Kunigowski | mD/Vfa kompakt | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 496 Seiten

Kunigowski mD/Vfa kompakt

Leitfaden für den mittleren kommunalen Verwaltungsdienst und Verwaltungsfachangestellte
5. Auflage 2019
ISBN: 978-3-7494-1351-5
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Leitfaden für den mittleren kommunalen Verwaltungsdienst und Verwaltungsfachangestellte

E-Book, Deutsch, 496 Seiten

ISBN: 978-3-7494-1351-5
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Dieses Buch soll als vollumfängliches Hilfsmittel für die Anwärterinnen und Anwärter im mittleren kommunalen Verwaltungsdienst und die Auszubildenden zur/zum Verwaltungsfachangestellten dienen. Es ersetzt keine fachbezogene Spezialliteratur, sondern vermittelt einen Überblick über das große Ganze, um das es bei der Ausbildung geht. Der Autor vertritt hierbei ausschließlich seine eigene Meinung hinsichtlich der Priorisierung von Inhalten und regt an einigen Stellen auch zum Nachdenken über politische Entscheidungen oder gesetzliche Regelungen an. Dabei orientiert er sich stark an den einschlägigen Stoffverteilungsplänen der Studieninstitute. Zu den Inhalten gehören folgende Gebiete: Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Kosten- und Leistungsrechnung, Kaufmännische Buchführung, Kommunales Abgabenrecht, Neues Kommunales Finanzmanagement, Methodik der Rechtsanwendung, Staats- und Europarecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Recht der Gefahrenabwehr, Kommunalrecht NRW, Bürgerliches Recht, Beamtenrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht und Verwaltungsorganisation, sowie marginal Handlungs- und Sozialkompetenz und Beschaffung und Vergabe.

Der Autor ist kommunaler Verwaltungsbeamter mit beruflicher Erfahrung in den Bereichen Ordnungswidrigkeiten- und Gefahrenabwehrrecht und Leistungsverwaltung. Zudem verfügt er über die Qualifikation zum Ausbilder nach der Ausbildungs-Eignungsverordnung und langjährige Erfahrung als Praxisausbilder und -prüfer im öffentlichen Dienst.
Kunigowski mD/Vfa kompakt jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


STAATS- UND EUROPARECHT


Den Begriff „Staat“ verwendet man im Alltag regelmäßig. Nur selten macht man sich jedoch Gedanken darüber, was einen Staat eigentlich ausmacht. Dein Job als „Staatsdiener“ ist es, genau das zu tun. Du bist nach deiner Ausbildung nicht nur Ansprechpartner, wenn es um die Erteilung von Fahrerlaubnissen, Baugenehmigungen oder die Ausstellung von Personalausweisen geht, sondern auch bei Fragen rund um den Staatsaufbau, die Regierung und den übergeordneten Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelungen, die du tagtäglich durchsetzen wirst. Bei deiner Einstellung hast du - zumindest als Beamtin/Beamter - in deinem Amtseid geschworen, dich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu unterwerfen und diese zu schützen. Sicherlich wusstest du zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht so genau, was du da eigentlich beschwörst. Nun ist es allerdings an der Zeit zu verstehen, wo dein Platz in unserem Staat ist und wie das ganze System „Staat“ funktioniert.

ELEMENTENLEHRE

Nach herrschender Lehre sind für das Bestehen eines Staates drei Elemente notwendig: das Staatsvolk, das Staatsgebiet und die Staatsgewalt.

Gehen wir in Gedanken zurück in die Zeit, als die Menschen aufbrachen, um neues Land für sich zu beanspruchen und größere Gemeinschaften zu manifestieren. Hier handelt es sich um eine bestimmte Anzahl von Menschen, die sich zusammengeschlossen haben, um gemeinsam zusammenzuleben, das Land zu bewirtschaften und untereinander Handel zu treiben. Diese „Staatsvolk“ genannten Menschen lassen sich nun an einem bestimmten Ort nieder, den sie für ihr Territorium erklären. Dieses Territorium, das „Staatsgebiet“, wird durch verschiedene Faktoren begrenzt. Die Begrenzung erfolgt zum Beispiel durch die eingeschränkte Mobilität des Staatsvolks. Nur so weit, wie es den Bewohnern möglich ist, das Territorium zu bewirtschaften und es gegen Eindringlinge zu verteidigen, kann es als Staatsgebiet gelten. Durch die Entwicklung besserer Fortbewegungsmöglichkeiten, durch Bildung neuer Siedlungen innerhalb des Staatsgebietes und durch Bevölkerungswachstum kann das Staatsgebiet jedoch grundsätzlich wachsen. Weiterhin begrenzt wird es durch die Topografie, also die Begebenheit der Landschaft. Flüsse sind erst nach Entwicklung von Schiffen befahrbar, Wälder erst nach Rodung und Anlegen von Wegen durchquerbar und Berge erst durch Entwicklung von Steigwerkzeug, bzw. künstlicher Luftzufuhr, Druckausgleichstechnologie etc. zu bewältigen. Zuletzt wird schließlich das Staatsgebiet dadurch begrenzt, dass es auf das Staatsgebiet einer anderen Gemeinschaft stößt. Entweder kann es zu einer Assimilation der anderen Gemeinschaft oder zu einer Annexion einiger Randgebiete durch kriegerische Auseinandersetzungen kommen - oder die Grenzen bleiben in der bisherigen Form nebeneinander bestehen.

Zuletzt muss aber die Ordnung in Staatsgebiet und Staatsvolk sichergestellt werden. Solange die Größe der Bevölkerung gering bleibt, können kleinere Konflikte durch Gespräche geklärt werden. Jedoch trägt jeder Mensch einen gewissen, mitunter kriminellen, Egoismus in sich, der dafür sorgt, dass jeder letztlich versucht, das Beste für sich zu erreichen, auch wenn es zu Lasten anderer geht. In diesen Momenten muss ein Regelwerk erstellt werden, an das sich jeder, der zu der Gemeinschaft gehören möchte, halten muss. Damit dies durchgesetzt werden kann, muss ein Kontrollorgan eingerichtet werden, welches zum einen für die Aktualisierung und Anpassung von Recht, und zum anderen für die Einhaltung der Regelungen und die Sanktionierung der Widerständler sorgt: die „Staatsgewalt“. Wie du siehst, ist die Regierung somit durch das gesamte Volk dazu eingesetzt, für das Volk zu sprechen, Gesetze zu schaffen und die Einhaltung der Sicherheit und Ordnung zu überwachen.

Solange das Volk mit der Arbeit der Regierung einverstanden ist, kann dieses System funktionieren. Ist das Volk enttäuscht oder unterdrückt, kommt es zu einer Revolution, bei der das Volk versucht die Regierung aus dem Amt zu heben.

Ist die Regierung selbst mit dem Staatsaufbau nicht zufrieden, erfolgt ein Staatsstreich („Revolution von oben“) in Form einer wesentlichen Umstrukturierung der Verfassung.

Als Beispiel für den Staatsstreich kann das Attentat des Grafen von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 gelten. Stauffenberg versuchte als Mitglied der Wehrmacht und durch Unterstützung mehrerer weiterer hochrangiger Wehrmachtsmitglieder durch die Ermordung Adolf Hitlers eine politische Wende im nationalsozialistischen Deutschland zu erreichen.

Als friedliche Revolution gilt die deutsche Wende 1989/1990 oder die, letztlich doch gescheiterten, Revolutionen in Ägypten, Libyen und Syrien ab dem Jahr 2011 im Rahmen des Arabischen Frühlings.

STAATS- UND REGIERUNGSFORMEN

Es gibt verschiedene Regierungsformen, die danach unterschieden werden, wie viele Freiheiten das Staatsvolk hat und wie durchlässig der Staatsaufbau ist, bzw. welche Macht die Staatsspitze tatsächlich, innerhalb des Regierungssystems, inne hat.

Hierzu die wesentlichen Regierungsformen in der Übersicht:

Absolutismus

Der Herrscher regiert losgelöst von Kontrollen nach seinen eigenen Machtvorstellungen.

Anarchie

Kein Regierungssystem. Hierdurch soll Gewaltlosigkeit erreicht werden.

Demokratie

Das Volk herrscht durch seine Vertreter, die i.d.R. durch Wahlen bestimmt werden.

Diktatur

Es herrscht i.d.R. ein Diktator alleine über das Volk, wobei vorgespiegelt wird, er sei durch freie Wahlen legitimiert oder wobei Wahlen komplett fehlen oder nur eine Partei wählbar ist.

Kommunismus

Es herrscht eine klassenlose Gesellschaft, deren Wirtschaftsprodukt allen Mitgliedern zu gleichen Teilen zusteht.

Monarchie

Alleinherrschaft eines bestimmten Herrschergeschlechts, mit Ablösung des Alleinherrschers an der Staatsspitze durch Erbfolge.

Die Staatsform sagt etwas darüber aus, wie sich die Machtverteilung nach außen darstellt. So geben sich Diktaturen nach Außen oft als Republiken aus.

Absolute Monarchie

Der Monarch herrscht ohne Einschränkung seiner Macht.

Konstitutionelle Monarchie

Die Macht des Monarchen ist durch eine Verfassung begrenzt.

Parlamentarische Monarchie

Der Monarch nimmt de facto nur repräsentative Aufgaben wahr, da die Politik von einem Parlament vorgegeben wird.

Republik

Die Politik der Regierung wird insofern kontrolliert, dass sie sich am Gemeinwohl orientiert.

Bundesrepublik

Gemeinsame Regierung mehrerer teilsouveräner Gliedstaaten.

Präsidialrepublik

Der Präsident ist gleichzeitig Repräsentant und Regierungschef.

Räterepublik

Die Regierung erfolgt durch Räte, die vom Volk meist direkt gewählt werden.

STRUKTUR VON STAATEN

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Das bedeutet, dass sie aus mehreren Staaten (unseren Bundesländern) besteht, die ihre eigenen Angelegenheiten selbst verwalten können. Die Aufgabenwahrnehmung hat jedoch im Sinne der übergeordneten Bundesregierung und Bundesgesetzgebung zu erfolgen. Daher sind unsere Bundesstaaten auch nur teilsouverän. Durch die Föderalismusreform ab 2006 wurden den Ländern mehr Rechte, insbesondere im Bereich der Gesetzgebung, zugeschrieben. Der Bund darf in vielen Bereichen in der Folge nur noch dann als alleiniger Gesetzgeber tätig werden, wenn bundeseinheitliche Regelungen aus Gründen der Wirtschaftsentwicklung oder der gesellschaftlichen Gleichbehandlung notwendig sind. In den Fällen, in denen die Länder direkt durch Bundesgesetzgebung betroffen sein würden, können diese durch ihre Mitgliedschaft im Bundesrat auf die Ausgestaltung, bzw. Verabschiedung des Gesetzes Einfluss nehmen.

DEUTSCHLAND AUF DEM WEG ZUR DEMOKRATIE

Zu der deutschen Verfassungsentwicklung möchte ich nicht zu weit ausholen, da ausreichend freie Quellen für dich zur Verfügung stehen, um dich ausführlich mit dem Thema auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang kann ich die Dienste der Bundeszentrale für politische Bildung (http://www.bpb.de) sehr empfehlen, die in ihrem Online-Shop sehr gute und günstige Materialien zu allen denkbaren geschichtlichen und politischen Themen in ihrer Serie „Informationen zur politischen Bildung“ anbietet.

Erste Züge eines echten Sozialstaats und einer echten parlamentarischen Republik hatte bereits die Weimarer Republik ab dem Jahr 1918 inne. Die Weimarer Verfassung galt unter Zeitgenossen als eine der fortschrittlichsten Verfassungen überhaupt. Durch die Machtergreifung durch Adolf Hitler im Jahr 1933 wurde die demokratische Entwicklung in Deutschland unterbrochen und eine Diktatur installiert. Unter der NSDAP-Regierung wurden nicht nur die Entwicklungen im Bereich der sozialen Sicherheit der...



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.