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Lux / Franz | Einführung in die Archivkunde | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 209 Seiten

Lux / Franz Einführung in die Archivkunde


9. Auflage 2018
ISBN: 978-3-534-73652-2
Verlag: wbg Academic
Format: EPUB
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, 209 Seiten

ISBN: 978-3-534-73652-2
Verlag: wbg Academic
Format: EPUB
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Archive sind das wichtigste Quellenreservoir für Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften, sie sind das Gedächtnis der Verwaltung und Geschäftsführung. Die >Einführung in die Archivkunde< gibt einen Abriss der Archivgeschichte von den antiken Anfängen bis zu den unterschiedlichen Archiven der Gegenwart. Sie behandelt die Formen archivalischer Überlieferung: Urkunden, Akten, Amtsbücher, aber auch audiovisuelle Dokumente und elektronische Datenträger. In der Arbeit des Archivars setzen die Fragen des Datenschutzes und ein verstärkter Öffentlichkeitsauftrag neue Akzente. Fallbeispiele erläutern Möglichkeiten und Probleme der Archivbenutzung. Ein Anhang enthält Literaturhinweise sowie Anschriften der staatlichen Archive Deutschlands und der europäischen Nachbarländer. Die komplett überarbeitete und erweiterte 9. Auflage trägt nun auch der digitalen Entwicklung Rechnung und berücksichtigt aktuelle Verfahren sowie neue Techniken.

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II. Die Archive
3. Geschichtliche Entwicklung
Die Frühgeschichte des Archivwesens beginnt mit der Erfindung der Schrift. Am Anfang stehen die Keilschrifttontafeln aus der vierten Grabungsschicht der Sumererstadt Uruk (Warka) am Unterlauf des Euphrat, die aus der Zeit kurz nach 3000 vor Beginn unserer Zeitrechnung stammen, Schriftgut aus der Wirtschaftsverwaltung des Eanna-Tempels, organisch erwachsene schriftliche Dokumentation wirtschaftlich-administrativer Tätigkeit, wie dies in der Beschreibung des archivischen Schriftguts gefordert wurde. Ein Großteil der wohl mehr als 400.000 Tontäfelchen aus den frühen Reichen des Vorderen Orients, die in den letzten 100 Jahren gefunden wurden, gehören in den Bereich des Kanzleischriftguts. In den Resten der Kanzleibauten der Stadt Lagasch fielen den Ausgräbern mehr als 30.000 Tafeln aus den Jahrzehnten um 2000 in die Hände. Im Königspalast der 1695 vor Christi von Hammurabi eroberten Stadt Mari fanden sich über 10.000 Tafeln mit der politischen Korrespondenz der letzten Mari-Könige einschließlich der Tontafeletiketten, mit denen die Aufbewahrungskörbe gekennzeichnet waren. Tontafelfunde im ägyptischen Tell el Amarna, in Ugarit (Ras Schamra) an der syrischen Mittelmeerküste und in der Hethiterhauptstadt Hattuscha (Bogazköy, Bogazkale) östlich von Ankara überliefern den diplomatischen Schriftverkehr der Mittelmeerreiche aus der zweiten Hälfte des zweiten vorchristlichen Jahrtausends. Man fand die Dienstregistraturen von Provinzstatthaltern, aber auch die Firmenarchive zweier Bankhäuser in Nippur und Babylon, die mit je 3000 bis 4000 Tontafeln bis in die persische Zeit herabreichen. Streng genommen bilden freilich all diese in ihrer reichen Vielfalt eindrucksvollen Funde, vielfältiger fast als die spärliche Überlieferung des europäischen Frühmittelalters, zwar Kanzlei- oder Registraturschriftgut, nicht aber eigentliche Archive. Ihre Erhaltung über viele Jahrtausende hinweg ist wohl in keinem Fall dem bewussten Willen zur dauernden Aufbewahrung, eher willkürlichen Zufälligkeiten, vor allem aber der Dauerhaftigkeit des Tontafelmaterials zu danken, die durch das härtende Feuer einer Eroberung nur vermehrt wurde. Mit dem Übergang von der Tontafel zu vergänglichen Beschreibstoffen wie Leder, Holztafeln oder auch Papyrus brechen die Schriftgutfunde gegen Ende der „alten Reiche“ im 6. Jahrhundert fast schlagartig ab. Nur bescheidene Reste aus der Registratur des Satrapen in Ägypten und mittelbare Überlieferung bezeugen die durchaus fortschrittliche Kanzleipraxis des Perserreiches. Auch für das antike Griechenland fanden sich einzelne Tontafelbestände in den kretischen Königspalästen der minoischen Kultur oder im etwas jüngeren Palast von Pylos auf dem Peloponnes (um 1200 v. Chr.), während das archivische Schriftgut der klassischen Zeit vergangen ist. Wir wissen allerdings, dass es in Athen neben den Amtsregistraturen oder archeia der einzelnen Behörden bereits ein echtes Archiv gegeben hat, dazu bestimmt, die Gesetze und die in ihnen verbrieften Rechte der Bürger auf Dauer zu verwahren und zu sichern. Lag die Aufsicht gemäß einer Anordnung Solons zunächst beim Areopag, so ging sie mit der perikleischen Staatsreform um 460 auf eine Kommission von sieben Gesetzeswahrern oder nomophylakes über. Aufbewahrungsort war damals das Rathaus, ab dem 4. Jahrhundert dann der ausgebaute Kybele-Tempel des sog. Metroon, der 267 nach Christi bei einem Einfall der (ost-)germanischen Heruler zerstört wurde. Verwahrt wurden neben den Gesetzestexten die Beschlüsse von Rat und Volksversammlung, die Akten der großen Staatsprozesse, die abgehörten Rechnungen der Beamten und sonstige Staatsschriften, zu denen auch die Belegexemplare der im Staatsauftrag erstellten Dramen zählten, ein Auslesearchiv des wertvollsten staatlichen Schriftguts also, das im Interesse der Allgemeinheit verwahrt wurde, zugleich aber auch für private Benutzung zugänglich war. In Rom stand am Anfang der Archiventwicklung ebenfalls die Sicherung der gesetzgebenden Senatsbeschlüsse, die im Jahr 449 zunächst den plebeischen Aedilen, später den Quaestoren übertragen wurde, die das Archiv gemeinsam mit dem Staatsschatz im Saturntempel verwahrten. Nach einem Brand des Tempels wurde im Jahr 78 vor Christi der monumentale Archivbau des sogenannten Tabulariums oberhalb des Forums errichtet, eines der besterhaltenen Baudenkmäler des republikanischen Rom. Über den verlorenen Inhalt sind wir wieder nur mittelbar unterrichtet. Außer den Senatsbeschlüssen, die erst mit der Eintragung im Tabularium Rechtskraft erhielten, wurden in diesem Archiv späterhin auch die Verhandlungsprotokolle des Senats, die Listen der gewählten Beamten, die abgehörten Staatsrechnungen, die Rechenschaftsberichte der Provinzstatthalter und die Bevölkerungslisten der allgemeinen Zählungen hinterlegt. Auch hier also ein Auswahlarchiv für Dokumente mit besonders hoher Rechtsqualität, während das normale Verwaltungsschriftgut bei den Entstehungsbehörden verblieb. In der Kaiserzeit waren die scrinia der kaiserlichen Kanzleien daher wesentlich wichtiger als das altehrwürdige Senatsarchiv. Interessant für die weitere Entwicklung wurde die Rolle der Städte, die nach griechischem Vorbild im Jahr 366 das Recht erhielten, in ihre Register zur rechtlichen Sicherung auch private Urkunden und Verträge einzutragen. Die Anordnung Justinians, dass jede Stadt ihre Protokolle oder gesta municipalia zwecks dauernder Sicherung in einem besonderen archivum verwahren müsse, verankerte die Stellung der Archive im „Corpus iuris“ der Gesetzessammlung der Kaiser, entstanden 528–534 n.Chr. Das Archivwesen des Mittelalters hat sich gleichwohl aus anderen Wurzeln entwickelt, wenn auch in den städtischen Büchern der freiwilligen Gerichtsbarkeit wie im Notariatswesen in gewissem Umfang spätrömische Vorbilder weiterwirkten. Weitergelebt hat die antike Archivtradition, das Kanzlei- und Registerwesen der römischen Kaiser, an der päpstlichen Kurie in Rom, auch wenn die heute im Original erhaltenen Register des Vatikanischen Archivs nur noch bis zum Jahr 1198 zurückreichen. Mangelnde Haltbarkeit des zunächst verwandten Papyrus und der Lateranbrand von 1307 sind für den weitgehenden Verlust der älteren Überlieferung verantwortlich. Bezeugt ist ein Archiv, das archivum oder armarium sacri palatii, auch für Kaiser Karl den Großen. Nach dem Rückgang der gesamten Schriftlichkeit mit dem Ausgang der Karolingerzeit zu Ende des 9. Jahrhunderts sollte es jedoch mehr als 400 Jahre dauern, bis wir für den Bereich der kaiserlichen Reichsspitze wieder eine geordnete, registraturmäßige Schriftgutorganisation fassen können. Ein dauerhaftes kaiserliches Archiv hat es im Grunde bis zu Kaiser Maximilian und seinen Nachfolgern nicht gegeben. Anders als bei den zentralen Archiven in Athen und im republikanischen Rom ging es bei den Archivbildungen des Mittelalters, die zu unmittelbaren Vorläufern unserer heutigen Archive werden sollten, nicht um die sichernde Dokumentation gesetzlich verbriefter Rechte der Allgemeinheit, sondern um die Wahrung der besonderen Rechte und Besitztitel einzelner Institutionen oder Personengruppen. Kirchen und Klöster verwahrten mit den Pergamenturkunden über ihre Privilegien, Güterschenkungen und sonstige Erwerbungen die zur besseren Sicherung erstellten Kopialbücher und Besitzstandsverzeichnisse und ließen so die frühesten kontinuierlich gewachsenen Archivfonds entstehen. Zur oft nur wenig jüngeren Archivüberlieferung der Städte gehörten neben den entsprechenden Rechts- und Besitzurkunden auch die städtischen Statuten und die neu aufgenommene Dokumentation über Rechtsgeschäfte der Bürger, die mit den Kölner Schreinsurkunden im frühen 12. Jahrhundert einsetzt. Sicherung eigener Rechte war in ähnlicher Form Ausgangspunkt für die Urkundenarchive der Fürsten und Grafen, die ihre Lehnsbriefe, Verträge, Kauf-, Tausch- oder auch Familienurkunden in eisenbeschlagenen Truhen gemeinsam mit dem Schatz entweder im Schlossturm oder im geistlichen Gewahrsam des Hausklosters verwahren ließen. Auch die städtischen Urkundenarchive wurden zum Teil wie die mittelalterlichen Tresekammern der Hansestädte im Schutzraum der Kirche eingerichtet. Eine systematischere Organisation erfuhren die fürstlichen Schatzarchive zumeist erst gegen Ende des Mittelalters, im 15. oder sogar erst im 16. Jahrhundert, als man die zum Teil auf mehrere Burgen und Städte verteilten Urkundendepots zusammenzog und in umfänglichen Inventaren verzeichnen ließ. Ansatz für eine bewusstere Erfassung und Ordnung der Urkunden waren gelegentlich auch Erbteilungen in den fürstlichen Familien, die zur Bildung gemeinschaftlicher Samtarchive führten. Mit dem Ausbau der Verwaltungs- und Kanzleiorganisation, vor allem ab der Einführung des Papiers im 14. Jahrhundert, waren neben die zumeist auf Pergament geschriebenen Urkunden in wachsendem Umfang andere Formen behördlichen Schriftguts getreten. Briefregister und Missivbücher,...



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