Christ | Krise und Untergang der römischen Republik | E-Book | www.sack.de
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E-Book, Deutsch, 565 Seiten

Christ Krise und Untergang der römischen Republik

Preiswerte Jubiläumsausgabe
1. Auflage 2019
ISBN: 978-3-534-74483-1
Verlag: wbg Academic in Herder
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Preiswerte Jubiläumsausgabe

E-Book, Deutsch, 565 Seiten

ISBN: 978-3-534-74483-1
Verlag: wbg Academic in Herder
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Die große Monographie des bekannten Althistorikers Karl Christ über Krise und Untergang der römischen Republik ist seit Jahrzehnten DER Klassiker. Christ bietet mit großer erzählerischer Kraft eine Gesamtdarstellung der historischen Prozesse zwischen 200 und 30 v. Chr. vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und geistigen Entwicklung. Im Mittelpunkt stehen die Vorgänge in der Stadt Rom und in Italien: Triumph und Niedergang der römischen Nobilität, die Reformversuche der Gracchen, das Zeitalter der Bürgerkriege unter Marius und Sulla, Pompeius und Caesar, Antonius und Octavian bis zur Begründung des Prinzipats. Der gleichzeitige Aufstieg der römischen Republik zur Weltmacht des antiken Mittelmeerraumes hatte zur Folge, dass auch wichtige außeritalische Phänomene zu berücksichtigen sind: Der Zerfall der hellenistischen Staatenwelt und die Machtbildung Mithradates' VI. von Pontos werden ebenso behandelt wie der Kimbernzug oder die spätjüdische Geschichte.

Karl Christ, 1923 bis 2008, gilt als 'Nestor der deutschen Althistorie'. Er war bis zu seiner Emeritierung Professor für Alte Geschichte an der Philipps-Universität Marburg. Bei der WBG erschien von ihm 'Krise und Untergang der Römischen Republik' sowie die Biographie 'Hannibal'.
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Einleitung


DIE PROBLEMATIK DES UNTERGANGS
DER RÖMISCHEN REPUBLIK



Wenn in diesem Buch die Epoche vom Ende des Zweiten Punischen Krieges bis zur Begründung des augusteischen Principats als Krise und Untergang der Römischen Republik verstanden, dargestellt und erörtert wird, so erfordert dies eine nähere Begründung. Die Römische Republik hat selbst im Geschichtsbild der Neuzeit einen herausragenden Platz behauptet. Noch immer wird sie gesehen als jene historische Formation, in welcher der politische Wille aller freien Bürger in einer einzigartigen Weise organisiert war. Denn nach der Abschaffung der Monarchie und der Einschränkung der Adelsvormacht in den Ständekämpfen konsolidierte sich in dieser Republik eine staatliche Ordnung, die für lange Zeit ein Höchstmaß der Identifizierung aller freien Bürger mit ihrem Staat ermöglichte. Bürgertugenden, Bürgerrechte und Bürgersinn waren hier so exemplarisch verwirklicht, daß sie auf vielfältige Weise die Emanzipationsbestrebungen der Neuzeit beflügelten.

Zugleich schuf diese bescheidene mittelitalische Stadt in der Organisation ihrer Bundesgenossenschaft ein neuartiges politisches Herrschaftsmodell, das ihr erlaubte, schließlich ganz Italien ihrer Macht nicht nur zu unterwerfen, sondern fest in ihren Machtbereich zu integrieren. Die Punischen Kriege stellten die Stabilität der politischen Neuordnung Italiens unter Beweis; sie leiteten zugleich jenen scheinbar unaufhaltsamen Prozeß ein, in dem Rom den gesamten Mittelmeerraum zu der neuen historischen Formation des Imperium Romanum zusammenschloß, die sich dann unter dem Principat Jahrhunderte hindurch behauptet hat.

In diesem traditionellen Geschichtsbild dominiert offenkundig die Vorstellung der Einheit der Geschichte der Römischen Republik, der dann zumeist jene der römischen Kaiserzeit oder des Principats als anschließende, neue Einheit entgegengesetzt wird. Gewiß gliedert man diese Einheit der republikanischen Geschichte häufig in sich auf. So wird zum Beispiel aus einer primär verfassungsrechtlichen Sicht unterschieden zwischen einem „patrizischen Staat“ der Zeit zwischen ca. 500 und 287 v. Chr., der „klassischen Republik“ (287—133 v. Chr.) und dem „Zeitalter der Römischen Revolution“ (133—31 v. Chr.). Sicher lassen sich viele Gründe für eine solche Untergliederung ins Feld führen. Ein Vorzug dieser konventionellen Periodisierung liegt zum Beispiel darin, daß sie den Beginn der Reformen der Gracchen als Zäsur sehr stark betont, doch steht dem der ganz evidente Nachteil entgegen, daß sie längerfristige Entwicklungen zerschneiden muß, die für das Verständnis der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen, aber auch der politischen Veränderungen grundlegend sind.

Sehen wir von dem äußerst problematischen Unterfangen einmal ab, die Schlußphase der Römischen Republik als „Römische Revolution“ zu verstehen, so besteht heute selbst zwischen marxistischen und sogenannten bürgerlichen Historikern wenigstens darin Einvernehmen, daß der Zeitraum des 2. und 1. Jahrhunderts v. Chr. eine teilweise kaum merkliche und nur graduelle, teilweise aber geradezu schubartige und durchgreifende Umgestaltung der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen der Römischen Republik mit sich bringt. Diese Entwicklung dürfte dann plastisch hervortreten, wenn — naturgemäß sehr vereinfacht — wesentliche Erscheinungsformen der frühen und der späten Republik einander gegenübergestellt werden, wobei hier unter früher Republik die Verhältnisse bis in das 3., unter später Republik jene des 2. und 1. Jahrhunderts v. Chr. bezeichnet sind.


Gehen wir von der Wirtschaftsstruktur aus, so bleibt in der frühen Republik eine weitgehende agrarische Selbstversorgung, die Subsistenzwirtschaft, vorherrschend. Der Anteil der Sklaven an der Produktion ist gering, kennzeichnend vielmehr die sogenannte patriarchalische Form der Sklaverei, das heißt die Integration einzelner Sklaven in die Hauswirtschaft. Der Radius des Handels war in der Regel beschränkt, Ansätze der Geldwirtschaft treten erst seit dem Ende des 4. Jahrhunderts v. Chr. und zunächst in sehr rudimentären Formen auf. Ihre Intensivierung und volle Ausbildung erfolgt erst im Laufe des 3. Jahrhunderts v. Chr., und in der wiederholten Neuordnung des römischen Währungssystems finden gerade die Krisen der Punischen Kriege einen sehr bezeichnenden Niederschlag.

Die späte Republik weist in diesen Feldern dagegen völlig verschiedene Strukturen auf. Gewiß hält sich auch jetzt noch in vielen Landschaften Italiens der agrarische Kleinbetrieb, wohl in größerem Umfang, als dies die Analytiker gelegentlich zur Kenntnis nehmen, aber die systematische Restauration der alten Wirtschaftsordnung konnte, nach den weitflächigen Zerstörungshorizonten gerade des 2. Punischen Krieges in Italien und unter den veränderten Bedingungen des 2. Jahrhunderts v. Chr., nicht mehr gelingen. Einerseits nahm nun die Weidewirtschaft beträchtlich zu, andererseits dehnten sich die Zellen der „Villenwirtschaft“ immer weiter aus, damit eine durch Spezialisierung und Rationalisierung überlegene, marktbezogene Wirtschaftsform, in der sich die alte Führungsschicht deswegen besonders stark engagieren konnte, weil ihr dafür sowohl die notwendigen Kapitalien als auch die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung standen.

Denn erst jetzt kann man in einzelnen Regionen Siziliens, Unteritaliens und Etruriens von einer „Sklavenhalterwirtschaft“ in dem Sinne sprechen, daß auf den großen Weideflächen Dutzende, in den einzelnen Landgütern ebenfalls jeweils bis zu 2 oder 3 Dutzend Sklaven eingesetzt wurden. Tausende von Kriegsgefangenen und ein systematisch organisierter Sklavenmarkt erhöhten fortlaufend die Gesamtzahl der im Produktionsprozeß befindlichen Sklaven, wobei freilich im agrarischen Sektor, im Handwerk und bei den Haussklaven jeweils völlig verschiedenartige Arbeitsbedingungen bestanden.

Im Bereich der Wirtschaft kommen zur Zeit der späten Republik noch zwei weitere, neue Faktoren hinzu: Einmal verdichtete sich nun die Verflechtung der italischen Wirtschaft in jene des gesamtmediterranen Wirtschaftsraumes in zunehmendem Maße, zum andern wurde die Eigengesetzlichkeit der voll entwickelten Geldwirtschaft mit den Möglichkeiten der Kapitalkonzentration und des Zinswuchers rasch fühlbar. Neue, wirtschaftlich aktive Gruppen kristallisierten sich heraus, zugleich boten Kriegführung und Provinzialverwaltung den Angehörigen der römischen Führungsschicht die Möglichkeit zur Beschaffung jener beträchtlichen Geldmittel, ohne die eine politische Karriere in Rom jetzt in der Regel nicht mehr möglich war.

Auch für die Bereiche der äußeren Machtbildung, der äußeren Politik und der Organisation des römischen Imperiums ist ein starker Kontrast in den Erscheinungsformen der frühen und der späten Republik festzustellen. Bis zum 2. Punischen Krieg waren Italien und dessen unmittelbares Vorfeld mit dem römischen Machtbereich identisch. Dieser, in sich relativ geschlossene Raum konnte in den abgestuften Rechtsformen der römisch-italischen Bundesgenossenschaft organisiert und beherrscht werden. Römische und latinische Kolonien reproduzierten fort und fort die gesellschaftliche und wirtschaftliche Basis der bevorrechtigten und ihrer latinischen Bundesgenossen, ihr Netz sicherte zugleich die Herrschaft der Römischen Republik militärisch und politisch ab.

Im 2. und 1. Jahrhundert v. Chr. hatte Rom nun den Preis für sein immer weiter ausgedehntes Engagement zu bezahlen. Die Interventionen in Spanien, Griechenland, Nordafrika und Kleinasien führten alle Versuche ad absurdum, die römische Beherrschung jener Räume lediglich mit den mehr indirekten Mitteln einer Hegemonie aufrechtzuerhalten. Rom mußte schließlich weite Territorien in die unmittelbare Provinzialverwaltung übernehmen, eine administrative und politische Aufgabe, die mit dem Instrumentarium eines immer noch aristokratisch geführten Stadtstaates nicht mehr zu lösen war. Der rasche Wechsel der Statthalter verhinderte kontinuierliche Planungen ebenso wie die Konsolidierung und Effizienz der Verwaltung, die in den Provinzen lange Zeit ganz offen lediglich die , die Ausbeutungsobjekte des römischen Volkes, sprich seiner führenden Schicht, sah. Die Formen der italischen Bundesgenossenschaft ließen sich auf diese Räume erst recht nicht mehr übertragen, und da die römischen Bundesgenossen zwar immer noch in erheblichem Ausmaß an den Einsätzen, dagegen nicht mehr am Gewinn der römischen Expansion beteiligt waren, wurde die Bundesgenossenfrage zu einem neuen Problem der römischen Herrschaftsstruktur.

Die machtpolitisch vielleicht auf den ersten Blick so imponierende Ausweitung der römischen Herrschaft im 2. und 1. Jahrhundert v. Chr. darf zudem nicht den Blick dafür verstellen, welche Belastungen, Konsequenzen und...


Christ, Karl
Karl Christ, 1923 bis 2008, gilt als "Nestor der deutschen Althistorie". Er war bis zu seiner Emeritierung Professor für Alte Geschichte an der Philipps-Universität Marburg. Bei der WBG erschien von ihm "Krise und Untergang der Römischen Republik" sowie die Biographie "Hannibal".

Karl Christ, 1923 bis 2008, gilt als "Nestor der deutschen Althistorie". Er war bis zu seiner Emeritierung Professor für Alte Geschichte an der Philipps-Universität Marburg. Bei der WBG erschien von ihm "Krise und Untergang der Römischen Republik" sowie die Biographie "Hannibal".



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