E-Book, Deutsch, 448 Seiten
Messan Die Anwaltsfunktion der freien Wohlfahrtspflege
2. Auflage 2025
ISBN: 978-3-7799-9035-2
Verlag: Beltz eBook
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Begriff, empirische Tragweite und innovative Praxisbeispiele einer demokratiepolitischen Anwaltschaft
E-Book, Deutsch, 448 Seiten
ISBN: 978-3-7799-9035-2
Verlag: Beltz eBook
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Martina Messan, Jg. 1966, Dr. phil., Studium der Politikwissenschaft, Germanistischen Linguistik und Pädagogik M.A., ist Stabsreferentin für Sozialpolitik und Referentin für Grundsatzfragen und Arbeitsmarkt im Caritasverband für die Diözese Trier e.V.
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2.Forschungsfrage: Was beeinflusst die Herstellung der advokatorischen Anwaltsfunktion für Personen im SGB II?
Der erste Schritt des Forschungsvorhabens ist die Festlegung der Forschungsfrage.
Die Forschungsfrage lautet:
Was beeinflusst die Herstellung der advokatorischen Anwaltsfunktion der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege für Personen im Grundsicherungsbezug SGB II in den Politikfeldern Arbeitsmarkt und Familie?
Begrenzungen
Damit das Forschungsvorhaben in dieser Arbeit umsetzbar wird, müssen Begrenzungen in der Formulierung der Forschungsfrage vorgenommen werden. Die Frage nach der Herstellung der advokatorischen Anwaltsfunktion der freien Wohlfahrtspflege wurde dabei in vierfacher Hinsicht begrenzt, und zwar bezogen auf folgende Fragen:
(1)Wer wird advokatorisch anwaltschaftlich vertreten? – In dieser Arbeit erfolgt eine Konzentration auf Personen im SGB II Grundsicherungsbezug, konkret erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach §?19 SGB II im Bezug von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld ab 01.01.2023, dazu Fußnote 25).
(2)Wer stellt die Anwaltsfunktion her? – In dieser Arbeit erfolgt eine Konzentration auf die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik Deutschland und hierbei vor allem auf den Deutschen Caritasverband, den Paritätischen Gesamtverband und die Zusammenschlüsse der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Landes- und vor allem auf Bundesebene.42
(3)Wo, d.?h. in welchen Politikfeldern wird die advokatorische Anwaltsfunktion hergestellt? – Es werden die wohlfahrtsverbandlichen Positionierungen zu den gesetzlichen Regelungen in den Politikfeldern Arbeitsmarkt und Familie im SGB II ausgewählt.
(4)Wie wird die advokatorische Anwaltsfunktion hergestellt? – Es erfolgt eine Konzentration auf öffentliche und schriftlich dokumentierte Formen der Interessenvertretung und damit auf die Analyse des traditionellen Lobbyings der freien Wohlfahrtspflege in Form von Pressemeldungen, schriftlichen Stellungnahmen und der durch Wortprotokolle dokumentierten Teilnahme an parlamentarischen Anhörungen.
Vergleich
Die Forschungsfrage wird als Vergleich formuliert. Die Herstellung der advokatorischen Anwaltsfunktion wird in dieser Arbeit im Vergleich der beiden Politikfelder Arbeitsmarkt und Familie untersucht. Dies macht mögliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennbar. Nur so kann Theorie erklärend herangezogen werden. Die Formulierung der Forschungsfrage geschieht vor dem Hintergrund des vermuteten Zusammenhangs von wohlfahrtsverbandlicher Interessenvertretung mit dem sozialpolitischen Leitbild des aktivierenden Sozialstaates. Die Aufstellung der konkreten Forschungshypothese erfolgt erst später auf der Grundlage einer Analyse der Theoriebezüge und der bisherigen Forschung zur Advokation und Anwaltschaft in den Wohlfahrtsverbänden.
Grundannahme des Einflusses vom aktivierenden Sozialstaat
Der konkrete Politikfeldvergleich mit der Auswahl der beiden Politikfelder Arbeitsmarkt und Familie erfolgt vor dem Hintergrund des vermuteten theoretischen Erklärungsansatzes, nämlich der Grundannahme des Einflusses des Leitbildes vom aktivierenden Sozialstaat auf die Herstellung der advokatorischen Anwaltsfunktion. In der Arbeitsmarktpolitik werden die Erhöhung der Arbeitsmarktteilnahme (Beschäftigungsquote) und der Beschäftigungsfähigkeit als wesentliche Zielsetzungen eines aktivierenden Sozialstaates formuliert (Dingeldey 2011, S. 21). Irene Dingeldey (2011) hat in ihrer umfassenden Habilitationsschrift zur Arbeitsmarktpolitik im aktivierenden Wohlfahrtsstaat herausgearbeitet, dass „dem Wandel hin zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik eine Schlüsselrolle auf dem Weg zum aktivierenden Wohlfahrtsstaat“ (ebd., S. 21) zukommt. Im Unterschied zu einer aktiven Arbeitsmarktpolitik konzentriert sich eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik darauf, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern (ebd.).
Von der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik zum aktivierenden Sozialstaat
Eine Besonderheit der Zielsetzung „Förderung der Beschäftigungsfähigkeit“ (Dingeldey 2011, S. 22) und „Steigerung der Arbeitsmarktteilnahme auch von bislang arbeitsmarktfernen Gruppen“ (ebd.) ist, dass dies nicht alleine im Zuge der Arbeitsmarktpolitik gesichert werden kann (ebd., S. 22). Es braucht dazu vielmehr ergänzende Reformen und Dienstleistungen in zusätzlichen Politikfeldern (ebd.), die sich so in ihrer Zielsetzung der Arbeitsmarktpolitik quasi unterordnen, von der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik zum aktivierenden Sozialstaat. Hier sind beispielsweise die Schuldnerberatung, die Suchtberatung und die Kinderbetreuung im Rahmen der Arbeit der Jobcenter als kommunal zu finanzierende flankierende Angebote über §?16a SGB II zu nennen, und zwar bezogen auf die Zielgruppe der für den Arbeitsmarkt zu aktivierenden Gruppe der arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen (Schuldnerberatung und Suchtberatung) und/oder bezogen auf die Aktivierung von Frauen, etwa durch den Ausbau der Kinderbetreuung.
Das größte Aktivierungspotenzial besteht bei Frauen (Dingeldey 2011, S. 22). Der aktivierende Sozialstaat zielt auf die Arbeitsmarktteilhabe auch von Müttern. Die hohe normative Bedeutung der Familienpolitik für die Arbeitsmarktpolitik im aktivierenden Sozialstaat erklärt den bundesweiten Ausbau der Kinderbetreuung (ebd., S. 170)43 für die Steigerung der Erwerbstätigenquote der Frauen44. Der Ausbau der §?16a Dienstleistungen wie insbesondere der psycho-sozialen Betreuung, der Suchtberatung und der Schuldnerberatung wurde dagegen im Zuge der SGB II Gesetzgebung 2005 lediglich als Ermessensleistung ausgestaltet. Es fehlt im Unterschied zu der mit einem Rechtsanspruch untermauerten Kinderbetreuung zudem an Transparenz45. Auszugehen ist von einem im Vergleich zu den Bemühungen in der Kinderbetreuung eher niedrigen Aktivitätsspektrum.46
Als ursächlich hierfür kann das vergleichsweise geringe Interesse des aktivierenden Sozialstaates an Investitionen für Leistungen in Personen mit schlechten Integrationschancen angenommen werden. Denn Investitionen werden zielorientiert eingesetzt, so dass im Rahmen aktivierender Politik sozialpolitisch zu bestimmen ist, in welche gesellschaftlichen Teilgruppen überhaupt investiert wird, so Norbert Wohlfahrt (2004, S. 10), der im Zusammenhang mit der Diskussion um den Ausbau der Beratungsleistungen nach §?16a SGB II schon frühzeitig darauf hingewiesen hat, dass „gefördert bzw. investiert würde dann vorrangig in produktive und potentiell (zukünftig) produktive Gruppen“ (ebd.).
In anderen Bereichen wie etwa in den Themenfeldern Gesundheit und Rente haben die Leitlinien des aktivierenden Sozialstaates wie Eigenverantwortung, Prävention und Aktivierung ebenso Eingang gefunden (Dingeldey 2011, S. 23). Allerdings werden sie mit Irene Dingeldey (ebd.) in diesen Politikfeldern als weit weniger bestimmend bewertet als in der Arbeitsmarktpolitik. Die in dieser Arbeit zu erzielenden Ergebnisse sind damit zunächst alleine als Ergebnisse bezogen auf den Zusammenhang von wohlfahrtsstaatlichem Wandel und der Herstellung der wohlfahrtsverbandlich advokatorischen Anwaltsfunktion im Politikfeld Arbeitsmarkt und in den die Arbeitsmarktpolitik unterstützenden Politikfeldern wie insbesondere der Familienpolitik zu lesen (ebd.). ...




