Heiber | Das SGB XI Beratungshandbuch 2022/23 | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 272 Seiten

Heiber Das SGB XI Beratungshandbuch 2022/23

Gut beraten - Die Leistungen richtig erklären
1. Auflage 2022
ISBN: 978-3-7486-0569-0
Verlag: Altenhilfe in Vincentz GmbH & Co KG
Format: EPUB
Kopierschutz: 0 - No protection

Gut beraten - Die Leistungen richtig erklären

E-Book, Deutsch, 272 Seiten

ISBN: 978-3-7486-0569-0
Verlag: Altenhilfe in Vincentz GmbH & Co KG
Format: EPUB
Kopierschutz: 0 - No protection



Das Handbuch hilft Informationen praxisnah darzustellen. Es erklärt, welche Ansprüche und Leistungen aus der Pflegeversicherung resultieren und wie der Pflegebedürftige sie nutzen kann. Mit umfangreichen Hintergrundinformationen liefert es konkrete Hinweise für die gezielte Beratung. PDL und Pflegekräfte erhalten dadurch das nötige Handwerkszeug, um ihren Kunden das volle Spektrum der Leistungen der Pflegeversicherung zu zeigen. Die überarbeitete Ausgabe des Beratungshandbuches enthält alle aktellen Neuerungen.

Heiber Das SGB XI Beratungshandbuch 2022/23 jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1Einleitung
Zielgruppe dieses Beratungshandbuchs sind alle Beratungskräfte, die insbesondere in der AMBULANTEN PFLEGE arbeiten, aber auch aus Pflegestützpunkten oder anderen Institutionen, die die Leistungen der Pflegeversicherung im Alltag erklären müssen. Die erste Ausgabe des SGB XI-Beratungshandbuches wurde 2010 veröffentlicht. Nach dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz 2013 erfolgte die 2., überarbeitete Auflage 2013. Die dritte Auflage 2016 enthielt die Übergangsrechtslage, also sowohl die Regelungen für 2016 als auch die neuen für 2017 sowie Hinweise zur Überleitung, und war damit auch etwas umfangreicher. Die 4. Auflage für die Jahre 2018/2019 war ausverkauft, auch gab es durchaus viele kleine Ergänzungen und Veränderungen, die in die 5. Auflage eingeflossen sind. Pünktlich zum Jahresbeginn 2022 erscheint nun die 6. Auflage, die geplant für die Jahre 2022 bis 2023 aktuell sein sollte. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien gibt es nur wenig konkrete Hinweise zu Änderungen in der Pflegeversicherung und ihren Leistungen. Das hat sicherlich auch damit zu tun, dass die Vorgängerregierung (an der die größte aktuelle Regierungspartei (SPD) mit beteiligt war) einiges an Änderungen auf den Weg gebracht hat, insbesondere mit dem GVWG. Hier wird man sicherlich auch erst einmal die konkrete Umsetzung abwarten und die Ergebnisse evaluieren wollen. Soweit es schon geplante Leistungsveränderungen geben wird (nur bei der Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege konkret formuliert), haben wir sie in den entsprechenden Kapiteln, soweit bekannt, mit dargestellt. Wie auch in den vorherigen Ausgaben ist die EINSTUFUNG mit den Fragen rund um den neuen Einstufungsbegriff und das Begutachtungsinstrument NICHT Gegenstand des Beratungshandbuches. Das Handbuch ist wie immer Nachschlagewerk, Arbeitsbuch und Materialfundgrube in einem. Es stellt die Informationen praxisnah dar, sodass sie unmittelbar in der Arbeit genutzt werden können. In einer ersten KURZDARSTELLUNG werden die wesentlichen Aspekte der Leistung kurz zusammengefasst sowie die folgenden ausführlichen Punkte stichwortartig aufgezählt. Die WESENTLICHEN PUNKTE der Leistung werden in Leitsätzen erfasst und jeweils ausführlich dargestellt. Zum Verständnis der Leistung wird der inhaltliche, historische und/oder politische HINTERGRUND der Leistung erläutert. Die HINWEISE ZUR BERATUNG enthalten wichtige Stichworte und Problemfelder, die in der Beratung gezielt angesprochen werden können. Die HINWEISE ZUR INTERNEN UMSETZUNG benennen Punkte, die organisatorisch und praktisch für die Umsetzung notwendig sind. Die GESETZESTEXTE sowie weitere QUELLEN UND LINKS finden sich am Schluss jedes Kapitels, Hinweise auf allgemeine Quellen am Ende des Buches. Im Text beziehen sich die Paragrafenangaben, soweit nicht anders angegeben, immer auf die Pflegeversicherung (SGB XI), alle anderen Gesetzesnormen sind dann benannt. Beratung hilft allen! In der Praxis wissen viele Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen nicht, welche konkreten Leistungen es gibt und wie man diese nutzen kann. Auch bei den Pflegefachkräften und Pflegekräften gibt es Wissenslücken, ebenso bei vielen Beratungskräften. Diese resultieren u. a. aus den vielen Veränderungen, die die Pflegeversicherung im Laufe der Zeit schon erlebt hat. Wer wissensmäßig auf der Höhe sein will, muss viel lesen und vieles sammeln. Aus diesem Grund will das Beratungshandbuch praxisnah das notwendige Wissen so darstellen und vermitteln, dass es unmittelbar für die Beratung genutzt werden kann. Warum ist es wichtig, die Grundsätze der Pflegeversicherung weiterhin zu erklären? Die Pflegeversicherung, ihre Geschichte und ihr Anspruch sind den meisten Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den sonstigen Bürgern nicht bekannt bzw. ihre Inhalte sind falsch oder lückenhaft vermittelt worden. Die falsche Kenntnis führt dazu, dass die Anbieter mit Erwartungen und Ansprüchen konfrontiert werden, die sie nicht einlösen können. Alle Diskussionsbeiträge nach dem Motto, dass die Pflege so teuer ist, dass die Pflegekräfte keine Zeit haben, dass das Geld nicht reicht, dass das Pflegeheim so teuer ist … zeigen dies deutlich. Darum kann man nur einen Rat geben, der sich seit der ersten Auflage 2010 unverändert liest: Fangen Sie immer von vorne an und erklären Sie als Erstes (noch mal) die Pflegeversicherung. Das gilt bei der Schulung und Fortbildung der eigenen Mitarbeiter, vor allem aber bei jedem Neukundengespräch oder bei jeder Beratung. Nur so können Missverständnisse vermieden und sachgerechte Pflegeverträge geschlossen werden. Ein wichtiger Aspekt sei betont: Es geht nicht darum, dem Pflegebedürftigen alle möglichen Leistungen zu verkaufen. Viel wichtiger ist es, ihn über die vorhandenen Leistungen und seine Ansprüche aufzuklären. Im Regelfall wird dies zu einer besseren Nutzung der vorhandenen Leistungen führen und damit auch zu einer verstärkten Nachfrage nach Pflegedienstleistungen. Wer ergebnisoffen und umfassend berät, wird mittel- und langfristig erfolgreicher arbeiten als der Pflegedienst, der sich allein auf das „Verkaufen“ konzentriert. Zu diesem Buch und seinen Inhalten und Erläuterungen haben auch die vielen Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer beigetragen, denen ich in den letzten 28 Jahren die Pflegeversicherung ein Stück näherbringen durfte. Januar 2022 Andreas Heiber Hinweise
In das Buch ist der Wissensstand bis Januar 2022 eingeflossen. Geplante Änderungen der neuen Regierungskoalition sind, soweit sie im Koalitionsvertrag konkret benannt wurden, informationsweise aufgenommen. Zu beachten ist, dass insbesondere bei der Definition der Sachleistungen (Leistungskataloge), aber auch bei Regelungen im stationären Bereich der Föderalismus herrscht: jedes Bundesland hat eigenständige Regelungen und damit z.B. auch eigene Leistungskataloge für Sachleistungen, teilweise sogar mehrere verschiedene in einem Bundesland. Das sollte man auch immer mit bedenken, wenn man ‚länderübergreifend‘ beraten muss, weil z.B. die Angehörigen in einem anderen Bundesland wohnen als die pflegebedürftigen Eltern. Aktualisierungen, die sich während der ‚Gültigkeit‘ des Beratungshandbuches 2022/2023 ergeben, finden Sie im Internetangebot des Vincentz Network hier: Folgendes Material zum Beratungshandbuch steht als Download für Sie im Internet bereit.   Kostenfreie Materialien unter: https://www.haeusliche-pflege.net/download_buch/download kostenpflichtige Materialien im Shop unter: https://www.haeusliche-pflege.net/ Kapitel Inhalt/Beschreibung Kombileistungsrechner (kostenpflichtig) 2 Daten zur Entwicklung Pflegeversicherung (kostenfrei) 2 Kostenübernahmeerklärung (kostenfrei) 11 Kombileistungen (kostenfrei) 20 Tagespflege (kostenfrei) 20 Tagespflegerechner (kostenpflichtig) 22 Leistungsübersicht 2021/22 und Kombileistungstabellen (kostenfrei)   Immer noch: „Neue Namen“
Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 hat der Gesetzgeber auch eine ganze Reihe von neuen Begrifflichkeiten eingeführt, die bisherige Bezeichnungen ersetzen. Um die Übersicht und das Verständnis zu erleichtern, sind die wesentlichen sprachlichen Änderungen hier zusammengefasst. Auch vier Jahre nach der Änderung sind einige der alten Bezeichnungen immer noch präsent. Inzwischen sollten jedoch alle Broschüren, Internetseiten etc. auf die neuen Begrifflichkeiten angepasst sein. Dabei gibt es einige ‚alte‘ Namen weiterhin in anderen Rechtsgrundlagen: die „Grundpflege“ ist im SGB V, § 37 weiterhin so benannt, ebenso die „hauswirtschaftliche Versorgung“. ...



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.