Beyer / Heyd | Compliance für Aufsichtsräte | E-Book | www.sack.de
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E-Book, Deutsch, 312 Seiten, E-Book

Beyer / Heyd Compliance für Aufsichtsräte

Rechtliche und fachliche Anforderungen an die Finanzexpertise
1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-7910-4963-2
Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Rechtliche und fachliche Anforderungen an die Finanzexpertise

E-Book, Deutsch, 312 Seiten, E-Book

ISBN: 978-3-7910-4963-2
Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Durch immer komplexer werdende rechtliche Neuerungen, die sich z. B. aus ARUG II, DCGK und Tax IKS ergeben, steigen die Wissensanforderungen an die Aufsichtstätigkeit stetig. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, ist es für den Aufsichtsrat, Beirat oder Verwaltungsrat unabdingbar sich mit diesen aktuellen Rechtsänderungen auseinanderzusetzen. In kompakter Form und mit einer Vielzahl von Schaubildern aufbereitet, machen die Autoren die rechtlichen Neuerungen aus den Kompetenzthemen Bilanzrecht, Finanzberichterstattung, Compliance Management und Haftung verständlich. Best-Practice-Beispiele erleichtern den Zugang zu den komplexen Sachverhalten.

Dr. Michael Beyer, Dozent an der Frankfurt School of Finance & Management für Corporate Governance, Director bei der FAS AG am Standort Berlin, wo er die Service Line Board Advisory verantwortet (Beratung von Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten).
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Weitere Infos & Material


Abbildungsverzeichnis


Abb. 1-1: Begriffsklärung
Abb. 1-2: Was meint Compliance?
Abb. 1-3: Abgrenzung des Compliance-Managements gegenüber anderen Aufgaben in der Unternehmensüberwachung
Abb. 1-4: Überblick zu einem vereinfachten Rechnungslegungsprozess
Abb. 1-5: Zweck eines Tax-CMS
Abb. 1-6: Wesentliche Änderungen durch das ARUG II
Abb. 1-7: Wesentliche Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
Abb. 1-8: Entwurf »Verbandssanktionengesetz« (VerSanG-E)
Abb. 2-1: Wesentliche Pflichten des Aufsichtsrats
Abb. 2-2: Wesentliche Abgrenzung der Organe Aufsichtsrat und Geschäftsleitung I/II
Abb. 2-3: Wesentliche Abgrenzung der Organe Aufsichtsrat und Geschäftsleitung II/II
Abb. 2-4: Möglichkeit der Bestellung eines Prüfungsausschusses sowie diesbezügliche Änderungen durch das FISG
Abb. 2-5: Anforderungen an den Financial Expert nach § 100 Abs. 5 AktG und dessen Überarbeitung durch das FISG
Abb. 2-6: Möglichkeiten der Delegation von Compliance-Aufgaben und -Verantwortlichkeiten
Abb. 2-7: Arbeitsgebiete des Prüfungsausschusses und deren Ausweitung durch das FISG
Abb. 2-8: Wesentliche Informationsflüsse in und um den Prüfungsausschuss
Abb. 2-9: Prüfungsausschuss versus Aufsichtsrat
Abb. 2-10: Pflichtverletzungen nach § 334 Abs. 2a HGB
Abb. 2-11: Wahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses
Abb. 2-12: Erfolgsfaktoren für eine effiziente Unternehmensüberwachung durch den Finanzexperten
Abb. 2-13: Zusammenarbeit von Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss mit dem Abschlussprüfer
Abb. 2-14: Festzulegende Themen der Zusammenarbeit von Prüfungsausschuss, Aufsichtsrat, Finanzvorstand und Abschlussprüfer
Abb. 2-15: Zweck der Berichterstattung
Abb. 2-16: Rechtliche Grundlagen des Aufsichtsratsreportings
Abb. 2-17: Inhalte der Berichterstattung nach § 90 Abs. 1 AktG
Abb. 2-18: Vorgaben des DCGK zum Aufsichtsratsreporting
Abb. 2-19: Berichtsarten – Compliance-Berichterstattung
Abb. 2-20: Compliance-Reporting als wichtiges (und oft unterschätztes) Instrument für das Überwachungsorgan
Abb. 2-21: Berichtsinhalte der Kommunikation zwischen Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer
Abb. 3-1: Gesetzliche Compliance-Vorgaben
Abb. 3-2: Rechtliche Grundlagen für das Compliance-Management
Abb. 3-3: Einfluss von Rechtsform, Größe und Risikoneigung des Unternehmens auf Compliance-Anforderungen
Abb. 3-4: Compliance-Anforderungen der Rechtsprechung – LG München, Urteil vom 10.12.2013, 5 HK O 1387 / 10 – Siemens / Neubürger
Abb. 3-5: Welche Ressourcen und Organisationsstrukturen/Berichtslinien sind erforderlich?
Abb. 3-6: Organisationsformen
Abb. 3-7: Beispiel einer Compliance-Landkarte
Abb. 3-8: Erforderlichkeit von internen Ermittlungen
Abb. 3-9: Interne Ermittlungen
Abb. 3-10: Unterscheidung bei Einrichtung und laufender Anwendung eines CMS
Abb. 3-11: Haftung der Geschäftsleitungsmitglieder (Überblick)
Abb. 3-12: Business Judgement Rule
Abb. 3-13: Zivilrechtliche Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern I/II
Abb. 3-14: Zivilrechtliche Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern II/II
Abb. 3-15: Strafrechtliche Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern
Abb. 3-16: »Three Lines of Defence«
Abb. 3-17: Risikomanagement, Compliance-Management, Internes Kontrollsystem, Interne Revision
Abb. 3-18: Controlling, Risikocontrolling
Abb. 3-19: Risikomanagement und Risikomanagementsystem
Abb. 3-20: Grundelemente eines internen Risikomanagementsystems
Abb. 3-21: Gesetzliche Grundlagen des Risikomanagements sowie künftige Verpflichtung zum IKS und RMS nach dem FISG
Abb. 3-22: Risikoberichterstattung des Vorstandes
Abb. 3-23: Vergleich Risikomanagement und Compliance-Management
Abb. 3-24: Folgen von Compliance-Verstößen für das Unternehmen
Abb. 3-25: Elemente einer Compliance-Organisation
Abb. 3-26: Compliance-Reporting
Abb. 3-27: Funktionen des Vorstands im Zusammenhang mit der Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Internen Revision
Abb. 3-28: Verantwortung des Vorstandes im Rahmen der Einbeziehung von Mitarbeitern in die Wahrnehmung der Internen Kontrolle
Abb. 3-29: Implementierungsmöglichkeiten eines Compliance-Management-Systems
Abb. 3-30: Bestandteile eines Compliance-Management-Systems I/II
Abb. 3-31: Bestandteile eines Compliance-Management-Systems II/II
Abb. 3-32: ISO 19600 – Das Fünf-Säulen-Modell
Abb. 3-33: Überwachung des Compliance-Management-Systems durch den Aufsichtsrat I/IV
Abb. 3-34: Überwachung des Compliance-Management-Systems durch den Aufsichtsrat II/IV
Abb. 3-35: Überwachung des Compliance-Management-Systems durch den Aufsichtsrat III/IV
Abb. 3-36: Überwachung des Compliance-Management-Systems durch den Aufsichtsrat IV/IV
Abb. 3-37: Beispiele für Projekte, bei denen die Normkonformität durch den Vorstand bestätigt und vom Aufsichtsrat geprüft werden sollte
Abb. 3-38: Punkte im Rahmen der operativen...


Beyer, Michael
Dr. Michael Beyer, Dozent an der Frankfurt School of Finance & Management für Corporate Governance, Director bei der FAS AG am Standort Berlin, wo er die Service Line Board Advisory verantwortet (Beratung von Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten).

Heyd, Reinhard
Prof. Dr. Reinhard Heyd, Professor i.R. für Rechnungswesen und Bilanzierung an der Hochschule Aalen, Honorarprofessor an der Universität Ulm.

Michael Beyer

Dr. Michael Beyer, Dozent an der Frankfurt School of Finance & Management für Corporate Governance, Director bei der FAS AG am Standort Berlin, wo er die Service Line Board Advisory verantwortet (Beratung von Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten).

Reinhard Heyd

Prof. Dr. Reinhard Heyd, Professor i.R. für Rechnungswesen und Bilanzierung an der Hochschule Aalen, Honorarprofessor an der Universität Ulm.



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