E-Book, Deutsch, 505 Seiten
Metzger Bauherren-Handbuch
9. Auflage 2010
ISBN: 978-3-448-10179-9
Verlag: Haufe
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)
Dieser Ratgeber führt Sie rechtssicher und kostensparend durch alle Phasen des schlüsselfertigen Bauens.
E-Book, Deutsch, 505 Seiten
ISBN: 978-3-448-10179-9
Verlag: Haufe
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)
Der Klassiker mit neuer Gesetzeslage
Dieser Ratgeber führt Sie rechtssicher und kostensparend durch alle Phasen des Bauens vom Baugrubenaushub bis zur Schlüsselübergabe. Inkl. neuester Gesetzeslage: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Energieeinsparverordnung und HOAI.
Inhalte
Wie Sie geeignetes Baumaterial auswählen und den Hausbau günstig finanzieren.
Was Sie bei der Vertragsgestaltung beachten sollten.
Wie Sie Baubeschreibungen verstehen und Bauleistungen abnehmen.
Mit den wichtigsten Informationen zu alternativen Energieformen und zur gesetzeskonformen Planung und Durchführung.
Mit aktueller Energieeinsparverordnung und neuer HOAI.
Auf der CD-ROM
Baukostenrechner
Bauzeitenplan
Abnahmeprotokolle
Verträge
Gesetze
Der Autor
Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Metzger ist freier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Mitglied im LVS, BGDS und BBauSV und Autor einschlägiger Fachliteratur.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Das bietet Ihnen die CD-ROM;2
2;Inhaltsverzeichnis;6
3;Vorwort;11
4;Abkürzungsverzeichnis;13
5;1 Erwerbsmöglichkeiten;16
5.1;Das Architektenhaus;17
5.2;Das Baubetreuungsobjekt;20
5.3;Das Bauträgerobjekt;22
5.4;Das Fertighaus;24
5.5;Der Erwerb bei einer Versteigerung;28
6;2 Grundstück;34
6.1;Woher bekomme ich ein Grundstück?;35
6.2;Grundstücksanalyse;36
6.3;Bebaubarkeit des Grundstücks;37
6.4;Baunutzungsverordnung/Bebauungsplan;41
6.5;Auszug eines Bebauungsplanes;44
6.6;Kalkulation des Grundstückskaufpreises und der Nebenkosten;47
7;3 Planung;52
7.1;Nachhaltiges Planen;61
8;4 Kalkulation der Gesamtbaukosten;64
8.1;Grundstückskosten und Grundstücksnebenkosten;65
8.2;Erschließungskosten;65
8.3;Baukosten;66
8.4;Hausnebenkosten;67
8.5;Gesamtbaukosten;68
8.6;Prozentuale Aufschlüsselung der Baukosten;68
9;5 Finanzierung;70
9.1;Was kann ich mir leisten?;70
9.2;Hypotheken;77
9.3;Disagio/Damnum;83
9.4;Effektivzins;85
9.5;Nebenkosten;86
9.6;Bausparen;88
9.7;Versicherungshypothek;91
9.8;Wo Kreditgeber die Belastungsgrenze ziehen;93
10;6 Eigenleistung;94
11;7 Baubeschreibung;102
12;8 Bauzeitenplan;114
12.1;Darstellung eines Bauzeitenplans;114
12.2;Erläuterungen zum Bauzeitenplan;118
13;9 Gewerke;124
13.1;Abbruch/Rodung;124
13.2;Erdarbeiten;125
13.3;Baugrubenumschlieflung;127
13.4;Unterfangungsarbeiten;129
13.5;Wasserhaltungsarbeiten;129
13.6;Rohbau;130
13.7;Dach;149
13.8;Fenster und Rollladen;161
13.9;Haustechnik;175
13.10;Putzarbeiten;206
13.11;Estrich;216
13.12;Innentüren;231
13.13;Malerarbeiten;247
13.14;Bodenbeläge;252
14;10 Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien;272
14.1;Solarkollektoranlagen;274
14.2;Photovoltaikanlagen;280
14.3;Wärmepumpen;287
14.4;Förderprogramme;294
15;11 Die Energieeinsparverordnung – EnEV;296
15.1;Geltungsbereich;297
15.2;Berechnungsverfahren der EnEV;297
15.3;Die EnEV 2004;300
15.4;Die EnEV 2007;300
15.5;Novellierung EnEV 2009;308
15.6;Was ist ein energieeffizientes Gebäude?;310
16;12 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen ( HOAI);314
16.1;Die Eckpunkte der novellierten HOAI 2009;314
16.2;Leistungen und Leistungsbilder (§ 3 HOAI);316
16.3;Anrechenbare Kosten (§ 4 HOAI);319
16.4;Honorarzonen (§ 5 HOAI);321
16.5;Grundlagen des Honorars (§ 6 HOAI);322
16.6;Honorarvereinbarung (§ 7 HOAI);323
16.7;Nebenkosten (§ 14, HOAI);326
16.8;Zahlungen (§ 15, HOAI);326
16.9;Honorare für Leistungen bei Gebäuden ( § 34, HOAI);327
16.10;Beispiel: Ermittlung eines Architektenhonorars mit Hilfe der HOAI;330
17;13 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV);340
17.1;Einblick in die Makler- und Bauträgerverordnung;340
17.2;Mängelrechte;350
18;14 Bauphysik;356
18.1;Wärmeschutz;356
18.2;Schallschutz;373
18.3;Brandschutz;385
18.4;Feuchtigkeitsschutz;388
18.5;Holzschutz;396
19;15 Abnahme;398
19.1;Arten von Abnahmen;401
19.2;Rechtliche Wirkungen einer Abnahme;404
19.3;Abnahme und Übergabeprotokoll;407
19.4;Beurteilung der Mangelfreiheit;409
19.5;Nacherfüllung und Mängelansprüche;414
20;16 Versicherungen;424
20.1;Versicherungen während der Bauzeit;425
20.2;Versicherungen nach Bezug;425
21;17 Sicherheit für Haus und Wohnung;430
22;18 Umzug;436
23;Verzeichnisse;438
23.1;Abbildungen;438
23.2;Checklisten, Musterverträge und Übersichten;439
23.3;Tabellenverzeichnis;440
23.4;Stichwortverzeichnis;442
24;Anhang;458
24.1;Checklisten zur Qualitätskontrolle für die wesentlichen Gewerke;458
24.2;DIN-Normen Inhaltsverzeichnis44 (Stand 2009-10);478
(S. 123-124)
Nachfolgend werden die beim schlüsselfertigen Bauen wesentlichen Gewerke behandelt, welche etwa in der Abfolge aufgeführt sind, in welcher das Gebäude errichtet wird. Diese Vorschläge und Hinweise sollen die Leistungen des Architekten nicht ersetzen, sondern lediglich das Überwachen der Tätigkeit der Handwerker erleichtern, wenn Sie die Leistung der einzelnen Bauhandwerker bei einem Baustellenbesuch selber kontrollieren wollen.
1 Abbruch/Rodung
Äußerst wichtig vor Beginn der Abbrucharbeiten ist die Kenntnis über das Vorhandensein von Leitungen aller Art im Gelände der Baustelle. Unvorstellbare Schäden und Regressansprüche sowie Personenschäden können bei unvorhergesehenem Antreffen oder Zerstören von Erdleitungen entstehen. Trennen der Anschlüsse der Versorgungsunternehmen für Wasser, Strom, Telefon, Gas, Kanal usw. gehört zu den ersten Arbeiten.
Einzelne Leistungen werden durch amtliche Stellen durchgeführt, allerdings nach einer entsprechenden Anlaufzeit. Daher müssen bei den zuständigen Behörden Anträge für Abmeldungen bzw. Stilllegungen rechtzeitig beantragt werden, damit im Bauablauf nicht schon vor Beginn der ersten Arbeiten Leerlaufzeiten entstehen. Aus der Abbruchgenehmigung geht hervor, welche besonderen Auflagen die Genehmigungsbehörde erlassen hat, wie z. B. Hinweise auf Umweltschutzauflagen, Baumschutzauflagen, Unfallverhütungsvorschriften, Auflagen über Schuttentsorgung. Häufig wird die Genehmigung zum Abbruch mit der aufschiebenden Wirkung erteilt, dass erst nach Vorliegen der Baugenehmigung mit dem Abbruch begonnen werden darf, oder – bei Abbrüchen von Wohngebäuden – eine bestandskräftige Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegen muss.
Tipp!
Vor Beginn der Abbrucharbeiten sollte die Abbruchgenehmigung an den Abbruchunternehmer weitergeleitet bzw. Bestandteil des Werkvertrags werden. Damit haftet er für Unfälle oder sonstige Schäden, die aus Nichtbeachtung der Auflagen entstehen. Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Kanal) sind vor Beginn der Abbrucharbeiten außer Betrieb zu setzen. Bei größeren und komplizierten Abbrüchen, Baugrubenumschließungen, Unterfangungen etc. ist es ratsam, ein Beweissicherungsgutachten erstellen zu lassen.
2 Erdarbeiten
Vor Beginn der Arbeiten sollte der Urzustand des Baugeländes durch Bestandsaufnahmen, Aufnahmen der Geländehöhen, der Umzäunungen, Nachbarbäume, Gehwege, Randsteine, Straßen, Pflasterungen, Fassaden usw. festgestellt werden, um sich vor später oft schwer abwehrbaren Regressansprüchen der jeweiligen Eigentümer und Nachbarn zu schützen. Fotografieren ist dabei wesentlich billiger als später stundenlang verhandeln und vielleicht sogar prozessieren zu müssen. Zu den Bestandsaufnahmen sollten Sie möglichst eine zweite Person hinzuziehen. Schriftliche und gegenseitig unterschriebene Protokolle schalten zusätzlich jeden Zweifel aus. Vor den Aushubarbeiten wird die Humusschicht abgehoben und in Mieten so gelagert, dass sie mit Bauschutt nicht vermischt werden kann. Der Aushub erfolgt heute auch bei kleineren Baugruben maschinell. Nacharbeiten oder schmale Streifenfundamente unterhalb der Baugrubensohle werden noch von Hand oder mit Unterstützung eines Krangreifers oder Minibaggers ausgeführt.




