Buch, Deutsch, Band Band 037, gebunden
Persönlichkeitsgüter, Geldentschädigung und Kommensurabilität im scholastischen Naturrecht
Buch, Deutsch, Band Band 037, gebunden
Reihe: Forschungen zur neueren Privatrechtsgeschichte
ISBN: 978-3-412-53511-7
Verlag: Böhlau
Der Körper eines freien Menschen wird nicht in Geld geschätzt – liberum corpus nullam recipit aestimationem. Diese Regel aus der Feder des Juristen Gaius (2. Jahrhundert n. Chr.) gilt als Absage des römischen Rechts an ein kompensatorisches Schmerzensgeld nach heutigem Verständnis. Mittelalterliche Juristen übernahmen diesen Standpunkt. Doch etwa zeitgleich setzten sich Theologen darüber hinweg. Sie forderten auch für den irreparablen Schaden an Körper, Ruf und Ehre eine Entschädigung in Geld. Darauf aufbauend entwickelten die Spätscholastiker im 16. und 17. Jahrhundert eines der ersten naturrechtlichen Ersatzregime für immaterielle Schäden. Jan-Luca Helbig zeichnet die Entwicklung dieser Lehre nach und untersucht ihre Bedeutung für die Gegenwart.
Fachgebiete
- Geisteswissenschaften Philosophie Geschichte der Westlichen Philosophie Mittelalterliche & Scholastische Philosophie
- Rechtswissenschaften Bürgerliches Recht Schuldrecht Schadensersatz, Schmerzensgeld
- Geisteswissenschaften Christentum, Christliche Theologie Christentum/Christliche Theologie Allgemein Kirchenrecht, Kirchenverwaltung
- Geisteswissenschaften Geschichtswissenschaft Weltgeschichte & Geschichte einzelner Länder und Gebietsräume Europäische Geschichte
- Rechtswissenschaften Recht, Rechtswissenschaft Allgemein Rechtsgeschichte, Recht der Antike
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Staats- und Verfassungsrecht Staat und Kirche, Religions- und Kirchenrecht




