Günes / Hamdan / Klug | Gewährleistungsmanagement | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 200 Seiten

Reihe: Praxisreihe Qualität

Günes / Hamdan / Klug Gewährleistungsmanagement

E-Book, Deutsch, 200 Seiten

Reihe: Praxisreihe Qualität

ISBN: 978-3-446-44947-3
Verlag: Carl Hanser
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Gewappnet für alle Fälle
Garantie- und Gewährleistungsmanagement hat sich zu einer wachsenden Herausforderung für die Hersteller technischer Systeme entwickelt. Besonders in der Automobilindustrie haben Forderungen nach verlängerten Garantiezeiten, das vermehrte Einführen von Plattformstrategien oder Rückrufe dazu geführt, dass ein ganzheitliches Gewährleistungsmanagement implementiert wird. Dieses Buch stellt die rechtlichen Grundlagen für den Praktiker in verständlicher Form dar.
Das Buch beinhaltet viele wertvolle Hinweise und Hilfestellungen, u.a.:

- einen Handlungsleitfaden, der Sie präventiv bei der Vertragsgestaltung und reaktiv bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützt
- vorbeugende Maßnahmen, wie Zuverlässigkeitsabschätzung und VDA-Reifegradabsicherung im Entwicklungsprozess, Vertragsmanagement sowie geeignete Prozesse für Kundenanfragen
- Ausführungen zu reaktiven Methoden, wie VDA-robuster Produktionsprozess, Felddatenanalysen und Zuverlässigkeitsprogosen


Das Buch zeigt, wie die im Unternehmen vorhandenen Qualitätssicherungsinstrumente für das Gewährleistungsmanagement genutzt oder ausgebaut werden können. Ganz wesentlich für das Gewährleistungsmanagement sind die rechtlichen Bestimmungen, auf denen die Garantie- und Gewährleistungsansprüche des Kunden beruhen. Diese werden im Buch verständlich erklärt und für weitere Recherchen referenziert.
Günes / Hamdan / Klug Gewährleistungsmanagement jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


1;Inhalt;6
2;1?Was versteht man unter Gewährleistungs­management?;12
3;2?Gewährleistungs­management als Managementaufgabe;14
3.1;2.1?Einleitung;14
3.1.1;2.1.1?Abgrenzung zum Qualitätsmanagement;17
3.1.2;2.1.2?Systemisches Gewährleistungsmanagement als integraler Unterstützungsprozess;19
3.1.2.1;2.1.2.1?Mindset, Ziele und Fokus im Gewährleistungsmanagement;24
3.1.2.2;2.1.2.2?Funktionsbereiche im Gewährleistungsmanagement;25
3.1.2.3;2.1.2.3?Methodische Systemintegration und Risikobetrachtung;27
3.1.2.4;2.1.2.4?Berichtswesen?/?Controlling-Instrumente;40
3.1.2.5;2.1.2.5?Nachhaltigkeitsentwicklung durch Audits;42
3.1.3;2.1.3?Angewandtes Gewährleistungsmanagement – Felddatenanalyse und Methoden;44
3.1.3.1;2.1.3.1?Kaufmännische Datenanalyse;44
3.1.3.2;2.1.3.2?Regressdatenanalysen;46
3.1.3.3;2.1.3.3?Marktanalysen;47
3.2;2.2?Automotive Methoden in der praktischen Umsetzung;48
3.2.1;2.2.1?VDA-Schadteilanalyse Feld (SAF);49
3.2.2;2.2.2?VDA Field Quality Engineer (FQE);56
3.2.3;2.2.3?VDA-Schadteilanalyse Feld Auditstandard;58
3.2.4;2.2.4?Technische Revision;59
3.3;2.3?Risk- und Rückrufmanagement;60
3.4;2.4?Lessons Learned;62
3.5;2.5?Einbindung der Lieferkette;63
4;3?Die Haftung für fehlerhafte und mangelhafte Produkte;68
4.1;3.1?Einleitung;68
4.2;3.2?Inhalt der (vertraglichen und außervertraglichen) Produkthaftung;69
4.3;3.3?Deliktsrechtliche Produzentenhaftung;71
4.3.1;3.3.1?Anspruchsverpflichteter;72
4.3.2;3.3.2?Rechtsgutsverletzung;72
4.3.3;3.3.3?Schädigende Handlung;73
4.3.3.1;3.3.3.1?Konstruktionspflichten;75
4.3.3.2;3.3.3.2?Fabrikationspflichten;76
4.3.3.3;3.3.3.3?Instruktionspflichten;77
4.3.3.4;3.3.3.4?Produktbeobachtungspflichten;78
4.3.3.5;3.3.3.5?Gefahrabwendungspflichten;79
4.3.4;3.3.4?Rechtswidrigkeit;81
4.3.5;3.3.5?Verschulden;81
4.3.6;3.3.6?Anspruchsberechtigte;82
4.4;3.4?Haftung nach dem Produkthaftungs­gesetz;82
4.4.1;3.4.1?Produkt;83
4.4.2;3.4.2?Fehler;83
4.4.3;3.4.3?Hersteller und diesem gleichgestellte Personen;84
4.4.4;3.4.4?Geschützte Rechtsgüter;85
4.4.5;3.4.5?Haftungshöchstbeträge und Selbstbehalt;86
4.4.6;3.4.6?Haftungshöchstdauer;86
4.5;3.5?Wesentliche Unterschiede von Produzentenhaftung und Produkthaftung;87
4.6;3.6?Vertragliche Haftung aufgrund fehlerhafter Produkte;88
4.7;3.7?Anspruchskonkurrenz;88
5;4?Vertragliche Mängelhaftung;90
5.1;4.1?Systemtische Einordnung der Ansprüche des Kunden;90
5.2;4.2?Abgrenzung der verschiedenen Vertragstypen;92
5.2.1;4.2.1?Kaufvertrag;94
5.2.2;4.2.2?Werkvertrag;94
5.2.3;4.2.3?Dienstvertrag;96
5.2.4;4.2.4?Werklieferungsvertrag;96
5.3;4.3?Kaufrechtliche Gewährleistung;98
5.3.1;4.3.1?Vorliegen eines Mangels;99
5.3.1.1;4.3.1.1?Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit;100
5.3.1.2;4.3.1.2?Der vertraglich vorausgesetzte Verwendungszweck;101
5.3.1.3;4.3.1.3?Gewöhnlicher Verwendungszweck und/oder gewöhnliche Beschaffenheit;101
5.3.1.4;4.3.1.4?Montagefehler oder fehlerhafte Montageanleitung;102
5.3.1.5;4.3.1.5?Falsch- oder Zuweniglieferung;102
5.3.1.6;4.3.1.6?Exkurs: Mangelverdacht;103
5.3.1.7;4.3.1.7?Gefahrübergang als maßgeblicher Zeitpunkt;103
5.3.2;4.3.2?Rechtsmangel;103
5.3.3;4.3.3?Die einzelnen Gewährleistungsrechte des Käufers;104
5.3.3.1;4.3.3.1?Der Nacherfüllungsanspruch;105
5.3.3.2;4.3.3.2?Sonderproblem Ein- und Ausbaukosten;108
5.3.3.3;4.3.3.3?Die weiteren Gewährleistungsrechte als Rechte auf zweiter Stufe;109
5.3.3.4;4.3.3.4?Rücktritt und Minderung;110
5.3.3.5;4.3.3.5?Anspruch auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen;112
5.3.4;4.3.4?Die Einwendungen und Einreden des Verkäufers im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht;114
5.3.4.1;4.3.4.1?Vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse;115
5.3.4.2;4.3.4.2?Gesetzliche Ausschlussgründe;118
5.3.4.3;4.3.4.3?Die Einrede der Verjährung bei kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen;122
5.4;4.4?Werkvertragliche Gewährleistung;124
5.4.1;4.4.1?Mangelhaftigkeit des Werkes bei Abnahme;124
5.4.2;4.4.2?Die einzelnen Gewährleistungsrechte des Bestellers;125
5.4.2.1;4.4.2.1?Der Nacherfüllungsanspruch;125
5.4.2.2;4.4.2.2?Die weiteren Gewährleistungsrechte als Rechte zweiter Stufe;126
5.4.2.3;4.4.2.3?Das Selbstvornahmerecht;127
5.4.2.4;4.4.2.4?Rücktritt und Minderung;128
5.4.2.5;4.4.2.5?Die Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen;128
5.4.3;4.4.3?Die Einwendungen und Einreden des Verkäufers im werkvertraglichen Gewährleistungsrecht;129
5.4.3.1;4.4.3.1?Vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse;129
5.4.3.2;4.4.3.2?Ausschluss aufgrund der Mangelkenntnis des Bestellers bei Abnahme;130
5.4.3.3;4.4.3.3?Die Einrede der Verjährung bei werkrechtlichen Gewährleistungsansprüchen;130
5.5;4.5?Mängelhaftung im Dienstvertragsrecht;132
6;5?Exkurs: Verbrauchsgüterkauf;134
6.1;5.1?Definition des Verbrauchsgüterkaufs;134
6.2;5.2?Zwingende Vorschriften und weitere Besonderheiten;135
6.2.1;5.2.1?Unabdingbare Vorschriften;135
6.2.2;5.2.2?Beweislastumkehr;136
6.2.3;5.2.3?Nutzungsersatz bei Nacherfüllung;137
6.2.4;5.2.4?Vorschuss für Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung;137
6.2.5;5.2.5?Gefahrübergang beim Versendungskauf;138
6.2.6;5.2.6?Sonderbestimmungen für Garantien;138
6.2.7;5.2.7?Unternehmerregress;139
7;6?Mängelhaftung bei Arbeits­teilung zwischen Endhersteller und Zu­lieferer;142
7.1;6.1?Besonderheiten des Vertragsverhältnisses zwischen dem Endhersteller und dem Zulieferer;142
7.1.1;6.1.1?Beschaffenheit und Verwendungszweck;143
7.1.2;6.1.2?Verlängerungen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist;144
7.1.3;6.1.3?Qualitätssicherungsvereinbarungen;144
7.1.3.1;6.1.3.1?Inhalt und Zweck einer Qualitätssicherungsvereinbarung;145
7.1.3.2;6.1.3.2?Qualitätssicherungsmaßnahmen;146
7.1.3.3;6.1.3.3?Befreiung von Vorgaben des HGB;146
7.1.3.4;6.1.3.4?Produkthaftung und Freistellung;146
7.2;6.2?Haftung für Unterlieferanten und Unterauftragnehmer;147
8;7?Gewährleistungs­verein­barungen zwischen Endherstellern und ihren Zu­lieferern;150
8.1;7.1?Problemstellung;150
8.2;7.2?Arten von Gewährleistungsvereinbarungen;152
8.3;7.3?Gemeinsamkeiten der Gewährleistungsvereinbarungen;152
8.3.1;7.3.1?Vertragspartner;153
8.3.2;7.3.2?Anwendungsbereich;153
8.3.3;7.3.3?Beschränkung auf Mängelansprüche;154
8.3.4;7.3.4?Serienschäden;154
8.4;7.4?Referenzmarkt-Modell;155
8.5;7.5?Anerkennungsverfahren;158
8.5.1;7.5.1?Gegenstand der erfassten Kosten;160
8.5.2;7.5.2?Stichprobenumfang;161
8.5.3;7.5.3?Fehlende Einflussmöglichkeiten des Lieferanten;161
8.6;7.6?Gewährleistungsvereinbarungen aus haftungsrechtlicher Sicht;162
8.7;7.7?Kostendeckung durch bestehende Versicherungen;163
8.7.1;7.7.1?Pauschalierung;163
8.7.2;7.7.2?Selbstbehalt nach Ziff. 9.3 PHB;164
8.8;7.8?Zusammenfassung;165
9;8?Gewährleistungsrisiken und Versicherungen;168
9.1;8.1?Allgemeines;168
9.2;8.2?Relevanz für das Gewährleistungs­management;169
9.3;8.3?Gegenstand und Inhalt der Produkthaftpflichtversicherungen;170
9.4;8.4?Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung;172
9.4.1;8.4.1?Gegenstand der Versicherung;172
9.4.2;8.4.2?Versichertes Risiko;173
9.4.3;8.4.3?Versicherte Personen;173
9.4.4;8.4.4?Besondere Produkthaftpflichtrisiken;174
9.4.4.1;8.4.4.1?Vereinbarte Eigenschaften;174
9.4.4.2;8.4.4.2?Kaufmännische Prüf- und Rügepflichten;175
9.4.5;8.4.5?Erweitertes Produkthaftpflichtrisiko;176
9.4.5.1;8.4.5.1?Enumerations- und Bausteinprinzip;176
9.4.5.2;8.4.5.2?Begriffsbestimmungen;177
9.4.5.3;8.4.5.3?Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden;177
9.4.5.4;8.4.5.4?Weiterver- oder -bearbeitungsschäden;179
9.4.5.5;8.4.5.5?Aus- und Einbaukosten (Ziffer 4.4 PHB);180
9.4.5.6;8.4.5.6?Schäden durch mangelhafte Maschinen (fakultativ);181
9.4.5.7;8.4.5.7?Prüf- und Sortierkosten (fakultativ);182
9.4.6;8.4.6?Weitere Besonderheiten;183
9.4.6.1;8.4.6.1?Risikoabgrenzungen;183
9.4.6.2;8.4.6.2?Serienschaden;184
9.5;8.5?Rückrufkostenversicherung;184
9.5.1;8.5.1?Einleitung;184
9.5.2;8.5.2?Gegenstand der Versicherung;185
9.5.3;8.5.3?Versicherte Personen;186
9.5.4;8.5.4?Umfang der Kostendeckung;186
9.5.5;8.5.5?Kostengünstigkeitsprinzip;187
9.5.6;8.5.6?Risikobegrenzungen/Ausschlüsse;187
9.5.7;8.5.7?Vorfeldschäden (fakultativ);188
9.5.8;8.5.8?Aus- und Einbaukosten außerhalb der Gefahrenabwehr (fakultativ);188
9.6;8.6?Notwendige Vorkehrungen für den Eintritt des Versicherungsfalls;189
9.6.1;8.6.1?Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers;189
9.6.1.1;8.6.1.1?Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls;190
9.6.1.2;8.6.1.2?Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls;190
9.6.2;8.6.2?Schadensmeldung;191
9.6.3;8.6.3?Beweissicherung;191
10;9?Internationale Aspekte des Gewährleistungs­managements;194
10.1;9.1?Allgemeines;194
10.2;9.2?Relevanz für das Gewährleistungs­management;194
10.3;9.3?Anwendbares Recht;196
10.3.1;9.3.1?Anwendbares Recht auf Vertragsverhältnisse;197
10.3.1.1;9.3.1.1?Freie Rechtswahl;198
10.3.1.2;9.3.1.2?Anwendbares Recht mangels Rechtswahl;201
10.3.1.3;9.3.1.3?Sonderregelungen für Verbraucherverträge;203
10.3.2;9.3.2?Anwendbares Recht bei Produkthaftungsfällen;203
10.3.2.1;9.3.2.1?Freie Rechtswahl;203
10.3.2.2;9.3.2.2?Anwendbares Recht mangels Rechtswahl;204
10.4;9.4?Zuständiges Gericht;205
10.4.1;9.4.1?Allgemeines;205
10.4.2;9.4.2?Zuständiges Gericht innerhalb der Europäischen Union;206
10.4.2.1;9.4.2.1?Allgemeiner Gerichtsstand als Ausgangspunkt;207
10.4.2.2;9.4.2.2?Zuständiges Gericht für vertragliche Streitigkeiten;207
10.4.2.3;9.4.2.3?Zuständiges Gericht für Produkthaftungsfälle;208
10.4.2.4;9.4.2.4?Gerichtsstandsvereinbarung;209
10.4.3;9.4.3?Gerichtsstand außerhalb der Europäischen Union;212
10.4.3.1;9.4.3.1?Allgemeiner und besondere Gerichtsstände;212
10.4.3.2;9.4.3.2?Gerichtsstandsvereinbarung;213
10.5;9.5?UN-Kaufrecht;213
10.5.1;9.5.1?Allgemeines;213
10.5.2;9.5.2?Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts;214
10.5.3;9.5.3?Regelungsinhalt des UN-Kaufrechts;214
10.5.4;9.5.4?Zustandekommen der Verträge;215
10.5.5;9.5.5?Pflichten des Verkäufers;215
10.5.6;9.5.6?Mängelrechte des Käufers;216
11;Index;220


3.  Die Haftung für fehlerhafte und mangelhafte Produkte 3.1 Einleitung Wie eingangs ausgeführt, umschreibt der Begriff der Gewährleistung die Einstandspflicht für eine mangelhafte Leistung, insbesondere verursacht durch einen Sach- oder Rechtsmangel. Als Ausgangspunkt für die Implementierung eines entsprechenden Managementsystems muss daher zunächst das Wissen darüber vorhanden sein, woraus sich die Einstandspflicht für eine mangelhafte Leistung ergibt und in welchem Umfang eine solche Verpflichtung besteht. Die Entstehung einer Einstandspflicht für eine mangelhafte Leistung kann zum einen ihre Grundlage in einem zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Vertrag haben und zum anderen auf Gesetz beruhen. Soweit die Parteien einen Vertrag geschlossen haben, dienen die gesetzlichen Regelungen als Ergänzung für die von den Parteien ungeregelten Fragen und daneben aber auch als Korrektiv, sofern die Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und Käufer die Grenzen des zulässigen Rechtsrahmens überschreitet. Herkömmliche Gewährleistungsmanagementsysteme sind indes nicht auf die durch Vertrag begründete Einstandspflicht für mangelhafte Produkte beschränkt, sondern weisen oftmals als Bezugspunkt die Einstandspflicht für die durch das Unternehmen hergestellten Produkte in einem weiteren Umfang auf. Die Einstandspflicht für ein mangelhaftes Produkt findet ihre Grundlage darin, dass der Käufer für die gezahlte Vergütung keine äquivalente Gegenleistung erhält. Allerdings können durch ein nicht ordnungsgemäßes Produkt andere Interessen und Rechtsgüter des Käufers/Produktnutzers und Interessen und Rechtsgüter weiterer Personen betroffen sein, sofern das Produkt auf ihre durch die Rechtsordnung geschützten Interessen und Rechtsgüter in nachteiliger Weise einwirkt oder einzuwirken geeignet ist. Da diese Aspekte im Rahmen von Gewährleistungsmanagementsystemen ebenfalls Berücksichtigung finden, sollen diese im Folgenden ergänzend einer Betrachtung unterzogen werden. Mit der Betrachtung möglicher Ansprüche des Käufers und/oder Dritter geht einher, dass im nachfolgenden der Fokus auf die mögliche zivilrechtliche Haftung des Herstellers/Verkäufers gelegt wird und andere Rechtsbereiche ausgeklammert werden. Die Verantwortung des Herstellers/Verkäufers für ein mangelhaftes/fehlerhaftes Produkt ist nicht auf eine zivilrechtliche Haftung beschränkt. Neben der zivilrechtlichen Einstandspflicht besteht auch eine strafrechtliche und öffentlich-rechtliche Produktverantwortung. Insbesondere durch öffentlich-rechtliche Regelungen sind die Inverkehrgabe und der Vertrieb eines Produkts an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Die Anforderungen sind vielfältig und dienen der Sicherstellung verschiedener öffentlich-rechtlicher Interessen. Im Falle des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten im Markt, besser bekannt als Produktsicherheitsgesetz, dienen die Anforderungen als Teil der öffentlich-rechtlichen Gefahrenabwehr zur Sicherstellung, dass in Verkehr gebrachte Produkte die Sicherheit und Gesundheit der Verwender oder Dritter nicht beeinträchtigen. In § 23 KrWG 1 wird dagegen die Verantwortung des Herstellers zur Gestaltung seines Produkts unter Beachtung der in § 1 KrWG definierten umweltpolitischen Zielsetzungen  geregelt. Sowohl strafrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Anforderungen werden im Nachfolgenden jedoch nicht näher behandelt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die sich aus diesen Rechtsbereichen ergebenden Anforderungen nicht als Gegenstand des Gewährleistungsmanagements angesehen werden. Öffentlich-rechtliche Produktanforderungen beeinflussen teilweise jedoch unmittelbar oder mittelbar auch die berechtigten Erwartungen von Anspruchsstellern, sodass auf diese an geeigneter Stelle zumindest vereinzelt Bezug genommen wird. 3.2 Inhalt der (vertraglichen und außervertraglichen) Produkthaftung Wenn es um die zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit fehlerhaften Produkten geht, wird häufig der Begriff „Produkthaftung“ verwendet. Die Produkthaftung – im eigentlichen Sinne – meint die Pflicht, für solche Schäden zivilrechtlich haften zu müssen, die sich aus der Benutzung bestimmter Produkte ergeben. Diese Haftung betrifft vor allem den Hersteller eines Produkts. Sie kann sich sowohl als sog. Produzentenhaftung aus dem Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) als auch aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben. Produzentenhaftung und Produkthaftung nach dem ProdHaftG weisen im Hinblick auf ihre Voraussetzungen Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede auf. Beiden gemeinsam ist jedoch, dass sie auf den Schutz des Integritätsinteresses gerichtet sind, d.h. auf das Interesse, nicht durch die Handlungen eines anderen, eine Verletzung eigener Rechtsgüter (z.B. eine Körperverletzung) erleiden zu müssen. Aus dieser Schutzrichtung ergibt sich auch, wer einen solchen Anspruch geltend machen kann. Anspruchsinhaber kann nämlich nicht nur der jeweilige Vertragspartner, sondern auch jeder Dritte sein, der durch ein fehlerhaftes Produkt in geschützten Rechtsgütern verletzt wird. Hingegen schützt die vertragliche Gewährleistung für ein mangelhaftes Produkt vorrangig das Äquivalenzinteresse. Die Mangelfreiheit eines Produkts beurteilt sich nach der Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit der Sache unter Berücksichtigung des Äquivalenzinteresses, das darin besteht, für den aufgewendeten Preis einen Gegenwert in Gestalt der Kaufsache zu bekommen. Diese Sachmängelhaftung ist eine vertragliche Haftung und damit von vornherein auf das Verhältnis zwischen den jeweiligen Vertragspartnern – Käufer und Verkäufer – beschränkt. Sie wird oftmals auch als die sog. vertragliche Produkthaftung bezeichnet, wenn auch es sich hierbei nicht um eine Produkthaftung im eigentlichen Sinne handelt. Die Produkthaftung im eigentlichen Sinne bezeichnet man dann in Abgrenzung zu der vertraglichen Produkthaftung als außervertragliche Produkthaftung, da eine Anspruchsentstehung eben nicht das Vorhandensein einer vertraglichen Beziehung zwischen Anspruchsteller und Anspruchsgegner voraussetzt.   Bild 3.1 Übersicht Haftung für fehlerhafte und mangelhafte Produkte 3.3 Deliktsrechtliche Produzentenhaftung Bei der Produzentenhaftung handelt es sich nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet. Vielmehr ist die Produzentenhaftung Teil des im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Deliktsrechts. Anknüpfungspunkt für die deliktsrechtliche Produzentenhaftung ist dabei § 823 Abs. 1 BGB. 2 Dieser lautet: § 823 Abs.1 BGB „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Die Rechtsprechung hat die in § 823 Abs. 1 BGB enthaltenen tatbestandlichen Voraussetzungen für den Bereich der Produzentenhaftung im Laufe der Jahre fortwährend konkretisiert. Diese betreffen zum einen die einen Hersteller betreffenden Pflichten und zum anderen die Beweislast, d.h. die Frage, wer in einem Prozess den Beweis für eine Tatsache erbringen muss.   Bild 3.2 Voraussetzungen für Produzentenhaftung 3.3.1 Anspruchsverpflichteter Haftbar ist zunächst der Hersteller des Produkts. Hierunter fällt auch der Zulieferer sowie derjenige, der das Endprodukt – aus verschiedenen Zulieferteilen – herstellt. Die Fertigung von Produkten erfolgt regelmäßig jedoch nicht durch eine einzelne natürliche Person, sondern durch Unternehmen, welche entweder in der Form einer Personenmehrheit (z.B. OHG, KG) oder einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG) durch Einsatz von Mitarbeitern und Sachmitteln eine Herstellung vornehmen. Die Haftung des Unternehmens, das das End- oder Zulieferprodukt herstellt, ist daher regelmäßig nicht ohne Weiteres gegeben, sondern abhängig davon, dass dem jeweiligen Unternehmensinhaber entweder selbst ein Pflichtverstoß zur Last gelegt oder ihm das Verhalten der zum Unternehmen zugehörigen Personen zugerechnet werden kann. Neben dem Unternehmen ist auch eine eigene Haftung der Geschäftsleitungsorgane gegenüber dem Geschädigten gegeben, sofern die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit der Herstellung des Produkts sich als Folge der Verletzung betrieblicher Organisations- und Kontrollpflichten darstellt. 3 Eine mögliche Haftung ist aber nicht auf das Unternehmen und dessen Geschäftsleitungsorgan beschränkt. Sie kann vielmehr jeden Mitarbeiter treffen, der durch sein Tun oder Unterlassen dazu beigetragen hat, dass fehlerhafte Produkte in den Verkehr gelangen und die...


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