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E-Book, Deutsch, 404 Seiten

Mill Über Die Freiheit

Und "Die Hörigkeit der Frau"
1. Auflage 2021
ISBN: 979-10-299-1301-3
Verlag: SSEL
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Und "Die Hörigkeit der Frau"

E-Book, Deutsch, 404 Seiten

ISBN: 979-10-299-1301-3
Verlag: SSEL
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Der Gegenstand dieser Untersuchung ist nicht die sogenannte 'Willensfreiheit', die so unglücklich entgegengesetzt wird der zu Unrecht so genannten 'Lehre von der philosophischen Notwendigkeit'; sondern es handelt sich um die bürgerliche oder soziale Freiheit. (...) Das einzige Ziel, um dessentwillen es der Menschheit gestattet ist, einzeln oder vereint, die Freiheit eines ihrer Mitglieder zu beschränken ist Selbstschutz.'Über die Freiheit' ist ein philosophisches Werk des englischen Philosophen John Stuart Mill, das erstmals 1859 veröffentlicht wurde. Für den damaligen viktorianischen Leser war es ein radikales Werk, das moralische und ökonomische Freiheit von Individuen gegenüber dem souveränen Staat forderte. Es war ein enorm einflussreiches Werk.Inhalt dieser Ausgabe :- Über die Freiheit- Die Hörigkeit der Frau

John Stuart Mill war ein britischer Philosoph, Politiker und Ökonom, einer der einflussreichsten liberalen Denker des 19. Jahrhunderts sowie ein früher Unterstützer malthusianischer Konzeption und in diesem Zusammenhang auch der Frauenemanzipation.
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1

Einleitung


Der Gegenstand dieser Untersuchung ist nicht die sogenannte »Willensfreiheit«, die so unglücklich entgegengesetzt wird der zu Unrecht so genannten »Lehre von der philosophischen Notwendigkeit«; sondern es handelt sich um die bürgerliche oder soziale Freiheit. Wir untersuchen die Natur und die Grenzen der Macht, die gesetzmäßig von der Gesellschaft über das Individuum ausgeübt werden darf. Eine Frage, die in so allgemeinen Zügen selten gestellt und kaum jemals diskutiert ist, aber sie beeinflußt tief, wenn auch unbewußt, die praktischen Gegensätze des Zeitalters und ist vielleicht bald dessen Lebensfrage. Sie ist soweit davon entfernt, neu zu sein, daß sie in gewissem Sinne die Menschheit schon von den ältesten Zeiten an in zwei Lager geteilt hat. Aber in dem fortgeschrittenen Stadium, in das die zivilisierteren Stämme der Menschheit jetzt getreten sind, stellt sie sich unter neuen Bedingungen dar.

Der Kampf zwischen Freiheit und Autorität ist der bemerkenswerteste Zug in den Perioden der Geschichte, mit denen wir am frühesten vertraut sind, vor allem in der Geschichte von Griechenland, Rom und England. Aber in alten Zeiten spielte dieser Kampf sich ab zwischen den Untertanen oder einigen Klassen von Untertanen und der Regierung. Unter Freiheit verstand man: Schutz gegen die Tyrannei der politischen Herrscher. Außer in einigen Volksregierungen in Griechenland standen die Herrscher in einem fast selbstverständlichen Gegensatz zu dem Volk, das sie beherrschten. Die Regierung bestand aus einem Herrscher oder einer Klasse oder Kaste von Herrschern, die ihre Autorität durch Eroberung oder Erbschaft erhalten hatten, jedenfalls nicht durch das Gutachten des Volkes. Seine maßgebenden Männer wagten nicht, ja wünschten vielleicht nicht, ihnen die Herrschaft streitig zu machen, so sehr sie sich gegen deren tyrannische Ausübung wehrten. Die Macht wurde als notwendig, aber als höchst gefährlich angesehen, als eine Waffe, die die Herrscher gegen ihre Untertanen nicht weniger als gegen äußere Feinde gebrauchten. Um zu verhüten, daß die schwächeren Glieder der Gemeinschaft von unzähligen Geiern beraubt wurden, war es nötig, daß ein Raubtier stärker war, als die übrigen, und beauftragt war, jene niederzuhalten. Aber da der König der Geier nicht weniger als die kleineren Harpyen darauf aus war, die Erde zu berauben, so war es unerläßlich, daß man in einer ständigen Verteidigungsstellung gegen dessen Schnabel und Klauen war. Darum war es das Bestreben der Patrioten, der Gewalt, die der Herrscher über seine Untertanen ausüben durfte, Grenzen zu setzen, und diese Begrenzung nannte man »Freiheit«. Auf zwei Wegen wurde versucht, sie zu verwirklichen. Erstens durch Erlangung gewisser Vorrechte, die der Herrscher anerkennen mußte; man nannte sie »politische Freiheiten« oder »Rechte«. Wenn der Herrscher sie nicht anerkannte, so hielt man den Widerstand Einzelner oder einen allgemeinen Aufstand für berechtigt. Ein zweites aber im Allgemeinen späteres Auskunftsmittel war die Errichtung verfassungsmäßiger Schranken, durch die die Zustimmung der Gemeinschaft oder einer gewissen Körperschaft, um deren Interessen es sich handelte, zur notwendigen Bedingung der wichtigsten Regierungakte gemacht wurde. Der ersten dieser Bestimmungen sich zu unterwerfen, wurde die Regierung in den meisten europäischen Ländern mehr oder weniger gezwungen. Anders war es mit der zweiten Bestimmung. Sie zu erreichen und, wenn sie in gewissem Grade schon gewährt war, sie zu vervollkommnen, wurde überall zum Hauptinteresse der Freiheitsfreunde. Und solange die Menschheit sich damit begnügte, einen Feind durch den andern zu bekämpfen, und von einem Herrn regiert zu werden, unter der Bedingung, daß sie gegen seine Willkürherrschaft mehr oder weniger geschützt sei, ging ihr Ehrgeiz darüber nicht hinaus. Es kam jedoch im Fortschritt der Menschheit eine Zeit, wo die Menschen es nicht mehr für naturnotwendig hielten, daß ihre Herrscher eine unabhängige Macht seien, deren Interessen den ihrigen entgegengesetzt waren. Es erschien ihnen weit besser, wenn die verschiedenen obrigkeitlichen Personen ihre Lehnsleute oder ihre Beauftragten wären, die sie nach Belieben abberufen könnten. Dieser Weg allein schien ihnen volle Sicherheit dafür zu bieten, daß die Regierungsgewalt niemals zu ihrem Nachteil mißbraucht werden könne. Mit der Zeit wurde das neue Verlangen nach einer wählbaren und zeitlich beschränkten Regierung der Hauptgegenstand für die Bestrebungen der liberalen Partei, und der Kampf darum überwog wesentlich die früheren Versuche, die Regierungsmacht zu beschränken. Da aber auch der Kampf um jene Festlegung der Regierungsgewalt fortdauerte, dachten manche, daß man der Beschränkung jener Gewalt zu viel Aufmerksamkeit gewidmet habe. Das — so schien es — war eine Sicherheit gegen solche Regierende, deren Interessen denen des Volks entgegengesetzt sind. Jetzt aber war es nötig, daß die Regierenden mit dem Volke einig seien, daß ihre Interessen und ihr Wille mit denen des Volks zusammenfielen. Das Volk aber brauchte gegen seinen eignen Willen nicht geschützt zu werden. Es brauchte nicht seine eigne Tyrannei gegen sich selbst zu fürchten. Wenn nur die Machthaber wirklich dem Volk verantwortlich und von ihm zu ersetzen waren, so konnte man wagen, sie mit einer Gewalt zu betrauen, deren Gebrauch das Volk selbst bestimmen konnte. Ihre Macht war nur die Macht des Volkes selbst, konzentriert und gebrauchsfertig. Diese Art zu denken, oder besser gesagt, zu fühlen, war der letzten Generation der europäischen Liberalen gemeinsam, und offenbar herrscht sie auf dem Kontinent noch vor. Glänzende Ausnahmen unter den Denkern des Festlandes sind die, die eine Grenze anerkennen für das, was eine Regierung tun darf, außer wenn die Regierung nach ihrer Meinung kein Recht hat, zu bestehen. Eine ähnliche Denkungsart würde in dieser Epoche in unserm eignen Lande herrschen, wenn die Umstände, die sie eine Zeitlang ermutigt, unverändert geblieben wären, aber in politischen und philosophischen Theorien, wie bei einzelnen Personen, offenbart der Erfolg oft Fehler und Schwächen, die sonst unentdeckt geblieben wären. Die Lehre, daß das Volk nicht nötig habe, seine Macht über sich selbst zu begrenzen, ist für sich einleuchtend erschienen, solange Volksherrschaft ein Ding war, von dem man nur träumte oder von dem man gelesen hatte, daß es in einer entfernten Periode in der Vergangenheit existiert hatte. Auch mußte der Glaube daran nicht notwendig gestört werden, durch so zeitweilige Abirrungen, wie die der französischen Revolution, deren schlimmste das Werk einiger weniger Usurpatoren waren. Ihre Einrichtungen gehören jedenfalls nicht zu den immerwährenden populären Institutionen, sondern sie stellen einen plötzlichen und konvulsivischen Ausbruch gegen monarchischen und aristokratischen Despotismus dar.

Mit der Zeit aber beschlagnahmte ein großer demokratischer Freistaat einen erheblichen Teil der Erdoberfläche. Er entwickelte sich zu einem der machtvollsten Glieder in der Gemeinschaft der Nationen. Dadurch wurde ein wählbares und verantwortliches Regiment der Beobachtung und Kritik unterworfen, der eine große reale Tatsache unterliegt. Es wurde nun bemerkt, daß Phrasen wie »Selbstregierung« und die »Herrschaft des Volkes über sich selbst« nicht den wahren Sachverhalt ausdrücken. Das Volk, das die Herrschaft ausübt, ist nicht immer dasselbe wie das, worüber sie ausgeübt wird, und die vielbesprochene »Selbstregierung« bedeutet nicht, daß jeder von sich selbst beherrscht werde, sondern jeder von allen übrigen. Der »Wille des Volkes« bedeutet praktisch: Der Wille des zahlreichsten und tätigsten Teiles des Volkes, die »Majorität«, umfaßt diejenigen, denen es gelingt, sich als Mehrheit geltend zu machen; es ist darum möglich, daß das Volk wünscht, einen Teil aus seiner Mitte zu unterdrücken, und so sind Vorsichtsmaßregeln gegen diesen wie gegen jeden Mißbrauch der Gewalt nötig. Die Beschränkung der Regierungsmacht über Einzelne verliert darum nichts von ihrer Wichtigkeit, wenn die Machtinhaber dem Volke, d.h. der stärksten Partei, verantwortlich sind. Mühelos hat sich diese Beurteilung der Dinge eingebürgert, die sich ebenso sehr der Einsicht der Denker empfahl, wie der Neigung der wichtigsten Klassen der europäischen Gesellschaft, zu deren wirklichen oder eingebildeten Interessen die Demokratie im Gegensatz steht, darum wird in politischen Erörterungen die Tyrannei der Mehrheit jetzt gewöhnlich unter den Übeln aufgezählt, vor denen die Gesellschaft auf ihrer Hut sein soll. Wie andere Tyranneien wurde und wird sie von den meisten noch heut hauptsächlich dann gefürchtet, wenn sie durch Akte der öffentlichen Gewalt ausgeübt wird. Aber nachdenkliche Personen bemerken, daß — wenn die Gesellschaft selbst der Tyrann ist — die Gesellschaft als Ganzes gegen die Einzelnen, aus denen sie besteht, in ihrem Machtmittel nicht beschränkt ist auf die Akte, die sie durch ihre politischen Funktionäre vollziehen kann. Die Gesellschaft kann ihre eignen Mandate gebrauchen und tut das auch, und wenn sie schlechte statt guter Befehle gibt, oder sich überhaupt in Dinge mischt, mit denen sie sich besser nicht befaßte, so übt sie eine soziale Tyrannei aus, die furchtbarer ist als manche Arten obrigkeitlicher Bedrückung. Sie bietet zwar für gewöhnlich nicht die äußersten Strafmittel auf; aber sie läßt weniger Wege zum Entkommen, sie dringt viel tiefer in die Einzelheiten des Lebens und versklavt die Seele selbst. So genügt es nicht, sich gegen die Tyrannei der Machthaber zu...



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