E-Book, Deutsch, 247 Seiten
Fischer / Maronde / Schwiers Das Auftragsrisiko im Griff
1. Auflage 2007
ISBN: 978-3-8348-9126-6
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Ein Leitfaden zur Risikoanalyse für Bauunternehmer
E-Book, Deutsch, 247 Seiten
Reihe: Computer Science and Engineering (German Language)
ISBN: 978-3-8348-9126-6
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Bei der Vergabe von Bauleistungen müssen Bauunternehmer Angebote mit verbindlichen Preisen abgeben. Den Zuschlag erhält in vielen Fällen das Unternehmen mit dem günstigsten Angebot. Dieses Angebot ist mit bestimmten Risiken verbunden. Dieses Fachbuch gibt dem Bauunternehmer eine praktische Anleitung und Übersicht zur Risikoanalyse bei Bauprojekten in der Angebots-, Ausführungs- und Gewährleistungsphase. Ein richtiges Risikomanagement hat weiterhin einen direkten Einfluss auf das Rating der Banken, mit einer Bewertung des Unternehmens und der Bereitstellung von Risikokapital. Hier gibt das Buch wertvolle Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlung mit Banken. Checklisten am Ende des Buches bieten eine schnelle Einschätzung des Risikos für Bauunternehmer.
Prof. Dr. jur. Peter Fischer ist Seniorpartner der baurechtlich orientierten Anwaltspartnerschaft von Appen, Fischer und Schonebeck und unterrichtet an der Fachhochschule Oldenbrug im Studiengang Baumanagement.
Dipl.-Ing. (FH) Michael Maronde ist tätig im Bereich Auftrags- und Ressourcenmanagement eine großen Unternehmens, das Planungs-, Projektmanagement- und Bauüberwachungsleistungen erbringt.
Dipl.-Ing. (FH) Jan. A. Schwiers ist tätig in einem großen Bauunternehmen mit den Schwerpunkten Bauleitung, kalkulation, Ausschreibung und Vergabe sowie Nachtragsmanagement.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Vorwort;6
2;Inhaltsverzeichnis;8
3;Teil A Grundlagen Risikomanagement;13
3.1;1 Einleitung;14
3.2;2 Hintergründe;16
3.2.1;2.1 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich;16
3.2.2;2.2 Basel II;17
3.2.3;2.3 DIN IEC 62198 – Risikomanagement für Projekte;18
3.3;3 Begriffsbestimmungen;19
4;Teil B Phase der Anfragebewertung - Risikopotentialanalyse -;21
4.1;1 Zielsetzung;22
4.2;2 Die Bewertung einer Anfrage;24
4.2.1;2.1 Die Strukturierung nach Risikobereichen;24
4.2.2;2.2 Die Gewichtung der Risiken;25
4.2.3;2.3 Das Formular „Risikopotentialanalyse“;27
4.2.4;2.4 Erläuterungen zum Formular „Risikopotentialanalyse“;28
4.2.4.1;2.4.1 Die ersten Eintragungen;28
4.2.4.2;2.4.2 Die Bewertungsfaktoren;28
4.2.4.3;2.4.3 Die Eingabe der Bewertung;30
4.2.4.4;2.4.4 Die Ermittlung der Risikoklasse des Projektes;30
4.2.5;2.5 Die weitere Bearbeitung der Anfrage;32
5;Teil C Phase der Angebotserstellung – Projektrisiken in der Angebotsphase –;33
5.1;1 Zielsetzung;34
5.2;2 Projektpriorität und Bearbeitungsintensität;34
5.2.1;2.1 Zuständigkeit und Verantwortung im Unternehmen;35
5.3;3 Grundlagen Risikoidentifikation und Risikosteuerung;37
5.3.1;3.1 Risikoidentifikation;37
5.3.2;3.2 Risikosteuerung;38
5.3.2.1;3.2.1 Der grundlegende Konflikt;38
5.3.2.2;3.2.2 Ansätze der Risikosteuerung;39
5.4;4 Die projektspezifische Risikoidentifikation und Risikosteuerung;41
5.4.1;4.1 Risikoidentifikation und Risikosteuerung für die Risikogruppe 1;43
5.4.1.1;4.1.1 Grundlegender Aufbau der Checklisten für die Risikogruppe 1;44
5.4.1.2;4.1.2 Varianten der Risikosteuerung für die Risikogruppe 1;48
5.4.1.2.1;4.1.2.1 Ausschluss / Konkretisierung;48
5.4.1.2.2;4.1.2.2 Risikozuschlag im Einheitspreis;50
5.4.1.2.3;4.1.2.3 Konkrete Abbildung der Risikozuschläge in der Kalkulation;54
5.4.1.2.4;4.1.2.4 Die explizite Prüfung und Kalkulation der Gemeinkosten der Baustelle;58
5.4.1.2.5;4.1.2.5 Weiche Risiken - Indirekte Bewertung;67
5.4.1.2.6;4.1.2.6 Das Formular zur Risikoanalyse für die Risikogruppe 1;68
5.4.2;4.2 Risikoidentifikation und Risikosteuerung für die Risikogruppe 2;69
5.4.2.1;4.2.1 Grundlegender Aufbau der Formulare für die Risikogruppe 2;70
5.4.2.1.1;4.2.1.1 Die Bewertung der Risiken;71
5.4.2.1.2;4.2.1.2 Die Ermittlung der Risikoklasse eines Risikobereiches;73
5.4.2.2;4.2.2 Die Formulare für die Risikoanalyse der Risikogruppe 2;74
5.4.2.2.1;4.2.2.1 Der Risikobereich – Wirtschaftliche Risiken;74
5.4.2.2.2;4.2.2.2 ABC-Analyse - Bauvolumen;81
5.4.2.2.3;4.2.2.3 Der Risikobereich – Terminliche Risiken;85
5.4.2.2.4;4.2.2.4 Der Risikobereich – Vertragliche Risiken;89
5.4.3;4.3 Risikoendbetrachtung in der Angebotsphase;102
5.4.3.1;4.3.1 Häufigste Reaktion und Risikophilosophie;103
5.4.3.2;4.3.2 Die Ermittlung der vorläufigen Angebotssumme unter Beachtung der Risiken;105
5.4.3.2.1;4.3.2.1 Der Risikoanteil aus der Risikogruppe 1;105
5.4.3.2.2;4.3.2.2 Ergänzender Hinweis zur Abbildung der Herstellkosten;107
5.4.3.2.3;4.3.2.3 Der Risikoanteil aus der Risikogruppe 2;107
5.4.3.2.4;4.3.2.4 Die vorläufige risikoadäquate Angebotssumme;110
5.4.3.3;4.3.3 Die Ermittlung der endgültigen Angebotssumme unter Beachtung unternehmerischer Zwänge;112
5.4.3.3.1;4.3.3.1 Erläuterung der präventiven Risikokompensation;115
5.4.3.3.2;4.3.3.2 Das Verfahren der präventiven Risikokompensation;116
5.4.3.3.3;4.3.3.3 Abschluss der Risikoendbetrachtung – Festlegung der endgültigen Angebotssumme;120
5.4.3.4;4.3.4 Der Ausnahmefall – Geplante Unterdeckung;123
5.4.4;4.4 Verantwortung der Führungsebenen;125
5.4.5;4.5 Die Verhandlung des Angebotspreises;125
5.4.6;4.6 Risiko und Chance;126
5.5;5 Teilfazit und Ausblick;128
6;Teil D Phase der Ausführung – Projektrisiken in der Ausführungsphase –;131
6.1;1 Zielsetzung;132
6.2;2 Ausführungsfristen und Vertragsstrafe;133
6.2.1;2.1 Ausführungsfrist, § 5 VOB/B;133
6.2.2;2.2 Vertragsstrafe, § 11 VOB/B;134
6.3;3 Bautagesbericht;136
6.4;4 Stundenlohnarbeiten;141
6.5;5 Sicherheit nach § 648a BGB;144
6.6;6 Vertretung und Vollmacht;146
6.7;7 Bedenken und Behinderung;149
6.7.1;7.1 Bedenkenanmeldung und Gewährleistungsbefreiung;150
6.7.2;7.2 Behinderung der Bauleistung;153
6.7.2.1;7.2.1 Gründe einer Behinderung;154
6.7.2.2;7.2.2 Fristverlängerung aufgrund einer Behinderung;156
6.7.2.3;7.2.3 Schadensersatzansprüche aufgrund von Behinderungen;157
6.8;8 Beauftragung von geänderten und zusätzlichen Leistungen;159
6.8.1;8.1 Rechtliche Hinweise;159
6.8.2;8.2 Nachtragsanregungen;162
6.9;9 Baustellencontrolling;163
6.9.1;9.1 Die Formulare des Baustellencontrollings;165
6.9.2;9.2 Arbeiten mit dem Baustellencontrolling;166
6.9.2.1;9.2.1 Erstellen der Arbeitskalkulation;166
6.9.2.2;9.2.2 Regelmäßige Ergebnisprognose;171
6.9.2.3;9.2.3 Leistungsstand zum Stichtag;176
6.9.3;9.3 Soll–Ist–Vergleich;177
6.9.4;9.4 Abschluss Baustellencontrolling;178
6.10;10 Abrechnung und Zahlung;179
6.10.1;10.1 Prüfbare Rechnungen;180
6.10.2;10.2 Prüfbares Aufmaß;183
6.10.3;10.3 Skontoerträge;184
6.10.4;10.4 Verspätete Zahlung, Arbeitseinstellung und Kündigung;185
6.11;11 Forderungen;186
6.11.1;11.1 Abtretung von Forderungen;186
6.11.2;11.2 Durchsetzung von Forderungen;187
6.11.2.1;11.2.1 Gerichtliches Mahnverfahren;187
6.11.2.2;11.2.2 Klage auf Zahlung;188
6.12;12 Streitigkeiten;188
6.13;13 Abnahme der Bauleistung;189
6.13.1;13.1 Der Begriff der Abnahme;189
6.13.1.1;13.1.1 Nicht rechtsgeschäftliche Abnahmen;190
6.13.1.2;13.1.2 Die werkvertragliche/ rechtsgeschäftliche Abnahme nach BGB;190
6.13.2;13.2 Die Abnahme beim VOB-Vertrag;192
6.13.2.1;13.2.1 Die förmliche Abnahme;192
6.13.2.2;13.2.2 Teilabnahme;194
6.13.2.3;13.2.3 Formular Niederschrift zur Abnahme;194
6.13.2.4;13.2.4 Formular Anlage A zur Niederschrift zur Abnahme;196
6.13.2.5;13.2.5 Die Formulare der Abnahme im Gesamten;198
6.13.2.6;13.2.6 Die fiktive Abnahme;200
6.13.2.7;13.2.7 Verweigerung der Abnahme;201
6.13.3;13.3 Wirkung der Abnahme;202
6.14;14 Kündigung;202
6.14.1;14.1 Kündigung durch den Auftraggeber;203
6.14.1.1;14.1.1 Freie Kündigung;203
6.14.1.2;14.1.2 Kündigung bei Insolvenz des Auftragnehmers;204
6.14.1.3;14.1.3 Kündigung aus wichtigem Grund;205
6.14.1.4;14.1.4 Kündigungserklärung und Abrechnung;207
6.14.2;14.2 Kündigung durch den Auftragnehmer;208
7;Teil E Phase der Gewährleistung – Risiken im Rahmen der Gewährleistungsphase –;211
7.1;1 Zielsetzung;212
7.2;2 Kernpunkte der Gewährleistung;213
7.2.1;2.1 Qualitätskontrolle und förmliche Abnahme;213
7.2.2;2.2 Vorliegen eines Mangels;214
7.2.3;2.3 Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers;216
7.2.4;2.4 Risikobegrenzung durch Vertragsklauseln;217
7.2.5;2.5 Baugewährleistungs-Versicherung;218
7.2.6;2.6 Gewährleistungsbürgschaft;219
7.2.7;2.7 Verjährung der Gewährleistungsansprüche;221
7.3;3 Projektabschluss;223
8;Teil F Risikomanagement, Basel II und Rating;225
8.1;1 Zielsetzung;226
8.2;2 Hintergründe Basel II und Rating;227
8.2.1;2.1 Basel II;227
8.2.1.1;2.1.1 Was verbirgt sich hinter Basel I und Basel II?;227
8.2.1.2;2.1.2 Was ist neu an Basel II und relevant für den Kreditnehmer?;229
8.2.2;2.2 Rating;233
8.2.2.1;2.2.1 Was verbirgt sich hinter einem Rating?;233
8.2.2.2;2.2.2 Arten von Ratingverfahren;234
8.2.3;2.3 Alternativen zum Rating;237
8.2.4;2.4 Was sind die relevanten Kriterien und Kennzahlen in einem Rating?;237
8.3;3 Die Beeinflussung des Ratings;239
9;Gesamtfazit;244
10;Verzeichnisse und Anlagen;247
10.1;1 Literaturverzeichnis;248
10.2;2 Webseitenverzeichnis;249
10.3;3 Hinweise zum Download der Formulare;250
10.4;4 Abbildungsverzeichnis;252
10.5;5 Tabellenverzeichnis;255
10.6;6 Sachwortverzeichnis;256
8 Beauftragung von geänderten und zusätzlichen Leistungen (S. 146-147)
8 Beauftragung von geänderten und zusätzlichen Leistungen
Neben dem Sachverhalt von Bedenken und Behinderungen im Bauablauf kommt es in der Praxis regelmäßig zu geänderten und zusätzlichen Leistungen. Diese sind insbesondere im Bautagesbericht festzuhalten, für die Beauftragung dieser Leistung ist das Beschriebene zum Thema Vertretungsvollmacht zu beachten. Die VOB/B unterscheidet generell zwischen geänderten Leistungen (§ 1 Nr. 3 VOB/B i. V. m. § 2 Nr. 5 VOB/B) und zusätzlichen Leistungen (§ 1 Nr. 4 VOB/B i. V. m. § 2 Nr. 6 VOB/B).
8.1 Rechtliche Hinweise
Bei einem VOB-Vertrag hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluß einseitig das Recht unter den Voraussetzungen des § 1 Nr. 3 VOB/B geänderte Leistungen und unter den Voraussetzungen des § 1 Nr. 4 VOB/B zusätzliche Leistungen während der Bauausführung zu beauftragen.
Im Gegensatz dazu ist beim BGB- Werkvertrag eine Leistungsänderung nur in Form einer Vertragsänderung, also mit Zustimmung des Auftragnehmers, möglich, § 311 BGB. Nur in Ausnahmefällen muss der Auftragnehmer aus der Kooperationspflicht91 heraus geänderte oder zusätzliche Leistungen ausführen. Voraussetzung für eine Vergütung ist eine Anordnung des Auftraggebers oder eines von ihm Bevollmächtigten. Die Anordnung ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung, die der Auftragnehmer sich schriftlich geben lassen sollte. Erteilt nicht der Auftraggeber selbst, sondern ein Dritter, etwa ein Architekt die Anordnung, muss eine Vollmacht vorliegen.
Diese Vollmacht kann sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Bauvertrag ergeben. Diese liegt dann vor, wenn im Vertrag beispielsweise folgende Formulierung enthalten ist: „Der Architekt ist berechtigt, Zusatzleistungen im Auftrag des Auftraggebers zu beauftragen". In den meisten Fällen hat der Architekt keine rechtsgeschäftliche Vollmacht. Auch der Abschluss eines schriftlichen Architektenvertrages beinhaltet nicht die Vollmacht des Architekten, den Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu verpflichten. Wenn der Architekt zusätzliche oder geänderte Leistungen anordnet, muss der Auftragnehmer sich diesen Auftrag vom Auftraggeber bestäti gen lassen. Geschieht dies nicht und stellt sich später heraus, dass der Architekt ohne Vollmacht gehandelt hat, kann dies dazu führen, dass die Zusatzleistungen vom Auftraggeber nicht zu bezahlen sind, insofern sind die Ausführungen unter Kapital 7.6 besonders zu beachten.
Eine Änderung des Bauentwurfes nach § 1 Nr. 3 VOB/B ist gegeben, wenn die dem Bauvertrag zugrunde gelegten Pläne, Zeichnungen oder sonstige Vertragsbestandteile nach Abschluss des Bauvertrages auf Anordnung des Auftraggebers umgestaltet werden, ohne dass sich daraus eine völlig neuartige Leistung ergibt. Das Recht zur Änderung des Bauentwurfes geht sehr weit und ist nur dadurch eingeschränkt, dass die geänderte Bauleistung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. die Baugenehmigung oder gegen Unfallverhütungsvorschriften verstößt. Begrenzt ist das Recht auch dadurch, dass der Betrieb des Auftraggebers auf die Änderung eingerichtet sein muss.
Beispiel Von einem Tischler, der eine Holztreppe in ein Gebäude einbauen soll, kann nicht verlangt werden, dass er stattdessen eine Metalltreppe erstellt. Die neue Vergütung für die geänderte Leistung ist in § 2 Nr. 5 VOB/B geregelt. Dabei ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. Grundlage für die Berechnung des neuen Preises ist die dem Vertrag zugrunde liegende Kalkulation. Der Auftragnehmer kann also seinen Preis in diesen Fällen nicht aufbessern.




