E-Book, Deutsch, Band 2927, 130 Seiten
Reihe: Beck'sche Reihe
Rittberger Die Europäische Union
1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-406-77508-6
Verlag: C.H.Beck
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Politik, Institutionen, Krisen
E-Book, Deutsch, Band 2927, 130 Seiten
Reihe: Beck'sche Reihe
ISBN: 978-3-406-77508-6
Verlag: C.H.Beck
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Berthold Rittberger lehrt Internationale Beziehungen an der Ludwig-Maximilians-Universität München, ist Mitherausgeber des "Journal of European Public Policy" und Autor zahlreicher Aufsätze zur europäischen Verfassungspolitik, Regulierungspolitik in der EU und zur demokratischen Legitimität der EU.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Sozialwissenschaften Politikwissenschaft Internationale Beziehungen Europäische Union, Europapolitik
- Sozialwissenschaften Politikwissenschaft Politikwissenschaft Allgemein Politische Studien zu einzelnen Ländern und Gebieten
- Sozialwissenschaften Politikwissenschaft Politikwissenschaft Allgemein Politik: Sachbuch, Politikerveröffentlichungen
Weitere Infos & Material
Die wichtigsten Organe der Europäischen Union
| Institution | Zusammensetzung | Befugnisse | Arbeitsweise |
|---|
| Europäischer Rat (ER) | –Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten –Präsident des ER (für 2.5 Jahre bestimmt) –Beratend: Präsident der Kommission; Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik | –Legt strategische Leitlinien und Prioritäten der EU-Politik fest –Oberster Krisenmanager –Übt keine gesetzgeberische Tätigkeit aus | –Präsident des ER bereitet Treffen vor, moderierende Funktion –Beschlüsse werden einstimmig getroffen |
| Europäisches Parlament (EP) | –705 Abgeordnete, alle fünf Jahre direkt gewählt –Zuteilung der Sitze nach Länderverteilungsschlüssel –Prinzip der degressiven Proportionalität (kleine Länder überrepräsentiert; Mindest- bzw. Höchstabgeordnetenanzahl 6 bzw. 96) | –Verabschiedet Gesetze (gemeinsam mit dem Rat) –Kontrolliert Tätigkeiten anderer EU-Organe –Wählt Präsidenten der EK auf Vorschlag des ER; erteilt Zustimmung zur Ernennung der gesamten EK –Kann der EK das Misstrauen aussprechen –Stellt den EU-Haushaltsplan auf (gemeinsam mit dem Rat) –Genehmigt die Ausgaben aus dem EU-Haushalt –Stimmt internationalen Abkommen der EU zu | –Beschließt in der Regel mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen –Für Gesetzgebung ist meist absolute Mehrheit notwendig |
| Rat der Europäischen Union | –Regierungen der Mitgliedstaaten, vertreten durch Fachminister –Zusammensetzung variiert je nach Politikbereich (verschiedene Formationen, durch den Rat «Allgemeine Angelegenheiten» koordiniert) –Vorsitz: Ratsvorsitz (wechselt alle 0.5 Jahre zwischen den Mitgliedstaaten) | –Verabschiedet Gesetze (gemeinsam mit dem EP) –Beschließt mehrjährigen Finanzrahmen und genehmigt den EU-Haushaltsplan (gemeinsam mit dem EP) –Gestaltet Außen- und Sicherheitspolitik auf Grundlage von Leitlinien des ER –Beschließt internationale Übereinkünfte | –Beschließt einstimmig (z.B. Außenpolitik) oder per «doppelter» (qualifizierter) Mehrheit: 55 % der Mitgliedstaaten; 65 % der EU-Gesamtbevölkerung |
| Europäische Kommission (EK) | –Seit 2014: Anzahl der Kommissare soll 2/3 der Mitgliedstaaten entsprechen (Rotationsverfahren); faktisch: pro Mitgliedstaat ein Kommissar –EK-Präsident vom ER vorgeschlagen und vom EP gewählt; Kommissare vom ER benannt (Einvernehmen durch EK-Präsident erforderlich); gesamte EK bestätigt durch EP und ER –Amtszeit der EK-Mitglieder beträgt 5 Jahre | –Legt EP und Rat Gesetzesvorschläge zur Beratung und Abstimmung vor (Initiativrecht) –Entwirft EU-Haushaltsplan und verwaltet den EU-Haushalt –Erlässt Durchführungsbestimmungen für die Umsetzung von Rechtsakten (mit dem Rat) –Überwacht die Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten –Vertritt die EU auf internationaler Ebene (bei ausschließlicher Zuständigkeit) | –Kollegium der Kommissare beschließt mit einfacher Mehrheit; EK tritt nach außen als Kollegialorgan auf |
| Gerichtshof der Europäischen Union | –Zwei Gerichte: Gerichtshof und Gericht –Gerichtshof mit einem Richter pro Mitgliedstaat, unterstützt von 11 Generalanwälten –Gericht mit zwei Richtern aus jedem Mitgliedstaat –Ernennung auf 6 Jahre, im gegenseitigen Einvernehmen der Mitgliedstaaten; Wiederernennung ist möglich | –Auslegung von EU-Recht (durch Vorabentscheidungsverfahren) –Durchsetzung von EU-Recht (durch Vertragsverletzungsverfahren) –Annullierung von EU-Recht (durch Nichtigkeitsklagen) –Gewährleistung von EU-Eingreifen (durch Untätigkeitsklagen) –Kann Strafmaßnahmen gegen EU-Organe verhängen (durch Schadenersatzklagen) | –Urteile bedürfen Mehrheit der Richter, abweichende Meinungen werden nicht publiziert (kollektive Verantwortung für Urteile) –Gericht entscheidet im Plenum... |




