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E-Book, Deutsch, 240 Seiten, eBook

Kirch Fehldiagnosen und Patientensicherheit

E-Book, Deutsch, 240 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-540-27538-1
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Fehldiagnosen in der Medizin haben meist schwerwiegende Folgen für den Patienten: eine falsche Therapie und verschlechterte Prognose können die Lebensqualität nachhaltig beeinflussen. Das vorliegende Buch macht auf das Thema "Fehldiagnosen und Patientensicherheit" unter dem Aspekt eines immensen diagnostischen Fortschritts aufmerksam.Nach einem Einführungskapitel zur Definition und Häufigkeit von Fehldiagnosen werden Fehldiagnosen aus verschiedenen Fachbereichen der Inneren Medizin dargestellt. Aber auch Irrtümer in der Arzneitherapie finden Beachtung. Zusätzlich bietet das Buch Übersichtsbeiträge über diagnostisches Qualitätsmanagement, Leitlinien und Risikomanagement für Patienten.Gleichermaßen interessant für Allgemeinmediziner, Internisten, Neurologen, Psychiater, Praktiker und Klinische Pharmakologen.
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Zielgruppe


Professional/practitioner


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Farbtafeln.- Fehler bei der Arzneitherapie.- Vermeidung von Fehldiagnosen durch Leitlinien?.- Qualitätsmanagement, Patientensicherheit und Risikomanagement.- Definition und Häufigkeit der Fehldiagnose.- Fehldiagnosen in der Kardiologie/Angiologie.- Fehldiagnosen in der Gastroenterologie und Hepatologie.


6.1 Patientensicherheit und Risikomanagement aus Sicht des Gesundheitssystems (S. 169-170)

6.1.1 Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen

Die Relevanz der Qualität im Gesundheitswesen ist nicht unabhängig vom Entwicklungsstand des jeweiligen Gesundheitswesens zu sehen. In den industrialisierten Ländern entwickelt sich das Gesundheitswesen von der Phase der Kostendeckung über die Phase der Kostendämpfung zur Phase des Wettbewerbs fort (Relman [66]). In der Phase der Kostendeckung werden alle erbrachten Leistungen vergütet, explizite Qualitätssicherungsprogramme existieren nur in Ausnahmefällen, wie z. B. die Perinatalerhebung, eines der ältesten Qualitätsdarlegungsprojekte in Deutschland.

Die Phase der Kostendämpfung (cost containment) begann in Deutschland im Jahr 1993 mit dem Gesundheitsstrukturgesetz unter Gesundheitsminister Seehofer – das Selbstkostendeckungsprinzip wurde aufgehoben und unter den Bedingungen einer sektoralen Budgetierung ein begrenzter Preiswettbewerb eingeführt, die transparente Erfassung der Leistungen (ICD, ICPM) begonnen und erste Fallpauschalen (und Sonderentgelte) für ca. 20 % der stationären Fälle defi niert. Da nicht auszuschließen war, dass die noch nicht Risiko- und Komorbiditäts-adjustierten Fallpauschalen zu einer Verschlechterung der Gesundheitsversorgung führten, erhielt die sog. externe Qualitätssicherung, die Qualitätsdaten zu den Fallpauschalen erarbeitete, eine größere Bedeutung. In der dritten Phase steht den Kosten der Output in Form von Qualität und Leistungsmenge gegenüber, das Schlüsselwort ist der Wert der Leistung, value of care (Wenzel [89]).

Die Qualität der Leistungen wird beschrieben über die nachgewiesene (effi cacy) und umgesetzte Wirksamkeit (eff ectiveness), muss in angemessener Form die Patientenpräferenzen berücksichtigen (acceptability), zu möglichst niedrigern Kosten (effi ciency) auf dem besten Kosten-Leistungs-Niveau (optimality) erbracht werden und im Übrigen Grundsätzen der sozialen und ethischen Kompatibilität (legitimacy equity) entsprechen (Donabedian [23]). Diese Entwicklung impliziert, dass die Kunden, in erster Linie die Patienten, aber auch Kostenträger, Arbeitgeber und andere kooperierende Anbieter gestützt auf Qualitätsinformationen und in ihrer Wahlfreiheit gestärkt als Nachfrager von Gesundheitsleistungen ihre beste Wahl treff en können (health care consumerism (Angell und Kassirer [3], Kizer [45]).

6.1.2 Qualität und Qualitätstransparenz

In Deutschland wurde der Übergang in die Phase des value of care durch die GKV 2000-Reform eingeleitet. Hervorzuheben sind diesbezüglich

• die bundesweite Durchführung der Qualitätssicherung durch die Bundesgeschäft sstelle Qualitätssicherung in Düsseldorf (BQS) nach §137 Abs. 1 i.V.m. §135a und §91 Abs. 1 SGB V,
• die verpflichtende Einführung des Qualitätsberichtes verbunden mit der Möglichkeit für Kostenträger und Kassenärztliche Vereinigungen, diese Informationen vergleichend z. B. im Internet zu präsentieren (§137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 und Satz 6 SGB V),

• die Einführung des internen Qualitätsmanagements in allen Institutionen des Gesundheitswesens n. §135a SGB V – die Institutionen sollen lernen, mit Qualitätsinformationen zu steuern,

• die Stärkung der Patientensouveränität durch Repräsentation im Bundesausschuss, durch die Etablierung eines Patientenbeauft ragten der Bundesregierung und durch die Möglichkeit der Bonusregelungen (§140f-h SGB V).


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