Buch, Deutsch, 2704 Seiten, Format (B × H): 183 mm x 246 mm, Gewicht: 2406 g
Kommentar
Buch, Deutsch, 2704 Seiten, Format (B × H): 183 mm x 246 mm, Gewicht: 2406 g
ISBN: 978-3-504-23113-2
Verlag: Otto Schmidt
Hilfe für weitreichende körperschaftsteuerliche Entscheidungen bietet die Neuauflage des hochkarätigen KStG Kommentars von Rödder/Herlinghaus/Neumann. Sie erläutert ausführlich das durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) eingeführte Optionsmodell für Personenhandelsgesellschaften und das entsprechende BMF-Schreiben. Beratungssicherheit bieten die wissenschaftlich fundierten Kommentierungen auch zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag im neuen § 8d KStG.
Die rund 20 namhaften Experten aus Beratung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung erschließen alle praxisrelevanten Fragestellungen ausgewogen mit Übersichten, Beispielen und hilfreichen ABCs. Ob verdeckte Gewinnausschüttungen oder Steuerbegünstigungen von Körperschaften – hier finden Sie mit Sicherheit die für Sie passende Option.
Für erfolgreiche Beratung
Praxisorientiert und zitierfähig hilft dieser Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz, Gestaltungsspielräume des KStG rechtssicher zu nutzen und Körperschaftsteuererklärungen und Abschlüsse jeder Komplexitätsstufe zu erstellen.
Gerade bei praxisrelevanten Themen überzeugt das Werk mit hoher Darstellungstiefe:
- Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) inkl. BMF-Schreiben, insbesondere der Erläuterung des Optionsmodells für Personengesellschaften im neuen § 1a KStG
- JStG 2022 mit der neuen Einlagelösung in § 14 KStG
- Jahressteuergesetz (JStG) 2020
- ABC der verdeckten Gewinnausschüttungen
- Steuerbefreiung laufender Beteiligungsbezüge
- Steuerbegünstigung bei Gemeinnützigkeit
- Körperschaftsteuerliche Organschaft
- Unterscheidung steuerbare Gewinnausschüttung und nicht steuerbare Einlagenrückgewähr
Neuauflage mit KöMoG
Brandaktuell kommentiert ist das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) mit der Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personenhandelsgesellschaften inkl. BMF-Schreiben. Die Neukommentierung erläutert ausführlich die damit Verbundenen Folgefragen (Auswahl):
- Welche Gesellschaften profitieren vom neuen § 1a KStG?
- Wie wird die Option zur Körperschaftsbesteuerung ausgeübt?
- Rechtsfolgen der Option für die Gesellschaft und für ihre Gesellschafter?
- Welche für Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen des KStG, des UmwStG, des InvStG und des AStG finden auf die optierende Gesellschaft Anwendung?
- Haftung für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer?
- Neu kommentiert ist ferner der neue § 8d KStG zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag. Erörtert wird dabei unter anderem die Schlüsselfrage, wann von einem „ausschließlich demselben Geschäftsbetrieb“ zur Rettung des Verlustvortrags auszugehen ist.
Aus dem Inhaltsverzeichnis
Erster Teil – Steuerpflicht (§§ 1–6a)
- § 1 Unbeschränkte Steuerpflicht
- § 1a Option zur Körperschaftsbesteuerung
- § 2 Beschränkte Steuerpflicht
- § 3 Abgrenzung der Steuerpflicht bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden
- § 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- § 5 Befreiungen
- § 6 Einschränkung der Befreiung von Pensionskassen, Sterbekassen, Krankenkassen und Unterstützungskassen
- § 6a Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen
Zweiter Teil – Einkommen (§§ 7–22)
Erstes Kapitel – Allgemeine Vorschriften (§§ 7–13)
- § 7 Grundlagen der Besteuerung
- § 8 Ermittlung des Einkommens
- § 8a Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften (Zinsschranke)
- § 8b Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen
- § 8c Verlustabzug bei Körperschaften
- § 8d Fortführungsgebundener Verlustvortrag
- § 9 Abziehbare Aufwendungen
- § 10 Nichtabziehbare Aufwendungen
- § 11 Auflösung und Abwicklung (Liquidation)
- § 12 Entstrickungsbesteuerung und Wegzugsbesteuerung
- § 13 Beginn und Erlöschen einer Steuerbefreiung
Zweites Kapitel – Sondervorschriften für die Organschaft (§§ 14–19)
- § 14 Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft
- § 15 Ermittlung des Einkommens bei Organschaft
- § 16 Ausgleichszahlungen
- § 17 Andere Kapitalgesellschaften als Organgesellschaft
- § 18 weggefallen
- § 19 Steuerabzug bei dem Organträger
Drittes Kapitel – Sondervorschriften für Versicherungen und Pensionsfonds (§§ 20–21a)
- § 20 Schwankungsrückstellungen, Schadenrückstellungen
- § 21 Beitragsrückerstattungen
- § 21a Deckungsrückstellungen
Viertes Kapitel – Sondervorschriften für Genossenschaften (§ 22)
§ 22 Genossenschaftliche Rückvergütung
Dritter Teil – Tarif, Besteuerung bei ausländischen Einkunftsteilen (§§ 23–26)
- § 23 Steuersatz
- § 24 Freibetrag für bestimmte Körperschaften
- § 25 Freibetrag für Genossenschaften sowie Vereine, die Landwirtschaft und Forstwirtschaft betreiben
- § 26 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
Vierter Teil – Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen und Entstehung und Veranlagung (§§ 27–32a)
- § 27 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
- § 28 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals
- § 29 Kapitalveränderungen bei Umwandlungen
- § 30 Entstehung der Körperschaftsteuer
- § 31 Steuererklärungspflicht, Veranlagung und Erhebung der Körperschaftsteuer
- § 32 Sondervorschriften für den Steuerabzug
- § 32a Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage
Fünfter Teil – Ermächtigungsvorschriften und Schlussvorschriften (§§ 33–35)
- § 33 Ermächtigungen
- § 34 Schlussvorschriften
- § 35 Sondervorschriften für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Sechster Teil – Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 36–39)
- § 36 Endbestände
- § 37 Körperschaftsteuerguthaben und Körperschaftsteuerminderung
- § 38 Körperschaftsteuererhöhung
- § 39 Einlagen der Anteilseigner und Sonderausweis
Zielgruppe
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachanwälte für Steuerrecht, Richter und Mitglieder der Finanzverwaltung