Hell | Betreuungsrecht | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 214 Seiten

Hell Betreuungsrecht

Die Formular- und Arbeitshilfensammlung
1. Auflage 2005
ISBN: 978-3-8092-1795-4
Verlag: WRS Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Die Formular- und Arbeitshilfensammlung

E-Book, Deutsch, 214 Seiten

ISBN: 978-3-8092-1795-4
Verlag: WRS Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Das neue Betreuungsrecht ist jetzt in Kraft! Die Änderungen wirken sich auf die praktische Betreuungsarbeit aus, wie z. B. die neuen Regelungen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen, die Verbindlichkeit der Verfügung im Betreuungsfall und -verfahren, die erweiterte Beratungskompetenz für Betreuungsvereine und Behörden oder das neue pauschale Vergütungssystem.

Mit dem topaktuellen Praxisratgeber "Betreuungsrecht - Die Formular- und Arbeitshilfensammlung" erhalten Sie ab sofort unkomplizierte und schnelle Unterstützung bei Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit.

Sie erhalten:

> Praktische Kurzeinführungen in die einzelnen Betreuungsvorgänge

> Über 100 Checklisten, Musterschreiben, Vorlagen und amtliche Formulare für den Umgang mit dem Vormundschaftsgericht, Banken und Behörden, Krankenkassen und Ärzten, Hausverwaltungen und Vermietern, Gläubigern und Inkasso-Instituten

> Zahlreiche Tipps und Hinweise aus der langjährigen Beraterpraxis der Autorin

> Alle Mustervorlagen sowie eine Video-Einführung zum neuen Betreuungsrecht, eine umfangreiche Adressdatenbank und alle wichtigen Gesetzesvorschriften zum Nachschlagen auf CD-ROM (auf Anfrage erhältlich).

Um Ihre Aufgaben schnell und unkompliziert in die Praxis umzusetzen, können Sie die zahlreichen Arbeits- und Praxishilfen von der beiliegenden CD-ROM direkt in die Textverarbeitung übernehmen. So profitieren Sie von praktischem Wissen und sparen wertvolle Zeit.

Schnelleinstieg in alle Betreuungsaufgaben mit über 100 Musterschreiben, Checklisten und Formularen - in nur einem Band!

Über den Autor

Die Autorin Corinna Hell - Fachanwältin für Familien- und Strafrecht und Notarin – ist seit 20 Jahren als Berufsbetreuerin tätig, berät freiberufliche Betreuer bei ihren Aufgaben und engagiert sich als Rechtsberaterin für die Betreuten eines Berliner Betreuungsvereins.

Hell Betreuungsrecht jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1;Das bietet Ihnen die CD-ROM (Auf Anfrage erhältlich);2
2;Inhaltsverzeichnis;6
3;Vorwort;10
4;1 Einleitung einer Betreuung;12
4.1;1.1 Abstimmung mit dem behandelnden Arzt;12
4.2;1.2 Kontaktaufnahme mit dem kommunalen Sozialdienst;14
4.3;1.3 Anregung an das zuständige Vormundschaftsgericht;15
5;2 Bestellung eines Betreuers;17
5.1;2.1 Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers;17
5.2;2.2 Betreuervorschlag;19
5.3;2.3 Gerichtlicher Beschluss;21
6;3 Kurze Einführung in die Betreuungsvorgänge;27
6.1;3.1 Grundsätzliches;27
6.2;3.2 Erste Anschreiben;33
7;4 Betreuungstätigkeit von A bis Z;38
7.1;4.1 Personensorge – Sorge für die Gesundheit;38
7.2;4.2 Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen;41
7.3;4.3 Wohnungsangelegenheiten;52
7.4;4.4 Vermögenssorge;57
8;5 Haftung des Betreuers;73
9;6 Die Vergütung des Betreuers;76
9.1;6.1 Stundensätze;78
9.2;6.2 Erlöschen des Anspruchs;80
10;7 Vormundschaft, Verfahrens- und Ergänzungspflegschaft;81
10.1;7.1 Aufgabenkreis Vormundschaften;81
10.2;7.2 Verfahrenspflegschaften;82
10.3;7.3 Ergänzungspflegschaften;84
11;8 Entlassung des Betreuers und Beendigung der Betreuung;86
11.1;8.1 Entlassung des Betreuers;86
11.2;8.2 Beendigung der Betreuung;88
11.3;8.3 Checkliste Beendigung der Betreuung;89
11.4;8.4 Tod des Betreuten;90
12;9 Muster und Arbeitshilfen;93
12.1;9.1 Betreuungsvorsorge;93
12.2;9.2 Einleitung einer Betreuung;133
12.3;9.3 Berichterstattung an das Gericht;140
12.4;9.4 Vermögensangelegenheiten;149
12.5;9.5 Sorge für die Gesundheit;166
12.6;9.6 Wohnunsangelegenheiten;169
12.7;9.7 Beendigung der Betreuung;174
12.8;9.8 Weiterführende Informationen;175
13;10 Synoptische Darstellung der Gesetzesänderungen;178
14;Stichwortverzeichnis;210


5 Haftung des Betreuers (S. 73-74)

Geregelt ist die Haftung des Betreuers (Vormunds) in § 1833 Abs. 1 Satz 1 BGB. Danach ist der Betreuer für den aus einer Pflichtverletzung entstehenden Schaden verantwortlich, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt. Aus der breiten Palette der Risiken bei der Übernahme der Betreuung können nachstehend naturgemäß nur einige Beispiele genannt werden, die keinesfalls den Anspruch der Vollständigkeit haben.

Betreuungen setzen zunächst hohe Anforderungen in das Einfühlungsvermögen des Betreuers, nicht nur mit den Betreuten, sondern zum Teil auch dessen Verwandten oder Bekannten, Sozialarbeitern im Krankenhaus, Ärzten, Behörden, Gläubigern etc. voraus. Die Frage der Haftung – mit der Folge eines Vermögensschadens zum Nachteil des Betreuten – zieht sich durch viele Bereiche der Betreuung. Der Betreuer haftet nämlich gegenüber dem Betreuten für fahrlässige oder vorsätzliche Wahrnehmung seiner Pflichten. So kann der Betreuer dem Betreuten gegenüber haften, wenn er seine Vermögensinteressen verletzt, der Betreuer haftet aber auch Dritten gegenüber als Vertreter ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB), wenn er Verträge schließt, die nicht in seinen Wirkungskreis fallen. So kann das Vormundschaftsgericht sogar dem Betreuer die Pflicht auferlegen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. (§ 1837 Abs. 2 Satz 2 BGB).

Nachstehend sind beispielhaft einige Risiken aufgeführt:

1. Unterbringung

Wenn die Unterbringung rechtswidrig war oder der Betreuer sie nicht beendet hat, weil die Voraussetzungen weggefallen sind (§ 1906 Abs. 3 Satz 1 BGB), kann bei schuldhaftem Handeln eine Schmerzensgeldforderung geltend gemacht werden.

2. Wohnungskündigung

Wenn der Betreuer pflichtwidrig das Mietverhältnis beendet hat, kann eine Schadensersatzverpflichtung im Raum stehen. Zu denken ist wohl auch daran, dass der Betreuer trotz erhaltener vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung zur Kündigung der Wohnung die Kündigung des Mietverhältnisses nicht ausspricht, so dass z. B. bei einem bereits bestehenden Heimaufenthalt doppelte Kosten entstehen.

3. Schlechte Verzinsung der entnommenen Gelder

§ 1805 BGB verbietet allen Betreuern ohne Ausnahme, Vermögen für sich oder den Gegenbetreuer zu verwenden. Unabhängig von der Pflicht, entnommene Beträge mindestens in gesetzlicher Höhe zu verzinsen, besteht eine Schadensersatzpflicht nach § 1833 BGB, wenn dem Betreuer Verschulden bei der Entnahme zur Last fällt.

4. Zinsgünstige Anlage

Zu denken ist auch an einen schuldhaften Verstoß des Betreuers gegen die Pflicht, Vermögen, das nicht für den Gebrauch benötigt wird, verzinslich anzulegen (§ 1806 BGB).

5. Pflichten aus dem Bereich der Personensorge

- Nichtmitteilung von Umständen, die eine Aufhebung, Einschränkung oder Erweiterung der Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts fordern.

- Fehlen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung in eine Sterilisation (§ 1905 BGB) oder Genehmigung eines risikoreichen Eingriffs (§ 1904 BGB).

6. Verstoß gegen Vermögenssorgepflichten

- Verspäteter Antrag auf Bewilligung öffentlicher Leistungen (z. B. Sozialhilfe)

- Unterlassene Geltendmachung von Forderungen des Betreuten, die begründet waren und nun verjährt sind

- Unterlassene Geltendmachung von Unterhaltsforderungen

7. Versäumung von Rechtsmittelfristen



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.