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E-Book, Deutsch, 385 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe Fachbuch

Korbion Handbuch HOAI

Honorarabrechnung - Verträge - Vereinbarungen

E-Book, Deutsch, 385 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe Fachbuch

ISBN: 978-3-648-13974-5
Verlag: Haufe
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Die rechtssichere Anwendung der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI) ist für Auftraggeber und Auftragnehmerinnen entscheidend, um Verträge über Architekten- und Ingenieurleistungen richtig zu beschreiben, zu bepreisen und abzurechnen. Mit der HOAI 2021 hat sich die Honorarabrechnung grundlegend geändert, z.B. durch die Abschaffung der Höchst- und Mindestsätze und die Einführung der freien Verhandelbarkeit der Leistung und des Honorars. Die HOAI dient nur noch als Orientierung. Dieses Buch unterstützt Sie bei der Vertragsanbahnung, der Vertragsdurchführung und umfassend zu den Neuerungen der HOAI bei Honorarfragen.

Inhalte:

- Neue Rechtsgrundlage für die HOAI 2021
- Die Regelungen der HOAI 2021 im Einzelnen
- Grundzüge des Architektenrechts
- Aktuelles Bauvertragsrecht

Digitale Extras:

- Umfassendes Architektenvertragsmuster
- Neue HOAI 2021
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Einleitung

Neue Rechtsgrundlage für die HOAI 2021

Anwendung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen
- Art. 1 - Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen
- Art. 2 - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- Art. 3 - Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Art. 4 - Änderung der Vergabeverordnung
- Art. 5 - Änderungen der Vergabeverordnung 'Verteidigung und Sicherheit'.
- Art. 6 - Änderungen der Sektorenverordnung
- Art. 7 - Inkrafttreten

Die Regelungen der HOAI 2021 im Einzelnen
- Allgemeines
- Teil 1 - Allgemeine Vorschriften
- Teil 2 - Flächenplanung
- Teil 3 - Objektplanung
- Teil 4 - Fachplanungen
- Teil 5 - Übergangs- und Schlussvorschriften

Neu in der HOAI 2021 - Übersicht über die Honorarabrechnungen für Beratungsleistungen
- Umweltverträglichkeitsstudie
- Bauphysik
- Geotechnik
- Ingenieurvermessung

Der Architekten- und Ingenieurvertrag und seine Abwicklung
- Gesetzliche Grundlagen für den Vertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach dem 1.1.2018
- Listen der Bewertung von Teilleistungen

Vertragsmuster

Stichwortverzeichnis


Mängel

Bei mangelhaften Architektenleistungen kommt es für die Rechtsfolgen ganz maßgeblich darauf an, ob sie sich bereits „im Bauwerk verwirklicht" haben. Ist ein Mangel zum Beispiel durch Umsetzung einer fehlerhaften Planung entstanden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch mehr auf Mängelbeseitigung, sondern kann nur Schadenersatz fordern. Es kommt also nicht darauf an, ob die Leistungen des Architekten abgenommen wurden oder nicht, sondern darauf, ob die geplanten Bauleistungen ausgeführt wurden oder nicht.

Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers

Legt der Auftragnehmer hingegen schon mangelhafte Pläne vor, zum Beispiel einen Bauantrag mit einer nicht genehmigungsfähigen Planung, ist er zur Nachbesserung verpflichtet. Allerdings ist der Planer oder Bauüberwacher nicht dazu verpflichtet, einen Mangel am Gebäude, der auf seiner fehlerhaften Planung oder unterlassenen Bauüberwachung beruht, selbst zu beseitigen, denn die eigentliche Bauausführung und damit auch die Beseitigung baulicher Mängel gehören nicht zu seinen Leistungen.

Weiter gilt bei allen Mängeln, dass der Auftragnehmer - zum Beispiel zur Abwehr eines Schadenersatzanspruchs - nur dann eine Nachbesserung anbieten darf, wenn sie noch technisch sinnvoll nachholbar ist. Hat es der Auftragnehmer etwa unterlassen, regelmäßig als Bauüberwacher die Baustelle zu besuchen und die Arbeiten zu überwachen, stellt es keine Mängelbeseitigung dar, wenn er die ausgefallenen Besuche auf der fertigen Baustelle nachholt.

In jedem Fall kann sich der Auftragnehmer gegen die Höhe des vom Auftraggeber geltend gemachten Schadenersatzes wenden, indem er vorträgt, er hätte den Schaden günstiger und dabei fachgerecht beseitigen können.


Korbion, Claus-Jürgen
Claus-Jürgen Korbion, Rechtsanwalt, ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Düsseldorf mit Schwerpunkt öffentliches und privates Baurecht, Vergaberecht, Miet- und WE-Recht.

Claus-Jürgen Korbion

Claus-Jürgen Korbion, Rechtsanwalt, ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Düsseldorf mit Schwerpunkt öffentliches und privates Baurecht, Vergaberecht, Miet- und WE-Recht.


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