Buhl | Zulässigkeit einer Kündigung wegen Whistleblowing | E-Book | www.sack.de
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E-Book, Deutsch, Band Band 968, 25 Seiten

Reihe: Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen

Buhl Zulässigkeit einer Kündigung wegen Whistleblowing

Welche Lehren lassen sich aus der Heinisch-Entscheidung des EGMR ziehen?
1. Auflage 2014
ISBN: 978-3-656-72153-6
Verlag: GRIN Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection

Welche Lehren lassen sich aus der Heinisch-Entscheidung des EGMR ziehen?

E-Book, Deutsch, Band Band 968, 25 Seiten

Reihe: Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen

ISBN: 978-3-656-72153-6
Verlag: GRIN Verlag
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 16, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg, Veranstaltung: Seminarveranstaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Whistleblowing wird das Aufdecken von Missständen oder Straftaten durch Arbeitnehmer in einem Betrieb oder Unternehmen bezeichnet. Ein Whistleblower ist also ein Hinweisgeber. In den USA, in Frankreich und in Großbritannien werden Arbeitnehmer zur Aufdeckung von Missständen ermutigt und gesetzlich geschützt. In den USA werden die Whistleblower vom Staat regelrecht als Klageinitiatoren benutzt und prozentual an Strafzahlungsforderungen gegen die angezeigten Unternehmen beteiligt. In den USA sind 90% der Betrugsklagen im medizinischen Bereich sog. qui tam actions, also Klagen, bei denen der Kläger für den Staat und gleichzeitig aus Eigeninteresse handelt. In Deutschland gibt es trotz mehrerer Gesetzesinitiativen bis heute noch keine allgemeine gesetzliche Privilegierung. Die Bundesregierung ist der Meinung, dass Whistleblower durch die bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen und die Rechtsprechung hinreichend geschützt seien und macht ihr weiteres Vorgehen von dem Ergebnis und den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe der G20-Staaten zum Schutz von Hinweisgebern bei Korruptionsstraftaten abhängig. Es lässt sich wahrscheinlich auch mit der deutschen Geschichte (Nationalsozialismus und Stasi) erklären, dass hierzulande zurückhaltender mit dem Thema umgegangen wird. Es scheint, als hätten viele noch das Zitat von Hoffmann von Fallersleben 'der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant', im Kopf.

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