E-Book, Deutsch, 296 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm
Reihe: Politisches Sachbuch
Krennerich Freie und faire Wahlen?
aktualisierte
ISBN: 978-3-7344-1195-3
Verlag: Wochenschau Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Standards, Kurioses, Manipulationen
E-Book, Deutsch, 296 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm
Reihe: Politisches Sachbuch
ISBN: 978-3-7344-1195-3
Verlag: Wochenschau Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Michael Krennerich ist Professor für Politische Wissenschaft am Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Er forscht seit rund 30 Jahren zu Wahlen weltweit und ist regelmäßig als internationaler Wahlrechtsexperte für die Venedig-Kommission des Europarats tätig. Zugleich ist er leitender Herausgeber der im Wochenschau Verlag erscheinenden 'Zeitschrift für Menschenrechte'.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
VORWORT
1. WAHL IST NICHT GLEICH WAHL
Funktionen demokratischer Wahlen
Funktionen nicht-demokratischer Wahlen
2. WAS SIND „FREIE UND FAIRE“ WAHLEN?
Wahlbeobachtung – inzwischen weit verbreitet
3. DER ORGANISATORISCHE UND RECHTLICHE RAHMEN
Wer organisiert die Wahlen?
Wahlgesetze – eindeutig, verständlich und anwendbar?
4. DAS WAHLRECHT ALS BÜRGER- UND MENSCHENRECHT
5. DAS AKTIVE WAHLRECHT – STANDARDS, KURIOSITÄTEN UND AUSSCHLÜSSE
Wählen nur mit Staatsbürgerschaft?
Wahlrecht für im Ausland ansässige Staatsangehörige?
Zu jung zum Wählen? Das Wahlalter
Staatsbürger hinter Gittern
Wahlrechtseinschränkungen wegen (oder als) Behinderungen
Wahlpflicht – eher die Ausnahme
Die Registrierung der Wahlberechtigten
6. DAS PASSIVE WAHLRECHT – STANDARDS, KURIOSITÄTEN UND AUSSCHLÜSSE
Staatsbürgerschaft und Einbürgerung
Wohnsitzauflagen für Kandidaturen
Alt genug, um gewählt zu werden?
Ausschluss wegen Strafverfolgung?
Wiederwahlverbote – Schutz gegen Diktaturen
Zulassung von politischen Parteien
Parteienverbote – nur mit guten Gründen
Die Wahlregistrierung von Kandidatinnen, Kandidaten und Parteien
7. DIE WAHLKREISZIEHUNG, STIMMENGEWICHT UND MANIPULATIONEN
8. DAS WERBEN UMD STIMMEN – DER WAHLKAMPF
Wann darf Wahlkampf betrieben werden?
Level playing field – Chancengleichheit im Wahlkampf
Staatliche Neutralitätspflicht
Einschränkungen politischer Rechte und Gewalt
Diffamierungen, negative campaigning und hate speach
Cyber-Angriffe und Desinformationen
9. DIE MEDIEN IM WAHLKAMPF
Wahlwerbung in den Medien
Medien auf Regierungslinie?
Behinderung regierungskritischer Medien
10. PARTEIEN- UND WAHLKAMPFFINANZIERUNG
Staatliche Parteien- und Wahlkampffinanzierung
Die Regulierung privater Spenden
Hohe Wahlkampfausgaben
11. DIE VERÖFFENTLICHUNG VON WAHLUMFRAGEN
12. DER WAHLGANG UND SEINE TÜCKEN
Wann wird gewählt?
Identifizierung von Wahlberechtigten und Maßnahmen gegen Mehrfachwahl
Stimmenkauf – ein verbreitetes Problem
Wählen im Wahllokal – noch immer Goldstandard
Die geheime Stimmabgabe
Varianten des Stimmzettels
Elektronische Stimmabgabe – Risiko oder Garant für saubere Wahlen?
Barrierefreiheit beim Wahlgang?
Wählen außerhalb des Wahllokals
Wählen außerhalb des Landes
Wie viele und welche Stimmen?
13. ERMITTLUNG, BEKANNTGABE UND ANERKENNUNG DER WAHLERGEBNISSE
Von der Stimmenauszählung zur Übermittlung der Wahlergebnisse
Veröffentlichung der Wahlergebnisse
Wahlbetrugsvorwürfe, Proteste und Gewalt
Wahlbeschwerden und Wahlanfechtungen
Mit der Zunahme von Mehrparteienwahlen in Demokratien wie Autokratien stellt sich die Frage, wann Wahlen „kompetitiv“ oder „frei und fair“ sind. Versteht man „Kompetitivität“ nicht nur im engeren Sinne als reine Parteienkonkurrenz, sondern umfassender als Merkmal von Wahlen in Demokratien,34 dann sind die beiden Konzepte nahezu deckungsgleich und nicht einfach mit Mehrparteienwahlen gleichzusetzen. In beiden Fällen geht es darum, dass das allgemeine aktive und passive Wahlrecht sowie Vereinigungs-, Versammlungs-, Meinungsund Pressefreiheit rechtlich wie faktisch gewährleistet werden und dass die Kontrahentinnen und Kontrahenten gleichberechtigt und möglichst chancengleich um Wählerstimmen werben können. Auch müssen die Wahlberechtigten tatsächlich frei entscheiden können. Dazu muss die Stimmabgabe geheim sein und es darf im Vorfeld oder bei den Wahlen kein unzulässiger Druck auf die Wählerschaft ausgeübt werden. Eine korrekte, transparente und überparteiliche Organisation der Stimmabgabe, Stimmenauszählung und Dokumentation der Wahlergebnisse soll weiterhin sicherstellen, dass keine der kandidierenden Personen und Parteien bevorteilt oder benachteiligt werden. Wahlbeschwerden wiederum müssen neutral geprüft und geahndet werden. Auch ist wichtig, dass es sich um eine Wahlentscheidung auf Zeit handelt und das Wahlsystem nicht die Wählerentscheidung „auf den Kopf stellt“.
An solchen Kriterien für freie und faire Wahlen richten sich mehr oder minder deutlich auch die internationalen Standards aus, wie sie beispielsweise die Europäische Union (EU), der Europarat (CoE), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa mit dem Office for Democratic Institutions and Human Rights (OSZE/ODIHR), die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), die Afrikanische Union (AU) sowie die Vereinten Nationen (VN) an Wahlen anlegen. Entsprechende Prüffragen finden sich in Handbüchern zur Wahlbeobachtung internationaler Organisationen sowie in den Materialien vieler nicht staatlicher Organisationen, die wahlberatend tätig sind oder Wahlen beobachten.35 Sie betreffen den gesamten Wahlprozess – angefangen vom Wahlrecht und der Registrierung der Wahlberechtigten und der kandidierenden Personen und Parteien über den Wahlkampf bis zur Stimmenabgabe und -auszählung sowie der Behandlung etwaiger Wahlbeschwerden. Allerdings sprechen Wahlbeobachterinnen und -beobachter meist nicht mehr von „freien und fairen“, sondern von Wahlen, die internationalen (demokratischen) Standards genügen.
Freie und faire Wahlen
| Frei | Fair |
| Vor dem Wahltag |
| Informations- und Meinungsfreiheit Versammlungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Allgemeines aktives und passives Wahlrecht Allgemeine Registrierung der Wahlberechtigten Freie Registrierung von Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten | Keine Bevorteilung oder Benachteiligung von Wahlkontrahenten im Wahlrecht Unabhängige, transparente und neutrale Wahladministration Unparteiische Wahlkreiseinteilung Unparteiische Wahlinformationen Unparteiische Registrierung der Wahlberechtigten Unparteiische Registrierung von Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten Neutrale Haltung staatlicher Stellen gegenüber kandidierenden Personen und Parteien Gleichberechtigter Zugang für kandidierende Personen und Parteien zu öffentlichen Medien Gleicher Zugang für Wählerinnen und Wähler zu politischen und wahlbezogenen Informationen Kein Missbrauch staatlicher Ressourcen für Wahlkampfzwecke Unparteiische und transparente Parteien- und Wahlkampffinanzierung |
| Am Wahltag |
| Möglichkeit für alle Wahlberechtigten, tatsächlich an den Wahlen teilzunehmen Geheime Stimmabgabe Keine unzulässige Einflussnahme auf oder Einschüchterung von Wahlberechtigten Friedliches Wahlklima | Möglichkeit zur Wahlbeobachtung Verständliche und neutrale Gestaltung der Stimmzettel Neutrale Hilfestellung für Wahlberechtigte, falls nötig Korrekte und transparente Ermittlung, Aggregierung, Dokumentation und Veröffentlichung des Wahlergebnisses Sicherer Transport von Wahlmaterial (Stimmzettel, Wahlurnen etc.) |
| Nach dem Wahltag |
| legale und tatsächliche Möglichkeiten der Beschwerden gegen Wahlunregelmäßigkeiten, Manipulationen und Wahlbetrug | Unparteiische und rasche Prüfung von Wahlbeschwerden Komplette und detaillierte Veröffentlichung der offiziellen Wahlergebnisse Untersuchungen und Ahndung von Wahlrechtsverstößen |
Quelle: Krennerich 2004, angelehnt an Elklit/Svensson 1996, Elklit 2000a
Trotz aller Unterschiede im Detail besteht indes bemerkenswerter Konsens über die Kriterien bzw. Standards, die an demokratische Wahlen angelegt werden. Unterschiede treten eher bei der konkreten Beurteilung einzelner Wahlen auf. Besonders schwierig ist es, etwaige Unregelmäßigkeiten in den verschiedenen Phasen des Wahlprozesses zu gewichten und diese zu einer schlüssigen Gesamtbewertung der konkreten Wahl zusammenzuführen, die auch dem übergeordneten Wahlumfeld Rechnung trägt und etwaige Betrugsabsichten aufdeckt. Darüber hinaus gibt es gravierende Unterschiede dahingehend, wie deutlich die Kritik an den Wahlen formuliert werden soll. Die Präsidentschaftswahlen in Uganda 2016 wurden beispielsweise von Wahlbeobachtungsmissionen der Europäischen Union und des Commonwealth offen kritisiert. Die Kritik der Afrikanischen Union war bereits verhaltener. Kaum Versäumnisse monierten hingegen Wahlbeobachtungsteams einiger Regionalorganisationen wie der East African Community.
Während Fort- und Rückschritte in Bezug auf das jeweilige Land häufig benannt werden, verzichten selbst kritische Wahlbeobachtungsberichte bewusst darauf, Wahlen verschiedener Länder miteinander zu vergleichen. Dies ist politisch auch angebracht, um nicht ein Land gegen ein anderes auszuspielen, zumal die Staaten oft unter sehr unterschiedlichen Ausgangsbedingungen Wahlen durchführen. Vor Vielländervergleichen und Rankings keine Scheu haben hingegen die Sozialwissenschaften, bei denen Indizes ohnehin hoch im Kurs stehen. Der Election Integrity Perception Index beispielsweise überträgt qualitative Einschätzungen von Expertinnen und Experten zu den jeweiligen Wahlen in numerische Werte. Die befragten Sachverständigen werden gebeten, jeweils Punkte auf insgesamt 49 Aspekte zu vergeben, welche die Wahlgesetze, das Wahlprozedere, die Wahlkreise, die Wählerregistrierung, die Parteien- und Kandidatenregistrierung, die Medienkampagnen, die Wahlkampffinanzierung, die Stimmabgabe, die Stimmenverrechnung, die Ergebnisse sowie die Wahlbehörden betreffen. Maximal 100 Punkte lassen sich erreichen. Die numerische Bewertung wiederum bildet die Grundlage für eine Fünferskala, die zwischen einer „sehr hohen“, „hohen“, „gemäßigten“, „niedrigen“ oder „sehr niedrigen“ Integrität des Wahlprozesses aus Sicht der Expertinnen und Experten unterscheidet.
Die nachfolgende Tabelle bildet das kumulative Ergebnis der Bewertung in 166 Staaten ab, dem insgesamt 3.861 Einschätzungen für 337 nationale Präsidentschafts- und Parlamentswahlen zwischen dem 1. Juli 2012 und dem 31. Dezember 2018 zugrunde liegen. Nicht berücksichtigt wurden Kleinstaaten mit weniger als 100.000 Einwohnern, was eine Reihe europäischer Länder (Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino) oder auch pazifischer Inselstaaten (Fidschi, Kiribati, Samoa, Vanuatu etc.) ausschließt, in denen kompetitive Wahlen durchgeführt werden. Außen vor bleiben weiterhin Staaten, die entweder keine allgemeinen und direkten Wahlen zum Parlament vorsehen (z. B. Brunei, China, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate), zumindest im Untersuchungszeitraum keine durchgeführt haben (z. B. Eritrea, Somalia, Südsudan) oder in denen keine Mehrparteienwahlen stattfinden, da nur die Regimepartei antritt. Auch sind einige Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aus technischen Gründen noch nicht in die Erhebung aufgenommen worden (wie etwa die Demokratische Republik Kongo).36
Integritätsindex von Wahlen weltweit
| Integrität | Länder (Punkte, Maximum: 100) |
| Sehr hoch | Dänemark (86), Finnland (85), Norwegen, Schweden (beide 83), Island (82), Deutschland, Niederlande (beide 81), Costa Rica, Estland, Schweiz (alle 79), Litauen, Österreich, Slowenien (alle 77), Luxemburg, Tschechische Republik (beide 76), Frankreich,... |




