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Ihr Team von Sack Fachmedien
E-Book, Deutsch, 142 Seiten
Muro / Klein Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer
1. Auflage 2022
ISBN: 978-3-96518-107-6
Verlag: tredition
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen
E-Book, Deutsch, 142 Seiten
ISBN: 978-3-96518-107-6
Verlag: tredition
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Donato Muro studierte an mehreren deutschen Hochschulen. Er ist Naturwissenschaftler, Ingenieur und Jurist. Arbeitsschutz ist für ihn mehr Berufung als Arbeit. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Gesundheit von Arbeitnehmern zu fördern und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Dabei möchte er den Arbeitsschutz so einfach und verständlich wie möglich vermitteln, um rechtssicheres Handeln auf Seiten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu fördern.
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9. Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz ist ein Teil des vorbeugenden Brandschutzes. Er beinhaltet sämtliche bautechnische, mithin das Gebäude betreffende, Maßnahmen: die Planung der Fluchtwege, die Brandbekämpfung durch Löschvorrichtungen, die Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte, das Brandverhalten von Baustoffen und den Feuerwiderstand von Bauteilen. Die Bau-, Brandschutz- und Arbeitsbehörde sowie die Versicherer, stellen bestimmte Sicherheitsanforderungen an eine bauliche Anlage. Diese Anforderungen berücksichtigen ihre Beschaffenheit, Größe und Nutzung. Die Anlage muss so angeordnet, errichtet, geändert und instandgehalten werden, dass zunächst präventiv einer Brandentstehung und -ausbreitung entgegengewirkt wird, weiterhin, dass bei einem Brand die Brandlöschung möglich ist und Menschen und Tiere gerettet werden können. Ändert sich die Nutzung eines Gebäudes, ist eine Genehmigung durch die Baugenehmigungs-behörde einzuholen, denn es bedarf in diesem Fall einer erneuten Überprüfung und Beurteilung der Anforderungen an den Brandschutz. Auch kann ein Brandschutzkonzept erforderlich sein, wenn es um Gebäude besonderer Art geht (z.B. Krankenhäuser, Schulen, Hochhäuser). Eine Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und der zuständigen Baugenehmigungs- und Arbeitsschutzbehörde, der Feuerwehr, den Verantwortlichen des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers und des Sachversicherers ist unabdingbar.
Das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW hat im Januar 2021 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Baukostensenkungskommission des Landes NRW in Form der „Baufachlichen Mitteilung 02“ eine Handlungshilfe zum Baulichen Brandschutz veröffentlicht. Diese erfasst die Mindestanforderungen der Bauordnung NRW 2018 an die Bauteile in den Gebäudeklassen in Tabellen. Die Arbeitshilfe findet sich im Anhang des Praxisbuches im Wortlaut.
Die Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen
Bei sämtlichen Baumaßnahmen sind Baustoffe und Bauteile einzusetzen, die schwer oder bestenfalls gar nicht entzündlich sind und somit die Möglichkeit der Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes vermindert werden kann. Eine Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen und die Bewertung, ob Letztere baulich eingesetzt werden können, erfolgt anhand der Norm DIN EN 13501 Teil 1 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ bzw. der DIN 4102 Teil 1 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen“. Die Neuerungen in der Landesbauordnung NRW konkretisieren die Anforderungen und die Feuerwiderstandklassen. Die bisherigen Kennzeichnungen nach A, B1, B2 wurden nun in die Begriffe „nicht brennbar“, „schwer entflammbar“ und „normal entflammbar“ umbenannt. Des Weiteren sind leicht entflammbare Baustoffe weiterhin nicht einzusetzen.
Unter dem Feuerwiderstand versteht man grundsätzlich die Dauer, über die ein Bauteil im Falle eines Brandes seine Funktion beibehält. Das bedeutet, das Bauteil muss seine Tragfähigkeit behalten und geeignet sein, eine Ausbreitung des Brandes oder des Rauches innerhalb dieser Dauer zu verhindern. Bisher wurden die Feuerwiderstandsklassen mit F 30, F 90 bezeichnet. Diese Kennungen werden nun ersetzt durch die bauaufsichtlichen Bezeichnungen „feuerbeständig“ und „feuerhemmend“. Neu ist ebenfalls die Einordnung in „hochfeuerhemmend“ für eine Feuerwiderstandsfähigkeit von 60 Minuten. Dieser Widerstand wird in Ergänzung für Baustoffe, mithin für ihr Brandverhalten, auf Grundlage der nationalen Norm DIN 4102 Teil 1 in zwei Klassen unterteilt: Baustoffklasse A beinhaltet die nicht brennbaren, Baustoffklasse B die brennbaren Baustoffe. Weiter wird in der DIN
4102 Teil 1 nach der Entflammbarkeit der Baustoffklassen unterschieden. Durch die Tatsache, dass brennbare Baustoffe ein unterschiedliches Brandverhalten aufweisen, werden die Baustoffklassen auch hinsichtlich ihrer Entflammbarkeit differenziert.
| BauaufsichtlicheBenennung | Baustoffklasse nach DIN 4102 | Beispiele |
| nicht brennbare Baustoffe ohne Nachweis | A 1 | Sand, Lehm, Ton, Kies, Glas, Mineralwolle ohne organische Zusätze, Stahl |
| nicht brennbare Baustoffe mit besonderem Prüfnachweis | A 2 | Baustoffe mit geringen organischen Bestandteilen |
| schwer entflammbare Baustoffe | B 1 | mineralisch gebundene Holzwollleichtbauplatten nach DIN EN 13168; andere nur mit besonderem Prüfnachweis |
| normal entflammbare Baustoffe | B 2 | Kork, Holz und Holzwerkstoffe von mehr als 2 mm Dicke; andere nur mit besonderem Prüfnachweis |
| leicht entflammbare Baustoffe | B 3 | Papier, Stroh, Holz bis zu 2 mm Dicke; soweit ohne gegenteiligen Prüfnachweis |
Tabelle 1: Klassifizierung des Brandverhaltens nach DIN 4102 Teil 1
Die Klassifizierung gemäß der europäischen Norm DIN EN 13501 Teil 1 begründet eine größere Vielfalt von Klassen und Klassenkombinationen, denn hier werden auch Brandnebenerscheinungen, wie etwa die Rauchentwicklung, aufgeführt.
| Bauaufsichtliche Anforderungen | Mindestens geeignete Klassen nach DIN EN 135011 |
| Bauprodukte,ausgenommen lineare Rohrdämmstoffe und Bodenbeläge | lineare Rohrdämmstoffe | Bodenbeläge |
| nicht brennbar1 | A2 – s1, d0* | A2L – s1, d0* | A2fl – s1 |
| schwerentflammbar und nicht brennend, abfallend oder abtropfend, sowie geringe Rauchentwicklung | C – s1, d0* | Cl – s1, d0* | - |
| schwerentflammbar und nicht brennend, abfallend oder abtropfend | C – s2, d0* | Cl – s2, d0* | - |
| schwerentflammbar und geringe | C – s1, d2* | Cl – s1, d2* | Cfl – s1 |
| Rauchent-wicklung |
| schwerent-flammbar | C – s2, d2* | Cl -– s2, d2* | Cfl – s1 |
| normalentflammbar und nicht brennend, abfallend oder abtropfend | E | El | - |
| normalent-flammbar | E – d2 | EL – d2 | Efl |
Tabelle 2: Bauaufsichtliche Anforderung und mindestens erforderliche Leistungen zum Brandverhalten nach DIN EN 13501 Teil 1
1 soweit erforderlich zusätzlich Schmelzpunkt > 1000 °C * soweit erforderlich Glimmverhalten
Die anhand der nationalen Norm DIN 4102 geprüften und eingeordneten Bauteile werden dann mittels eines Großbuchstabens und der Feuerwiderstandsdauer (angegeben in Minuten) gekennzeichnet. Überdies gibt es eine Kennung für das Brandverhalten des Baustoffs. So kann ein Bauteil noch genauer klassifiziert werden. Beispiel: „F“ steht für Wände, Decken und Gebäudestützen; die Feuerwiderstandsdauer liegt bei unter 30 Minuten, die Feuerwiderstandsklasse ist „A“, das Bauteil besteht also aus nicht brennbaren Baustoffen. Die Abkürzung für dieses Bauteil lautet dann: „F 30 – A“.
| Bauaufsichtliche Benennung | Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 | Feuerwiderstandsdauer in Minuten |
| feuerhemmend | F 30 | > 30 |
| hochfeuerhemmend | F 60 | > 60 |
| Feuerbeständig | F 90 | > 90 |
| hochfeuerbeständig | F 120 | > 120 |
| höchstfeuerbeständig | F 180 | > 180 |
Tabelle 3: Feuerwiderstandsklassen von Wänden, Decken und Gebäudestützen nach DIN 4102
Die Klassifizierung gemäß der europäischen Norm DIN EN 13501 ermöglicht eine größere Vielfalt bezüglich der Klassifizierungszeiten und Leistungseigenschaften. Hierbei werden die Klassifizierungszeiten (10, 15, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240, 360) für jede Leistungseigenschaft in Minuten angegeben,...




