E-Book, Deutsch, 200 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm
Reihe: Pflege Management
Fröse Was Sie über Pflegeberatung wissen sollten
4. aktualisierte Auflage 2022
ISBN: 978-3-8426-9142-1
Verlag: Schlütersche
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Grundlagen, Kompetenzen und professionelle Dokumentation. Mit Extrakapitel zu Palliative Care
E-Book, Deutsch, 200 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm
Reihe: Pflege Management
ISBN: 978-3-8426-9142-1
Verlag: Schlütersche
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Sonja Fröse ist examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin, Qualitätsbeauftragte und ausgebildete Pflegedienstleitung. Sie arbeitete sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich der Kranken- und Altenpflege in diversen Funktionen, unter anderem als Pflegeberaterin.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Pflegeberater*innen können freiberuflich oder festangestellt in unterschiedlichen Settings tätig werden. Es lohnt sich für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in mehrfacher Hinsicht, eine/n oder gar mehrere Pflegeberater*innen einzustellen oder engmaschig mit externen Pflegeberater*innen zusammenzuarbeiten, um diesen wichtigen Teil der Pflege nicht stiefmütterlich nebenbei zu erledigen! In der Beratungsperson steckt viel Potenzial – einerseits wirtschaftlich gesehen (vorhandene Leistungen ausschöpfen), denn die Klient*innen, die zurzeit »nur« beraten werden, sind die Kunden von morgen. Kostenintensive und mühevolle Akquise entfällt, wenn die vorhandenen Klient*innen ihre Leistungen ausschöpfen. Zusatzleistungen oder freiwillige Leistungen für Angehörige und Interessierte, z. B. Informationsveranstaltungen, sind ein positiver Öffentlichkeitseffekt.
Andererseits können Pflegeberater*innen ihr spezifisches Know-how für Angehörigenabende oder Mitarbeiter -Schulungen nutzen. Es können interne Prozesse unterstützt werden, z. B. Abläufe von Beantragungen konkretisiert und vereinfacht werden, Kontakte zu entsprechende Ansprechpartnern pflegen und bei der Erstellung von internen Standards, Richtlinien und Konzepten helfen.
Das beispielhafte und schematische Organigramm ( Abb. 3) soll Ihnen zeigen, an welcher Stelle die Beratungsperson in einer Pflegeeinrichtung steht.
Abb. 3: Organigramm.
Info
Immer mehr Unternehmen, die mit Pflegeberatung werben, beziehen sich ausschließlich auf die Beantragung und den Erhalt eines Pflegegrades, ggf. im Widerspruchsverfahren. Sie sind meist für die Betroffenen kostenpflichtig: in Form von »Erfolgsprovisionen« bei einer Bewilligung.
Demgegenüber stehen sehr engagierte und umfangreiche sowie kostenfreie Beratungen in anderen Beratungsstellen. Es ist für Betroffene nicht leicht, die passenden Angebote zu erkennen!
Der Begriff Pflegeberater*in ist gesetzlich nicht geschützt. Daher wird zur Kennzeichnung bestimmter Qualifikationen der Pflegeberatung und Beratungsperson der entsprechende Paragraf aus dem Sozialgesetzbuch angegeben. Zudem unterscheiden sich die Beratungsinhalte entsprechend den Beratungsbesuchen. Der GKV-Spitzenverband beschloss aufgrund der unterschiedlichen Angebote zur Fort- und Weiterbildung von Pflegeberatern gem. § 7 a Abs. 3 Satz 3 SGB XI bereits am 29. August 2008 Richtlinien. Darin werden die berufliche Grundqualifikation, Module der Weiterbildung einschließlich Stundenanzahl und Lerninhalte sowie die Voraussetzungen an das Praktikum, das Inhalt der Weiterbildung ist, beschlossen. Die kompletten Richtlinien sind unter https://gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/beratung_und_betreuung/pflegeberatung/pflegeberatung.jsp einsehbar. Die Weiterbildung wendet sich an Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen wie z. B. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Sozialversicherungsfachangestellte, Sozial- und Sozialpädagog*innen. Inhalte einer solchen Weiterbildung sind u. a.:
• Einführung ins Case Management,
• rechtliches Wissen,
• Pflegefachwissen,
• Beratung und Anleitung sowie ggf.
• Kommunikation und Psychologie.15
Um pflegefachlich auf dem aktuellen (pflege-)wissenschaftlichen Stand zu sein, sollten regelmäßig Fort- und Weiterbildungen besucht werden. Netzwerkarbeit ist ein wichtiger Punkt im Bereich der Beratung, um sogenanntes Schwarmwissen zu nutzen. Zahlreiche Themen bieten sich für die Beratung in der Pflege an: sämtliche Prophylaxen, Digitalisierung, alternative Wohn- und Betreuungsformen, Umgang mit Menschen mit Demenz usw. Gerade hinsichtlich der Digitalisierung werden pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige sowie Pflegepersonen deutlich entlastet. Allein die Suche nach Informationen wird online enorm erleichtert. Spätestens seit der Corona-Pandemie werden durch Beratungen per Video-Call ganz neue Möglichkeiten für die Zukunft geschaffen ( Kap. 3.6.3).
2.1Das Selbstverständnis der Beratungsperson
Die Beratung in der Pflege hat wichtige Aufgaben. Es gilt, ein kompetenter Ansprechpartner zu sein, Anlaufstelle für Fragen, aber auch unausgesprochene Bedarfe zu erkennen. Aufgrund der vielen Anforderungen an die Beratungsperson müssen wichtige Kompetenzen vorhandenen sein, die sich im Selbstbild der Beratungsperson widerspiegeln:
• Aktives Zuhören – die Fähigkeit, den Betroffenen (auch Angehörige) erzählen zu lassen, im Gesagten die Themen für die Beratung zu erkennen, verschiedene Sichtweisen oder tagesform- und stimmungsabhängige Veränderungen zu erkennen (»blinder Fleck«).
• Positive Lebenseinstellung und Empathie mit den Betroffenen und dessen Angehörigen – die Fähigkeit, sich in die Betrofenen hineinzuversetzen und durch die Beratung die aktuelle Situation zu verbessern.
• Kompetente Kommunikationsfähigkeiten – die Fähigkeit, komplexe Gegebenheiten für alle Beteiligten verständlich auszudrücken, Ungesagtes wahrzunehmen und anzusprechen bzw. auf den Punkt zu bringen.
• Aktuelles Fachwissen – wer berät, darf kein altes oder gar falsches Wissen weiterverbreiten.
• Motivation zur selbstständigen Fort- und Weiterbildung.
Stets ein wenig besser werden
Dem Servicegedanken entsprechend ist die Umsetzung der Beratung ein Prozess und immer ein bisschen besser möglich. Erreichen können Sie das durch
• wissenswertes Informationsmaterial,
• Bereitstellung von Telefonnummern und Musterbriefen, ggf. Übernahme von Telefonaten und Ausfüllen von Formularen, Anträgen,
• Rückruf-Service, Kontaktformular auf Homepage, Abendtermine, Übernahme der Terminkoordination (Erinnerung an Fristen),
• zeitnahe aktive Informationsweitergabe,
• Grußkarte zum Geburtstag oder wichtigen Anlässen,
• Kundenzeitung (z. B. PflegePartner), Newsletter,
• Musterbriefe, z. B. für Anträge auf Zuschüsse von Stiftungen,
• Adressen von Leistungsanbietern, wie fahrbarer Mittagstisch, mobile Fußpflege und Frisör,
• konsequente Termineinhaltung oder rechtzeitige Absage,
• unverzügliche Meldung unvorhergesehener Verspätungen,
• Einbeziehung des »Klienten« bzw. pflegenden Angehörigen in die Zufriedenheitsabfrage im Rahmen des Qualitätsmanagements,
• Rechtzeitige Erinnerung an die Nutzung verschiedener Leistungen, z. B. Verhinderungspflege vor Ablauf des Jahres oder individuelle Klientenschulung.
2.2Aufgaben und Qualifikation der Beratungsperson
Neben den fachlichen Inhalten der Beratungsgespräche, der dafür notwendigen Organisation, Dokumentation und Terminierung, benötigt die Beratungsperson vor allem viele Qualifikationen im kommunikativen Bereich. Dies zeigt sich in den Gesprächen mit den Betroffenen und deren Angehörigen, aber auch mit Kooperationspartnern und Kolleg*innen aus dem Büro-Organisationsteam (Pflegedienstleitung, Einsatzleitung), um eventuell weitere Schritte zu bearbeiten und abzugeben. Dies kann bei Verschlechterung und Notwendigkeit der Pflege sein, bei unzureichenden häuslichen und/oder gesundheitlichen Gegebenheiten, sowohl beim Pflegebedürftigen selbst als auch bei der Pflegeperson.
In Beratungseinrichtungen wie z. B. Pflegestützpunkten sind Beratungspersonen meist Diplom-Sozialarbeiter*innen, Diplom-Pädagog*innen oder Pflegefachkräfte. In ambulanten Pflegediensten beraten Pflegefachkräfte, wie es auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine weitere Qualifikation ist wünschenswert, wie es auch die GKV-Empfehlungen16 bereits deutlich werden ließen. Das Sozialgesetzbuch sagt: (§ 37 Abs. 4 SGB XI)
Bei den Empfehlungen an die Qualifikationen der Beratungsperson von Seiten des GKV-Spitzenverbandes wird Folgendes gewünscht: So sollte jeder Pflegeberater über...




