Bochert / Vogler | Tourismuspolitik | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 337 Seiten

Bochert / Vogler Tourismuspolitik


1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-7398-0639-6
Verlag: UVK Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

E-Book, Deutsch, 337 Seiten

ISBN: 978-3-7398-0639-6
Verlag: UVK Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Ideal für Ausbildung, Praxis und Wissenschaft Urlaub ist die schönste Nebensache der Welt. Allerdings geht das Reisen mit Markt- und Staatsversagen einher. National und supranational müssen Regierungen deswegen den Tourismus politisch gestalten. Ralf Bochert und Ralf Vogler beleuchten die Tourismuspolitik im Detail: Zu Beginn skizzieren sie die Grundlagen von Tourismus und Politik. Zudem gehen sie u.a. auf Marktformen und Wettbewerb ein. Die Problematiken, die sich aus öffentlichen Gütern und Externalitäten ergeben, lassen sie nicht außer Acht. Privatisierung und Deregulierung thematisieren sie ebenso wie Lobbyismus und die Interessen der Stakeholder. Auf Basis dessen zeigen sie Handlungsfelder der Tourismuspolitik auf.

Prof. Dr. Ralf Bochert lehrt Destinationsmanagement, Tourismuspolitik und VWL an der Hochschule Heilbronn. Prof. Dr. Ralf Vogler ist Forschungsprofessor für Tourismuspolitik und -entwicklung an der Hochschule Heilbronn.
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2.2 Herrschaftsformen


In der griechischen Antike sind die ersten Übersichten für Herrschaftsformen im Sinne von staatlichen Regierungssystemen entstanden. Nach ist die optimale Herrschaftsform die Aristokratie, in der idealerweise Philosophen in der nach Ständen organsierten Gesellschaft die Geschicke der Gesellschaften als Regenten lenken. Dem Gedanken, dass es immer am besten sei, dass eine Gruppe von Regenten die Geschicke bestimme, widerspricht . Für ihn sind Herrschaftsformen, in denen eine Einzelperson die Geschicke bestimmt aufgrund der höheren Effektivität in der Umsetzung allen Gruppenherrschaftsformen überlegen. Entscheidend sei aus seiner Sicht die Legitimation durch die Orientierung auf das Gemeinwohl im Gegensatz zur Eigennutzorientierung.

2.2.1 Herrschaftsformen nach Aristoteles


Zunächst sollen die Herrschaftsformen nach Aristoteles thematisiert werden. Dies erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Herrschaftsformen teilweise in ihrem Verständnis vom modernen Verständnis unterscheiden.

Anzahl der Herrscher

Fokus auf das Gemeinwohl

Fokus auf Eigennutz

einer

Monarchie

Tyrannis

einige

Aristokratie

Oligarchie

viele/Mehrheit

Politie

Demokratie

Herrschaftsformen nach Aristoteles

Aristokratie

Als Aristokratie gilt die Herrschaft der Tugendhaftesten und Tüchtigsten. Hier agiert die Gruppe der Besten zum Wohle der Gemeinschaft. Abseits der ggfs. mangelnden Effektivität gilt dies als beste Herrschaftsform, unabhängig davon wer im Rahmen der Bestenauslese der Gruppe der Herrschenden angehört.

Demokratie

Für ist Demokratie die schlechteste aller eigennützigen Herrschaftsformen. Der Gedanke der „Schlechtigkeit“ fußt auf dem Verständnis der Demokratie als eine Herrschaftsform in der alle Menschen trotz der tatsächlichen Ungleichheit als gleich betrachtet werden. Somit können die Unvermögenden durch den Gleichheitsanspruch den Tüchtigen das Recht am Besitz des Selbsterwirtschafteten Absprechen. Darüber hinaus bedeutet die Herrschaft aller in einem eigennützigen Verständnis auch das Recht auf Ausübung der absoluten Freiheit und gefährdet somit die „Herrschaft“ bzw. Existenz des Staatswesens.

Monarchie

Unter Monarchie versteht die Alleinherrschaft eines Regenten, der das Gemeinwohl seines Staates bzw. seiner Gesellschaft im Blick hat. Als Voraussetzung hierfür erachtet er die Uneigennützigkeit und Selbstgenügsamkeit. Bedeutsam ist in diesem antiken Verständnis, dass eine Monarchie keine vererblichen Herrschaftstitel vorsieht, sondern sich als altruistische „Bestenherrschaft“ versteht. Eine Legitimation erfährt die Monarchie im antiken Verständnis auch durch reale Spiegelung in einem antiken Haushalt, in dem der „Hausherr“ das alleinige Herrschaftsrecht im Sinne und Interesse der Hausgemeinschaft ausübt.

Oligarchie

Im Gegensatz zur Aristokratie herrschen in der Oligarchie nicht die tugendhaftesten und besten Einwohner, sondern die mit dem meisten Besitz. Kennzeichnend ist hier das Bestreben dieser Gruppe den Status Quo der Ungleichheit und damit den eigenen Besitzt zu erhalten und an die Nachkommen des eigenen Stands weiterzugeben.

Politie

Im Gegensatz zur Demokratie nutzen die Herrschenden der Politie nach ihre Freiheits- und Gleichheitsrechte, um eine für alle vernünftige Herrschaft zu errichten und das Gemeinwohl zu fördern. In der praktischen Umsetzung wird unter Politie eine Mischform von Demokratie und Oligarchie verstanden. Diese beiden im Kern eigennützigen Herrschaftsformen tragen in der Politie zu einer Stabilisierung und damit einer Gemeinwohlorientierung bei. Das Streben nach Gleichheit und Freiheit der Demokratie wird durch das Streben nach Reichtum in der Oligarchie ausbalanciert und durch klassenbezogene Verteilung der Herrschaftsämter unterstützt.

Tyrannis

Die eigennützige Form der Monarchie ist die Tyrannis. In dieser gibt es ebenfalls einen Alleinherrscher, der allerdings nicht dem Gemeinwohl verpflichtet ist, sondern eigennützige Interessen verfolgt. Hierbei wird die Nichtwürdigkeit des Tyrannen ins Zentrum der Überlegungen gestellt.

2.2.2 Heutiges Verständnis von Herrschaftsformen


Vieles im heutigen Verständnis von Herrschaftsformen beruht auf den aristotelischen Herrschaftsformen. Jedoch sind im Verlaufe der Geschichte einige Anpassungen vorgenommen worden, um eine zeitgenössische Interpretation mit der Rechtfertigung durch die antike Philosophie zu ermöglichen. Zusätzlich sind reale Herrschaftsformen oder gedachte Konstrukte entstanden, die außerhalb platonischer oder aristotelischer Kategorien stehen. Die nachfolgende Übersicht ist dabei unvollständig und soll sich auf die Herrschaftsformen beschränken, die für das Verständnis politischer Entscheidungsprozesse eine gewisse Relevanz haben. Hierbei ist nicht davon auszugehen, dass in einzelnen Staaten oder Gebietskörperschaften jede Herrschaftsform vorkommt. Entscheidend ist vielmehr in einem Herrschaftsverständnis zu erkennen, durch welche Herrschaft Entscheidungen beeinflusst oder getroffen werden. Zu beachten ist ferner, dass die tatsächliche Herrschaftsausübung regelmäßig durch Mischformen erfolgt.

Absolutismus

Der Absolutismus beschreibt eine Herrschaftsform in dem die Herrschaftsgewalt in einer einzelnen Person vereint ist. Diese Person kann die Herrschaft über die Beherrschten ohne Beeinträchtigung oder Beeinflussung von anderen Gruppen oder Personen ausüben.

Anarchie

Anarchie ist die Abwesenheit von Herrschaft in sozialen Strukturen und Gesellschaften. Wesen dieser Herrschaftsform ist, dass sie im eigentlichen Sinne keine beherrschenden Strukturen kennt. Um dennoch eine soziale Strukturierung zu ermöglichen, setzt die Anarchie auf die ungesteuerte Selbststeuerung von sozialen Gruppen.

Aristokratie

Im Gegensatz zum aristotelischen Verständnis bezeichnet die Aristokratie als reale Herrschaftsform einen Zustand, in dem die Herrschaftsgewalt in der Hand von sog. Adeligen oder anderen besonders herausgehobenen Gruppen liegt. Solche Gruppen bildeten in der Historie z. B. Patrizier aber auch Kleriker. Erstere waren für die städtischen Gesellschaften in Norditalien oder im Bereich der Hanse von immenser Bedeutung. Diese Gesellschaften wurden in vielen Fällen nicht vom Erbadel, sondern im weitesten Sinne vom „Geldadel“ regiert. Zusammenfassend lassen sich alle Gruppen mit hohem gesellschaftlichem Einfluss als eine Ausprägung des Adelsprinzips bezeichnen. Sie müssen nicht notwendigerweise, wie von postuliert, die Besten oder Tugendhaftesten sein.

Autokratie

In autokratischen Herrschaftsstrukturen herrschen Personen oder Personengruppen mit der Berechtigung aus sich selbst heraus. Es gibt in dieser Herrschaftsform keine aus der Staatsverfassung resultierende Beschränkungen in der Herrschaftsausübung. Umgangssprachlich wird der Begriff auch als Gegensatz zur Demokratie verwendet.

Bürokratie

Eine Herrschaftsform in der sich die Beherrschten keinen Personen oder Personengruppen, sondern festgelegten Anweisungen und Vorschriften unterordnen, wird Bürokratie genannt. In dieser wird der Mensch vom handelnden Subjekt zum bloßen Objekt der Herrschaft von allgemein gültigen und dokumentierten Grundsätzen. Bürokratien sind daher frei von Willkür und gelten als rational neutral jedoch unmenschlich.

Demokratie

Gesellschaften in der alle Mitglieder am Herrschaftsprozess beteiligt sind, werden als Demokratien bezeichnet. Dieser Prozess wird regelmäßig durch Wahlen ausgeübt. In der Praxis wird hier zwischen direkter Demokratie und repräsentativer Demokratie unterschieden. In Ersterer werden alle Entscheidungen eines Staates wie in der Schweiz per Abstimmung entschieden. Letztere ist durch die Wahl der Entscheidungsträger gekennzeichnet, die final die Entscheidungen als Repräsentanten des Wählers treffen.

In der repräsentativen Demokratie wird ferner zwischen folgenden Systemen unterschieden:

  • Präsidialsystem

  • Semi-Präsidialsystem...



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