Deutscher Küsten-Almanach | Loseblattwerk | sack.de

Loseblattwerk, Deutsch, 5700 Seiten, In 5 Ordnern, Format (B × H): 270 mm x 350 mm, Gewicht: 4750 g

Deutscher Küsten-Almanach

Ein Nachschlagewerk der wichtigsten Vorschriften und Nautischen Informationen für die Berufs- und Sportschifffahrt sowie die Fischerei in Nord- und Ostsee und auf den deutschen Seeschifffahrtstraßen.

Loseblattwerk, Deutsch, 5700 Seiten, In 5 Ordnern, Format (B × H): 270 mm x 350 mm, Gewicht: 4750 g

ISBN: 978-3-452-18071-1
Verlag: Carl Heymanns Verlag


Der "Deutsche Küsten-Almanach" hat sich zu einem unentbehrlichen Nachschlagewerk entwickelt. Hierzu hat nicht nur beigetragen, dass der "Deutsche Küsten-Almanach" die wichtigsten Schifffahrts- und Fischereivorschriften sowie die hierzu ergangenen Richtlinien, nautischen Nachrichten und Hinweise für die Berufs- und Sportschifffahrt in der Nord- und Ostsee und auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen enthält. Auch die Tatsache, dass die Benutzer des "Deutschen Küsten-Almanachs" die Gewissheit haben können, dass die darin enthaltenen Vorschriften, Richtlinien und Hinweise jeweils auf den neuesten Stand gebracht werden, erklärt seine weite Verbreitung.

Das Schwergewicht der 50. Ergänzungslieferung liegt auf den neuen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Die Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York und vom 11. März 2004 in Madrid haben das Ausmaß der Bedrohung durch terroristische Angriffe deutlich gemacht.

Deshalb wurden auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Gefahrenabwehr für die Seeschifffahrt und die zugehörigen Hafenanlagen zu verbessern. Die Diplomatische Konferenz der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat am 12. Dezember 2002 Änderungen des Kapitels XI des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) beschlossen. Diese Änderungen waren bereits mit der 49. Ergänzungslieferung eingearbeitet worden. Zugleich wurde der Internationale Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und Hafenanlagen (IPS-Code) verabschiedet. Beides hatte auf nationaler Ebene Änderungen im Seeaufgabengesetz und im Flaggenrechtsgesetz zur Folge, die ebenfalls bereits im Rahmen der 49. Ergänzungslieferung berücksichtigt wurden.

Die Europäische Union hat die internationalen Regelungen durch die Verordnung (EG) Nr. 725/2004 vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen ergänzt und eine Reihe von Empfehlungen in Teil B des ISPS-Codes innerhalb der Gemeinschaft zwingend vorgeschrieben.
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Zielgruppe


Kapitäne und Offiziere, Sportschiffer, Schifffahrtsschulen


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