Croset / Dobler | Die rechtssichere Abmahnung | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 147 Seiten, eBook

Croset / Dobler Die rechtssichere Abmahnung

Ein Leitfaden für Personalabteilung und Geschäftsführung

E-Book, Deutsch, 147 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8349-4695-9
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Dieses Werk dient als praktische Hilfe für den Alltag von HR-Managern und Personalverantwortlichen. Es zeigt, wie Arbeitgeber eine korrekte Abmahnung verfassen.Der unprofessionelle Umgang mit Abmahnungen als Vorstufe der Kündigung führt häufig zu unschönen Überraschungen im Kündigungsschutzprozess: Oft ist es nicht der Kündigungssachverhalt an sich, der die Kündigung zu Fall bringt, sondern die vorangegangene mangelhafte Abmahnung.Das Werk zeigt, was für eine ordnungsgemäße, formal und inhaltlich wirksame Abmahnung zu beachten ist und verzichtet dabei bewusst auf Anwaltsdeutsch. Eine Checkliste, rund 30 Beispiel-Abmahnungen zu verschiedenen Anlässen sowie zahlreiche rechtliche Hinweise runden den Nutzwert des Buches ab. Neu in der 2., aktualisierten Auflage ist unter anderem der 'Sonderfall: Korrekturvereinbarung' mit einem entsprechenden Muster.

Pascal Croset ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Inhaber der bundesweit ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzlei Croset - Fachanwälte für Arbeitsrecht. Er hat bereits mehrere juristische Fachbücher veröffentlicht.Dr. Markus Dobler ist Arbeits- und Organisations-Psychologe, war jahrelang im Topmanagement tätig und berät heute Personalabteilungen.
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Zielgruppe


Professional/practitioner

Weitere Infos & Material


1;Vorwort aus arbeitsrechtlicher Sicht;5
2;Vorwort aus arbeitspsychologischer Sicht;6
3;Inhaltsverzeichnis;7
4;Die Autoren;11
5;Abkürzungsverzeichnis;13
6;Kapitel 1;15
6.1;Grundlagen;15
6.1.1;1.1 Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung;15
6.1.2;1.2 Bedeutung der Abmahnung im Arbeitsrecht: betrieblich und prozessual;15
7;Kapitel 2;17
7.1;Führen und Mitarbeiterkommunikation;17
7.1.1;2.1 Abmahnung als Mitarbeiterkommunikation;18
7.1.2;2.2 Grundsätze des Abmahnungsgespräches;18
8;Kapitel 3;20
8.1;Anforderungen an eine wirksame Abmahnung;20
8.1.1;3.1 Formale Voraussetzungen;20
8.1.1.1;3.1.1 Abmahnungsberechtigte Person;20
8.1.1.2;3.1.2 Form der Abmahnung;21
8.1.1.3;3.1.3 Zugang der Abmahnung;22
8.1.1.4;3.1.4 Fristen: Zeitpunkt der Abmahnung;25
8.1.1.5;3.1.5 Vorweggenommene Abmahnung;26
8.1.1.6;3.1.6 Mangelnde Deutschkenntnisse: Übersetzung erforderlich?;28
8.1.1.7;3.1.7 Anhörungsrecht des Arbeitnehmers;29
8.1.1.8;3.1.8 Beteiligungsrecht des Betriebsrates bzw. Personalrates;30
8.1.2;3.2 Inhalt der Abmahnung (drei Funktionen);31
8.1.2.1;3.2.1 Dokumentationsfunktion: Pflichtverstoß des Arbeitnehmers;32
8.1.2.2;3.2.2 Hinweisfunktion: Aufzeigen des vertragsgerechten Verhaltens;36
8.1.2.3;3.2.3 Warnfunktion: Androhung von Konsequenzen im Wiederholungsfall;37
8.1.3;3.3 Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abmahnung;42
8.1.4;3.4 Abgrenzung zur Ermahnung/Verwarnung;43
9;Kapitel 4;44
9.1;Abmahnung und Kündigung;44
9.1.1;4.1 Grundsatz: keine verhaltensbedingte Kündigung ohne einschlägige Abmahnung;44
9.1.1.1;4.1.1 Personenbedingte und betriebsbedingte Kündigung: keine Abmahnung erforderlich;44
9.1.1.2;4.1.2 Verhaltensbedingte Kündigung: Negativprognose durch Abmahnung;44
9.1.1.3;4.1.3 Einschlägige Abmahnung;45
9.1.2;4.2 Wie viele vorangegangene Abmahnungen sind erforderlich?;47
9.1.2.1;4.2.1 Einzelfallbetrachtung;47
9.1.2.2;4.2.2 „Abmahnungs-Inflation“;49
9.1.3;4.3 Wann ist der Ausspruch einer Abmahnung entbehrlich?;50
9.1.3.1;4.3.1 Abgrenzung zwischen Leistungs- und Vertrauensbereich;50
9.1.3.2;4.3.2 Grundsatz: Abmahnung im Vertrauensbereich entbehrlich;51
9.1.3.3;4.3.3 Ausnahme: Abmahnung im Vertrauensbereich erforderlich;51
10;Kapitel 5;59
10.1;Sonderfall: Korrekturvereinbarung;59
10.1.1;5.1 Was ist eine Korrekturvereinbarung?;59
10.1.2;5.2 Gegenüberstellung Korrekturvereinbarung – Abmahnung;60
10.1.3;5.3 Vorteile einer Korrekturvereinbarung;60
10.1.4;5.4 Inhalt einer Korrekturvereinbarung;61
10.1.4.1;5.4.1 Dokumentation des Sachverhaltes;61
10.1.4.2;5.4.2 Eingeständnis der Pflichtverletzung;61
10.1.4.3;5.4.3 Versprechen für die Zukunft;65
10.1.4.4;5.4.4 Vereinbarung konkreter Maßnahmen;65
10.1.4.5;5.4.5 Konsequenzen/Sanktionen;66
10.1.5;5.5 Leitfaden für ein Personalgespräch über eine Korrekturvereinbarung;68
10.1.6;5.6 Scheitern der Korrekturvereinbarung;70
10.1.6.1;5.6.1 Umsetzung einer inhaltlichen Konsequenz;70
10.1.6.2;5.6.2 Ausspruch einer Kündigung;71
10.1.7;5.7 Fazit;72
11;Kapitel 6;73
11.1;Vorgehen des Arbeitnehmers gegen eine ausgesprochene Abmahnung;73
11.1.1;6.1 Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte;73
11.1.1.1;6.1.1 Formell nicht ordnungsgemäßes Zustandekommen;73
11.1.1.2;6.1.2 Unrichtige Tatsachenbehauptung;74
11.1.1.3;6.1.3 Unrichtige rechtliche Bewertung;74
11.1.1.4;6.1.4 Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit;75
11.1.1.5;6.1.5 Kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib in der Personalakte;77
11.1.2;6.2 Frist zur Geltendmachung des Entfernungsanspruches;78
11.1.2.1;6.2.1 Entfernungsanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis;78
11.1.2.2;6.2.2 Entfernungsanspruch im beendeten Arbeitsverhältnis;78
11.1.2.3;6.2.3 Entfernungsanspruch: typische Praxis-Konstellationen;79
11.1.3;6.3 Gerichtliche Geltendmachung des Entfernungsanspruches;80
11.1.4;6.4 Rechtsfolgen der gerichtlichen Durchsetzung des Entfernungsanspruches;81
11.1.4.1;6.4.1 Entfernung und Vollstreckung;81
11.1.4.2;6.4.2 Entfernung und Warnfunktion;81
12;Kapitel 7;83
12.1;Checkliste Abmahnung;83
12.1.1;7.1 Checkliste Abmahnungsgespräch;83
12.1.2;7.2 Checkliste schriftliche Abmahnung;83
13;Kapitel 8;86
13.1;Musterabmahnungen;86
13.1.1;8.1 Abmahnung wegen alkoholbedingten Fehlverhaltens (Alkoholverbot);87
13.1.2;8.2 Abmahnung wegen Verweigerung der Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung;89
13.1.3;8.3 Abmahnung wegen Erstattung einer Anzeige;91
13.1.4;8.4 Abmahnung wegen Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften;93
13.1.5;8.5 Abmahnung wegen Verstoß gegen Anzeigepflicht (Arbeitsunfähigkeit I);95
13.1.6;8.6 Abmahnung wegen Verstoß gegen Nachweispflicht (Arbeitsunfähigkeit II);97
13.1.7;8.7 Abmahnung wegen genesungswidrigen Verhaltens (Arbeitsunfähigkeit III);99
13.1.8;8.8 Abmahnung wegen Vorlage einer gefälschten AU-Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeit IV);101
13.1.9;8.9 Abmahnung wegen Androhung Krankfeiern (Arbeitsunfähigkeit V);103
13.1.10;8.10 Abmahnung wegen Arztbesuch während Arbeitszeit (Arbeitsunfähigkeit VI);105
13.1.11;8.11 Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug;107
13.1.12;8.12 Abmahnung wegen Beleidigung (eines Kollegen);109
13.1.13;8.13 Abmahnung wegen Verweigerung von Überstunden;111
13.1.14;8.14 Abmahnung wegen Verstoß gegen Datenschutz;113
13.1.15;8.15 Abmahnung wegen Selbstbeurlaubung;115
13.1.16;8.16 Abmahnung wegen Diebstahl;117
13.1.17;8.17 Abmahnung wegen Spesenbetrug;119
13.1.18;8.18 Abmahnung wegen privater Internetnutzung I (ausdrückliches Verbot);121
13.1.19;8.19 Abmahnung wegen privater Internetnutzung II (kein ausdrückliches Verbot);123
13.1.20;8.20 Abmahnung wegen mangelnder Körperhygiene;125
13.1.21;8.21 Abmahnung wegen sexueller Belästigung;127
13.1.22;8.22 Abmahnung wegen unangemessener Kleidung;129
13.1.23;8.23 Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung;131
13.1.24;8.24 Abmahnung wegen Nebentätigkeit ohne Zustimmung;133
13.1.25;8.25 Abmahnung wegen Verletzung der Wahrheitspflicht;135
13.1.26;8.26 Abmahnung wegen Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot;137
13.1.27;8.27 Abmahnung wegen Betriebsrat, fehlende Abmeldung I;139
13.1.28;8.28 Abmahnung wegen Betriebsrat, fehlende Abmeldung II;141
13.1.29;8.29 Abmahnung wegen Missbrauch Dienstwagen;143
13.1.30;8.30 Muster einer Korrekturvereinbarung;145
14;Literatur;147

Anforderungen an eine wirksame Abmahnung.- Abmahnung und Kündigung.- Sonderfall: Korrekturvereinbarung.- Checkliste „Abmahnung“.-Musterabmahnungen.- Führen und Mitarbeiterkommunikation.


Pascal Croset ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Inhaber der bundesweit ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzlei Croset - Fachanwälte für Arbeitsrecht. Er hat bereits mehrere juristische Fachbücher veröffentlicht.Dr. Markus Dobler ist Arbeits- und Organisations-Psychologe, war jahrelang im Topmanagement tätig und berät heute Personalabteilungen.


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