Bölke / Eiselstein / Faisst | Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg | Buch | 978-3-8114-7717-9 | sack.de

Buch, Deutsch, 540 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 949 g

Reihe: C.F. Müller Wissenschaft

Bölke / Eiselstein / Faisst

Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg

Systematische Darstellung

Buch, Deutsch, 540 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 949 g

Reihe: C.F. Müller Wissenschaft

ISBN: 978-3-8114-7717-9
Verlag: C.F. Müller


Auf Grund des weitgehenden Bedeutungsverlustes des Bundeshochschulrechts entwickelt sich zunehmend ein heterogenes Hochschulrecht der Länder. Angefangen bei der 4. Novelle zum Hochschulrahmengesetz des Bundes von 1998, die den Ländern beträchtliche eigene Spielräume eröffnet hat, bis hin zur Föderalismusreform von 2006: Mit der Abschaffung der gesamten Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes entfiel auch die darin enthaltene Zuständigkeit für „die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens“. In vielen Ländern hat eine intensive Gesetzgebungstätigkeit eingesetzt – in Baden-Württemberg fanden von 1999 bis 2008 nicht weniger als vier umfassende Novellierungen des allgemeinen Hochschulrechts statt: In einer ersten Stufe wurden besondere hochschulpolitische Innovationen wie Langzeitstudiengebühren, Hochschulräte oder eine erste deutliche Stärkung der Eigenauswahlkomponente der Hochschulen bei der Studienplatzvergabe eingeführt.

Die Neuauflage berücksichtigt nun die neuesten umfassenden Gesetzgebungsmaßnahmen: In der größten Hochschulgesetznovellierung der Landesgeschichte wurden im Jahr 2004 die bis dahin vorhandenen vier Hochschulgesetze und das Berufsakademiegesetz in einem einzigen Landeshochschulgesetz zusammengeführt; gleichzeitig waren damit erhebliche inhaltliche Veränderungen verbunden. Im Jahr 2005 wurden die allgemeinen Studiengebühren eingeführt, die seit 2007 die Langzeitstudiengebühren abgelöst haben. Das „EH-FRUG“ von 2007 enthält u.a. zahlreiche Neuerungen im Hochschuldienstrecht wie etwa die Einführung von Lehr- und Forschungsprofessuren und die neuen Personalkategorien des Akademischen Mitarbeiters und des Dozenten. Als jüngste gesetzgeberische Neuerung schließlich ist die Umwandlung der Berufsakademie in eine Duale Hochschule zu nennen.
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