Elzer | WEG-Recht - inkl. Arbeitshilfen online | Buch | 978-3-648-08505-9 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 450 Seiten, Buch, Format (B × H): 890 mm x 28 mm

Elzer

WEG-Recht - inkl. Arbeitshilfen online

Grundsatzurteile, Kommentierung, Praxistipps
2. grundlegend überarbeitete Auflage 2016
ISBN: 978-3-648-08505-9
Verlag: Haufe

Grundsatzurteile, Kommentierung, Praxistipps

Buch, Deutsch, 450 Seiten, Buch, Format (B × H): 890 mm x 28 mm

ISBN: 978-3-648-08505-9
Verlag: Haufe


Der Fachmann Oliver Elzer fasst in diesem Buch alle wichtigen Urteile der vergangenen drei Jahre zum WEG-Recht zusammen und kommentiert sie. Als aktuelles Nachschlagewerk für die tägliche Verwaltungsarbeit ist dieser Band ein verlässlicher Begleiter.

Inhalte:

- Zusammenfassung aller wichtigen WEG-Urteile der vergangenen drei Jahre im Überblick und von Fachexperten kommentiert
- Mit den amtlichen Fundstellen und sofort einsetzbaren, bewährten Praxis-Tipps eines erfahrenen WEG-Spezialisten
- Zahlreiche Praxisfälle, die die Umsetzung der Rechtslage aufzeigen
- Rechtssicherheit für die Verwalterpraxis
- Mit zahlreichen Checklisten, Musterbeschlüssen und Gesetzen auf Arbeitshilfen online

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Vorwort

Allgemeine Fragestellungen
- Begriffe
- Grundlagen der Verwaltung
- Beschlusskompetenz

Sachenrecht (§§ 2 bis 9 WEG)
- Eigentumsfragen
- Unterteilung eines Wohnungseigentums

Gemeinschaft der Wohnungseigentümer § 10 Abs. 6 WEG
- Allgemeines
- Gemeinschaftsbezogenheit
- Vergemeinschaftung
- Fragen der Handlungsorganisation

Veräußerungsbeschränkung (§ 12 WEG)
- Entstehung, Änderung und Inhalt
- Veräußerung
- Pflichten des Veräußerers
- Formfragen bei der Zustimmung

Gebrauch und Nutzungen (§§ 13 bis 15 WEG)
- Gebrauchsregelungen
- Gebrauchsumfang
- Unterlassungsanspruch gegen Gebrauch

Sondernutzungsrecht
- Abgrenzung zur Gebrauchsregelung
- Begründung
- Rechte des Sondernutzungsberechtigten

Umlageschlüssel und Kostenfragen (§ 16 WEG)
- Umlageschlüssel
- Änderung des gesetzlichen Umlageschlüssels
- Kostenfragen

Heizkosten und ihre Abrechnung
- Fragen der Messung
- Umlageschlüssel
- Abrechnung

Verwaltung (§§ 20, 21 WEG)
- Begriff der Verwaltung
- Verwaltungskompetenz
- Die einzelnen Verwaltungsbereiche
- Sonstiges

Bauliche Veränderungen, Modernisierung und modernisierende Instandsetzung (§ 22 WEG)
- Bauliche Veränderung
- Modernisierung
- Modernisierende Instandsetzung

Versammlung (§§ 23 bis 25 WEG)
- Einberufung (Ladung)
- Tagesordnung
- Versammlungsort und Versammlungsstätte
- Abstimmung in der Versammlung
- Sonstiges

Verwalter (§§ 26, 27 WEG)
- Bestellung
- Rechte und Pflichten
- Verwaltervertrag
- Pflichtverletzungen
- Sonstiges

Wirtschaftsplan, Sonderumlagen, Abrechnung, Hausgeldschuldner (§ 28 WEG)
- Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1, 5 WEG)
- Abrechnung (§ 28 Abs. 3, 5 WEG)
- Hausgeld
- Belegeinsicht

Verwaltungsbeirat (§ 29 WEG)
- Bestellung der Verwaltungsbeiräte
- Pflichten
- Rechte

WEG-Verfahrensrecht (§§ 43 bis 49 WEG)
- Zuständigkeit der WEG-Gerichte
- Klageantrag: Auslegung
- Klagezustellung: demnächst
- Nachbarstreit
- Kosten
- Einstweilige Verfügung
- Rechtsmittel

Glossar

Abkürzungsverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Arbeitshilfen

Der Autor


Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5WEG)

Sachverhalt:

Wohnungseigentümer streiten über die Wirksamkeit von Beschlussfassungen über den Wirtschaftsplan 2010. Das Amtsgericht ist der Auffassung, dass der Genehmigungsbeschluss zum Wirtschaftsplan trotz mutmaßlichen Ansatzes zu niedriger Kosten (Heizkosten), falscher Kostenverteilungsschlüssel (Müllgrundgebühren, Rechts-und Beratungskosten) den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung genüge. Ein Wirtschaftsplan mit zu geringen Ansätzen sei besser als gar kein Wirtschaftsplan.

Entscheidung:

Zu Unrecht! Der angegriffene Beschluss verstößt gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, weil er zu niedrige Ansätze enthält. Zum einen wurden bei den Müllgebühren sowie beim Kostenansatz für Rechts- und Beratungskosten unzutreffende Kostenverteilungsschlüssel verwendet; bei den Heizkosten wurde ein Betrag angesetzt, der die durchschnittlich angefallenen Kosten der Vorjahre erheblich unterschreitet.
Die Ansicht des Amtsgerichts, dass der Beschluss über die Genehmigung eines Wirtschaftsplans nicht wegen zu niedriger Ansätze für ungültig erklärt werden kann, weil dann -gegen die Interessen der Wohnungseigentümer -die Anspruchsgrundlage für die Zahlung der Beitragsvorschüsse ersatzlos entfiele, ist falsch.Der Beschluss ist in nur im angegriffenen Umfang für ungültig zu erklären. Im Übrigen gibt es in der Teilungserklärung eine Fortgeltungsklausel für den „alten" Wirtschaftsplan, bis der Verwalter für ein neues Rechnungsjahr einen abweichenden Plan vorgelegt hat. Diese Regelung gelte auch hier. Nach Sinn und Zweck der Regelung soll die Fortgeltung des alten Wirtschaftsplans erst mit der Genehmigung des neuen Wirtschaftsplans durch die Eigentümerversammlung enden. Wird aber der Beschluss über den Wirtschaftsplan ganz oder teilweise für ungültig erklärt, führt dies dazu, dass der alte Wirtschaftsplan insoweit wieder auflebt und fortgilt, da der neue Beschluss als von Anfang an ungültig anzusehen ist und damit dieselbe Situation besteht, wie wenn kein neuer Wirtschaftsplan beschlossen worden wäre.


Elzer, Oliver
Dr. jur. Oliver Elzer, geb. 1967 in Hamburg, ist Richter am Kammergericht Berlin. Ab 1997 zahlreiche Veröffentlichungen zum Zivilprozess- und Wohnungseigentumsrecht, u. a. Mitkommentator im Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht und in Deckert, Die Eigentumswohnung. Regelmäßige Mitarbeit bei den juristischen Fachzeitschriften Info M, IMR, IBR, MietRB, NJW, NZM, ZfIR und ZMR. Diverse Vorträge zum WEG und Leiter von Seminaren für Richter, Rechtsanwälte, Verwalter, Beiräte und Wohnungseigentümer.



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