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E-Book, Deutsch, 303 Seiten

Koch Brandschutz und Baurecht (E-Book)

Rechtssichere Beurteilung von Neubau und Bestand

E-Book, Deutsch, 303 Seiten

ISBN: 978-3-86235-147-3
Verlag: Feuertrutz
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Fragen zum Brandschutz beschäftigen zunehmend die Gerichte. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen zu nachträglichen Anforderungen an Gebäude und zum Bestandsschutz. Aber auch rechtliche Anforderungen bei der Planung von Neubauten und Vorhaben im Bestand sind komplex und werden nicht immer ausreichend beachtet.
Vor allem die Thematik Strafbarkeit und Haftung bei Schadensfällen ist ein viel diskutiertes Thema, denn die Haftungsgefahr ist aufgrund der Vielzahl an möglichen Brandschäden sehr groß.
Das Fachbuch vermittelt leicht verständlich die Grundlagen des öffentlichen Baurechts. Darüber hinaus erklärt der Autor den Bestandsschutz eines Gebäudes anhand zahlreicher Fallbeispiele.
Aktuelle Urteile aus der Rechtsprechung und Beispiele aus der Beratungspraxis des Autors veranschaulichen zusätzlich den Inhalt.
Die Vorteile:

- Der Leser gewinnt mehr Sicherheit in Rechtsfragen.
- Anhand zahlreicher Fallbeispiele kann die eigene Situation besser eingeschätzt werden.
- Das Fachbuch bietet Tipps und Hilfsmittel für die eigene Korrespondenz.
Das Fachbuch richtet sich an Architekten, Brandschutzfachplaner und -sachverständige, Mitarbeiter von Behörden und Brandschutzdienststellen, Brandschutzbeauftragte und Property Manager.
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Zielgruppe


Das Fachbuch richtet sich an Architekten, Brandschutzfachplaner und -sachverständige, Mitarbeiter von Behörden und Brandschutzdienststellen, Brandschutzbeauftragte sowie Asset- und Property Manager.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1;Titel;1
2;Impressum;4
3;Vorwort;7
4;Inhaltsverzeichnis;9
5;Teil A – Rechtsquellen und Grundbegriffe desBrandschutzrechts;17
6;1 Einführung;17
7;2 Herkunft der Rechtsquellen im Brandschutz;19
7.1;2.1 Europarecht;19
7.2;2.2 Bundesrecht;22
7.3;2.3 Landesrecht;23
7.4;2.4 Autonomes Recht;25
7.5;2.5 DIN-Normen und sonstige technische Regeln;26
8;3 Rangordnung der Rechtsquellen;29
8.1;3.1 Rangordnung nach der Herkunft;29
8.2;3.2 Rangordnung nach der Art der Rechtsquellen;30
9;4 Verwaltungsrecht, Zivilrecht und Strafrecht;31
9.1;4.1 Verwaltungsrecht;31
9.2;4.2 Zivilrecht;32
9.3;4.3 Strafrecht;32
10;5 Ermächtigungen und materielle Vorschriften;33
10.1;5.1 Vorschriften über Zuständigkeit und Verfahren;33
10.2;5.2 Ermächtigungen;33
10.3;5.3 Vorschriften mit materiellen Anforderungen;35
11;Teil B – Brandschutzanforderungen imBaugenehmigungsverfahren;37
12;1 Einführung;37
13;2 Formelle Anforderungen an dieBaugenehmigung;39
13.1;2.1 Änderungen durch die MBO 2002;39
13.1.1;2.1.1 Verfahrensarten;39
13.1.2;2.1.2 Erstellung und Prüfung der Brandschutznachweise nach MBO 2002;41
13.2;2.2 Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept;44
13.2.1;2.2.1 Brandschutznachweis;44
13.2.2;2.2.2 Brandschutzkonzept;46
13.2.3;2.2.3 Qualität von Brandschutzkonzepten;49
13.2.4;2.2.4 Rechtliche Folgen unzureichender Brandschutzkonzepte;51
13.3;2.3 Rechtsnatur, Inhalt und Wirkungen der Baugenehmigung;54
13.3.1;2.3.1 Rechtsnatur der Baugenehmigung;54
13.3.2;2.3.2 Antragsgebundenheit der Baugenehmigung;58
13.3.3;2.3.3 Form und Inhalt der Baugenehmigung;58
14;3 Materielle Anforderungen an die Baugenehmigung;63
14.1;3.1 Änderungen durch die MBO 2002;63
14.2;3.2 Systematik der Vorschriften mit materiellen Anforderungen;64
14.3;3.3 Konkrete Gefahr;65
14.3.1;3.3.1 Gefahr im allgemeinen Ordnungsrecht;65
14.3.2;3.3.2 Konkrete Gefahr im Bauordnungsrecht;69
14.3.3;3.3.3 Rechtsprechung zur konkreten Gefahr im Brandschutzrecht;74
14.3.4;3.3.4 Fazit: Bewertung des Einzelfalles maßgebend;80
14.3.5;3.3.5 Rechtsfolgen der konkreten Gefahr;86
14.4;3.4 Anforderungen an den Brandschutz in Sonderbauten;88
14.4.1;3.4.1 Systematik der gesetzlichen Regelung;88
14.4.2;3.4.2 Sonderbau als Tatbestand;91
14.4.3;3.4.3 Besondere Anforderungen;94
14.4.4;3.4.4 Besondere Anforderungen in Sonderbauverordnungen;96
14.4.5;3.4.5 Materielle Voraussetzungen für besondere Anforderungen an den Brandschutz;98
14.4.6;3.4.6 Erleichterungen;100
14.5;3.5 Berücksichtigung brandschutztechnischer Anforderungen in anderen Rechtsquellen;102
14.5.1;3.5.1 Arbeitsschutzrecht;102
14.5.2;3.5.2 Gaststättenrecht;105
14.6;3.6 Abweichungen;106
14.6.1;3.6.1 Voraussetzungen für eine Abweichung;107
14.6.2;3.6.2 Ermessen der Bauaufsicht;111
14.6.3;3.6.3 Verfahrensfragen bei Abweichungen;111
14.7;3.7 Baulasten;112
14.7.1;3.7.1 Rechtsgrundlage;113
14.7.2;3.7.2 Entstehen und Erlöschen von Baulasten;114
14.7.3;3.7.3 Arten von Baulasten;114
15;4 Rechtsschutz;117
15.1;4.1 Klage auf Erteilung der Baugenehmigung bei Untätigkeit der Genehmigungsbehörde;117
15.2;4.2 Klage auf Erteilung der Baugenehmigung nach Ablehnung des Bauantrags;118
15.3;4.3 Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen;119
15.4;4.4 Rechtsschutz gegen modifizierende Auflagen/Inhaltsbestimmungen;122
15.5;4.5 Praxistipp;123
16;Teil C – Bauausführung;125
17;1 Einführung;125
18;2 Verantwortlichkeit in der Bauphase;127
18.1;2.1 Bauherr;128
18.2;2.2 Sonstige am Bau Beteiligte;129
18.2.1;2.2.1 Entwurfsverfasser;129
18.2.2;2.2.2 Bauunternehmer;129
18.2.3;2.2.3 Bauleiter;130
19;3 Bauüberwachung;133
19.1;3.1 Träger der Bauüberwachung;134
19.1.1;3.1.1 Bauaufsicht;134
19.1.2;3.1.2 Prüfingenieure;134
19.1.3;3.1.3 Prüfsachverständige;135
19.1.4;3.1.4 Ersteller des Brandschutznachweises;135
19.2;3.2 Erforderliche Anzeigen;135
19.2.1;3.2.1 Anzeige über den Baubeginn;135
19.2.2;3.2.2 Bauzustandsanzeige;136
19.2.3;3.2.3 Anzeige der Nutzungsaufnahme;136
20;4 Verwendbarkeit von Bauprodukten;137
20.1;4.1 Einführung in die Regelungen über Bauprodukte;137
20.2;4.2 Verwendbarkeitsnachweis nach Vorschriften zur Umsetzung europäischen Rechts;140
20.2.1;4.2.1 Verwendbarkeitsnachweis auf der Grundlage des BauPG;141
20.2.2;4.2.2 Verwendbarkeitsnachweis auf der Grundlage von Vorschriften zur Umsetzung der BPR;142
20.2.3;4.2.3 Verwendbarkeitsnachweis auf der Grundlage von Vorschriften zur Umsetzung sonstiger Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften;142
20.3;4.3 Verwendbarkeitsnachweis auf der Grundlage der MBO bzw. der LBOs;143
20.3.1;4.3.1 Geregelte Bauprodukte;143
20.3.2;4.3.2 Nicht geregelte Bauprodukte;144
20.3.3;4.3.3 Bauprodukte mit nur untergeordneter Bedeutung;148
20.3.4;4.3.4 Sonstige Bauprodukte;148
20.4;4.4 Übereinstimmungsnachweis;148
20.4.1;4.4.1 Übereinstimmungserklärung des Herstellers;149
20.4.2;4.4.2 Übereinstimmungszertifikat;150
20.5;4.5 Kennzeichnung;150
20.5.1;4.5.1 Ü-Zeichen;151
20.5.2;4.5.2 CE-Kennzeichen;152
20.6;4.6 Abweichungen von Verwendbarkeitsnachweisen;152
20.7;4.7 Zusammenfassung;153
21;5 Behördliche Maßnahmen während der Bauausführung;155
21.1;5.1 Maßnahmen der Behörde bei falscher oder fehlender Kennzeichnung von Bauprodukten;155
21.1.1;5.1.1 Maßnahmen bei falscher Kennzeichnung;155
21.1.2;5.1.2 Maßnahmen bei fehlender Kennzeichnung;156
21.2;5.2 Einstellung von Arbeiten (Baustilllegung);156
22;Teil D – Brandschutz und Bestandsschutz;159
23;1 Einführung;159
24;2 Voraussetzungen für Bestandsschutz;163
24.1;2.1 Entstehen von Bestandsschutz;164
24.1.1;2.1.1 Abhängigkeit von der Genehmigungssituation;164
24.1.2;2.1.2 Fertigstellung und behördliche Schlussabnahme;166
24.2;2.2 Entfallen von Bestandsschutz;167
24.2.1;2.2.1 Beseitigung der Bausubstanz;168
24.2.2;2.2.2 Nutzungsaufgabe, -unterbrechung und -änderung;168
24.2.3;2.2.3 Bauliche Änderungen;173
24.2.4;2.2.4 Nachtragsbaugenehmigung;174
25;3 Rechtsfolgen des Bestandsschutzes;175
25.1;3.1 Grundsatz;175
25.2;3.2 Durchbrechungen des Bestandsschutzes;175
25.2.1;3.2.1 Anforderungen bei baulichen Änderungen (Änderungsverlangen);175
25.2.2;3.2.2 Anpassungsverlangen;178
25.2.3;3.2.3 Nachträgliche Anordnungen;181
25.3;3.3 Einschreiten nach der bauordnungsrechtlichen Generalklausel;183
26;4 Sonderproblem: Brandschutzkonzepte für bestehende Gebäude;185
27;5 Zusammenfassende Praxisbeispiele für den Brandschutz im Bestand;189
27.1;5.1 Kein Bestandsschutz bei unvollständiger Umsetzung von Auflagen;189
27.2;5.2 Entfallen von Bestandsschutz bei wesentlichen baulichen Änderungen;190
27.3;5.3 Entfallen von Bestandsschutz bei Nutzungsänderungen;190
27.4;5.4 Durchbrechen des Bestandsschutzes durch ein Anpassungsverlangen – Gefahr für Leib und Leben bei fehlendem zweiten Rettungsweg;193
27.5;5.5 Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen von Bestandsschutz;199
27.6;5.6 Bestandsschutz bei einem Austausch der Beurteilungsgrundlage;200
27.7;5.7 Nachträgliche Anforderungen an ein bestandsgeschütztes Gebäude bei unveränderter und ursprünglich bekannter Gefahr;202
28;6 Schlussbemerkung;209
29;Teil E – Strafbarkeit und Haftung;211
30;1 Einführung;211
31;2 Strafbarkeit;213
31.1;2.1 Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB);215
31.1.1;2.1.1 Erfolgsverursachung;216
31.1.2;2.1.2 Objektive Sorgfaltspflichtverletzung;217
31.1.3;2.1.3 Typische Sorgfaltspflichtverletzungen der am Bau Beteiligten;219
31.1.4;2.1.4 Objektive Vorhersehbarkeit;223
31.1.5;2.1.5 Weitere Voraussetzungen der Strafbarkeit;223
31.2;2.2 Baugefährdung (§ 319 StGB);226
31.2.1;2.2.1 Täterkreis;226
31.2.2;2.2.2 Tathandlungen;227
31.2.3;2.2.3 Taterfolg;227
31.2.4;2.2.4 Baugefährdung bei bestehenden Bauwerken;227
31.2.5;2.2.5 Fazit;228
31.3;2.3 Strafbarkeit und Bestandsschutz;228
32;3 Deliktische Haftung;235
32.1;3.1 Haftung gemäß § 823 Abs. 1 BGB;235
32.1.1;3.1.1 Rechtsgutverletzung und Kausalität;235
32.1.2;3.1.2 Verschulden;237
32.2;3.2 Haftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB;238
32.3;3.3 Amtshaftung;239
33;Teil F – Neuere Rechtsprechung zum Brandschutz;245
34;1 Einführung;245
35;2 Genehmigungsverfahren, Baugenehmigung und Bauprodukte;247
35.1;2.1 Verfahrensrecht;247
35.1.1;2.1.1 Formelle Anforderungen an die Befreiung von Brandschutzvorschriften;247
35.1.2;2.1.2 Nachbarschützende Wirkung von Brandschutzanforderungen;248
35.1.3;2.1.3 Nachbarschutz im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren;248
35.1.4;2.1.4 Bauvorbescheid und Brandschutz;249
35.1.5;2.1.5 Zweifel an der sicheren Benutzbarkeit einer baulichen Anlage lassen sofort wirksame Maßnahmen zu;250
35.1.6;2.1.6 Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung – abgelehnt wegen Nichterfüllung der Anforderungen der Bauprüfverordnung hinsichtlich der Beachtung von Brandschutzbestimmungen;252
35.1.7;2.1.7 Baugenehmigung zum Neubau und zur Erweiterung einer Tankstelle zu einem Geschäftshaus mit Tankstelle –Brandschutzkonzept – einstweiliger Rechtsschutz erfolglos;253
35.2;2.2 Materielle Anforderungen;254
35.2.1;2.2.1 Beschränkung der Besucherzahl durch eine Auflage;254
35.2.2;2.2.2 Kompensation von Brandschutzmängeln durch eine Brandmeldeanlage;255
35.2.3;2.2.3 Anfechtung von Nebenbestimmungen für Sonderbauten;256
35.2.4;2.2.4 Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen eine Brandschutzauflage;258
35.2.5;2.2.5 Mindestbreite für den Standort eines Feuerwehrfahrzeugs bei unbefahrbaren Wohnwegen;259
35.2.6;2.2.6 Anspruch auf Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung für gemeindliche Einrichtungen;260
35.3;2.3 Bauproduktenrecht – Widerruf der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung eines Bauprodukts;261
36;3 Nachträgliche Anforderungen und Bestandsschutz;263
36.1;3.1 Generalklausel;263
36.1.1;3.1.1 Verwirkung der bauaufsichtsbehördlichen Befugnisse zum Einschreiten;263
36.1.2;3.1.2 Behördliche Befugnisse bei Abweichungen von der Baugenehmigung;264
36.1.3;3.1.3 Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen brandschutzrechtliche Auflagen;265
36.1.4;3.1.4 Brandschutz und wirtschaftliche Interessen;266
36.1.5;3.1.5 Rückbauverpflichtung wegen Feuerübertragungsgefahr;267
36.1.6;3.1.6 Bauordnungsrechtliche Abweichung zur Sicherung des zweiten Rettungsweges;268
36.1.7;3.1.7 Bestimmtheit einer bauordnungsrechtlichen Verfügung;269
36.1.8;3.1.8 Nutzungsuntersagung bei einer im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung;270
36.1.9;3.1.9 Begründung der Vollzugsanordnung und überwiegendes Vollzugsinteresse bei Brandgefahren im ersten Rettungsweg;271
36.1.10;3.1.10 Notwendigkeit einer Brandschau in einem Gerichtsgebäude;272
36.2;3.2 Bestandsschutz;273
36.2.1;3.2.1 Abgrenzung zwischen Instandhaltung und baulicher Änderung;273
36.2.2;3.2.2 Rücknahme der Baugenehmigung, Anwendbarkeit der Krankenhausbauverordnung auf Altenheime;274
36.2.3;3.2.3 Berücksichtigung von Alternativmaßnahmen bei einem Anpassungsverlangen;275
36.2.4;3.2.4 Rechtliche Grenzen eines Anpassungsverlangens;275
36.2.5;3.2.5 Nachträgliche Forderung eines zweiten baulichen Rettungsweges;276
36.2.6;3.2.6 Nachträgliche Anforderungen bei baulichen Änderungen;277
36.2.7;3.2.7 Nachträgliche Forderung eines zweiten baulichen Rettungsweges;278
36.2.8;3.2.8 Anwendung der Krankenhausbauverordnung auf Altenpflegeheime;279
36.2.9;3.2.9 Bestätigung der Rechtsprechung zur Untauglichkeit von Notleitern als zweiter baulicher Rettungsweg;280
36.2.10;3.2.10 Anordnung zur Errichtung eines Sicherheitstreppenraums in einem Wohnhaus;282
37;4 Schadensersatz und Haftung;285
37.1;4.1 Amtshaftung;285
37.1.1;4.1.1. Haftung wegen Falschauskunft über Brandschutzanforderungen;285
37.1.2;4.1.2 Haftung wegen unterbliebener Nachbarbeteiligung;286
37.1.3;4.1.3 Amtshaftungsanspruch für Aufwendungen bei nachträglich erteilter Auflage;287
37.1.4;4.1.4 Beachtlichkeit einer wegen ihrer Befristung außer Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift für einen Amtsträger;288
37.2;4.2 Haftung des Architekten und anderer am Bau Beteiligter;290
37.2.1;4.2.1 Haftung des Architekten bei fehlerhaftem Brandschutzkonzept;290
37.2.2;4.2.2 Eignungsnachweis für Bauprodukte;291
37.2.3;4.2.3 Brandschutzmängel infolge eines Organisationsverschuldens;291
37.2.4;4.2.4 Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers bei der Herstellung fehlerhafter Brandschutzmaßnahmen;292
37.2.5;4.2.5 Planungsfehler des Architekten im Zusammenhang mit der möglichen Verwendung brennbarer Werkstoffe;293
37.2.6;4.2.6 Haftung des Architekten wegen arglistigen Verschweigenseines Mangels im Rahmen der Bauüberwachung;295
38;Anhang;297
38.1;Bildquellenverzeichnis;297
38.2;Stichwortverzeichnis;298


4 Rechtsschutz (S. 117-118)

Dieses Kapitel enthält einen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten für den Bauherrn gegen brandschutzrechtliche Anforderungen in der Baugenehmigung. Sofern nach dem jeweiligen Landesrecht der erfolglose Abschluss eines Vorverfahrens Voraussetzung für eine Klage vor dem VG ist, muss gegen die Baugenehmigung zunächst Widerspruch erhoben werden. In Nordrhein-Westfalen ist ein Widerspruchsverfahren gegen Baugenehmigungen derzeit nicht vorgesehen, wenn die Ablehnung der Baugenehmigung in der Zeit vom 01.11.2007 bis zum 31.10.2012 bekannt gegeben worden ist. (§ 68 Abs. 1 Satz 2, Var. 1 VwGO i.V.m. § 110 Abs. 1 JustG NRW) Dies gilt gemäß § 110 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 JustG NRW auch, wenn sich Nachbarn gegen den Erlass einer Baugenehmigung wenden.

Im Übrigen sind für den gerichtlichen Rechtsschutz die in der VwGO vorgesehenen Klagearten und deren Zulässigkeitsvoraussetzungen maßgebend, die an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden können. Für den Bauherrn können folgende Konstellationen (ausführlich behandelt in den Punkten 4.1 bis 4.4 in diesem Kapitel) Anlass sein, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen:

? Der Bauherr beantragt eine Baugenehmigung, die Baubehörde reagiert jedoch nicht bzw. nicht in angemessener Zeit (Punkt 4.1).
? Die Baubehörde verweigert die Erteilung einer beantragten Baugenehmigung (Punkt 4.2).
? Die Baubehörde erteilt die Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen (Punkt 4.3).
? Die Baubehörde genehmigt ein Vorhaben mit einer modifizierenden Auflage (Punkt 4.4).

4.1 Klage auf Erteilung der Baugenehmigung bei Untätigkeit der Genehmigungsbehörde

Gemäß § 72 Abs. 1 MBO hat der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegenstehen (siehe Punkt 2.3 in diesem Teil des Werkes). Häufig kann jedoch im Baugenehmigungsverfahren mit der Bauaufsicht keine Einigung über den erforderlichen Umfang etwa von Brandschutzvorkehrungen erzielt werden. Dadurch können langwierige Verzögerungen des Verfahrens entstehen.

Erfolgt die Prüfung des Brandschutznachweises durch einen Prüfsachverständigen, stellt sich diese Frage regelmäßig nicht. Rechtsbehelfe gegen die Prüfung des Brandschutznachweises durch einen Prüfsachverständigen sind nicht gegeben und auch nicht erforderlich. § 75 VwGO gibt dem Kläger die Möglichkeit, bei Untätigkeit der Behörde die Erteilung der Baugenehmigung gerichtlich zu erzwingen. Statthafte Klageart ist in dieser Konstellation die Verpflichtungsklage in Gestalt der Untätigkeitsklage. Im Gerichtsverfahren würde der Kläger beantragen: „… die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger gemäß seinem Bauantrag vom … für die Errichtung eines … auf dem Grundstück … eine Baugenehmigung zu erteilen.“

Richtiger Kläger ist bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung immer der Bauherr, auch wenn das Baugrundstück nicht in seinem Eigentum steht. Ggf. muss der Bauherr gegenüber dem Gericht jedoch nachweisen, dass er zur Stellung des Bauantrags ermächtigt war. Die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens ist gemäß § 75 VwGO entbehrlich. Voraussetzung ist lediglich, dass über den Bauantrag „in angemessener Frist ohne sachlichen Grund“ nicht entschieden wurde. Ein sachlicher Grund für die Nichtbescheidung des Bauantrags kann in unvollständigen bzw. nicht prüffähigen Bauvorlagen bestehen. Dabei ist häufig die angebliche Unvollständigkeit, d.h. das Fehlen eines bearbeitungsfähigen Brandschutzkonzeptes, der Anlass für die Verzögerung."


Stefan Koch
ist seit 2001 Rechtsanwalt und Partner bei CBH Rechtsanwälte Köln mit Tätigkeitsschwerpunkt im öffentlichen Baurecht. Seit 2005 ist er Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Neben seiner umfassenden Beratungstätigkeit im öffentlichen Baurecht hat er sich auf Rechtsfragen des Brandschutzes spezialisiert. Zusätzlich zu seiner Vortragstätigkeit und einer Vielzahl von Veröffentlichungen ist er Mitautor des Brandschutzatlas.


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