E-Book, Deutsch, 176 Seiten
Der Allgemeine Soziale Dienst
2. Auflage 2011
ISBN: 978-3-497-60017-5
Verlag: Ernst Reinhardt Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Aufgaben, Zielgruppen, Standards
E-Book, Deutsch, 176 Seiten
ISBN: 978-3-497-60017-5
Verlag: Ernst Reinhardt Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Fast jede kreisfreie Stadt und jeder Landkreis in Deutschland haben einen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), einen sozialen Basisdienst für BürgerInnen, regelmäßig zuständig von der umfassenden Beratung bis zur Krisenintervention. Der ASD als Kernbereich sozialarbeiterischen Handelns in den Kommunen wird in diesem Buch in seiner fachlichen und organisatorischen Komplexität strukturiert und kompetent dargestellt.
Studierende und PraktikerInnen in diesem Arbeitsfeld finden Antworten auf viele Fragen: Was sind die Aufgaben des ASD? Wie sind rechtliche Rahmenbedingungen, Verantwortung und Haftung der Handelnden geregelt? Wie werden "Fälle bearbeitet"? Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie Familiengerichten und Freien Trägern?
Weitere Infos & Material
1;Inhalt;5
2;Abkürzungen;8
3;Vorwort zur 2. Auflage;10
4;Einführung: Was bedeutet eigentlich Allgemeiner Sozialer Dienst?;12
5;1 Der ASD heute: Ein sozialer Basisdienst zwischen Krisenhilfe und umfassender Beratung;18
5.1;1.1 Der ASD im Gefüge kommunaler sozialer Dienste;18
5.1.1;1.1.1 Unterschiedliche Aufgabenprofile;19
5.1.2;1.1.2 ‚Bezirks‘-Sozialarbeit als typische Arbeitsorganisation;20
5.1.3;1.1.3 Zu viel Arbeit im Bezirk: Das Ressourcenproblem;21
5.2;1.2 Das Aufgabenprofil des ASD;22
5.2.1;1.2.1 Beratung in Erziehungs- und Familienfragen;23
5.2.2;1.2.2 Krisenhilfe und Eingriff bei Kindeswohlgefährdung;24
5.2.3;1.2.3 Fallverantwortung bei Hilfen zur Erziehung;26
5.2.4;1.2.4 Jugendgerichtshilfe außerhalb und innerhalb vonBezirkssozialarbeit;28
5.2.5;1.2.5 Hilfen bei Trennung und Scheidung: Familiengerichtshilfe;29
5.2.6;1.2.6 Aufgaben außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe;30
5.2.7;1.2.7 Krisendienst für Erwachsene;31
5.2.8;1.2.8 Wirtschaftliche Beratung;31
5.2.9;1.2.9 Beratung und Hilfe für Seniorinnen und Senioren;32
6;2 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit des ASD;33
6.1;2.1. Die wichtigsten Gesetze für die Arbeit des ASD;33
6.2;2.2 Leistungen und andere Aufgaben nach dem SGB VIII;35
6.3;2.3 Schwerpunktaufgabe Beratung;36
6.4;2.4 Hilfe zur Erziehung und verwandte Leistungen;39
6.4.1;2.4.1 Ambulante Leistungen;41
6.4.2;2.4.2 Teil- und vollstationäre Leistungen;43
6.4.3;2.4.3 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder undJugendliche (§ 35a);45
6.4.4;2.4.4 Hilfe für junge Volljährige (§ 41);46
6.4.5;2.4.5 Mitwirkung, Hilfeplanung bei den Hilfen zur Erziehung (§ 36);47
6.5;2.5 Schwerpunktaufgabe Kinderschutz;49
6.5.1;2.5.1 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a);49
6.5.2;2.5.2. Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42);50
6.5.3;2.5.3 Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50);52
6.5.4;2.5.4 Landeskinderschutzgesetze;54
6.6;2.6 Verantwortung und Haftung in der Arbeit des ASD;54
6.6.1;2.6.1 Sozialdatenschutz (insbesondere §§ 61 bis 68);54
6.6.2;2.6.2 Strafrechtliche Schweigepflichten und Offenbarungsbefugnisse(§ 203 StGB);56
6.6.3;2.6.3 Strafrechtliche Garantenstellung und Haftung (§ 13 StGB);57
7;3 Die Fallbearbeitung im Allgemeinen Sozialen Dienst;59
7.1;3.1 Was ist der Fall?;59
7.2;3.2 Methodisches Handwerkszeug für die Fallbearbeitung –Systemisches Denken und Arbeiten im ASD;60
7.2.1;3.2.1 Gespräche hilfreich gestalten;63
7.2.2;3.2.2 Die Kunst der guten Frage und andere Verfahren;68
7.2.3;3.2.3 Die reflexive Schleife in der Fallbearbeitung;69
7.2.4;3.2.4 Hilfeplanung im ASD;72
7.2.5;3.2.5 Zwischen Hilfe und Kontrolle – Arbeit mit nicht-motiviertenund / oder unfreiwilligen Klienten;74
7.2.6;3.2.6 Der Hausbesuch –fachliche Standards für eine bewährte Praxis;77
7.3;3.3 Qualitätsentwicklung im ASD;80
8;4 Handeln im Gemeinwesen oder ‚Der Fall im Feld‘;82
8.1;4.1 Eckpunkte des Fachkonzeptes Sozialraumorientierungin der Praxis;82
8.1.1;4.1.1 Die Umsetzungsebene der‚fallbezogenen Ressoursenmobilisierung‘;83
8.1.2;4.1.2 Die Umsetzungsebene der ‚fallunspezifischen Arbeit‘;85
8.1.3;4.1.3 Die Umsetzungsebene der ‚fallübergreifenden Arbeit‘;87
8.2;4.2 Praxisbeispiele für die fallübergreifende Arbeit;89
8.3;4.3 Der ‚Fall im Feld‘ – ein Resümee;92
9;5 Jugendhilfe und Dritte: (interinstitutionelle) Kooperation in der Arbeit des ASD;94
9.1;5.1 Kooperationsfelder und Kooperationspartner des ASD;94
9.2;5.2 Definition, Grundvoraussetzungen und Ebenender Kooperation;97
9.3;5.3 Das Vertrauensdilemma des ASD;98
9.4;5.4 Die wichtigsten Kooperationsfelder des ASD;100
9.4.1;5.4.1 Kooperationspartner in der Kommunalverwaltung;100
9.4.2;5.4.2 Interinstitutionelle Kooperationen;104
10;6 Der Allgemeine Soziale Dienst und seine Zusammenarbeit mit freien Trägern;112
10.1;6.1 Zur Rolle der freien Träger;113
10.2;6.2 Zur Kooperation zwischen ASD und den freien Trägern;117
10.2.1;6.2.1 Ebene des Einzelfalls;117
10.2.2;6.2.2 Ebene der fallübergreifenden Kooperation;121
11;7 Kinderschutz durch den Allgemeinen Sozialen Diens tDie Kollegiale Kurzberatung zur Risikoeinschätzung:eine Methode nach § 8a SGB VIII;125
11.1;7.1 Grundlagen zur Falleinordnung;126
11.2;7.2 Hinweise zur Phase des Nachfragens;134
11.3;7.3 Hinweise zur Phase der Falleinordnung;137
11.4;7.4 Methodische Hilfsmittel bei der Kollegialen Kurzberatung;138
12;8 Organisationsmodelle und Personal;141
12.1;8.1 Rahmenbedingungen für die ASD-Organisation;142
12.2;8.2 Fachliche Gestaltungsfaktoren von ASD-Organisation;145
12.3;8.3 Personalwirtschaftliche Aspekte;148
12.4;Autorinnen und Autoren;154
13;Autorinnen und Autoren;154
14;Literatur;155
15;Sachregister;165
(S. 125-126)
Die Kollegiale Kurzberatung zur Risikoeinschätzung: eine Methode nach § 8a SGB VIII
Eine der Grundsatzfragen in der Fallbearbeitung des ASD heißt: In welchem Arbeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe befindet sich der Fall zum jetzigem Zeitpunkt? Im ?Freiwilligenbereich‘ und / oder im Aufgabenfeld Kindesschutz mit dem ?Graubereich‘ und dem ?Gefährdungsbereich‘ (s. u.)? Die Einordnung in diese drei Arbeitsbereiche hat ausschlaggebende Folgewirkungen für die weiteren Verfahrens- und Vorgehensweisen der ASD-Fachkraft. Sobald die Kindesschutzbereiche tangiert werden, gilt es, drohende oder vorhandene Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Da jedoch Kindeswohl und Kindesgefährdung Begriffe sind, die immer einer Deutung unterliegen, wird beim ASD meist auf ein vereinbartes Verfahren mit Beobachtungs- und Einschätzungsinstrumenten zurückgegriffen.
Diese Hilfsmittel sollen unterstützen, die jeweils subjektiven Interpretationen und Einschätzungen der Fachkräfte anzugleichen. Fachkräfte werden z. B. aufgefordert, in Form eines Kinderschutzbogens oder bestimmter Kriterienlisten (z. B. mit Ampelsystemen) die ?Mittelschichtsbrille‘ abzusetzen und die ?Kindesschutzbrille‘ aufzusetzen. Das bedeutet, dass als Maßstab nicht ein ?optimales‘ Erziehungsverhalten der Personensorgeberechtigten die Grundlage für das weitere Handeln sein kann, sondern es um ein Mindestmaß geht, bei dem keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Solche Instrumente helfen, – ebenso wie Hausbesuche – schrittweise die Situation zu klären, ob es in dem jeweiligen Fall tatsächlich um Kindesschutzthemen geht oder um Themen aus dem ?Freiwilligenbereich‘.
Diese Einschätzungsbögen haben darüber hinaus auch die Funktion, Mitarbeiter / innen für Kindesschutzthemen zu sensibilisieren. Also: Unabhängig davon, ob eher ?abgeklärte‘ Mitarbeiter / innen oder eher ?aufgescheuchte‘ Mitarbeiter / innen tätig sind, sollen Einschätzungen auf den ?Boden der Tatsachen‘ geholt und Blickrichtungen eröffnet werden. Dann gilt es, den Kernintentionen des § 8a SGB VIII nachzukommen: Einschätzungen müssen im Austausch erfolgen, im Dialog. Das Jugendamt hat das Gefährdungsrisiko „im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen.“ (§ 8a SGB VIII Abs. 2, S. 1)
Nach der Durchführung einer ersten Risikoeinschätzung, bei der die Hilfsinstrumente unterstützen, und in der auch die Handlungsdringlichkeit bestimmt wird, erfolgt die im Gesetz eingeforderte Einschätzung mehrerer Fachkräfte (inklusive der zuständigen Leitungskraft. Hier geben die Kommentare zum § 8a SGB VIII ein deutliches Votum für einen bewusst strukturierten Beratungsvorgang in einer Kollegialen Beratungsrunde (Münder et al. 2009 § 1 Rz 31 ff., insbes. 42). Bisherige Systeme der Kollegialen Beratung, die sehr häufig auf dem Modell von Fallner basieren (Fallner / Gräßlin 1990, 54) sind jedoch nicht zugeschnitten auf die besonderen Erfordernisse einer Risikoeinschätzung im Kindesschutzbereich. Um den besonderen Anforderungen an eine Risikoeinschätzung und Planung von Maßnahmen im Kindesschutzbereich gerecht zu werden, haben wir ein Modell der Kollegialen Beratung für diese besondere Aufgabenstellung weiterentwickelt.
Dieses Modell bietet ein strukturiertes Verfahren mit klaren zielgerichteten Fragestellungen (Aufmerksamkeitsrichtung), das unter Beteiligung eines ganzen Teams mit relativ geringem Zeitaufwand durchgeführt werden kann. Das Verfahren zielt auf die Einordnung des entsprechenden Falles in einen der drei nachstehend erläuterten Arbeitsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe und ist eine Ideenbörse für das weitere Vorgehen.




