E-Book, Deutsch, 240 Seiten
Kotte Der Opfermord von Belmsdorf
1. Auflage 2018
ISBN: 978-3-95958-759-4
Verlag: Bild und Heimat Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
und zwei weitere authentische Kriminalfälle aus der Oberlausitz
E-Book, Deutsch, 240 Seiten
ISBN: 978-3-95958-759-4
Verlag: Bild und Heimat Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Henner Kotte, geboren 1963, studierte Germanistik in Leipzig, Moskau und Dresden und lebt heute als Schriftsteller, Redakteur, Theaterkritiker und Stadtführer in Leipzig. Zuletzt erschienen bei Bild und Heimat Populäre sächsische Irrtümer (2017), Flucht über die Todeszelle (2017), Russenmord in Frauenstein (2017), Stiefel für den Tod (2017), Ministermord unter der Augustusbrücke (2017), Bonnie & Clyde vom Sachsenplatz (2016) und Blutiges Erz. Kriminalgeschichten aus dem Erzgebirge (2015).
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Der Opfermord von Belmsdorf
Die Wahnsinnstat eines Familienvaters, Belmsdorf 1949
Zeigt ein Straßenschild in die falsche Richtung, wird man nicht nur vom Weg abgebracht. Es kann auch richtig gefährlich werden. Angenommen, jemand hätte aus reiner Bosheit einen Wegweiser so manipuliert, dass Leute in die völlig verkehrte Richtung geschickt werden. Ein Freund erzählt dir davon und warnt dich. Würdest du auf ihn hören? Ganz bestimmt! So ein bösartiger Feind, der uns unbedingt in die Irre führen will, ist Satan, der Teufel (Offb. 12:9). Alle Gefahren sind auf ihn zurückzuführen. Er will uns damit von dem Weg abbringen, der zum ewigen Leben führt (Mat. 7:13, 14). Unser liebevoller Gott Jehova warnt uns davor, auf die irreführenden »Wegweiser« des Teufels hereinzufallen. Stellen wir uns vor, Jehova würde hinter uns gehen und uns mit den Worten in die richtige Richtung lenken: »Dies ist der Weg. Wandelt darauf« (Jes. 30:21). Wenn wir über Jehovas Warnungen gründlich nachdenken, werden wir darin bestärkt, darauf zu hören.
Der Wachtturm (2011)
A:»Sie denken, daß ich ein blöder Hund bin.«
F:»Wer seine Frau ermordet, ist ein blöder Hund.«
A:»Das spielt gar keine Rolle, ob ich Fliegen tot mache. Die Frau habe ich nicht ermordet. Ich bin direkt unschuldig, habe alles überprüft, vollständig unschuldig.«
F:»Haben Sie Ihre Frau ermordet oder nicht?«
A:»Es ist möglich. Ich will’s zugeben.«
F:»Haben Sie ihr mit dem Messer den Hals aufgeschnitten oder nicht?«
A:»Ein aufgezwungener Kram ist es.«
F:»Wer hat Ihnen das aufgezwungen?«
A:»Wer? Die mich hierher gebracht haben. Die Polizei hängt mit drin im Spiel.«
F:»Erklären Sie mir, wie meinen Sie das?«
A:»Wer ist überhaupt hier der Richter? Die sollen den Fall klären. Das ist schon lange nichts neues mehr. Ist schade um jedes Wort.«
F.»Sind die Zeugen Jehovas an dem Mord schuld?«
A:»Die Zeugen Jehovas sind nicht schuld.«
F:»Ich bin anderer Ansicht!«
A:»So? Das können Sie ruhig sein.«
F:»Wenn Menschen mit ihrer Lehre jemanden so beeinflussen, daß er einen Mord begeht, sind diese dann unschuldig?«
A:»Ja, da haben Sie eigentlich recht.«
F:»Also sind sie schuld?«
A:»Nein!«
F:»Wissen Sie das genau?«
A:»Die können mit verwickelt sein.«
F:»Wie stellen Sie sich das vor?«
A:»Ich weiß Bescheid, eine geheimnisvolle Sache, weiter ist das gar nichts, eine beschissene Angelegenheit.«
F:»Sie halten sich also für unschuldig?«
A:»Wenn Sie sich aufregen, die Sache ist erledigt, ich weiß Bescheid.«
F:»Wer gab den Befehl, Ihre Frau zu ermorden?«
A:»Das ist ja das. Genau die mir den Befehl geben, sind umzuschießen.«
F:»Haben Sie selbst gesehen, daß Ihre Frau richtig tot war?«
A:»Gesehen ja. Erst nachher, wie’s zu spät war.«
F:»Wie sehen die aus, die den Befehl gaben?«
A:»Wie die Polizei oder wie Sie.«
F:»Meinen Sie der Apparat könnte schuld sein?«
A:»Ja, ja, ja.«
F:»Inwiefern?«
A:»Na ja, es ist gut.«
F:»Nun erzählen Sie, wie war das? Wir wollen den beschrieben haben, der Ihnen die Befehle gibt.«
A:»Den Apparat? – Eine Katze.«
F:»Also von einer Katze lassen Sie sich dazu bringen, Ihre Frau zu ermorden?«
Karl Fugmann hatte seiner Frau mit Kraft die Kehle durchgeschnitten. Alma starb in göttlicher Vorhersehung, denn Karl Fugmann tötete nicht aus niederen Motiven wie Eifersucht, Habgier oder Lust, er wollte durch diesen Mord der Welt Erlösung bringen. »Das Werk ist vollbracht, ich habe das Liebste geopfert.« Ein Motiv, das ungewöhnlich war. Und natürlich konnte eine Katze dazu keinen Befehl gegeben haben. Das Verhalten des Täters nach dem Mord gab Rätsel auf. Karl Fugmann predigte vorm Volk vom Himmelreich auf Erden und machte den Ermittlern sehr schnell klar, dass sie es in diesem Falle mit einem sehr verwirrten Mann zu tun hatten, der seiner Sinne nicht mehr mächtig war.
Vierzig Jahre seines Lebens verbrachte Karl Fugmann daraufhin wegen nicht justiziabler geistiger Umnachtung hinter Mauern und Stacheldraht. Die Türen in die Freiheit haben sich für ihn nie mehr geöffnet. Die psychiatrische Klinik war ihm die Hälfte seines Lebens eine Heimat, die er nicht mehr verlassen sollte. Die Zäsur in seiner Lebensmitte: Familie verloren. Freiheit verloren. Gottes Reich nicht gefunden. Weiterleben fortan unter ständiger Beobachtung und Aufsicht. Besucht hat den Patienten in den langen Jahren seines Weggesperrtseins niemand. Die Welt, die er erretten wollte, hatte Karl Fugmann vergessen. Sein Zimmer gehörte zur Krankenstation im Schloss zu Gröditz. Das steht auf einem Felsen hoch über dem Löbauer Wasser: ein weiter Blick aufs Grün der Natur und den Fluss, der rauscht – heute steht das Gebiet unter Naturschutz.
Das Löbauer Wasser schnitt sich in der Elster-Eiszeit in die Grauwacken der Nordlausitz ein. Die entstandene Gröditzer Skala ist ein Felsental, in dem unterschiedliche Biotope nebeneinander bestehen. »Im 13. und 14. Jahrhundert scheint das Gut Gröditz einer Familie von Portitz gehört zu haben. Anfang des 15. Jahrhunderts ging es an die Familie von Maxen über, in deren Besitz es mindestens 200 Jahre blieb. Nach mehrmaligem Besitzerwechsel kam es auf Hans Caspar von Gersdorf, der das Schloss 1732 mit Ziegeln eindeckte. Ein für die Zeit einmaliger Barockgarten, in dem mehr als 400 Orangen- und Zitronenbäume wuchsen, wurde angelegt. Sein Nachfahre Rudolf von Gersdorf baute das Schloss 1872 in seine heutige Barockart um. Die letzte Eigentümerin hieß Gerda von Krauss, geb. von Zenker. 1945 wurde deren Familie enteignet. Das Gebäude beherbergte danach Flüchtlinge, war ab 1949 Tuberkulose-Heilanstalt und später Station des psychiatrischen Fachkrankenhauses Großschweidnitz. 2006 initiierte der Großneffe von Gerda von Krauss, Beat von Zenker, eine Stiftung. Seit April 2007 engagiert sich ein Förderverein gemeinsam mit dem Eigentümer für den Erhalt des Schlosses und konnte das Naturschutzgebiet Gröditzer Skala vor einem Teilverkauf retten.« Mehr als vierzig Jahre lang war es der Lebensmittelpunkt Karl Fugmanns.
Königlich Sächsische Landesanstalt Großschweidnitz
»Mit dem Ende der SED-Diktatur hat das vereinte Deutschland sich der Aufgabe gestellt, 40 Jahre Unrecht, Verfolgung und Behördenwillkür aufzuarbeiten und den Opfern des SED-Regimes späte Genugtuung zu geben und ihren Einsatz für Demokratie und Freiheit zu würdigen.« Auch die Akten der auf DDR-Gerichtsbeschluss in Psychiatrien eingewiesenen Patienten unterzog der neue deutsche Staat nach 1990 einer Prüfung. Denn unbestritten ist, »daß Männer und Frauen aus Gründen oppositioneller Äußerungen oder Handlungen auch in der DDR in psychiatrische Kliniken gesteckt worden sind«.
So diente ein Rehabilitierungsverfahren »dazu, politisch motivierte Verurteilungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR aus der Zeit zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 2. Oktober 1990 aufzuheben. In Betracht kommen Entscheidungen, die der politischen Verfolgung dienten, aber auch Urteile, die eine aus politischen Gründen unangemessen hohe Sanktion vorsahen. Außerdem können gerichtliche oder behördliche Entscheidungen über willkürliche und politisch motivierte Freiheitsentziehungen, rechtswidrige Freiheitsbeschränkungen wie zum Beispiel Leben unter haftähnlichen Bedingungen oder Zwangsarbeit sowie rechtsstaatswidrige Einweisungen in psychiatrische Anstalten oder Heime für Kinder und Jugendliche Gegenstand eines Rehabilitierungsverfahrens sein. Aufgrund einer positiven Rehabilitierungsentscheidung können Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister entfernt werden, bezahlte Geldstrafen oder Gerichtskosten erstattet werden sowie eingezogene Vermögenswerte zurückgegeben oder entschädigt werden. Durch die Rehabilitierung werden außerdem Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen begründet. Die Strafrechtliche Rehabilitierung ist ein vereinfachtes Wiederaufnahmeverfahren, das sich im Wesentlichen nach dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozessordnung richtet. Die erforderlichen Tatsachen sind von Amts wegen zu ermitteln. Die Entscheidung des Gerichts über den Rehabilitierungsantrag ergeht durch Beschluss, in der Regel ohne vorherige mündliche Erörterung. Gegen den die Rehabilitierung versagenden Beschluss kann Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden.«
Zu den strafrechtlich begründeten Einweisungen ins Fachkrankenhaus Großschweidnitz bat man die behandelnden Ärzte um Stellungnahmen. Der Chefarzt schrieb am 18. Februar 1991 an die Vollstreckungsabteilung der Bezirksstaatsanwaltschaft in Dresden betreffend der »Unterbringung des Fugmann, Karl, geb. 25.12.1911.
Sehr geehrte/r Frau/Herr Staatsanwalt!
Og. befindet sich seit dem 20.06.1961 stationär in unserer Einrichtung auf der Grundlage des damaligen § 42b, später § 15, Abs. 5 StGB, in Verbindung mit § 11 StGB.«
Der Paragraf 15 besagte: »Zurechnungsunfähigkeit: (1) Strafrechtliche Verantwortlichkeit ist ausgeschlossen, wenn der Täter zur Zeit der Tat wegen zeitweiliger oder dauernder krankhafter Störung der Geistestätigkeit oder wegen Bewußtseinsstörung unfähig ist, sich nach den durch die Tat berührten Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu entscheiden.
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