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Ihr Team von Sack Fachmedien

Rau | Fotorecht | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 544 Seiten

Reihe: Rheinwerk Fotografie

Rau Fotorecht

Ihr Ratgeber für den fotografischen Alltag
5. Auflage 2026
ISBN: 978-3-367-11284-5
Verlag: Rheinwerk
Format: EPUB
Kopierschutz: 0 - No protection

Ihr Ratgeber für den fotografischen Alltag

E-Book, Deutsch, 544 Seiten

Reihe: Rheinwerk Fotografie

ISBN: 978-3-367-11284-5
Verlag: Rheinwerk
Format: EPUB
Kopierschutz: 0 - No protection



Kennen Sie Ihre Rechte als Fotograf*in!

Darf ich das fotografieren? Darf ich das Foto veröffentlichen? Wolfgang Rau sagt Ihnen, was geht und was nicht . Ob es sich um Fotos von Natur, Architektur oder Menschen handelt, um Begriffe wie Urheberrecht, Panoramafreiheit oder das Recht am eigenen Bild , um die Frage, wie Sie Ihre Rechte schützen oder selbst Verträge aufsetzen – alles wird in diesem Buch kompetent und verständlich erklärt.

Das Standardwerk in der 5., aktualisierten und erweiterten Auflage 2025 – inklusive Straßenfotografie, KI, DS-GVO und EU-Drohnenverordnung .

  • Fotografieren, veröffentlichen, verwerten, Rechte schützen
  • Recht verständlich gemacht: Beispiele, Merksätze und Empfehlungen
  • Aktuelles und verlässliches Wissen für die Fotopraxis

Aus dem Inhalt:

  • Das Urheberrecht
  • Natur, Architektur, Sachen und Tiere
  • Menschen
  • Generative KI
  • Bildrecht bei Facebook, Instagram & Co.
  • Multicopter und die EU-Drohnenverordnung
  • Rechte schützen
  • DS-GVO
  • Vertragsrecht
  • Gewerblich fotografieren
  • Fotorecht in Österreich und der Schweiz
  • Musterverträge zum Download
Rau Fotorecht jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


  Geleitwort ... 13

  Vorwort zur 5. Auflage ... 15

  Einleitung ... 17

  1.  Urheberrecht ... 27


       1.1 ... Die Urheberrechte im Allgemeinen ... 27

       1.2 ... Die Urheberrechte im Einzelnen ... 50

       1.3 ... Künstliche Intelligenz (KI) und Urheberrecht ... 88

  2.  Natur, Architektur, Sachen und Tiere ... 103


       2.1 ... Natur, Architektur, Sachen und Tiere fotografieren ... 104

       2.2 ... Natur-, Architektur-, Sach- und Tieraufnahmen veröffentlichen und verwerten ... 138

  3.  Menschen ... 193


       3.1 ... Die Herstellung von Personenaufnahmen ... 195

       3.2 ... Aufnahmen von Personen veröffentlichen und verwerten ... 214

       3.3 ... Straßenfotografie -- Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit ... 280

  4.  Datenschutz ... 291


       4.1 ... Falschinformation, Unkenntnis statt sachbezogener Aufklärung und Absurditäten ... 291

       4.2 ... Rechtssystematische Einordnung der DSGVO ... 293

       4.3 ... Einige Begriffsdefinitionen der DSGVO ... 294

       4.4 ... Wann gilt die DSGVO nicht? ... 296

       4.5 ... Das Anfertigen von Fotos unter Beachtung der DSGVO ... 298

       4.6 ... Fotografieren auf Massenveranstaltungen ... 306

       4.7 ... Zusammenfassung zur Herstellung von Fotografien ... 307

       4.8 ... Veröffentlichung von Fotos nach Inkrafttreten der DSGVO ... 308

       4.9 ... Pflichten des Fotografen nach der DSGVO ... 313

  5.  Unbemannte Luftfahrtsysteme ... 317


       5.1 ... Vom Flugmodell zum unbemannten Luftfahrtsystem -- eine Begriffsdefinition ... 317

       5.2 ... Die aktuelle Situation im deutschen Luftraum ... 319

       5.3 ... Entwicklung der Rechtsnormen für den Betrieb von UAS ... 320

       5.4 ... Die Rechtslage in anderen Ländern ... 343

  6.  Foto- und Bildrecht im Internet ... 347


       6.1 ... Die Bildrechte bei Meta -- Facebook und Instagram ... 348

       6.2 ... Die Bildrechte bei WhatsApp ... 355

       6.3 ... Die Bildrechte bei Pinterest ... 356

       6.4 ... Die Bildrechte bei YouTube ... 358

       6.5 ... Die Bildrechte bei X (vormals Twitter) ... 360

       6.6 ... Die Bedingungen von LinkedIn ... 361

       6.7 ... Die Bedingungen von Flickr ... 362

       6.8 ... Was sind CC-Lizenzen? ... 364

       6.9 ... Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Fotos von Freunden in sozialen Netzwerken ... 368

       6.10 ... Der endlose Streit um die Bildersuche von Google ... 371

       6.11 ... Die Framing-Thematik ... 375

  7.  Rechte schützen ... 379


       7.1 ... Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung ... 381

       7.2 ... Ansprüche bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ... 411

       7.3 ... Strafvorschriften ... 419

       7.4 ... Notwehr gegen Paparazzi? ... 422

  8.  Vertragsrecht ... 425


       8.1 ... Vertragsform ... 425

       8.2 ... Vertragsinhalt ... 428

       8.3 ... Vertragstypen ... 442

  9.  Gewerblich fotografieren ... 449


       9.1 ... Die (Berufs-)Bezeichnung »Fotograf« ... 449

       9.2 ... Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit? ... 451

       9.3 ... Steuern ... 456

       9.4 ... Künstlersozialkasse (KSK) ... 459

       9.5 ... Sonstige Rechtsfragen zur (Neben-)Berufsausübung ... 462

       9.6 ... Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst ... 475

       9.7 ... Foto- und Filmvorführungen mit Musik -- die GEMA ist dabei ... 476

10.  Foto- und Bildrecht in Österreich und der Schweiz ... 479


       10.1 ... Österreich ... 480

       10.2 ... Schweiz ... 499

  A.  Gegenüberstellung der Gesetzesnormen D-A-CH ... 519

  B.  Liste kritischer Motive ... 523

  C.  Literaturverzeichnis ... 527

  Der Autor ... 529

  Index ... 531


Einleitung


Vielleicht sind Ihnen folgende oder auch ähnliche Situationen nicht unbekannt:

  • Sie fotografieren oder filmen gerade den im benachbarten Vorgarten vor sich hin dösenden Hund oder eine Skulptur, als der Eigentümer hinzukommt und Ihnen mitteilt, Sie hätten kein Recht, sein Eigentum ohne seine Erlaubnis zu fotografieren.

  • Sie erfahren von einer guten Freundin, die Sie fotografiert und deren Bildnis Sie mit ihrer Einwilligung in Ihrer Internetgalerie eingestellt haben, dass dieses Foto nun von jemand anderem ohne Ihre Zustimmung für eine Werbeanzeige verwendet wurde.

  • Sie wollen ein Bild bei einer Bildagentur oder einem Wettbewerb einreichen, auf dem im Vordergrund ein Werbeplakat mit der Parfümflasche eines Markenherstellers zu sehen ist, und fragen sich, ob Sie dies überhaupt dürfen.

Dies sind nur drei Beispiele für unzählige Situationen, in die Sie sowohl als Amateur- wie auch als Berufsfotograf immer wieder geraten können und in denen Sie sich womöglich überhaupt nicht sicher sind, wie die Rechtslage nun wirklich ist und wie Sie sich verhalten sollen.

In vielen Fällen ist Unkenntnis der Rechtslage die Ursache dafür, dass sich der arglose Fotoamateur, der doch nur seinem Hobby nachgehen und ein paar schöne Aufnahmen machen möchte, plötzlich mit solchen Personen konfrontiert sieht, die entweder meinen, irgendwelche Ansprüche zu haben, oder deren Rechte er sogar möglicherweise tatsächlich, in aller Regel unwissentlich, verletzt hat. Nach meinen Erfahrungen sind aber auch Berufsfotografen häufig nicht sicher, wie in dem einen oder anderen Fall die Rechtslage tatsächlich zu beurteilen ist. Und es haben sich unter den Profis teilweise regelrechte Mythen und Legenden zu einigen Rechtsfragen gebildet, die einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Wie es zu diesem Buch kam


Gibt man in den einschlägigen Internetsuchmaschinen Begriffe wie »Fotorecht«, »Bildrecht« oder damit zusammenhängende Begriffe ein, stößt man auf eine wahre Flut von Fragen, die Fotografinnen und Fotografen in irgendwelchen Foren stellen und die mit rechtlichen Aspekten der Fotografie zusammenhängen.

Allein schon die enorme Zahl von Fotografen, die offensichtlich nach einer kompetenten Beantwortung ihrer vielfältigen und unzähligen Rechtsfragen suchen, wäre für sich genommen Grund genug, ein solches Buch über Foto- und Bildrecht zu schreiben. Aber auch die Antworten, die man findet, unterstreichen den Bedarf an einer sachkundigen Gesamtdarstellung. Man kann als Jurist oft nur staunen über manche Äußerungen, die nicht selten glatte Fehlinformationen darstellen.

Natürlich gibt es im Internet durchaus auch fundierte Antworten, weshalb ich weit davon entfernt bin, alles, was dort diesbezüglich veröffentlicht wird, hinsichtlich seiner Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Aber gerade deshalb ist die Frage berechtigt, wie Sie als juristischer Laie nun in der Lage sein sollen, rechtlich durchaus korrekte Ausführungen von dem Unsinn zu unterscheiden, der zu einem Großteil im Internet, teilweise aber leider vereinzelt auch in der Literatur, verbreitet wird.

So kann man z. B. im Internet – und dies sogar aus juristischer Quelle – lesen, dass ein in einer Flughafenhalle hängendes Gemälde der Panoramafreiheit unterliege, weil nämlich die Flughafenhalle für jedermann zugänglich sei und deshalb ein Foto davon gemacht und veröffentlicht werden dürfe. Das ist schlicht falsch. (An anderer Stelle im Internet findet man übrigens die gegenteilige Behauptung, was die Verwirrung komplett macht.) Warum das falsch ist, erfahren Sie in Abschnitt 2.2.4, »Panoramafreiheit in Deutschland (§ 59 UrhG)«. Im Internet findet man auch die »Information«, dass die Einwilligung des Eigentümers benötigt werde, wenn man ein Tier fotografieren möchte, und dass die Freigabe des Eigentümers umso notwendiger sei, je markanter das Tier sei. Auch das ist falsch, und Sie erfahren mehr zu diesem Thema in Abschnitt 2.1, »Natur, Architektur, Sachen und Tiere fotografieren«.

Es waren deshalb nicht nur die vielen Fragen, die mich ursprünglich dazu veranlasst haben, Ihnen, als Amateur- oder Berufsfotograf, das Thema Foto- und Bildrecht näherzubringen, sondern eher noch die teilweise völlig abwegigen Antworten, die darauf (vorrangig) im Internet zu finden sind.

Im Deutschen Verband für Fotografie (DVF) e. V., Deutschlands größtem Zusammenschluss von Amateurfotografinnen und Amateurfotografen, dessen Justiziar und Präsident ich bin, haben wir uns daher schon im Jahr 2008 Gedanken darüber gemacht, ob es nicht an der Zeit und sinnvoll sei, zumindest unsere Mitglieder über die Rechtsfragen aufzuklären, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Hobbys stellen oder stellen können, bevor sich weiter eine allgemeine Verunsicherung breitmacht.

Damit war die Idee geboren, zunächst bei einem Vortrag über Foto- und Bildrecht die Mitglieder des DVF über ihre Rechte und Pflichten als Fotografen aufzuklären. Die Reaktionen der Mitglieder auf meinen Vortrag, insbesondere aber die teilweise sehr ausführlichen Diskussionen und Fragestellungen, die sich im Anschluss daran regelmäßig ergeben, haben erst das ganze Ausmaß des Informationsbedürfnisses über das Foto- und Bildrecht offenbart. Immer wieder werden aus dem Teilnehmerkreis Fragen aus allen Themenbereichen der Fotografie gestellt, von der Aktfotografie bis zur Werbefotografie, und immer wieder zeigt sich dabei, dass so mancher Fotoamateur zwar durchaus ein ganz gutes Rechtsgefühl hat, über die tatsächliche Rechtslage letztlich aber doch völlig im Unklaren ist. Diese Vorträge halte ich immer noch, und nicht zuletzt dank des Internets, fotorechtlicher Dauerbrenner wie der Straßenfotografie und neuerer Themen wie Drohnen (im Weiteren »Unbemannte Luftfahrtsysteme«) und Künstlicher Intelligenz (KI) ebbt die Flut an (neu zu klärenden) Fragen nicht ab.

Als dann der Rheinwerk Verlag mit der Idee an mich herantrat, meinen Vortrag zur Basis eines Buches über Foto- und Bildrecht und die Informationen so auch einem größeren Leserkreis zugänglich zu machen, war ich spontan davon überzeugt, dass eine systematische Darstellung dieses Rechtsgebiets für viele Amateur- und Berufsfotografen von Interesse und Nutzen sein würde, und sagte deshalb sofort zu. Mittlerweile sind wir bei der fünften, wieder einmal gründlich aktualisierten und erweiterten Auflage angelangt, die Sie nun in Händen halten oder digital lesen.

Wenn Sie sich auf dem Markt nach Publikationen zu diesem Thema umschauen, werden Sie feststellen, dass dieses Gebiet trotz Abertausender begeisterter Fotografinnen und Fotografen bislang doch recht stiefmütterlich behandelt wurde. Insbesondere eine systematische Darstellung, die sich an juristische Laien richtet, fehlte lange. Natürlich gibt es zu diesem Thema bereits einiges an juristischer Fachliteratur, einschließlich mehrerer Kommentare von teilweise weit mehr als 2000 Seiten zum Urheberrecht – sie stellen für den juristischen Laien jedoch in der Regel »unverdauliche Kost« dar und befassen sich oft sehr ausführlich auch mit solchen Fragen, die nur die Juristen, aber nicht die Fotografen interessieren. Daneben gibt es Bücher, die sich zwar an den Fotografen und Nichtjuristen wenden, leider jedoch keine vollständigen und systematischen Darstellungen enthalten. Vielmehr werden dort nur ausgewählte Einzelfragen zum Thema Fotografie aufgegriffen und beantwortet. Auch wenn die Antworten durchaus sachlich fundiert sein mögen, was ich überhaupt nicht in Abrede stellen möchte, ist die Beantwortung von Einzelfragen stets problematisch, da einerseits damit nur punktuelles Wissen ohne jeden Gesamtzusammenhang vermittelt wird, andererseits der Fotograf nur allzu oft feststellen muss, dass er gerade auf seine spezielle(n) Frage(n) keine Antwort findet. Derjenige Fotograf dagegen, die die Systematik des Urheberrechts und die potenziellen Konfliktpunkte kennengelernt hat, kann für sich oft auch die Lösung in anderen Fällen ableiten, die er nicht zufällig in der Literatur findet.

Was dieses Buch soll


Dieses Buch stellt eine systematische Darstellung des Teils des Urheberrechts, den man auch als Fotorecht und/oder Bildrecht bezeichnet, denjenigen Fotografen zur Verfügung, die sich einen Gesamtüberblick über ihre Rechte und Pflichten als Fotograf verschaffen wollen, aber keinerlei juristische Vorkenntnisse haben. Dabei werden die verschiedenen Aspekte des Foto- und Bildrechts anhand praxisnaher Beispiele und authentischer Fälle dargestellt, die die Rechtsprechung zu entscheiden hatte. Das Buch soll Sie sowohl als Fotoamateur als auch als Berufsfotograf für die verschiedenen Probleme, mit denen Sie beim Fotografieren und Verwerten Ihrer Aufnahmen konfrontiert werden können, sensibilisieren und Sie in die Lage versetzen, in ganz bestimmten Situationen angemessen zu reagieren.

Damit soll natürlich gleichzeitig erreicht werden, dass Sie sich vor allem als Amateur entspannter Ihrem Hobby zuwenden können, ohne sich ständig Gedanken machen zu müssen, ob Sie unter Umständen gerade die Rechte anderer verletzen.

In diesem Buch wird die Rechtsposition des Fotografen von zwei Seiten betrachtet und die jeweilige...


Rau, Wolfgang
Wolfgang Rau ist Rechtsanwalt und beschäftigt sich in seiner Kanzlei neben Arbeits-, Wirtschafts- und Vertragsrecht auch mit Urheberrecht, insbesondere mit Foto- und Bildrecht. Zu Foto- und Bildrecht gibt er darüber hinaus deutschlandweit Seminare für Fotograf*innen. Wolfgang Rau ist Präsident und Justiziar des Deutschen Verbandes für Fotografie (DVF) e.V. und zuständig für alle Rechtsfragen des Verbandes. Seit Jahrzehnten ist er selbst passionierter Fotograf.



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