richtigen Vergabeart;39
5.2.2.1;2.2.2.1 Entscheidungskriterien;39
5.2.2.2;2.2.2.2 Öffentliche Ausschreibung;42
5.2.2.3;2.2.2.3 Beschränkte Ausschreibung;43
5.2.2.4;2.2.2.4 Freihändige Vergabe;45
5.2.3;2.2.3 Vertragsarten;45
5.2.3.1;2.2.3.1 Einheitspreisvertrag;46
5.2.3.2;2.2.3.2 Pauschalpreisvertrag;47
5.2.3.3;2.2.3.3 Regievertrag (Stundenlohnvertrag);52
5.3;2.3 Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen;52
5.4;2.4 Aufstellen von Leistungsbeschreibungen;54
5.4.1;2.4.1 Allgemeine Regeln;55
5.4.1.1;2.4.1.1 Primär-Voraussetzung;55
5.4.1.2;2.4.1.2 Vollständigkeitsgebot;58
5.4.2;2.4.2 Technische Spezifikationen;61
5.4.2.1;2.4.2.1 Gleiche Informationen;61
5.4.2.2;2.4.2.2 Formulierungsmöglichkeiten der TS;61
5.4.2.3;2.4.2.3 Nachweis der Gleichwertigkeit;61
5.4.2.4;2.4.2.4 Produktneutralität als Primärgebot;62
5.4.2.5;2.4.2.5 Produktvorgaben (Leitprodukte);63
5.4.2.6;2.4.2.6 Generelle Produktangabe;65
5.4.3;2.4.3 Mit Leistungsverzeichnis;66
5.4.3.1;2.4.3.1 Baubeschreibung;66
5.4.3.2;2.4.3.2 Andere Beschreibungen;67
5.4.3.3;2.4.3.3 Entbehrliche Beschreibungen;68
5.4.3.4;2.4.3.4 Aufgliederung der Leistungen;68
5.4.4;2.4.4 Mit Leistungsprogramm;68
5.4.4.1;2.4.4.1 Zweckmäßigkeit;69
5.4.4.2;2.4.4.2 Funktionale Beschreibung;69
5.4.4.3;2.4.4.3 Notwendige Angaben im Angebot;71
5.5;2.5 Bekanntmachung;71
5.5.1;2.5.1 Inhalt der Bekanntmachung;72
5.5.2;2.5.2 Information bei Beschränkter Ausschreibung;73
5.6;2.6 Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen;74
6;3 Mitwirkung bei der Vergabe;75
6.1;3.1 Zusammenstellen der Vergabeunterlagen;75
6.1.1;3.1.1 Anschreiben;75
6.1.2;3.1.2 Nebenangebote;78
6.1.3;3.1.3 Vertragsbedingungen;78
6.1.3.1;3.1.3.1 Ausführungsfristen;78
6.1.3.2;3.1.3.2 Vertragsstrafen, Beschleunigungsvergütung;79
6.1.3.3;3.1.3.3 Geforderte Sicherheiten;79
6.1.3.4;3.1.3.4 Preisanpassungsoption;80
6.1.4;3.1.4 Kostenerstattung;80
6.1.4.1;3.1.4.1 Für die Vergabeunterlagen;80
6.1.4.2;3.1.4.2 Für das Angebot;81
6.1.5;3.1.5 Die Bietercheckliste;81
6.1.6;3.1.6 Urkalkulation und EFB-Preisblätter;82
6.1.6.1;3.1.6.1 Urkalkulation;82
6.1.6.2;3.1.6.2 EFB-Preisblätter;82
6.2;3.2 Einholen von Angeboten;83
6.2.1;3.2.1 Bewerberauswahl bei der Beschränkten Ausschreibung;83
6.2.1.1;3.2.1.1 Bewerberwechsel;84
6.2.1.2;3.2.1.2 Eignungsprüfung;84
6.2.2;3.2.2 Versand der Vergabeunterlagen;86
6.2.2.1;3.2.2.1 Öffentliche Ausschreibung;86
6.2.2.2;3.2.2.2 Beschränke Ausschreibung und Freihändige Vergabe;87
6.2.3;3.2.3 Auskünfte an die Bewerber;87
6.2.4;3.2.4 Der Eröffnungstermin;88
6.2.4.1;3.2.4.1 Teilnahmeberechtigte;89
6.2.4.2;3.2.4.2 Ablauf;89
6.2.4.3;3.2.4.3 Nicht aufgeforderte Bieter;93
6.2.4.4;3.2.4.4 Bietergemeinschaften;93
6.2.4.5;3.2.4.5 Spätere Bildung von Bietergemeinschaften;93
6.2.5;3.2.5 eVergabe;93
6.3;3.3 Prüfen und Werten der Angebote;94
6.3.1;3.3.1 Aufklärung über den Angebotsinhalt;95
6.3.1.1;3.3.1.1 Aufklärungsinhalt;96
6.3.1.2;3.3.1.2 Verweigerung der Aufklärung;97
6.3.1.3;3.3.1.3 Sonderfall Freihändige Vergaben;98
6.3.2;3.3.2 Formelle Wertung;98
6.3.2.1;3.3.2.1 Nachforderungsverpflichtung;99
6.3.2.2;3.3.2.2 Unterschrift der Angebote;101
6.3.2.3;3.3.2.3 Änderungen an den Vergabeunterlagen;102
6.3.2.4;3.3.2.4 Fehlende oder nicht eindeutige Preise;111
6.3.2.5;3.3.2.5 Nebenangebot;116
6.3.2.6;3.3.2.6 Fehlende Produktangaben;117
6.3.2.7;3.3.2.7 Angabe mehrerer Hersteller in einer Position;119
6.3.2.8;3.3.2.8 Fehlende allgemeine Angaben;120
6.3.2.9;3.3.2.9 Die konjunktiven Ausschlussgründe;121
6.3.3;3.3.3 Eignungsprüfung;124
6.3.3.1;3.3.3.1 Auskunftsmittel;125
6.3.3.2;3.3.3.2 Sonstige Auskünfte;126
6.3.3.3;3.3.3.3 Präqualifikations-Verfahren;129
6.3.3.4;3.3.3.4 Geringe Folgen bei unzureichender Vorlage von Nachweisen;131
6.3.4;3.3.4 Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung;131
6.3.4.1;3.3.4.1 Rechnerische Prüfung;131
6.3.4.2;3.3.4.2 Technische Prüfung;135
6.3.5;3.3.5 Wertung;137
6.3.5.1;3.3.5.1 Angemessenheit der Preise;137
6.3.5.2;3.3.5.2 Preisnachlässe;140
6.3.6;3.3.6 Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes;140
6.3.7;3.3.7 Information der Bieter;141
6.4;3.4 Mitwirken bei der Auftragserteilung;142
6.4.1;3.4.1 Rückzug eines Angebotes durch den Bieter;142
6.4.2;3.4.2 Verlängerung der Zuschlagsfrist;143
6.4.3;3.4.3 Aufhebung;144
6.4.3.1;3.4.3.1 Keine wertbaren Angebote;145
6.4.3.2;3.4.3.2 Grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen;145
6.4.3.3;3.4.3.3 Schwerwiegende Gründe;145
6.4.4;3.4.4 Zuschlagserteilung;146
6.4.4.1;3.4.4.1 Absagen;147
6.4.4.2;3.4.4.2 Veröffentlichung;148
7;4 Anhang;150
7.1;4.1 VOB/A;150
7.2;4.2 Technische Spezifikation TS;171
7.3;4.3 VOB/B;172
8;Literaturverzeichnis;189
9;Sachwortverzeichnis;190

Vorbereitung der Vergabe.- Mitwirkung bei der Vergabe.


1 Einleitung (S. 1-2)

Das Vergaberecht – das faktisch kein Recht, sondern auf nationaler Ebene eine Verwaltungsanweisung darstellt – ist durch zwingende und konjunktive Vorschriften geprägt. Hierdurch kann es leicht zu Vergabeverfahren führen, die nicht der VOB/A entsprechen. Von einer nicht normgerechten Vertragserfüllung zu LP 6 und 7 des §§ 33 oder 42 HOAI einmal abgesehen, können die Folgen hieraus in bisher seltenen Fällen Schadensersatzansprüche seitens unterlegender Bieter und die Förderschädlichkeit bei Drittmittelprojekten sein.

Somit sind an Vergaben im Bereich der öffentlichen Hand wesentlich höhere Anforderungen gestellt als im Bereich der privatwirtschaftlichen Vergabe, die letztendlich nur durch das Werkvertragsrecht geprägt sind, da der private Auftraggeber nicht an die VOB/A gebunden ist. Dieses Buch wendet sich an alle Planer, die mit der Durchführung von Ausschreibungen der öffentlichen Hand beauftragt worden sind oder werden. Weiterhin kann dieses Buch in der öffentlichen Bauverwaltung neben weiteren verwaltungsspezifischen Verordnungen als Hilfsmittel zur Durchführung von Vergabeverfahren von Bauleistungen eingesetzt werden.

Die Interaktion zwischen Planer und Öffentlichem Auftraggeber (ÖAG) und Bewerbern/ Bietern wird hier herausgestellt. Dieses Buch kommentiert keine Gerichtsurteile mit allen möglichen Auslegungsvarianten in der Rechtsprechung. Vielmehr werden allgemeine Sachverhalte des Vergaberechts pragmatisch dargestellt. Hierbei sollen Tipps und Beispiele wesentliche Verfahrensschritte transparenter machen. Die Prüfung und Wertung von Angeboten wird anhand von Sachverhalten und deren Lösungen dargestellt. Letztendlich zeigt dieses Buch zudem die wesentlichen Änderungen der VOB/A Novellierung von 2009 auf.

Das Vergaberecht definiert „Spielregeln“, die gewährleisten sollen, dass ein einheitlicher und ausgeglichener Wettbewerb zwischen dem Spielführer (ÖAG) und dem Spieler (Bewerber und Bieter) stattfindet. Die bestehende Rechtsprechung, die vielfach für Klarheit bzgl. der „Spielregeln“ sorgte, ist auch auf die 2009er VOB/A anzuwenden. Denn anders als bei der 2009er HOAI wurde die VOB/A nicht in ihren Grundmauern verändert. Der Begriff „Novelle“ ist für die neue VOB/A zutreffend, da hier einzelnen Teilen abgeändert wurden. In einigen Fällen wird es keine Hilfe durch Rechtsprechung geben.

So werden Gerichte erst abschließend klären müssen, wann der Preis einer einzelnen Position unwesentlich ist, oder die bestehende Rechtsprechung passt nicht mehr, weil Normierungen entfallen sind, wie z. B. die „wichtigen Hinweise“ an die Bewerber.

1.1 Öffentliche Auftraggeber

Öffentliche Auftraggeber sind Institutionen der Bundesregierungen, der Länder, Regionen und Kommunen. Auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts fallen hierunter, sofern sie Aufgaben im allgemeinen Interesse wahrnehmen oder staatlich kontrolliert sind. Darunter fallen Krankenhäuser, Sozialversicherungen, Bildungseinrichtungen, Wasser- und Energieversorger, Wirtschaftskammern, Verbände und viele andere Einrichtungen.

1.1.1 Begriff

Der Begriff des Öffentlichen Auftraggebers ist definiert im § 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).1 Danach liegt die (öffentliche) Auftraggebereigenschaft zunächst nur bei der klassischen öffentlichen Hand vor. Der Auftraggeber im Sinne des 4. Teils der GWB steht im Kontext des EU-Vergaberechts; aber auch private Auftraggeber werden hiernach unter Umständen von dem Begriff erfasst (§ 98 Nr. 2–6 GWB).


Dipl.-Ing. (FH) Andreas Belke, Bauingenieur und freiberuflicher Sachverständiger für VOB sowie Technischer Prüfer der Stadt Borken mit den Arbeitsschwerpunkten Vergaberecht, Baurecht und Architektenrecht


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