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Ghanem / Kawamura-Reindl / Schneider | Lehrbuch Soziale Arbeit mit Straffälligen | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 390 Seiten

Reihe: Studienmodule Soziale Arbeit

Ghanem / Kawamura-Reindl / Schneider Lehrbuch Soziale Arbeit mit Straffälligen


2. Auflage 2025
ISBN: 978-3-7799-8426-9
Verlag: Beltz eBook
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

E-Book, Deutsch, 390 Seiten

Reihe: Studienmodule Soziale Arbeit

ISBN: 978-3-7799-8426-9
Verlag: Beltz eBook
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Soziale Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen erfordert umfangreiches Wissen zu Kriminalität, Strafjustiz, Lebenslagen und Hilfesystemen. Ein spezieller fachlicher Fokus ist für all die Notlagen bedeutsam, die aus Straffälligkeit resultieren - individuelle und auf das soziale Umfeld bezogene Aspekte gilt es mit Wissen um defizitäre Lebenslagen, institutionelle und kriminalpolitische Dynamiken zu verbinden. Dieser Anforderung entsprechend führt das Lehrbuch in wesentliche Grundlagen und Aufgaben Sozialer Arbeit im Kontext von Straffälligkeit ein und will für die spezifischen Handlungsanforderungen sensibilisieren. Es erfasst die zentralen Praxisfelder der Straffälligenhilfe und stellt eine kompakte Einführung für Studierende und Berufsanfänger:innen in dieses Arbeitsfeld dar.

Kawamura-Reindl, Gabriele, Dipl.-Kriminologin, Dipl.-Sozialarbeiterin, von 1998 bis 2023 Professorin an der Fakultät Sozialwissenschaften an der Technischen Hochschule Georg Simon-Ohm mit den Schwerpunkten Resozialisierung, Methoden Sozialer Arbeit und Mediation.
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1.1Erscheinungsformen von Kriminalität


Die Kriminalitätswirklichkeit setzt sich im Wesentlichen aus zwei Komponenten, den registrierten Straftaten (Hellfeld) und den nicht-registrierten Straftaten (Dunkelfeld) zusammen. Wenn – in einem Vergleich mit einem Eisberg – der Eisberg für die Gesamtheit an verübten Straftaten steht, zeigt der sichtbare Teil an der Oberfläche den offensichtlichen Anteil des Hellfeldes und der größere, unsichtbare und undefinierbare Anteil das Dunkelfeld der Kriminalitätswirklichkeit, wobei das vermutete Dunkelfeld weder exakt bestimmbar noch für alle Deliktbereiche identisch groß sein dürfte. Die offiziellen Kriminalstatistiken können nur Straftaten aufnehmen, die auch offiziell gemeldet oder durch Polizeiarbeit aufgedeckt wurden, geben also ausschließlich Hinweise auf das Hellfeld. Der Umfang der Kriminalität in unserer Gesellschaft lässt sich daher nur unzureichend mit den Ergebnissen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) darlegen. In dieser Statistik werden neben den registrierten Straftaten die ermittelten Tatverdächtigen sowie der Anstieg bzw. die Abnahme der verschiedenen Delikte und Tatbegehungsarten erfasst. Zur Einschätzung der Zahlen aus der PKS ist Folgendes zu beachten:

Die PKS kann nicht als repräsentativer Ausschnitt der Kriminalitätswirklichkeit gesehen werden, da sie zum einen wesentlich von der Anzeigebereitschaft der Bevölkerung geprägt ist (Streng 2024, S. 2?f.) und zum anderen ein Großteil der Delikte amtlich nicht bekannt wird, also im Dunkelfeld verbleibt.

Es gibt Deliktbereiche, bei denen die Geschädigten deutlich dazu neigen, die Straftat anzuzeigen. Dies gilt vor allem für vollendeten Wohnungseinbruchsdiebstahl (72,5?%) und Kraftfahrzeugdiebstahl (100?%) (Bundeskriminalamt 2020, S. 41). In diesen Bereichen spiegelt die Statistik einen größeren Teil der Kriminalitätswirklichkeit wider als in anderen Bereichen, in denen das Anzeigeverhalten zurückhaltender ist – so liegt die Anzeigequote bei personenbezogenen Delikten wie persönlichem Diebstahl und Zahlungskartenmissbrauch bei 40–50?% und bei den Gewaltdelikten wie Raub und Körperverletzung bei etwa einem Drittel (ebd., S. 40). Etwa 90?% der entdeckten Straftaten werden der Polizei durch Anzeigen von Geschädigten oder Zeug:innen bekannt. Die sog. proaktive (selbstständige) Ermittlungstätigkeit der Sicherheitsbehörden dominiert im Wesentlichen bei „opferlosen“ Verstößen (z.?B. bei Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG)2. Somit ist die Anzeigebereitschaft wesentlich dafür verantwortlich, wie nahe die Kriminalitätsstatistik der Kriminalitätswirklichkeit letztlich kommt. Ein Kriminalitätsanstieg in bestimmten Deliktbereichen kann also an der tatsächlichen Zunahme an Straftaten liegen, an einer höheren Kontrollintensität oder an einer Veränderung der Anzeigebereitschaft. Letztere unterliegt in hohem Maße einem sozialen Wandel, da sie durchaus als Spiegelbild von sich verändernder sozialer Toleranz betrachtet werden kann, sodass Formen der Gewalt in unser Bewusstsein treten, die es zu früheren Zeiten sicherlich auch gab, die aber erst heute als Straftaten bewertet und öffentlich angesprochen und angezeigt werden. Unterschiede in der Anzeigeerstattung können so zu einer Verzerrung der registrierten Kriminalität führen (Feltes 2022, S. 72).

Zudem enthält die PKS Daten über Personen, die zunächst einer kriminellen Tat verdächtigt werden, obwohl sich möglicherweise im weiteren Verlauf des Strafverfahrens herausstellt, dass der Verdacht unbegründet war. Im Fortgang des Verfahrens kommt es nicht selten zu Umdefinitionsprozessen, wobei Staatsanwaltschaft und Gericht die in Frage stehende Tat unter einen anderen Straftatbestand subsumieren, als die Polizei dies bei Abschluss ihrer Ermittlungen getan hat. So kann beispielsweise aus einem versuchten Totschlag eine schwere Körperverletzung werden. Möglich ist auch, dass das Gericht zu anderen Feststellungen kommt, als diejenigen, die der Registrierung des Falles in der PKS zugrunde liegen, z.?B. dass zunächst scheinbar ein Versicherungsbetrug vorlag, der nachweisbare Tatbestand dann aber keiner Straftat entspricht. Beides lässt sich jedoch der PKS nicht mehr entnehmen.

Damit ist Kriminalität keine objektiv messbare Wirklichkeit, sondern „einerseits das Ergebnis vorgängiger gesellschaftlicher Festlegungen3, andererseits die Folge von zumeist mehrstufig verlaufenden Prozessen der Wahrnehmung von Sachverhalten und deren Bewertung“ (Feltes 2022, S. 64). Daneben sind die gesellschaftlichen Vorstellungen und das Erscheinungsbild von Kriminalität vor allem durch die Medien geprägt (vgl. Kap. 1.1.3). Diese Konstruktionsprozesse gilt es zu bedenken, wenn wir im Folgenden einige ausgewählte Zahlen präsentieren.

1.1.1Kriminalität im Hellfeld


Im Rahmen dieser knappen Einführung wollen wir uns auf Hinweise zur prozentualen Verteilung der unterschiedlichen Deliktgruppen sowie auf zentrale Merkmale der Tatverdächtigen4 beschränken – Grundlage für die hier vorgestellten Daten bilden die in der PKS registrierten Straftaten (Hellfeld) aus dem Jahr 2023 (Bundesministerium des Innern und für Heimat 2024).

Straftaten

2023 wurden einschließlich ausländerrechtlicher Verstöße bundesweit knapp sechs Millionen (genau: 5.940.667) Straftaten – zwar 5,5?% mehr als im Vorjahr, aber fast genau so viele wie vor 10 Jahren – von der Polizei registriert. 2023 wurden 2.246.767 Tatverdächtige erfasst. 58,4?% der Fälle wurden aufgeklärt. Die Aufklärungsquote differiert nach Straftaten – bei einer Reihe von Straftaten, z.?B. Ladendiebstahl, wird der Polizei der Tatverdächtige gleich ‚mitgeliefert‘ – hier ist die Aufklärungsquote also sehr hoch. Bei der räumlichen Verteilung von Kriminalität fällt auf, dass Kriminalität in Großstädten häufiger vorkommt als auf dem Land, was sich sowohl auf sozioökonomische Problemlagen als auch auf günstigere Gelegenheitsstrukturen zurückführen lässt (Oberwittler 2018, S. 329). Einen ersten Überblick bietet die folgende Grafik, die – die ausländerrechtlichen Verstöße einschließend – die bekannt gewordenen Straftaten zusammenfasst.

Abb. 1: Bekannt gewordene Straftaten im Jahr 2023

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat 2024, S. 31; eigene Darstellung

Diebstahlsdelikte stellen mit 33,2?% einen ganz erheblichen Anteil der registrierten Straftaten dar, davon entfiel wiederum mehr als die Hälfte (57?%) auf Diebstahl ohne erschwerende Umstände. Auf Eigentums- und Vermögensdelikte – davon Diebstahl (33,2?%), Betrug (12,7?%) – entfielen 2023 insgesamt 46?% aller registrierten Straftaten; berücksichtigt man in der Kategorie Eigentumsdelikte auch noch die Sachbeschädigung (9,4?%), dann entfallen auf diese Gruppe 55,3?% aller Straftaten (ohne Staatsschutz- und Verkehrsdelikte). Kriminalität in Deutschland ist also überwiegend Kriminalität, die das Rechtsgut Eigentum bzw. Vermögen verletzt.

In Relation zur Gesamtzahl der registrierten Straftaten handelt es sich, quantitativ betrachtet, bei den im Blickfeld der Öffentlichkeit stehenden Fällen von Gewaltkriminalität um eher seltene Ereignisse. Unter dem Begriff Gewaltkriminalität fasst die PKS folgende Delikte zusammen: Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raub (in unserer Darstellung den Delikten gegen das Vermögen zugerechnet), räuberische Erpressung, gefährliche und schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme sowie Angriff auf den Luft- und Seeverkehr. Auf sie entfielen 2023 lediglich 3,6?% aller polizeilich...



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