Marx / Weidacher | Internetlinguistik | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 278 Seiten

Reihe: narr STUDIENBÜCHER

Marx / Weidacher Internetlinguistik

Ein Lehr- und Arbeitsbuch

E-Book, Deutsch, 278 Seiten

Reihe: narr STUDIENBÜCHER

ISBN: 978-3-8233-0236-0
Verlag: Narr Francke Attempto Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Rasante technologische Entwicklungen, die Ausweitung der digitalen Kommunikation und deren Auswirkungen auf Sprache und Interaktion kreieren einen dynamischen Datenpool für eines der spannendsten Teilgebiete der modernen Sprachwissenschaft: die Internetlinguistik. Ziel dieses Lehr- und Arbeitsbuches ist es, umfassend über diesen lebendigen Forschungsbereich zu informieren und zu zeigen, wie sprach- und kommunikationswissenschaftliche Methoden sinnvoll kombiniert werden können, um die Eigenheiten sprachlich-kommunikativen Handelns im Internet zu analysieren. Auf leserfreundliche Weise werden aktuelle Forschungsergebnisse mit zahlreichen Anwendungsbeispielen und Übungen didaktisch aufbereitet. Das Buch ist als Einführung konzipiert und eignet sich gleichermaßen für die Seminargestaltung und das Selbststudium.

Über die 1. Auflage:
"Beschreibung und Analyse internetbasierter Formen der Sprachverwendung werden jeweils rückgebunden an konkretes Anschauungsmaterial, sodass auch hier Begriffliches und Illustrierendes eine gelungene Synthese eingehen." – Weiterbildung 3/2015
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Weitere Infos & Material


Zu diesem Buch
1 Methoden der Internetlinguistik
2 Medientheorie des Internets
3 Sprache im Internet
4 Pragma-Internetlinguistik
5 Textlinguistik und das Internet
Bibliographie
Register


1.3 Das Zitat als eine annehmbare Lösung
Wenn wir uns im Rahmen einer wissenschaftlichen Publikation mit sprachlichem Material inhaltlich auseinandersetzen, sind wir berechtigt, in unseren Veröffentlichungen darauf zu verweisen und es auch zu zitieren. Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden. (§ 51 UrhG) Als Zitate kommen Inhalte von Webangeboten in Frage, die verschiedene Bereiche abdecken. Eine reine Zitatsammlung (ein Korpus, siehe Punkt 1.4.1) gilt allerdings nicht als Zitat. 1.3.1 So zitiert man sprachliche Beispiele
Die Quellenangabe für Beispielbelege enthält den Namen des Angebots (Forum, Chat, Soziales Netzwerk etc.), den Namen des*der Autor*in (alternativ ein Kürzel) und das Datum der Veröffentlichung. Optional ist die Uhrzeit der Veröffentlichung, deren Relevanz abhängig von der linguistischen Fragestellung ist. Der URL (Uniform Resource Locator) wird umgangssprachlich auch als: Internet- oder Webadresse bezeichnet. Auf Grund ihrer Länge können URLs sperrig wirken und den Lesefluss beeinträchtigen. Es ist deshalb ratsam, nur den Namen des Angebots in das Kurzzitat aufzunehmen (1-1) und der wissenschaftlichen Arbeit ein Verzeichnis beizufügen, das die vollständigen URLs enthält, etwa nach dem Literaturverzeichnis (siehe dazu 1.5.2). Auf diese Vorgehensweise ist zu Beginn einer Arbeit (z. B. in der Einleitung) hinzuweisen. Formulierungsvorschlag: In der vorliegenden Arbeit werden Internetquellen für sprachliche Belege in Kurzform angegeben, um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen. Die vollständigen URLs wurden auf einer Liste zusammengefasst, die sich im Anhang befindet. Je nach Fragestellung kann es notwendig sein, sowohl sprachliche Belege aus gedruckten Quellen als auch aus digitalen Quellen anzugeben. Insbesondere wenn in diesem Zusammenhang Print- und Rundfunkmedien, die auch digital erscheinen und in Social-Media-Kanälen präsent sind, als Quellen herangezogen werden, sind die Kurzverweise auf digitale Quellen konsequent durch die Angabe der Top-Level-Domain, wie .de in (1-2) zu kennzeichnen. Natürlich sind auch die Namen der digitalen Ausgaben von Printmedien sprechend, z.B. Spiegel online oder Zeit online (siehe 1-3). Leser*innen können so ohne aufwendiges Suchen im Anhang bereits im Fließtext erschließen, ob der entsprechende Beleg gedruckten oder digitalen Quellen entnommen worden ist. Die Angabe der Uhrzeit der Veröffentlichung ist ein weiterer Hinweis dafür, dass es sich um eine digitale Quelle handelt (siehe dazu auch den Abschnitt zu Datum und Uhrzeit). (1-1) jetzt mal doof gefragt aber wären nicht karottenchips auch ne idee? dann schmeiß ich ein paar karotten in den ofen, lass die schön trocken werden und verpack sie, oder mein ihr die werden weich nach ein paar tagen? karotten wegen ostern ;) (chefkoch, sabsieh, 2016-03-22, 10:40) (1-2) „Die Antarktis ist die letzte Wildnis der Erde“, sagt Swan beim Kongress für Ressourceneffizienz nahe Stuttgart. „Sie ist der einzige Ort der Welt, der uns allen gehört und sie ist die gefährlichste und stärkste leise Kraft.“ 90 Prozent des Eises der ganzen Erde befänden sich am Südpol, sagt er. „Und wenn wir das schmelzen lassen, müssen wir schwimmen.“ Oder Mauern um Hamburg und London bauen, damit es dort trocken bleibe. (sueddeutsche.de, sm, 2019-10-28, 18:52) (1-3) Wenn Fachleute über den Zusammenhang von Wetter und Klima sprechen, sagen sie pflichtgemäß: Wir sind uns zunehmend sicher, dass die Wahrscheinlichkeit extremer Ereignisse mit höherer mittlerer Erdtemperatur steigt. Wirksamer wäre, sie sagten: Am Waldbrand vor Berlin, an dem Brandgeruch, der in den Morgenstunden des 24. August 2018 Tausende Berliner bei der Polizei anrufen ließ, war einzig und allein das viele Kohlendioxid schuld, das jeder und jede von uns verursacht. (zeit online, th, 2018-11-4, 20:59) E-Mails und Beiträge aus Sozialen-Netzwerk- oder Blog-Seiten werden nach demselben Muster zitiert, lediglich der Name des Angebots muss dann durch „E-Mail“, „Twitter“ (oder kurz: Tw), „Facebook“ (oder kurz: Fb), „Instagram“ (oder kurz: Ig), WhatsApp (oder kurz: WA), „Snapchat“ (oder kurz: Sc), „YouTube“ (oder kurz: YT), „Jodel“ (oder kurz: J), „Wikipedia (oder kurz: W) o.ä. ersetzt werden. Entscheidet man sich dafür, Namen von Nutzer*innen zu anonymisieren (siehe dazu die Erläuterung im unmittelbar folgenden Absatz), werden in der URL-Liste im Anhang einer wissenschaftlichen Arbeit nicht die vollständigen Internetadressen angegeben. Diese würden Rückschlüsse auf die Urheberschaft (eine Privatperson) zulassen. Solche Angaben sollten aus Datenschutzgründen nicht aufgenommen, sondern durch den Hinweis „privates Profil“ ersetzt werden. Es kann durchaus vorkommen, dass sich der*die Urheber*in eines Beitrags, den Sie als sprachlichen Beleg in Ihre Arbeit einbinden wollen, nicht eruieren lässt. In solchen Fällen kann ein [anon] für anonym eingesetzt werden. Es ist aber auch möglich, im Methodenteil der Arbeit eine alternative Vorgehensweise zu beschreiben, etwa, dass Belege, für die sich kein*e Urheber*in ermitteln ließ, durch ein spezifisches Kürzel gekennzeichnet sind (vgl. dazu auch den Abschnitt zu Nicknames). KlarnamenGeben Nutzer*innen auf Plattformen, die für die (Netz-)Öffentlichkeit bestimmt sind (z. B. Blogs/Mikroblogs, YouTube, also Bereiche, die ohne Zulassungsbeschränkungen eingesehen werden können), Klarnamen oder zumindest Namen an, die bürgerliche Namen sein könnten, sollten diese (oder bei Twitter zumindest das Handle) zitiert werden, auch, um das Autorenrecht nicht zu verletzen. Das gilt auch für Firmennamen (siehe 1-4 und 1-5). Auf die in 1-4 und 1-5 bereits mitnotierten Social-Media-Reaktionen gehen wir im weiteren Verlauf dieses Kapitels noch ein. (1-4) Ich bin gerade mit einem in einer Diktatur lebenden Danke-Merkel-Taxifahrer ohne Meinungsfreiheit und ganz viel „Heilige Greta“-Faktenwissen zum Bahnhof gefahren. Darf man in Ausnahmefällen um 10:00 Uhr morgens bereits Schnaps trinken? (Tw, Nina Straßner @DieJuramama, 2019-08-17, 10:04, L: 524, T: 13, K: 35) (1-5) Für uns ein besonderes (Vor-)Weihnachtsgeschenk: Der erfolgreiche Abschluss des traditionsreichen Verfasserlexikon 16. Jahrhundert, das nun als Verfasserlexikon 17. Jahrhundert weitergeführt wird. https://bit.ly/2QJ476G#früheneuzeit (Tw, DeGruyterLiteratur @degruyter_lit, 2018-12-20, 14:51, L: 9, T: 1, K: 0) Auch auf Facebook oder Instagram geben Nutzer*innen durchaus ihren bürgerlichen Namen an. Sind die Daten, die Sie zitieren wollen, öffentlich, dürfen diese Klarnamen zitiert werden. Eine Orientierung bieten die Anonymisierungsregeln des Journal of Computer-Mediated-Communication (JCMC), die sich 2003 auf die Frage zur Anonymisierung von persönlichen Homepages beziehen. Perso¨nliche Homepages von prominenten Perso¨nlichkeiten [dürfen] namentlich und mit Webadresse zitiert werden, „with respect to protecting the identity of individuals who are not notorious“ [müssen] inhaltliche Verweise auf sonstige perso¨nliche Homepages anonymisiert werden. (Do¨ring 2003: 241) Das betrifft also Personen des öffentlichen Lebens (Politiker*innen, Schauspieler*innen, Musiker*innen, weitere bekannte Persönlichkeiten) oder Firmen, die das Soziale Netzwerk zu Werbezwecken nutzen, siehe Beispiel (1-6). (1-6) Nach einem grandiosen Auftakt gestern im ausverkauften Admiralspalast spiele ich heute „König Ödipus“ sowie morgen und übermorgen „Antigone“. Für die beiden kommenden Termine gibt es noch Karten! (Fb, Bodo Wartke, 2019-10-3, 20:55, L: 145, K: 12) Was im Hinblick auf Soziale-Netzwerk-Seiten als öffentlich gilt, wird derzeit diskutiert. So wird z. B. die Ansicht vertreten, dass in das Profil integrierte Teilen-Schaltflächen (auch Repin auf Pinterest, Retweet auf Twitter oder Teilen auf YouTube etc.) sogenannte „vorgefertigte Einwilligungserklärungen“ darstellen, vgl. die Erläuterungen von RA Schwenk auf (https://drschwenke.de/pinterest-und-die-rechtlichen-grenzen-beim-teilen-und-verlinken). Mit Blick auf Facebook ist jedoch zu sagen, dass solche Schaltflächen Bestandteil eines jeden Profils sind, dass es dadurch jedoch nicht automatisch als öffentlich betrachtet werden kann. Ein Indiz ist eher die Abonnieren-Schaltfläche, die auch Privatpersonen in ihr Profil integrieren und somit ihre Beiträge für eine potenzielle Öffentlichkeit freigeben. Sie dürfen ebenfalls – auch mit Rücksichtnahme auf etwaige Autorenrechte – kenntlich gemacht werden (siehe Beispiel 1-7), Kosten und Nutzen sind jedoch abzuwägen (siehe auch den folgenden Abschnitt zu Nicknames). (1-7) Ja, ja … es hätte so schön sein können, aber ich musste heute morgen als ich aufgewacht bin feststellen, dass mein Leben "Gott sei Dank" weitergeht. (Fb, Yvonne Balke, 2013-06-29) Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob...


Prof. Dr. Konstanze Marx ist Lehrstuhlinhaberin für Germanistische Sprachwissenschaft an der Universität Greifswald.
Dr. Georg Weidacher ist Senior Scientist in der Abteilung für Germanistische Linguistik der Karl-Franzens-Universität Graz.


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