E-Book, Deutsch, 224 Seiten
Rabl / Kofler-Bettschart Leichen lügen nicht
1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-8000-8090-8
Verlag: Carl Ueberreuter Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Fälle und Fakten aus der Gerichtsmedizin
E-Book, Deutsch, 224 Seiten
ISBN: 978-3-8000-8090-8
Verlag: Carl Ueberreuter Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Univ.-Prof. Dr. Walter Rabl, MME (Bern) lebt in Tirol und blickt auf eine mehr als 40-jährige Karriere in der Gerichtsmedizin zurück. Nach dem Medizinstudium in Innsbruck arbeitete er unter anderem an der Gerichtsmedizin in St. Gallen, und habilitierte sich 1998 in Innsbruck, wo er in den Bereichen Morphologie, biologische Spuren, DNA, Toxikologie und klinische Gerichtsmedizin tätig und sehr häufig als gerichtlicher Sachverständiger im Einsatz war. Bis zu seiner Pensionierung Ende 2024 war er stellvertretender Direktor des Instituts für Gerichtliche Medizin an der Medizinischen Universität Innsbruck und 20 Jahre lang Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin (ÖGGM).
Autoren/Hrsg.
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Wie es wirklich ist
Verbreitete Mythen über Todesfälle und die Gerichtsmedizin
Seit mehr als zwei Jahrzehnten erforscht die US-amerikanische Rechtswissenschaft ein sehr spezielles Phänomen, den sogenannten „CSI-Effekt“. Dabei geht es um die Frage, ob und in welcher Weise Fernsehkrimis oder Streaming-Serien über Wissenschaftler aus verschiedenen Gebieten der Forensik bei Gerichtsverhandlungen das Entscheidungsverhalten von Geschworenen beeinflussen. Manche Forscher gehen davon aus, dass die Laienrichterinnen und -richter unter dem Eindruck von CSI Miami, CSI Vegas und ähnlichen Serien absolut präzise und unwiderlegbare wissenschaftliche Beweise erwarten.
Ob es hierzulande einen vergleichbaren „SOKO-Effekt“ geben könnte, ist meines Wissens bisher unerforscht. Fest steht jedenfalls, dass viele Menschen die Arbeit der Gerichtsmedizin vor allem aus den unzähligen Krimis kennen, die in Buchhandlungen ganze Regalwände füllen und in enormer Vielfalt im Kino, Fernsehen oder auf Online-Portalen zu finden sind.
In dieser Welt der Romane, Serien und Filme wird die Gerichtsmedizin manchmal authentisch, immer wieder aber auch verzerrt dargestellt. Es gibt eine ganze Menge von Mythen, Irrtümern und falschen Vorstellungen über uns Gerichtsmedizinerinnen und -mediziner, über unseren Arbeitsalltag und unsere Methoden, aber auch über Todesarten und ihre physiologischen Hintergründe.
„Die Kommissare sollen bitte in die Pathologie kommen“
Eine verbreitete Verwirrung betrifft schon einmal die Unterscheidung zwischen Pathologie und Gerichtsmedizin – oder Rechtsmedizin, wie unser medizinisches Fach in Deutschland und der Schweiz heißt. „Die Kommissare sollen bitte in die Pathologie kommen“, sagt da die Sekretärin gerne einmal im Fernsehkrimi. Das könnte auf einem einfachen Übersetzungsfehler beruhen. In vielen englischsprachigen Ländern heißt die medizinische Ausbildung, die unserer Gerichtsmedizin entspricht, „forensic pathology“ und diese „forensische Pathologie“ ist eine Spezialisierung innerhalb des Fachs Pathologie.
Im deutschsprachigen Raum sind Pathologie und Gerichtsmedizin zwei eigenständige medizinische Fächer mit unterschiedlichen Aufgabengebieten und unterschiedlichen Facharztausbildungen. Die Pathologie ist die Lehre von den Krankheiten, ihrer Entstehung, ihrer Verläufe und ihrer Folgen. Wenn jemand krank ist und im Spital verstirbt, ist die Erforschung der Todesursache in der Regel ein Fall für die Pathologie. Pathologinnen und Pathologen überprüfen auch klinische Diagnosen. Ein wichtiger Teil ihrer Arbeit ist die mikroskopische Untersuchung von Gewebe, das bei Operationen entfernt wird. Damit können sie bei einer Tumoroperation zum Beispiel feststellen, ob ein ausreichend großes Areal entfernt wurde, ob ein Tumor gut- oder bösartig ist oder um welche Tumorart es sich genau handelt, damit eine zielgerichtete Therapie eingeleitet werden kann.
Die Gerichtsmedizin hat ganz andere, sehr vielfältige Aufgaben. Unsere Expertise kommt ins Spiel, wenn rechtliche Fragen mithilfe von medizinischen, histologischen, chemisch-toxikologischen oder molekularbiologischen Erkenntnissen beantwortet werden sollen. Wir sind für die Untersuchung fremdverschuldeter Todesfälle, für Fälle von plötzlichem Tod unklarer oder eindeutig nicht-natürlicher Ursache oder ärztliche Fehlbehandlungen mit Todesfolge zuständig.
Wir sollen die Todesursache entschlüsseln, aber auch die Identität von Verstorbenen klären, den Zeitraum des Todeseintritts feststellen, den genauen Hergang einer Gewalttat oder einen möglichen Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss klären.
Mit der Pathologie gemeinsam hat die Gerichtsmedizin, dass entgegen weit verbreiteten Vorstellungen beide Fächer nicht nur mit den Toten arbeiten, sondern sehr viel häufiger mit Lebenden.
Mehr als Tatort und Seziersaal
Geht es nach vielen Krimis, ist das Zeitmanagement für Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner recht einfach: Etwa 30 Prozent ihrer Arbeitszeit verbringen sie am Tatort, die restlichen 70 Prozent am Seziertisch. Das reale Leben ist doch etwas vielschichtiger und abwechslungsreicher. Die Arbeit im Seziersaal macht im Schnitt nur etwa fünf Prozent unserer Arbeitszeit aus. Am Tatort sind wir ziemlich selten anzutreffen: In Tirol und Vorarlberg zum Beispiel werden wir nur zehn- bis 15-mal jährlich an einen Leichenfundort gerufen, das sind etwa 0,01 Prozent unserer Arbeitszeit.
Das schon deshalb, weil es in Österreich gar nicht so viele Gewalttaten mit Todesfolge gibt, wie man als abgebrühter Krimifan meinen könnte. 76 Anzeigen wegen Mordes weist die Kriminalstatistik des Innenministeriums für 2024 aus, laut Statistik Austria gab es 2023 90 Verurteilungen wegen Mordes. In Tirol und Vorarlberg wird bei etwa zehn Tötungsdelikten im Jahr eine gerichtsmedizinische Obduktion beauftragt. Andere Todesfälle mit Verdacht auf Fremdverschulden sind natürlich viel häufiger, von solchen sind einige Hundert pro Jahr im Seziersaal der Innsbrucker Gerichtsmedizin zu bearbeiten.
Einen großen Teil ihrer Arbeitszeit verbringen Gerichtsmedizinerinnen und -mediziner am Schreibtisch: mit dem Bearbeiten von Obduktionsgutachten, mit molekularbiologischen oder toxikologischen Prüfberichten, mit dem Verfassen von Verletzungsgutachten und dem Vorbereiten von Gerichtsverhandlungen oder Vorträgen. Dazu kommen Vorlesungen, Praktika und Seminare, die wir abhalten, Untersuchungen von Menschen mit verdächtigen Verletzungen in verschiedenen Kliniken, Kontrolluntersuchungen in der eigenen Ordination der Gerichtsmedizin und die Teilnahme an jeder Menge von Forschungsprojekten.
Wir arbeiten viel mit Lebenden
Es sei nicht jeder und jedem gegeben, in diesem Beruf zu arbeiten, höre ich als Gerichtsmediziner oft. Immer nur mit Leichen arbeiten, das wäre doch schwierig. Tatsächlich arbeiten wir häufiger mit Lebenden als mit Toten. Die Gerichtsmedizin Innsbruck als größtes gerichtsmedizinisches Institut in Österreich führt pro Jahr etwa 600 bis 650 Obduktionen durch. Dem gegenüber stehen etwa 1000 Gerichtsgutachten pro Jahr und rund 4500 toxikologische Fälle, das sind unter anderem Alkohol- und Drogenuntersuchungen aus Verkehrskontrollen oder Verkehrsunfällen, Proben aus Intensivstationen oder verdächtige Substanzen, die von der Polizei übermittelt werden. Im Rahmen von DNA-Analysen werden in Innsbruck für ganz Österreich mehr als 10.000 Spuren pro Jahr untersucht. Obduktionen machen also nur einen kleinen Prozentsatz der Aufträge aus, die die Gerichtsmedizin von verschiedenen Stellen und Behörden erhält.
Mit den Lebenden und für die Lebenden werden wir zum Beispiel tätig, wenn wir rekonstruieren, wie es zu einer Verletzung gekommen ist, wie gravierend sie ist und welche Folgen sie hat. Das kann auch im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen relevant sein. Oder wenn wir verdächtige Verletzungen untersuchen, die häusliche Gewalt nahelegen, besonders auch Kindesmisshandlungen. Auch bei Sexualdelikten kommt uns eine wichtige Aufgabe zu, was die Beweissicherung und die Diagnose typischer Verletzungsmuster betrifft.
An der Gerichtsmedizin Innsbruck werden pro Jahr auch mehrere Hundert Vaterschafts-Feststellungen gemacht. Besonders oft arbeiten wir mit Lebenden, wenn es um toxikologische Untersuchungen geht – zum Beispiel um die Fragestellung, ob bei einem Unfall oder einem gewalttätigen Angriff Alkohol oder Drogen im Spiel waren. Gerichtsmedizinerinnen und -mediziner werden von den Strafverfolgungsbehörden aber auch als objektive Instanz zu Fragen der Verhandlungsfähigkeit oder Vollzugstauglichkeit beigezogen. Zum Beispiel ist ein Angeklagter, der eine schwere Herzerkrankung hat, nicht verhandlungsfähig oder eine verurteilte Täterin mit einem Tumorleiden im Endstadium muss ihre Haftstrafe nicht antreten.
Klinische Medizinerinnen und Mediziner fragen sich vor allem, wie sie eine Verletzung bestmöglich behandeln können. Wir fragen, wie sie entstanden ist. Dabei geht es nicht nur darum, Verursacher zu belasten. Sondern wir können unter Umständen so zur Vermeidung künftiger Risiken beitragen. Ein gutes Beispiel dafür: Als die mechanischen Reanimationshilfen eingeführt wurden, also Geräte, mit denen man bei der Wiederbelebung eine automatische Herzdruckmassage durchführen kann, waren anfangs Brustbeinbrüche, die wiederum zu Herz- und Lungenverletzungen führten, eine häufige Komplikation. Wir haben dieses Phänomen an der Gerichtsmedizin Innsbruck eingehend untersucht und konnten wichtige Beiträge dazu liefern, die Konstruktion dieser Geräte zu verbessern und damit solche gefährlichen Verletzungen zu vermeiden.
Es gibt noch andere Beispiele für die Arbeit der Gerichtsmedizin im Dienste der Lebenden. In manchen Fällen entdecken wir zum Beispiel bei einer Obduktion eine Krankheit mit einer genetischen Komponente, zum Beispiel eine familiär gehäuft auftretende Herzmuskelverdickung, die hypertrophe Kardiomyopathie. So wie bei einem scheinbar gesunden 11-Jährigen, der beim Schwimmen plötzlich untergegangen und ertrunken ist. In seinem Fall konnten so die Geschwister des Buben gezielt untersucht und rechtzeitig behandelt – und damit vor einem ähnlichen plötzlichen Herztod geschützt werden.
Apropos Angehörige: Ein aus gerichtsmedizinischer Sicht eigentlich einfacher Fall, der mir aber dennoch immer im Gedächtnis bleiben wird, ist der eines jungen Mannes, der während einer Reise nach Asien unter unklaren Umständen zu Tode gekommen war. Er war in einem Hotelzimmer tot und bereits fäulnisverändert aufgefunden worden. Die Eltern...




