E-Book, Deutsch, 270 Seiten
Gilder / Herrmann Eine Kriegsberichterstatterin im Nahen Osten
1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-7543-7713-0
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Erfahrungen im Libanon
E-Book, Deutsch, 270 Seiten
ISBN: 978-3-7543-7713-0
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Das vorliegende Buch handelt von den spannenden Erlebnissen einer Nahostkorrespondentin in der Zeit von 1990 bis 2000. Es beschreibt die vielfältigen Gefahren, denen sie als Kriegsberichterstatterin im Nahen Osten ausgesetzt war. Im Libanon ist sie für einen deutschen Nachrichtensender tätig, wobei sie sich immer wieder unbekümmert und waghalsig in gefährliche Abenteuer in verschiedenen Krisen- und Kriegsgebieten begibt. Dabei stehen vor allem die kriegerischen Auseinandersetzungen der Hisbollah mit der Südlibanesischen Armee (SLA) im Fokus ihrer Aufmerksamkeit und journalistischen Tätigkeit. Als begleitende Kriegsberichterstatterin bei den militärischen Kampfeinsätzen der Hisbollah gerät sie rasch in lebensbedrohliche Situationen und an die Grenzen - nicht ganz freiwillig - unparteiischer journalistischer Recherche. Aus der Gefangenschaft der SLA, in die sie dabei gelangt, wird sie und andere Mitgefangene schließlich erst nach Tagen seelischer und körperlicher Grausamkeiten befreit. An verschiedenen Orten militärischen Kampfgeschehens, zum Beispiel bei der Erstürmung der Festung Beaufort durch die Hisbollah oder in Kana bei den Bombenmassakern war sie unerschrocken und unter größten körperlichen Belastungen zugegen.
Rhea Gilder, geb. in den Kriegsjahren (zweiter Weltkrieg) in Berlin. In den sechziger Jahren Studium der Volkswirtschaft und Publizistik in Hamburg und Löwen. 1962/63 journalistisches Debüt beim Hamburger Echo. Danach arbeitet sie für verschiedene flämische Zeitungen u.a. Het Laatste Nieuws in Brüssel. 1964 Beginn des Abenteuers Beirut. Im Fokus ihrer journalistischen Arbeit stehen nun die politischen Abläufe im Nahen und Mittleren Osten. Als Auslandskorrespondentin ist sie in Beirut vor allem für die englischsprachige Wochenzeitung Monday Morning tätig, die sie mit Zeitungsartikeln und Bildberichten beliefert. Mit Ausbruch des Bürgerkriegs im Libanon kehrt sie 1975 vorübergehend nach Hamburg zurück. Es folgt ein einjähriger Aufenthalt in der Hafenstadt Dschidda, Saudi-Arabien. Ab 1977 übt sie wieder Pressearbeit für ihre frühere Wochenzeitung in Beirut aus. In den darauffolgenden Jahren ab 1978 lebt sie z. Teil im Jahresturnus abwechselnd in Brüssel und Beirut. Ab 2005 verlegt sie ihren permanenten Wohnsitz ins Ruhrgebiet, in Deutschland.
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I. In den Fängen der deutschen Justiz
In Dortmund vor zwei Stunden hatte ich damit gerechnet, spätestens an der Passkontrolle als Justizflüchtling identifiziert zu werden und statt in meinem Flieger nach Beirut im nächstgelegenen Untersuchungsgefängnis zu verschwinden – für nicht absehbare Zeit. Dort nämlich hatte ich tatsächlich ein Bravourstück von exemplarischem Widerstand gegen die Staatsanwaltschaft hingelegt, nicht offen, nicht laut und schon gar nicht mit physischer Gewalt, sondern mittels einer List als legitimes Mittel zur Selbstverteidigung. Dabei ging es um nicht mehr und nicht weniger als um eine Gratwanderung zwischen den behördlichen Auflagen zur Aussetzung eines Haftbefehls gegen mich und den mir unter dem amtlichen Kuratel verbliebenen Mauselöchern. Unter Ausnutzung dieser winzigen Gesetzesdurchlässe musste es mir gelingen, mich rechtzeitig und zugleich noch haarscharf im legitimem Ermessensspielraum vor dem mir vermutlich zeitnah bevorstehenden erneuten Zugriff der deutschen Justizbehörden ins nichteuropäische Ausland abzusetzen. Im Klartext hatte die Crux für mich darin bestanden, meine auflagengemäße Meldepflicht gegenüber der Staatsanwaltschaft so rechtzeitig zu erfüllen, dass diese positiv oder negativ darüber befinden konnte, sie zugleich aber wiederum so geschickt zu unterlaufen, dass diese Taktik für mich ohne strafrechtliche Folgen bleiben würde. Dazu musste ich die mir auferlegte Anmeldung meiner beabsichtigten Abreise so datieren, dass diese mir nicht als Flucht auszulegen war, obwohl ich rechtzeitig außer Landes sein würde, bevor die Staatsanwaltschaft noch verhindernd eingreifen konnte. Es ging dabei also um eine planerische Präzisionsarbeit allererster Güte, aber leider ohne jede Erfolgsgarantie. Waren es doch gerade meine wiederholten, zumeist beruflich bedingten Aufenthalte im nichteuropäischen Ausland gewesen, die der bayerischen Staatsanwaltschaft so bitter aufgestoßen waren, dass sie ihnen als Begründung für die harte Linie mir gegenüber ausgereicht hatten. Klartext: »Wegen der häufigen Auslandsaufenthalte der Beschuldigten ist von Fluchtgefahr auszugehen und ihr Verbleiben in Untersuchungshaft bis zum Prozess anzuordnen.« Zum Glück hatte der Untersuchungsrichter des meinem Wohnort nächstgelegenen, wohlgemerkt nichtbayerischen Landgerichts diese Verfügung seines Landsfelder Amtskollegen außer Kraft gesetzt, nicht ohne eine vorausgegangene dramatische Auseinandersetzung mit mir, auf die ich im Folgenden noch eingehen werde. Keine Sekunde zu früh hatte er mich endlich in einem verzweifelten Wettlauf mit der Zeit in der letzten Minute vor Beginn des Wochenendes freigesetzt, wenn auch unter den üblichen Weisungen und Auflagen einer Haftbefehlsaussetzung, an deren Aushebelung ich mich soeben unter Aufbietung aller mir verfügbaren List und Tücke versuche. »Freigesetzt!« Hatte ich richtig gehört? Ein solcher Begriff in Verbindung mit meiner Person hat einen verflixt üblen Beigeschmack und sollte sich gerade deshalb als Signal auswirken für einen zweiten Adrenalinstoß und für meine Entschlussbereitschaft, mich jetzt im Eilverfahren aus dem Einflussbereich der Behörden zu katapultieren, statt mich in kleinbürgerlicher Ergebenheit Justitia zu überlassen, im Vertrauen auf deren unbestechliche Gerechtigkeit. Der Rest hätte Routine sein können; die postalische Ankündigung meiner Auslandsreise musste also auf einen Freitag fallen. Auf einen behördlicherseits de facto – und nicht etwa de jure – dienstlich nur halbtags genutzten Arbeitstag, an dem in den Ämtern erfahrungsgemäß nicht nur die Post ungelesen liegen bleibt. Beim amtlichen Dienstantritt am Wochenanfang aber würde ich mich – wie ordnungshalber ja auch angekündigt – längst schon im internationalen Luftraum befinden, unerreichbar für ein eventuell nachgeschicktes Veto der zuständigen Staatsanwälte. Die hätten bei geflissentlicher Nutzung ihrer amtlich vorgeschriebenen Arbeitszeit fürwahr Zeit genug gehabt zur rechtzeitigen Durchsetzung einer gegenteiligen Verfügung. Nachdem die Vorgehensweise nun endlich beschlossene Sache war, konnte ich meinen Stolz darüber nicht verhehlen, die sprichwörtliche Stecknagel im Heuhaufen behördlicher Auflagen gefunden zu haben. Doch wann kann man schon seinen Ruhm allein genießen? So prahlte denn auch mein Chefredakteur, der in dieser Sache ansonsten bis heute unbeirrt wie Goliath an meiner Seite kämpft, kurz vor meiner Abreise damit, selbst der Erfinder dieser List gewesen zu sein. Aber diese kleine Eitelkeit wog natürlich wenig gegen seine ansonsten unverzichtbaren Meriten, mit seiner tatkräftigen Unterstützung überhaupt erst ermöglicht zu haben, dass ich Ihnen, liebe LeserInnen, meine Erlebnisse und Erkenntnisse heute so ausführlich und inzwischen auch wieder halbwegs gelassenen Gemütes aufschreiben kann. Die Wartehalle auf dem Flughafen in Shipol (Amsterdam), die ich nach meinem wider Erwarten unbehelligten Flug aus Dortmund glücklich erreicht hatte, war fast noch leer. Mit bolzendem Herzen ließ ich mich in einen der schwarzen Sessel fallen. Mir war, als müsse jedermann nah und fern das Stakkato in meinem Thorax hören – nur jetzt nicht auffallen. Die beiden blonden Damen am Flugschalter beobachteten mich mit mittlerem Interesse, vielleicht auch nur, weil ich viel zu früh hier eingetroffen war. Mit schlecht gespielter Konzentration – ich verbarg mich unter vergeblichen Konzentrationsversuchen hinter meiner mitgebrachten Zeitung – noch dreißig Minuten bis zum Einschecken! Eine ganze bange halbe Stunde noch – offenbar würde ich erst in der Luft wirklich vogelfrei sein! Dabei quälten mich die Erinnerungen an die Apokalypse, die erst vor wenigen Wochen über mich hereingebrochen war und seitdem wie ein nicht enden wollender Albtraum meine Existenz verdunkelte. Dies passierte ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, als mich endlich eine lang vergeblich ersehnte Erfolgswelle steil nach oben auf meiner journalistischen Karriereleiter zu treiben schien. Dies war einer Reihe erfolgreicher Projekte zu verdanken, die meinem Chef in der Presse einige Loblieder und mir sogar einen Stiftungspreis eintrugen. An einem dieser Morgen, als ich in vollkommener Entspanntheit die frühen Sonnenstrahlen auf den blauen Kissen meiner Balkonsessel genieße, in stolzer Erinnerung an eine phantastisch gelaufene Moderation am Vorabend, riss mich plötzlich – einem krachenden Gewitterschlag gleich – ein penetranter Klingelton aus meiner Beschaulichkeit. Großer Gott, wie unauslöschlich mir dieses Klingeln noch bis heute im Ohr geblieben ist! Wäre ich doch nur nicht aufgestanden, um diese unselige Wohnungstür zu öffnen! Dahinter tauchten zwei Gesichter auf, ein bisschen wie Max und Moritz, verkleidet als Amtspersonen in Zivil. Den einen kannte ich sogar. Etwas zu alltäglich für apokalyptische Boten standen sie hintereinander im Eingang und sollten dennoch weit mehr als nur den Abgesang einläuten für meine private morgendliche Jubelfeier. Sie, diese wackeren Garanten unserer kleinstädtischen Ordnung, zogen nun auch den Vorhang zum Auftakt für dieses schier endlose Drama, das meine nächsten Lebensjahre bestimmen sollte. So medioker, so banal, ja mies kann es aussehen, wenn sich Erfolge plötzlich verflüchtigen – und wie in meinem Fall auf nichts weniger Spektakuläres hin als auf einen einzigen, doppelt gedrückten Klingelton! Und seit exakt diesem albernen Klingeln an einem wunderschönen Sommermorgen befinde ich mich in freiem Fall und in immer noch tiefere Tiefen, ganz so, als ob nichts je wieder sein könnte wie zuvor! Zwei Polizeibeamte waren, wie schon gesagt, in Zivil gekommen – als kleine Rücksichtsmaßnahme mir gegenüber, wie sie mir später erklärten. In einer Kleinstadt weiß man, was man seinem bisschen Prominenz schuldig ist. Der kleinere Gesetzeshüter, den ich noch nicht kannte, drückte sich jetzt verdächtig unauffällig , aber nichtsdestotrotz ziemlich entschlossen an mir vorbei durch die Eingangstür in die Wohnung. Der andere zögerte noch, sich ohne meine Einladung selbst einzulassen. Als ich ihm voraneilte, um seinem Kollegen ins Wohnzimmer zu folgen, streifte ich einen uralten Riesentannenzapfen vom Bücherregal im Flur. Er rollte mir vor die nackten Füße. Beim Aufheben gelang mir statt eines wie gewollt ungezwungenen ein nur ahnungsvoll beschwörender Ton: »Der bringt Glück, wenn er herunterfällt!« Vielleicht hätte ich solch atemlose Prognose lieber ungesagt gelassen. Hatte ich damit doch nichts weiter erreicht, als der Schadenfreude meiner Besucher nur unnötig Vorschub zu leisten. »Heute ist nichts mit Glück«, erwiderte denn auch prompt der mir bekannte Polizist – und dann noch feststellbar dreister: »Jedenfalls nicht für Sie!« »Oho, was meinen Sie denn damit?« In weiser Voraussicht verlegte ich mich – nicht ohne ein wahrnehmbares Befremden in meiner Stimme mitschwingen zu lassen – auf diese eher kumpelige...




