Hohmann | Angemessene Außenhandelsfreiheit im Vergleich | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 89, 636 Seiten

Reihe: Jus Publicum

Hohmann Angemessene Außenhandelsfreiheit im Vergleich

Die Rechtspraxis der USA, Deutschlands (inklusive der EG) und Japans zum Außenhandel und ihre Konstitutionalisierung

E-Book, Deutsch, Band 89, 636 Seiten

Reihe: Jus Publicum

ISBN: 978-3-16-158013-0
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Inwieweit ist es in der Rechtspraxis der sogenannten Triade (USA, EG, Japan) gelungen, soviel Liberalität des Außenhandels wie möglich zu gewährleisten, ohne die von der Rechtsgemeinschaft anerkannten Gemeinwohlgüter zu vernachlässigen? Dieser Frage geht Harald Hohmann im vorliegenden Band nach. Im Zuge seiner Analyse nimmt er die nationale Verfassung und das WTO-Recht als Maßstab dafür, Ansatz und Reichweite grundrechtlicher Handelsfreiheit sowie Gemeinwohlgüter aufzuzeigen, die vom jeweiligen Staat als essentiell anerkannt werden. Nur die Beschränkung auf diese konsensfähigen Gemeinwohlgüter - hierzu gehören vor allem Schutz der Rechte der eigenen Bevölkerung (Gesundheit, Moral, geistiges Eigentum etc.), Frieden/Nonpoliferation, volkswirtschaftliche Belange, Kulturgüter, Umweltschutz, Menschenrechte - erlaubt es, einen Protektionismus im Welthandel zu vermeiden. Grundrechte und Gemeinwohlgüter werden im Sinne praktischer Konkordanz zum Ausgleich gebracht. Harald Hohmann vergleicht das Recht der USA, Deutschlands (inklusive der EG) und Japans und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Konstitutionalisierung des Welthandels. Gestützt auf zahlreiche Interviews steht die Rechtspraxis in diesem Band im Vordergrund; zur Sprache kommen auch der Schutz vor rückwirkenden Embargoeingriffen, der freie Meinungsaustausch, das rechtsstaatliche Verwaltungsverfahren und die Gewährleistung der Gewaltenteilung im Außenhandel.
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Hohmann, Harald
Geboren 1956; 1976-83 Doppelstudium der Rechtswissenschaften und der Politikwissenschaft/Soziologie; 1985-88 Referendariat; 1988-93 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Frankfurt; 1992 Promotion; 1993-96 DFG-Stipendiat; seit 1996 Rechtsanwalt; 1999 Habilitation; zur Zeit Anwalt und Privatdozent an der Universität Frankfurt/Main.


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