E-Book, Deutsch, 298 Seiten, Web PDF
Li / Steininger Steuerstandort China
1. Auflage 2010
ISBN: 978-3-8349-8521-7
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Praktisches Steuerrecht für ausländische Unternehmen in der VR China
E-Book, Deutsch, 298 Seiten, Web PDF
Reihe: Business and Economics (German Language)
ISBN: 978-3-8349-8521-7
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Steuerstandort China ist das erste deutsche Buch zur chinesischen Steuerpraxis, das von einem chinesischen Steuerexperten für die Bedürfnisse deutscher Berufsträger und Unternehmer im China-Geschäft verfasst wurde und nicht auf Drittquellen in China zurückgreift.
Zielgruppe
Professional/practitioner
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Überblick über das chinesische Steuersystem.- Mehrwertsteuer (VAT).- Verbrauchssteuer.- Die Fahrzeugerwerbssteuer.- Die Zollgesetze.- Gewerbesteuer.- Unternehmenseinkommensteuer Teil 1.- Unternehmenseinkommensteuer Teil 2.- Unternehmenseinkommensteuer Teil 3.- Privateinkünftesteuer Teil 1.- Privateinkünftesteuer Teil 2.- Privateinkünftesteuer Teil 3.- Landtransfersteuer.- Städtische Grundsteuer.- Stadt- und Gemeindelandnutzungssteuer.- Ackerlandgewerbesteuer.- Urkundensteuer.- Ressourcensteuer.- Fahrzeug und Schiff steuer (VVT).- Schiffstonnagesteuer.- Stempelsteuer.- Andere Steuern und Gebühren.- Steuerverwaltungs- und -einzugssystem Teil 1.- Steuerverwaltungs- und -einzugssystem Teil 2.- Rechtliche Verantwortung für die Besteuerung Teil 1.- Rechtliche Verantwortung für die Besteuerung Teil 2.- Überprüfung und Einspruch hinsichtlich der Steuer.
§ 1 Überblick über das chinesische Steuersystem (S. 23)
A. Wieviele Steuern werden gegenwärtig in China erhoben?
Das gegenwärtige chinesische Steuersystem beinhaltet 20 Steuerarten: Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, Fahrzeugerwerbssteuer, Zollabgabe, Gewerbesteuer, Unternehmenseinkommensteuer, Privateinkünftesteuer, Hauseigentumssteuer, Städtische Grundsteuer, Stadt- und Dorflandnutzungssteuer, Ackerlandgewerbesteuer, Urkundensteuer, Ressourcensteuer, Fahrzeug- und Schiffsteuer, Schiffstonnagensteuer, Stempelsteuer, Stadtinstandhaltungs- und Bausteuer, Tabaksteuer, Anlageninvestitionssteuer, Bankettsteuer.
Unter den oben genannten Steuern ist die Erhebung der Anlageninvestitionssteuer inzwischen gestoppt worden. Obwohl bereits vorbereitet, wird die Mineralölsteuer noch nicht erhoben. Im Jahr 2006 betrug das von der chinesischen Steuerbehörde, Finanzbehörde und dem Zoll totale Steueraufkommen 3.480,97 Milliarden Yuan, was 89,8% der gesamten Finanzeinnahmen und 16,5% des BIP ausmacht.
Aus dem totalen Steueraufkommen heraus betragen die Steuern auf Waren und Dienstleistungen (die Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, Fahrzeugerwerbssteuer, Zollabgabe, Gewerbesteuer) 63,1%, die Steuern auf Einkommen (Unternehmenseinkommensteuer, Privateinkünftesteuer, die Landtransfersteuer) 27,5%, die Steuern auf Eigentum (Hausvermögenssteuer, Städtische Grundsteuer, Stadt- und Dorflandnutzungssteuer, Ackerlandgewerbesteuer, Urkundensteuer, Ressourcensteuer, Fahrzeug- und Schiffsteuer, Schiffstonnagesteuer) 5,6%.
Innerhalb des totalen Steueraufkommens betragen die Einnahmen der Zentralregierung 1.957,61 Milliarden Yuan (einschließlich des zentralen Steueraufkommens und der Einnahmen von den Anteilssteuern), was einen Anteil von 56,2% entspricht. Die Einnahmen der lokalen Behörden betragen 1.523,36 Milliarden Yuan (beinhaltet die Kommunalabgabeeinnahmen und die Einnahmen der Anteilssteuern), was 43,8% entspricht. Entsprechend den Hauptstatistiken betrug das totale Steueraufkommen von China im Jahr 2007 4.561,30 Milliarden Yuan, was einem Anteil von 88,9% an den Finanzeinnahmen und 18,5% des BIP von China des gleichen Jahres entspricht.
B. Für welche Art von Steuern sind ausländische Unternehmen in China steuerpflichtig?
Entsprechend den Bestimmungen des Nationalen Volkskongresses und dessen ständigen Ausschusses sowie des Staatsrats von China gibt es 16 Steuern, die auf Unternehmen mit ausländischer Beteiligung sowie Ausländer in China anwendbar sind.
Diese Steuern sind: Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, Fahrzeugerwerbssteuer, Zollabgabe, Gewerbesteuer, Unternehmenseinkommensteuer, Privateinkünftesteuer, Grundsteuer, Hauseigentumssteuer, Stadt- und Dorflandnutzungssteuer, Ackerlandgewerbesteuer, Urkundensteuer, Ressourcensteuer, Fahrzeug- und Schiffsteuer, Schiffstonnagesteuer, Stempelsteuer.
Die chinesischen Firmen von Chinesen, welche in Hongkong, Macao und Taiwan oder Übersee ansässig sind, werden für Steuerzwecke auf dieselbe Art als Unternehmen mit ausländischem Investment und als ausländische Firmen behandelt. Um den Zufluss von Geldern, Technik und Wissen aus dem Ausland zu fördern, bietet China zahlreiche bevorzugte Behandlungen hinsichtlich der Besteuerung von Ausländern an.
Weiterhin hat China mehrere Abkommen über die Umgehung der Doppelbesteuerung auf Einkommen und Verhütung der Steuerhinterziehung mit 89 Ländern abgeschlossen.
Zu diesen Ländern gehören: Japan, USA, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Belgien, Deutschland, Malaysia, Norwegen, Dänemark, Finnland, Kanada, Schweden, Neuseeland, Thailand, Italien, Niederlande, frühere Tschechoslowakei, Polen, Australien, Bulgarien, Pakistan, Kuwait, die Schweiz, Zypern, Spanien, Rumänien, Österreich, Brasilien, die Mongolei, Ungarn, Malta, die Vereinigten Emirate von Arabien, Luxemburg, Republik Korea, Russland, Papua-Neuguinea, Indien, Mauritius, Kroatien, Belarus, Slowenien, Israel, Vietnam, Türkei, Ukraine, Armenien, Jamaika, Island, Litauen, Lettland, Usbekistan, Bangladesch, früheres Jugoslawien, Sudan, Makedonien, Ägypten, Portugal, Estland, Laos, Seychellen, Philippinen, Irland, Südafrika, Barbados, Moldawien, Katar, Kuba, Venezuela, Nepal, Kasachstan, Indonesien, Oman, Nigeria, Tunis, Iran, Bahrain, Griechenland, kirgisische Republik, Marokko, Sri Lanka, Trinidad und Tobago, Albanien, Brunei, Aserbaidschan, Georgien, Mexiko, Saudi-Arabien, Algerien und Singapur, insgesamt 86 Stück (bis 01.03.2008).




