Brot / Müller / Schiesser | Mit der Pensionierung rechnen | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 168 Seiten

Reihe: Workbook

Brot / Müller / Schiesser Mit der Pensionierung rechnen

Die finanzielle Vorsorge umfassend planen
3. überarbeitete Auflage 2025
ISBN: 978-3-03875-581-4
Verlag: Beobachter-Edition
Format: EPUB
Kopierschutz: 0 - No protection

Die finanzielle Vorsorge umfassend planen

E-Book, Deutsch, 168 Seiten

Reihe: Workbook

ISBN: 978-3-03875-581-4
Verlag: Beobachter-Edition
Format: EPUB
Kopierschutz: 0 - No protection



Wie viel Geld steht mir nach der Pensionierung zur Verfügung? Reicht es, um weiterhin den gewohnten Lebensstandard beizubehalten? Spätestens mit 50 ist es an der Zeit, sich mit der eigenen finanziellen Situation auseinanderzusetzen, denn je früher man sich mit dem Thema beschäftigt, desto entspannter kann man in die Pensionierung gehen. Dieses Workbook begleitet auf dem Weg und hilft bei Standortbestimmung, Planung und dabei, allfällige Vorsorgelücken zu eliminieren.

Ivan Brot ist unabhängiger Finanzberater. Er doziert an verschiedenen Institutionen zu Vorsorge, Geldanlagen und Steuern.
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Die Basis Ihrer Alters-vorsorge: die AHV


Die 1. Säule, die AHV, ist die Basis Ihrer Altersvorsorge: Prüfen Sie, wie viel Altersrente Sie dereinst erhalten werden. Und verhindern Sie auf jeden Fall, dass bei Ihren Einzahlungen Lücken entstehen.

Steht ein Jubiläum der 1948 eingeführten AHV an oder diskutiert das Parlament mal wieder über eine Revision, dann zeigt das Schweizer Fernsehen gern einen «Tagesschau»-Ausschnitt von anno dazumal: 40 Franken in bar überreicht ein uniformierter Briefträger einem wettergegerbten Zigarilloraucher: die allererste AHV-Rente! Erst ein Jahr zuvor hatte das Stimmvolk die Einführung einer Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) beschlossen.

TIPP Wer bei der Google-Videosuche «AHV Einführung» eingibt, erhält das Video unter den ersten Treffern.

Seither hat sich das Leben, hat sich die Schweiz fundamental verändert, doch die AHV ist geblieben. Sie ist für die allermeisten Menschen hierzulande das Rückgrat der Altersvorsorge, auch wenn die Finanzierung nicht mehr so sicher scheint wie früher. Das hat mit der Demografie zu tun: Wenn die Gesellschaft im Durchschnitt immer älter wird, wenn es immer mehr AHV-Rentnerinnen und -Rentner gibt, müssen die AHV-Beitragszahler – also vor allem die Erwerbstätigen – immer mehr einzahlen. Denn die AHV wie auch ihre Schwester, die IV, wird im sogenannten Umlageverfahren finanziert. Die heutigen Beitragszahler zahlen die Renten der heutigen Pensionierten, IV-Rentnerinnen und Verwitweten. Das unterscheidet die AHV/IV grundlegend von den anderen beiden Pfeilern der Altersvorsorge: der Pensionskasse und der 3. Säule.

Immer mehr Junge zweifeln darum an der Solidität der AHV und daran, dass sie dereinst überhaupt noch eine Rente erhalten werden. Nicht zuletzt, weil einige der letzten Reformvorschläge des Bundesrates, die AHV auf stabileren Boden zu stellen, scheiterten. Ohne hier die nächsten politischen Wendungen vorwegzunehmen: Es ist nur schwer vorstellbar, dass die AHV beschnitten, gekürzt oder gar liquidiert wird, im Gegenteil: Ab 2026 kommt für alle eine 13. AHV-Rente hinzu. Je mehr Rentner es gibt, desto mehr Stimmberechtigte haben ein Interesse daran, die AHV zu retten – koste es, was es wolle. Im Zweifel werden wohl einfach mehr Steuermittel in die AHV fliessen.

Es ist deshalb sehr sinnvoll, sich früh genug mit der Frage zu beschäftigen, wie viel AHV man dereinst im Pensionsalter erhalten wird. Natürlich ist das eine Schätzung, denn man weiss ja nicht, ob man bis dahin jedes Jahr einzahlt und falls ja, wie viel. Auch ist ungewiss, ob die heutigen Berechnungsgrundlagen dannzumal noch gelten.

Beitragslücken verhindern


Die Höhe der Rente hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Wie hoch ist der Lohn, auf dem man die AHV-Beiträge bezahlt? Und: Hat man jedes Jahr eingezahlt oder gibt es sogenannte Beitragslücken? Ausserdem werden Erziehungs- und Betreuungsleistungen honoriert.

Vor allem den zweiten Faktor können Sie aktuell überprüfen und nötigenfalls beeinflussen. Jedes Jahr, in dem Sie nicht eingezahlt haben – sei es, weil Sie studiert haben, weil Sie im Ausland herumgereist sind oder weil Sie nicht erwerbstätig waren –, kostet Sie lebenslang Rente. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird Ihnen ¹/44 der Rente, die Sie sonst erhalten würden, gekürzt. ¹/44 ist es, weil die ordentliche Beitragsdauer 44 Jahre dauert: spätestens ab dem Jahr nach dem 20. Geburtstag bis zur Pensionierung mit 65.

GUT ZU WISSEN ¹/44, das klingt nach wenig. Doch in Franken ausgerechnet, summiert es sich eben trotzdem. Wer die Maximalrente von monatlich 2520 Franken erhalten würde, aber zwei Beitragsjahre zu wenig hat, erhält nur noch 2405 Franken pro Monat (Stand 2025). 115 Franken weniger pro Monat – bei geschätzten 20 weiteren Lebensjahren ist das eine Einbusse von fast 30 000 Franken. Das hätte sich verhindern lassen, wenn man in den beiden fehlenden Beitragsjahren jeweils AHV-Beiträge eingezahlt hätte – je nach Fall mindestens 530 Franken oder mehr.

Individuelles Konto überprüfen

Es ist darum essenziell, dass Sie überprüfen, ob Sie Beitragslücken haben. Bestellen Sie dazu bei der AHV einen sogenannten individuellen Kontoauszug (IK-Auszug). Online ist das kostenlos; Sie brauchen dazu Ihre 13-stellige AHV-Nummer (mit 756. beginnend).

Sobald Sie den Auszug erhalten haben, überprüfen Sie ihn. Am wichtigsten ist, dass es für jedes Jahr – spätestens ab dem Jahr, das auf Ihren 20. Geburtstag folgt, oder schon früher, falls Sie schon vorher erwerbstätig waren – einen Eintrag gibt. Liegt der Jahresbeitrag unter 500 Franken, erkundigen Sie sich bei der AHV, ob das genügt. Als Zweites überprüfen Sie, ob das auf dem AHV-Ausweis eingetragene Einkommen mit dem Bruttolohn auf Ihren Lohnabrechnungen übereinstimmt.

ACHTUNG Wenn Sie einen IK-Ausweis bestellen und darin Fehler entdecken, müssen Sie innert 30 Tagen aktiv werden und Korrekturen verlangen. Nach dieser Frist gilt der Auszug als genehmigt. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Merkblättern 1.01 und 1.05 der AHV.

Link

www.ahv-iv.ch

IK-Auszug bestellen

(? Merkblätter & Formulare ? Bestellung Kontoauszug)

Merkblätter zum individuellen Konto

(? Merkblätter & Formulare ? Merkblätter ? Allgemeines)

Lücken schliessen

Falls Sie eine Lücke entdecken, können Sie sie unter Umständen im Nachhinein schliessen. Dies in folgenden Fällen:

  • Ist die Lücke weniger als fünf Jahre alt, können Sie nachzahlen. Dies ist dann möglich, wenn Sie in dieser Zeit obligatorisch versichert waren oder sich freiwillig hätten versichern können. Das trifft auf praktisch alle in der Schweiz lebenden Personen zu. Erkundigen Sie sich bei der AHV, wie Sie vorgehen müssen (siehe Kasten auf der nächsten Seite).
  • Wenn Sie bereits im Alter zwischen 18 und 20 Jahren erwerbstätig waren und somit auch AHV-Beiträge geleistet haben, werden diese sogenannten Jugendjahre automatisch dafür verwendet, allfällige Beitragslücken aufzufüllen.
  • Gibts dann immer noch Lücken, helfen die Beitragsmonate im Pensionierungsjahr. Grundsätzlich zahlt man im Jahr, in dem man pensioniert wird, nutzlos in die AHV ein: Für die Berechnung der Rente zählen nur ganze Kalenderjahre. Die massgebenden Beitragsjahre enden deshalb am 31. Dezember des Jahres, bevor man 65 wird. Die Beiträge muss man aber bis zur Pensionierung zahlen. Wer am 20. August 65 Jahre alt wird, zahlt noch bis Ende August Beiträge, also acht Monate. Besteht eine Beitragslücke, werden diese Monate berücksichtigt, sofern man mindestens auf den Mindestbeitrag von 530 Franken (Stand 2025) kommt. Um diesen Beitrag zu erreichen, braucht es ein Jahreseinkommen von knapp 5000 Franken.

TIPP Bewahren Sie all Ihre Lohnausweise auf (es reicht eine eingescannte Kopie in einer Cloud). Wenn Sie so belegen können, dass Ihnen AHV-Beiträge abgezogen wurden, werden Ihnen diese auch gutgeschrieben – selbst wenn der Arbeitgeber die Beiträge gar nicht an die AHV überwiesen hat. So verhindern Sie Beitragslücken, wenn beispielsweise Ihr Arbeitgeber Konkurs geht.

Nachzahlen in die AHV

Der IK-Auszug wird im Jahr 2025 kontrolliert.

Kalenderjahr

Lücke?

Nachzahlen notwendig und möglich?

2024

Nein

Nein

2023

Ja

Ja, da innerhalb von fünf Jahren

2022

Nein

Nein

2021

Nein

Nein

2020

Nein

Nein

2019

Ja

Nein, da länger als fünf Jahre zurück

Rente vorausberechnen


So weit, so gut, die Beitragslücken sind geschlossen – aber was heisst das nun bezüglich Ihrer Rente? Wie viel Geld werden Sie monatlich erhalten? Sie können bei der AHV anstelle eines IK-Auszugs auch eine Rentenvorausberechnung verlangen. Die AHV kalkuliert dann anhand der bisherigen Beiträge und des mutmasslichen weiteren Verlaufs Ihre künftige Rente. Allerdings ist das erst wenige Jahre vor der Pensionierung wirklich einigermassen verlässlich und darum empfehlenswert. Sind Sie um die 50 oder noch jünger, nützt Ihnen eine Rentenvorausberechnung wenig, weil bis zur Pensionierung noch viele Veränderungen passieren können – der Betrag, den die AHV auf Franken und Rappen...


Brot, Ivan
Ivan Brot ist unabhängiger Finanzberater. Er doziert an verschiedenen Institutionen zu Vorsorge, Geldanlagen und Steuern.

Schiesser, Fritz
Fritz Schiesser ist Finanzplaner und unterrichtet an verschiedenen Institutionen die Themen Sozialversicherungen und Vorsorge. Er ist ebenfalls Co-Autor des Beobachter-Ratgebers «Frühpensionierung planen».

Müller, Martin
Martin Müller ist langjähriger Redaktor und Berater beim Beobachter. Er schreibt über Konsumentenschutz-, Finanz- und Versicherungsthemen, berät zu Geld-, Vorsorge sowie Steuerfragen und ist Co-Autor des Ratgebers «Frühpensionierung planen».



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