Birkholz | Schaden, Interesse und Differenzhypothese | Buch | 978-3-428-19690-6 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 609, 270 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 232 mm, Gewicht: 462 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Birkholz

Schaden, Interesse und Differenzhypothese

Zugleich ein Beitrag zur Dogmengeschichte des Schadensrechts
1. Auflage 2026
ISBN: 978-3-428-19690-6
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Zugleich ein Beitrag zur Dogmengeschichte des Schadensrechts

Buch, Deutsch, Band 609, 270 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 232 mm, Gewicht: 462 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

ISBN: 978-3-428-19690-6
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Ausgehend von der Beobachtung, dass in der Dogmatik des Schadensrechts seit Langem ein Zustand der Rechtsunordnung besteht, widmet sich die Arbeit den Grundbegriffen Schaden, Interesse und Differenzhypothese. In einer dogmengeschichtlichen Längsschnittuntersuchung werden zunächst die Differenzhypothese und ihr Ursprung im römisch-rechtlichen quod interest untersucht, um herauszuarbeiten, ob diese in die §§ 249 ff. BGB Eingang gefunden haben. Es wird gezeigt, dass das Schadensrecht auf einer Zusammenführung unterschiedlicher Rechtsschichten beruht, was wesentliche Ursache für den unordentlichen Rechtszustand ist. Außerdem wird der Schadensbegriff in den Blick genommen. Der lange währende Streit dazu wird historisch und dogmatisch kontextualisiert. In dem Bemühen Rechtsunordnung zu reduzieren, wird der Schadensbegriff als Tatbestandsmerkmal eines jeden Schadensersatzanspruchs auf den begrifflichen Kern, die unfreiwillige Einbuße an rechtlich geschützten Gütern, zurückgeführt.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis 2025.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


§ 1. Einleitung

§ 2. Ein unordentlicher Rechtszustand
Systematik, Prinzipien und Funktionen des Schadensrechts – Begriffe und Definitionen – eine Annäherung – Schadensrechtliche Problemfelder im Überblick

§ 3. Römisches Recht
Vorbemerkungen – Zum römischen Prozessrecht – Schadensersatz und Buße – 'Quanti ea res' – Bedeutung des 'id quod interest' in den Quellen

§ 4. Gemeines Recht I: Insbesondere mittelalterliche Rechtsentwicklung bis in die Spätscholastik

Von quod interest zu Interesse – Damnum emergens et lucrum cessans – insbesondere zum entgangenen Gewinn – Affektionsinteresse – Naturalrestitution

§ 5. Einflüsse des (säkularen) Naturrechts
Relevanz eines explizit naturrechtlichen Interessebegriffs? – Naturalrestitution – Regelungen im ALR als Beispiel für die naturrechtlichen Kodifikationen

§ 6. Gemeines Recht II: Entwicklungen im 19. Jahrhundert und Entstehung des BGB
Zum Verhältnis von Schaden, Interesse und Schadensersatz – Interesse – Naturalrestitution – Zwischenergebnis – Vorarbeiten zum BGB und Begründung des historischen Gesetzgebers – Schadensbegriff, Interesse, Naturalrestitution im BGB – Kritik in der Literatur: Die Position Heinrich Degenkolbs

§ 7. Entwicklung der Diskussion bis heute
Schaden und Interesse – Differenzhypothese ohne Interesse – Theorie ohne Fundament?

§ 8. Ergebnisse


Marco Birkholz studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld und legte 2020 die Erste Juristische Prüfung ab. Anschließend war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte von Prof. Dr. Susanne Hähnchen). Seit 2024 ist er Rechtsreferendar am Kammergericht Berlin.

Marco Birkholz studied law at the University of Bielefeld and passed his first state examination in 2020. He then worked as a research assistant at the Faculty of Law at the University of Potsdam (Chair of Civil Law and Legal History held by Prof. Dr. Susanne Hähnchen). Since 2024, he has been a trainee solicitor at the Berlin Court of Appeal.



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