E-Book, Deutsch, 208 Seiten
Noser / Rosch Erwachsenenschutz
4. Auflage 2018
ISBN: 978-3-03875-149-6
Verlag: Beobachter-Edition
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection
Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Beistandschaft, Fürsorgerische Unterbringung und Kesb
E-Book, Deutsch, 208 Seiten
ISBN: 978-3-03875-149-6
Verlag: Beobachter-Edition
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection
Anfang 2013 hat das fortschrittliche Erwachsenenschutzgesetz das alte Vormundschaftsrecht abgelöst. An die Stelle eines starren Massnahmenkatalogs sind unterschiedliche Beistandschaften getreten, die ganz auf die Bedürfnisse der schutzbedürftigen Menschen zugeschnitten werden können. Was dies konkret in der Praxis bedeutet, zeigt dieser für Laien geschriebene Beobachter-Ratgeber zum neuen Gesetz. Die neuen Regelungen zum Erwachsenenschutz können uns alle als Angehörige oder durch einen eigenen Schicksalsschlag von heute auf morgen betreffen.
Im Zentrum des Erwachsenenschutzgesetzes steht das Selbstbestimmungsrecht. Mit dem neuen Vorsorgeauftrag kann heute jede handlungsfähige Person selber bestimmen, wer im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit ihr Rechtsvertreter werden soll. Auch die Patientenverfügung wurde neu geregelt.
Abgeschafft wurden die bisherigen Vormundschaftsbehörden, in denen oft Laien amteten. Die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, kurz KESB, setzen sich aus Fachleuten unterschiedlicher Richtungen zusammen. Wofür die Behörden zuständig sind, welche Aufgaben ein Beistand hat und was Sie in Ihrem Vorsorgeauftrag für später festhalten können – das alles erfahren Sie in diesem Ratgeber, der auch den gesamten neuen Gesetzestext enthält.
Zielgruppe
Betroffene, Angehörige und Beratungsstellen
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Cover;1
2;Kurztitel;2
3;Titel;4
4;Copyright;5
5;Inhalt;6
6;Vorwort;10
7;1 Das Erwachsenenschutzrecht –eine Einführung;12
7.1;Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz;13
7.1.1;Schutz für die Schwachen;13
7.1.2;Weg mit alten Zöpfen!;14
7.1.3;Startschwierigkeiten des Erwachsenenschutzes;14
7.2;Rechtliche Grundlage: das Schweizerische Zivilgesetzbuch;15
7.2.1;Selbstbestimmung und Schutzbedürfnis – eine Abwägung.;16
7.2.2;Erwachsenenschutzrecht – ein Gesetz von heute;17
7.2.3;Handlungsfähigkeit, Urteilsfähigkeit: zentrale Begriffeim Erwachsenenschutz;19
7.2.4;Höchstpersönliche Rechte;20
8;2 Die eigene Vorsorge;24
8.1;Selber für später bestimmen: der Vorsorgeauftrag;25
8.1.1;Das sagt das Gesetz;25
8.1.2;Was gehört in den Vorsorgeauftrag?;27
8.1.3;Wie schreibt man einen Vorsorgeauftrag?;30
8.1.4;Geld für die beauftragte Person;31
8.1.5;So wird der Vorsorgeauftrag sicher gefunden;32
8.1.6;Genügt eine normale Vollmacht nicht?.;34
8.2;Der Vorsorgeauftrag tritt in Kraft;35
8.2.1;Die Aufgabe der Kesb;36
8.2.2;Das müssen beauftragte Personen wissen.;38
8.2.3;Kein Vorsorgeauftrag? Das Vertretungsrecht von Verheiratetenund eingetragenen Partnern;40
8.3;Die Patientenverfügung;42
8.3.1;Wer darf eine Patientenverfügung schreiben?;42
8.3.2;Was kann man in der Patientenverfügung festlegen?;44
8.3.3;Patientenverfügung und Sterbehilfe;46
8.3.4;Keine Patientenverfügung – wer ist zur Vertretung berechtigt?;47
8.3.5;Die Rolle der Kesb.;50
9;3 Beistandschaften und Beistände.;52
9.1;Wann ist eine Beistandschaft angezeigt?;53
9.1.1;Im Zentrum: das Verhältnismässigkeitsprinzip;54
9.1.2;Wer wird verbeiständet?;54
9.1.3;Selber eine Beistandschaft beantragen?;57
9.2;Massgeschneiderter Schutz: verschiedene Beistandschaften.;58
9.2.1;Die Begleitbeistandschaft;58
9.2.2;Die Vertretungsbeistandschaft;59
9.2.3;Vertretung bei der Verwaltung des Vermögens;61
9.2.4;Die Mitwirkungsbeistandschaft;62
9.2.5;Beistandschaften nach Bedarf kombinieren;64
9.2.6;Die umfassende Beistandschaft;65
9.2.7;Was passierte mit Massnahmen, die vor 2013angeordnet worden waren?;66
9.3;Das Ende der Beistandschaft;67
9.3.1;Die Beistandschaft wird aufgehoben;67
9.3.2;Die Massnahme wird umgewandelt.;68
9.3.3;Weiterführende Hilfe;69
9.4;Beistand und Beiständin – ein Steckbrief.;70
9.4.1;Das dürfen Sie von einem Beistand erwarten;70
9.4.2;Angehörige oder Bekannte als Beistände;72
9.4.3;Privatbeistände, Berufsbeistände.;73
9.4.4;Aufgabenkatalog für einen Beistand;75
9.4.5;Die Schweigepflicht.;76
9.4.6;Die Kesb hat ein Wörtchen mitzureden;78
9.4.7;Beschwerden gegen den Beistand.;79
10;4 Die fürsorgerische Unterbringung;82
10.1;Was bedeutet fürsorgerische Unterbringung?;83
10.1.1;Schutzbedürftig: die Gründe für eine fürsorgerische Unterbringung;84
10.1.2;Klinik, Spital, Heim – wohin wird man eingewiesen?;87
10.2;Wer darf einweisen?;88
10.2.1;Einweisung durch die Behörde;88
10.2.2;Auch Ärzte können einweisen.;89
10.2.3;Zurückbehalten nach freiwilligem Eintritt;91
10.3;Was gilt in Klinik und Heim?;92
10.3.1;Wichtige Grundlage: der Behandlungsplan;92
10.3.2;Ohne Zustimmung kein Behandlungsplan;94
10.3.3;Die Regeln für den Notfall;96
10.3.4;Bettgitter, Liftcode, Fixiertisch – bewegungseinschränkendeMassnahmen.;97
10.3.5;Hilfe in der Ausnahmesituation: die Vertrauensperson;98
10.3.6;Die ärztliche Schweigepflicht.;100
10.4;Die Entlassung;102
10.4.1;Das Entlassungsgesuch;102
10.4.2;Das Austrittsgespräch.;104
10.4.3;Nicht allein lassen: die Nachbetreuung.;104
10.5;Wer das Verfahren kennt, kommt weiter;106
10.5.1;Die Anhörung nach einer Beschwerde;106
10.5.2;Entzug der aufschiebenden Wirkung;107
11;5 Schutz in Heimen;110
11.1;Was sind Wohn- oder Pflegeeinrichtungen?;111
11.1.1;Urteilsunfähige brauchen besonderen Schutz;112
11.2;Der Betreuungsvertrag sagt, was gilt;113
11.2.1;Das gehört in den Betreuungsvertrag;114
11.2.2;Wer kann den Betreuungsvertrag abschliessen?;115
11.2.3;Überlegungen vor dem Vertragsabschluss.;117
11.2.4;Die Hausordnung ist nicht immer verbindlich.;118
11.2.5;Weitere Regeln zum Schutz von Urteilsunfähigen im Heim;121
11.2.6;Aufsicht über Wohn- oder Pflegeeinrichtungen.;123
11.3;Zwangsmassnahmen im Heim.;124
11.3.1;Wenn die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird;124
11.3.2;Wann ist eine bewegungseinschränkende Massnahme zulässig?;126
11.3.3;Ängste abbauen: das Gespräch mit der betroffenen Person;127
11.3.4;Es braucht ein Protokoll;128
11.3.5;Sich wehren: gewusst wie.;129
12;6 Von Behörden und Verfahren.;132
12.1;Zentral: die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb);133
12.1.1;Kantonal organisiert.;133
12.1.2;Die Aufgaben der Kesb;134
12.1.3;Beistand und Behörde ist nicht dasselbe;135
12.1.4;Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden;136
12.1.5;Gefährdungsmeldung: die Behörde auf einen Fallaufmerksam machen;136
12.2;Das Verfahren im Erwachsenenschutz;139
12.2.1;Das sind Ihre Rechte;139
12.2.2;Tipps für Gespräche mit den Behörden;141
12.2.3;Was die Behörde entscheidet, wird verfügt;143
12.2.4;Beschwerden gegen Entscheide der Kesb;144
12.2.5;Unentgeltliche Rechtspflege;146
12.2.6;Die Medien einschalten?;147
13;Anhang;150
13.1;Gesetzestext.;151
13.2;Vorlagen;183
13.3;Adressen.;200
13.4;Literatur;205
13.5;Stichwortverzeichnis;206




