E-Book, Deutsch, Band 5, 176 Seiten
Reihe: Intentio Recta
Rolf Nicolai Hartmann: Zum Problem der Realitätsgegebenheit
1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-8192-5655-4
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
E-Book, Deutsch, Band 5, 176 Seiten
Reihe: Intentio Recta
ISBN: 978-3-8192-5655-4
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Die Schrift »Zum Problem der Realitätsgegebenheit« basiert auf einem Vortrag, den Nicolai Hartmann im Mai 1931 auf einer Tagung der Kant-Gesellschaft in Halle/Saale gehalten hat. Gegenstand der Untersuchung ist das Realitätsphänomen: Dieses wird aus der Enge des Erkenntnisproblems befreit und in emotionalen und praktischen Lebensvollzügen verankert. Hartmann hat dieses Thema im dritten Teil seines Buches »Zur Grundlegung der Ontologie« (1935) unter dem Titel »Die Gegebenheit des realen Seins« in ausführlicher Weise aufgenommen. Diese Edition umfasst neben Hartmanns Vortrag auch die Kommentare der 23 Diskussionsteilnehmer.
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[2. DISKUSSION]
Max Dessoir, Berlin3
Aus den Darlegungen des Herrn Professor Hartmann, denen auch ich mit lebhaftester Anteilnahme gefolgt bin, möchte ich einige Punkte herausheben, in denen ich mich der Ansicht des Redners nicht anschließen kann. Hinter allem, was Herr Hartmann gesagt hat, steht eine Auffassung des Menschen, die mich befremdet. Der Mensch gilt ihm als ein welt-bedrücktes Wesen; er wird »betroffen«, »vorbetroffen«, »rückbetroffen«; er muß mit Personen wie mit Mächten paktieren, er erfährt das Mißtrauen eines andern, er ist auf etwas gefaßt und überhaupt einer Schicksalhaftigkeit ausgeliefert. Das, meine Herren, ist nicht Realismus, sondern Passivismus. In Wahrheit ist der Mensch doch auch ein welthaltiges und weltschaffendes Wesen. Er begegnet nicht einem überlegenen Schicksal, sondern ist selber Schicksal. Mir scheint, als ob dieser uns dargebotene Anblick des Menschen nur eine Seite seiner Natur zeigen kann. Ebensowenig überzeugend war mir die daraus gezogene Folgerung. Herr Hartmann meint, daß solche Situationen, an die wir bei der soeben kurz wiederholten Schilderung denken müssen, den Menschen zum Handeln zwingen und dadurch ein Wirklichkeitsgegebenes beweisen. Aber zwingt mich nicht auch ein Baum, der im Wege steht, um ihn herumzugehen? Das tue ich ohne jede Erregung, ohne jeden emotional geladenen Akt, und dennoch habe ich den stärksten Eindruck eines Fremdwirklichen. Es liegt also wohl daran, daß ein Mensch, ein Tier, die mir im Wege stehen, anders wirken. Zu ihnen allerdings muß ich Stellung nehmen, offenbar aus besonderen Gründen, die nicht aufgezeigt wurden.
Ich komme nun zu einem zweiten Punkte. Nach Hartmann handelt es sich um die Realität derselben Welt im Gegenstand der emotional-transzendenten Akte und im Erkenntnisakt; denn ich erfahre ja z.B. das Mißtrauen des andern in Vorgängen, die ich höre und sehe. Hiergegen möchte ich einwenden, daß die beiden Sphären zwar miteinander verbunden, aber nicht identisch sind, so wenig wie Tonhöhe und Tonstärke dasselbe sind, obwohl die eine nicht ohne die andere auftreten kann. Es gibt viele Wirklichkeiten, zum Beispiel innerhalb der Räumlichkeit: einen mathematisch-physikalischen Raum, dann einen architektonischen Kunstraum, der meine Seele weiten oder beengen kann, der von innen anders erlebt wird als von außen, und einen Raum der konkreten Situation, in dem ich jetzt als Person lebe. Solche Verschiedenheiten sind, scheint mir, nicht genügend beachtet worden. Nur durch eine quaternio terminorum ist der Schluß von der emotionalen Reaktionswelt auf die theoretische Welt möglich.
Drittens: die Realität, in der es ein Schicksal gibt, kann nicht die naturwissenschaftliche Wirklichkeit verbürgen. Ich sehe keinen entscheidenden Grund dafür, daß die eine Wirklichkeit einen gewichtigeren Gegebenheitsmodus als die andere besitzen soll. Anscheinend glaubt der Herr Vortragende an einen Vorzug der inneren Erfahrung. Aber wie stellt er sich dann zu den pathologischen Erscheinungen, in denen sicherste persönliche Gewißheit für ein Sein vorliegt, das von niemand sonst anerkannt wird? Wie hier emotional gefärbte Akte zu einer falschen Gegebenheit führen, so müßte andererseits das Fortfallen jener Akte auch den Glauben an die Welt der Wahrnehmung und der Erkenntnis erschüttern, und dies ist gewiß nicht der Fall, auch nie der Fall gewesen, selbst nicht bei dem Stoiker. Vor allen Dingen jedoch: gerade dasjenige Erlebnis, auf das die Schilderung Hartmanns am ehesten zutrifft, nämlich das religiöse Urphänomen einer Überwältigung durch eine unsichtbare Macht, beweist doch nicht die Zugehörigkeit Gottes zu unserer Erfahrungswelt. Ich glaube daher nicht, daß sich die theoretische Welt auf der Reaktionswelt aufbaut, sondern sie ist ein Urdatum, das Gewisseste, für das nach einer causa sufficiens zu suchen ein aussichtsloses Unterfangen darstellt.
Ich möchte nicht schließen, ohne diesen notwendigerweise kritischen Bemerkungen hinzuzufügen, was der Vortrag mir, wie gewiß vielen unter Ihnen, gegeben hat. Ich bin dankbar für die Feinheit der Analysen und dafür, daß an die Stelle eines dünnen Intellektualismus etwas Lebendiges gesetzt wurde. Wenn Herr Professor Hartmann den theoretischen Problemkreis überschritten und sich eng ans Leben gehalten hat, so ist er in die Tiefe gestoßen, freilich ohne eine Grundebene zu erreichen. Aber Vertiefung und Lebendigkeit sind Vorzüge echten Philosophierens, und an echtem Philosophieren haben wir soeben teilgenommen.
Moritz Geiger, Göttingen4
Die Überzeugung von der Wichtigkeit des Problems der Realität ist die einzige gemeinsame Überzeugung aller Anwesenden: Schon bei der Frage, worin dies Problem besteht, scheiden sich die Geister in zwei Heerlager. Für die einen ist Realität eine Gegebenheit, und das wesentliche Problem lautet für sie: wie läßt sich der Anspruch, den die Realitätsgegebenheit erhebt – eine vorhandene Realität zu präsentieren – sichern? Für das andere Heerlager stammt Realität aus der Spontaneität der Vernunft: sie ist Setzung im Denken oder denkökonomische Konstruktion oder Fiktion oder dergleichen – jedenfalls keine Gegebenheit. Für diese Anschauung lautet das Problem: mit welchem Recht wird eine solche Realitätssetzung vorgenommen? Was bedeutet es überhaupt, daß über ein bloß Gegebenes hinaus Realität gesetzt wird?
Ich stimme Herrn Hartmann bei, daß Realität eine Gegebenheit ist, und werde demgemäß vom Boden dieser Anschauung aus diskutieren. Ich kann jedoch den prinzipiellen Unterschied nicht anerkennen, den Herr Hartmann zwischen den Erkenntnisakten und den emotional-transzendenten Akten in bezug auf die Sicherung
der Realität macht. Mir scheint, daß Herr Hartmann den beiden Aktarten gegenüber eine jeweils verschiedene Methode einschlägt. Den Erkenntnisakten gegenüber versucht er eine Methode, die ich als die Nachweismethode bezeichnen möchte. Herr Hartmann fragt: wie läßt sich die Berechtigung des Anspruchs der Erkenntnisakte auf Transzendenz nachweisen? Allein, wenn man diese Methode anwendet, so kann ein Nachweis prinzipiell nicht gelingen. Geht man davon aus, es sei zunächst fraglich, ob der Anspruch berechtigt ist, so muß man das zu Prüfende zunächst in der Schwebe lassen, und man muß sich nach Gewichten umsehen, die sich zugunsten des Anspruchs in die Waagschale werfen lassen. Im vorliegenden Falle der Prüfung des Anspruchs der Realitätsgegebenheit muß man daher so tun, als ob zunächst die Realitätsgegebenheit eine bloße subjektsumschlossene Gegebenheit sei, als ob die Tatsache, daß meine Umgebung mir als real gegeben ist, zunächst nur eine subjektive Überzeugung von ihrer Realität begründe. Man ist daher genötigt, nach Momenten zu suchen, die imstande sind, diese subjektive Überzeugung in objektive Berechtigung zu verfestigen. Es ist jedoch ausgeschlossen, daß sich solche Momente finden lassen. Denn zur Verfestigung der subjektiven Überzeugung in objektive Gewißheit stehen wiederum auch nur andere Realitätsgegebenheiten – etwa emotional-transzendente – zur Verfügung. Allein auch diese anderen Momente dürften bei der Nachweismethode zunächst nur als subjektive Überzeugungen begründend angesehen werden. Was der einen Realitätsgegebenheit recht ist, ist der andern billig. Die Gegebenheit der emotionaltranszendenten Akte mag »stärkeres« Realitätsgewicht haben als die der Erkenntnisakte – vom Standpunkt der Nachweismethode aus bedeutet stärkere Gegebenheit nur stärkere subjektive Überzeugung. Durch die Häufung subjektiver Überzeugungen läßt sich jedoch niemals objektive Sicherheit gewinnen: die Kluft zwischen der stärksten subjektiven Überzeugung und der objektiven Sicherheit ist unüberbrückbar; man kann sich nicht am Schopfe bloß überzeugungsmäßig aufgefaßter Gegebenheiten aus dem Sumpfe der Subjektivität herausziehen.
Allein das Problem der Sicherung der Realität liegt nicht in einem Nachweis der Berechtigung des Realitätsanspruchs, sondern in der Widerlegung der An griffe auf diesen Realitätsanspruch. Herr Hartmann selbst hat in der Tat bei den emotional-transzendenten Akten diese andere Methode – die Widerlegungsmethode – eingeschlagen. Er glaubt, der Betroffenheit, der Angst, der Neugier, den Gesinnungen usw. die in ihnen gesetzten Realitäten, obwohl er weiß, daß es auch hier Täuschungen gibt. Das ist auch die Methode, die wir im gewöhnlichen Leben wie in der Wissenschaft immer wieder anzuwenden pflegen. Den Anspruch des gesehenen Hauses auf Realität halten wir nicht etwa zunächst in der Schwebe, sondern wir glauben der Realitätsgegebenheit; wenn uns im Bewußtsein als Motiv unserer guten Tat die Nächstenliebe gegeben ist, so glauben wir dieser Gegebenheit. Erst hinterher kommt der Zweifel; erst hinterher fragen wir uns, ob wir uns getäuscht haben. Wie wir alles als das hinnehmen, als was es sich gibt (Husserl), so auch die...




