Remschmidt | Wenn junge Menschen töten | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 6361, 288 Seiten

Reihe: Beck Paperback

Remschmidt Wenn junge Menschen töten

Ein Kinder- und Jugendpsychiater berichtet

E-Book, Deutsch, Band 6361, 288 Seiten

Reihe: Beck Paperback

ISBN: 978-3-406-74126-5
Verlag: C.H.Beck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die jüngsten Fälle belegen es: Das Spektrum jugendlicher Gewalttaten mit tödlichem Ausgang ist groß, die Hilflosigkeit der Erwachsenen und der Gesellschaft angesichts von zum Teil grauenhaften Ereignissen noch viel größer. Helmut Remschmidt beschreibt anhand von achtzehn zum Teil spektakulären Fällen, wie man schwere Gewalttaten junger Menschen erklären kann und welche die wirklich zielführenden Maßnahmen sind, um Gewalt effektiv zu reduzieren.
Sein engagiertes Buch zeichnet sich durch präzise Beobachtungen, ein in jahrzehntelanger Erfahrung geschultes Urteilsvermögen und die genaue Kenntnis des Jugendstrafrechts und seiner Praxis aus.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1;Cover;1
2;Titel;3
3;Zum Buch;288
4;Über den Autor;288
5;Impressum;4
6;Inhalt;7
7;Vorwort;11
8;Teil I:Ursachen und Entwicklungsbedingungen gewalttätigen Verhaltens;17
8.1;1. Gewaltbegriff, Verbreitung und Äußerungsformenvon Gewalt;18
8.2;2. Die Entwicklungsgeschichte von Gut und Böse: Wie Kinder ein moralisches Bewusstsein erwerben;22
8.3;3. Böse Jungen, brave Mädchen? Warum Gewalttaten beim männlichen Geschlecht häufiger sind;25
8.4;4. Gewaltbereitschaft: Welche Einflüsse tragen zur Manifestation von Gewalthandlungen bei?;27
8.5;5. Begutachtung: Wie man junge Straftäter untersucht und die Fragen des Gerichts beantwortet;36
9;Teil II:23 Fallgeschichten;43
9.1;Geplante Mord- und Totschlagsdelikte;44
9.1.1;1. Der Armbrustmord;44
9.1.2;2. Auftragsmord: Ein gedungener Täter tötet die Eltern des Auftraggebers und deren Hund;52
9.1.3;3. Mordversuch einer Fünfzehnjährigen an ihrer älteren Schwester aus extremer Geschwisterrivalität;60
9.2;Tötungsdelikte als Resultat einesGruppengeschehens;73
9.2.1;4. Tödliche Steinwürfe von der Autobahnbrücke;73
9.2.2;5. Tod in einer Asylunterkunft;88
9.3;Kindstötung;95
9.3.1;6. Aussetzen eines Neugeborenen mit tödlichem Ausgang;95
9.3.2;7. Tod eines Säuglings durch Schütteltrauma;104
9.4;Tötungsversuche im Rahmen einer manifesten psychiatrischen Erkrankung;115
9.4.1;8. Messerattacke auf den Vater in wahnhafter Verkennung;115
9.4.2;9. Überfall auf eine Polizeistation unter dem Einfluss einer paranoiden Psychose;123
9.5;Beziehungs- und Affekttaten mit tödlichem Ausgang;134
9.5.1;10. Stellvertretermord aus verschmähter Liebe;134
9.5.2;11. Der«dritte Minister» tötet den Führer;140
9.5.3;12. Ermordung der Geliebten aus Rache und gekränkter Ehre;147
9.5.4;13. Tötung des Vaters im Affekt;156
9.5.5;14. Dreifachmord aus grenzenlos empfundener Einsamkeit;165
9.6;Tötung auf Verlangen;182
9.6.1;15. Ein vierzehnjähriger Jugendlicher tötet eine Seniorin auf deren dringlichen Wunsch;182
9.7;Tötungsdelikte aus sexuellen Motiven;191
9.7.1;16. Doppelmord eines vierzehnjährigen Triebtäters;191
9.7.2;17. Sexualmord eines intelligenzgemindertenHeranwachsenden;199
9.8;Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenmissbrauch;206
9.8.1;18. Zwei Homosexuelle töten einen dritten unter massivem Alkoholeinfluss;206
9.8.2;19. Totschlag unter massivem Alkoholeinfluss durch einen psychisch vorbelasteten Täter;218
9.9;Junge Mehrfachintensivtäter;226
9.9.1;20. Tödlicher Messerstich eines Fünfzehnjährigen im U-Bahnhof;226
9.9.2;21. Tötung eines Homosexuellen durch einen fünfzehnjährigen Jugendlichen;239
9.10;Aufklärung von Tötungsdelikten nach über zwanzig Jahren;248
9.10.1;22. Aufklärung der Mordtat eines Heranwachsenden durch DNA-Analyse nach 26 Jahren;248
9.10.2;23. Widerruf eines Mordgeständnisses und Ermittlung des wahren Täters durch DNA- Analyse nach 21 Jahren;259
10;Teil III: Wie man Gewalttaten reduzieren kann, ohne sie gänzlich beseitigen zu können;267
10.1;1. Prävention;268
10.2;2. Vorbeugung und Aufklärung von Gewalttaten durch Überwachungsmaßnahmen;272
10.3;3. Absolutes Alkohol- und Drogenverbot inöffentlichen Verkehrsmitteln und an sozialen Brennpunkten;273
10.4;4. Absolutes Waffenverbot für Jugendliche und Heranwachsende sowie Verbot großkalibriger Waffen für Erwachsene;274
10.5;5. Alternativen zur Untersuchungshaft bei jüngeren Straftäter;275
10.6;6. Alternativen zur Strafhaft;275
10.7;7. Behandlung und Berufsausbildung von Heranwachsenden in der JVA: Intervention anstelle von Erziehung;277
10.8;8. Plädoyer für die generelle Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende;282
11;Anmerkungen;285
12;Literatur;286


Helmut Remschmidt ist emeritierter Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Philipps-Universität Marburg. Er war Präsident der deutschen, der europäischen und der internationalen Gesellschaft für Kinder-und Jugendpsychiatrie.


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