E-Book, Deutsch, 213 Seiten
Rupp Blackbox Psychotherapie
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-17-043246-8
Verlag: Kohlhammer
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Von Irrtümern, Missständen und Lösungsansätzen
E-Book, Deutsch, 213 Seiten
ISBN: 978-3-17-043246-8
Verlag: Kohlhammer
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Dr. rer. nat. Christian Rupp ist Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut mit Fachkunde Verhaltenstherapie. Als solcher ist er niedergelassen in eigener Praxis mit vollem Versorgungsauftrag in einer ländlichen Region Schleswig-Holsteins. Auf seinem Blog 'psycholography' verfasst er seit 2013 Artikel zu psychologischen und psychotherapeutischen Themen für interessierte Laien.
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2 »Ich hab' ne Überweisung zum Psychologen«: Was an diesem Satz falsch ist und was sich wirklich hinter den verschiedenen Berufsbezeichnungen verbirgt
Nachdem wir uns im ersten Kapitel mit dem großen Stigma der Psychotherapie beschäftigt haben, tauchen wir nun in den Dschungel der verschiedenen Berufsbezeichnungen ein, die (das muss man zugeben) in meinem Fachgebiet stets für viel Verwirrung sorgen, aber deswegen eben auch zu Fehlvermittlungen, falschen Hoffnungen oder sogar zu Behandlungsfehlern führen. Als Aufhänger für diesen Teil habe ich im Titel bereits den mir beinahe täglich begegnenden Satz von Patienten gewählt, die sich mit der Aussage in meiner Praxis melden, sie hätten, in der Regel vom Hausarzt, eine »Überweisung zum Psychologen« bekommen. Da mir tatsächlich schon von Patienten durch Ärzte ausgefüllte Überweisungen überreicht wurden, auf denen im Feld für die Fachrichtung »Psychologe« oder sogar »Psychologie« stand, ist es mir wichtig zu beschreiben, warum das absolut falsch ist.
Zum einen benötigen Patienten, um einen Psychotherapeuten aufzusuchen, gar keine Überweisung (das war einmal so, wurde aber vor rund 10 Jahren abgeschafft). Doch der wichtige Punkt ist ein anderer. Überweisungen erfolgen im Gesundheitssystem nur zwischen Angehörigen akademischer Heilberufe, und zwar (im Bereich der Humanmedizin) in der Regel von einem weniger spezialisierten Arzt (z.?B. einem als Hausarzt tätigen Facharzt für Allgemeinmedizin) zu einem spezialisierteren Facharzt, z.?B. einem Gastroenterologen, einem Neurologen – oder einem Psychotherapeuten. Nun könnte man meinen, die Sache sei eigentlich ganz einfach, weil Psychotherapeuten Ärzte sind und deshalb nicht »Psychologe« auf der Überweisung stehen darf. Dies wäre aber falsch, und leider ist es bei Weitem nicht so einfach, sondern in der Tat ziemlich kompliziert. Aber ich führe Sie dadurch, keine Sorge – ich muss nur leider ein bisschen weiter ausholen, um die Sache wirklich verständlich zu machen. Am Ende werden Sie aber wissen, warum »Psychologe« kein Heilberuf ist, »Psychotherapeut« aber schon, warum die meisten Psychotherapeuten auch Psychologen sind (manchmal aber auch Ärzte), und warum Psychotherapeuten zwar meist keine Ärzte sind, aber zu den Fachärzten zählen. Zu Genüge verwirrt? Gut, also los geht's.
Was ist ein Heilberuf?
Zum Einstieg möchte ich zunächst kurz beschreiben, was es mit den so genannten Heilberufen auf sich hat. Da es sich hier um nationale Gesetzgebung handelt, gilt das Folgende nur für die Bundesrepublik Deutschland (BRD); in anderen Ländern sind diese Unterscheidungen teilweise völlig anders geregelt. Nun zur Sache.
Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes besagt, dass der Bund die Zulassung zu den Heilberufen regeln darf. D.?h., es gibt eine ganze Reihe von Heilberufen, deren Verwendung als Berufsbezeichnung rechtlich geschützt ist und die staatlich geregelt werden, was im Allgemeinen bedeutet, dass die Ausbildung in diesen Berufen hinsichtlich der Ausbildungsinhalte und der staatlichen Prüfung (Staatsexamen) gesetzlich festgelegt und vor allem einheitlich ist. Es gibt in der Regel klar formulierte Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsordnungen und zuständige Aufsichtsinstanzen. Bei Ärzten gibt es als Selbstverwaltungsorgan, das u.?a. eine Aufsichtsfunktion erfüllt, z.?B. die jeweiligen Landesärztekammern, an die man sich wenden kann, wenn man als Patient eine (sachlich begründete) Beschwerde gegen einen Arzt vorbringen möchte. Diese von Bundesgesetzen geregelten Heilberufe werden dementsprechend »Geregelte Berufe« genannt und teilen sich grob in zwei Gruppen ein: die akademischen Heilberufe und die nicht-akademischen Heilberufe. Erstere umfassen sechs Berufe, die alle ein Universitätsstudium als Basis erfordern:
- 1)
Ärzte,
- 2)
Apotheker,
- 3)
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP),
- 4)
Psychologische Psychotherapeuten (PP),
- 5)
Tierärzte und
- 6)
Zahnärzte.
Angehörigen dieser sechs Berufe ist gemeinsam, dass sie über eine Approbation verfügen, d.?h. über die staatliche Zulassung zur eigenständigen Ausübung der Heilkunde, die allerdings auf bestimmte Gebiete beschränkt sein kann (z.?B. bei Tierärzten auf die Behandlung von Tieren, bei Psychotherapeuten auf die Behandlung psychischer Erkrankungen). Wer sich jetzt schon fragt, wie die Ausbildung zu den psychotherapeutischen Berufen (PP und KJP) aussieht, muss nicht mehr lange warten – das werde ich auch noch in diesem Kapitel beschreiben.
Zunächst komme ich jedoch zu den nicht-akademischen geregelten Heilberufen, die auch als Heilhilfsberufe oder, zeitgemäßer und weniger abschätzig, Gesundheitsfachberufe bezeichnet werden. Zu dieser Gruppe zählen sehr viel mehr Berufe. Die Gemeinsamkeiten bestehen darin, dass alle ebenso gesetzlich geregelt sind wie die akademischen Heilberufe, man jedoch kein Hochschulstudium zu deren Ausübung benötigt. Allgemein gilt, dass die Leistungen aller geregelten Heilberufe, egal ob akademisch oder nicht, im Gegensatz zu den nicht geregelten Heilberufen in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Typischerweise handelt es sich bei den Gesundheitsfachberufen um Ausbildungsberufe, die jedoch zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten beinhalten. Beispiele für diese Berufe sind u.?a. alle Pflegeberufe, der Beruf des Notfallsanitäters, des Ergotherapeuten, des Logopäden, des Physiotherapeuten und des medizinisch-technischen Angestellten. Das Nicht-Verfügen über eine Approbation bedeutet allerdings, dass die Angehörigen dieser Berufe nach offizieller Lesart in der Regel keine eigenständigen Heilbehandlungen durchführen und auch keine Diagnosen stellen dürfen. Eine teilweise Ausnahme hiervon ist der Notfallsanitäter, dem die Durchführung invasiver Maßnahmen bei bestehender Lebensgefahr des Patienten erlaubt ist, solange noch kein Notarzt vor Ort ist. Das ist der Grund dafür, dass man als Psychotherapeut oder Arzt den Patienten z.?B. nicht zur Ergotherapie überweist (wir erinnern uns: Das geht nur zwischen den Berufen mit Approbation), sondern ihm eine Verordnung erstellt. Das Verständnis dahinter ist also hierarchisch geprägt und bedeutet: Der Arzt oder Psychotherapeut ordnet an, und der Angehörige des Gesundheitsfachberufs setzt die Verordnung um. Das ist übrigens der Grund, warum es z.?B. beim Physiotherapeuten so oft Probleme gibt: Wenn der Arzt das Falsche in die Verordnung schreibt, darf der Physiotherapeut bestimmte Behandlungen am Patienten offiziell nicht durchführen.
Ist »Heilpraktiker« ein Heilberuf?
Vielleicht ist es Ihnen aufgefallen, dass ich einen Beruf bisher nicht erwähnt habe, und zwar den des Heilpraktikers. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Bezeichnung »Heilpraktiker« oder z.?B. die Unterform »Heilpraktiker für Psychotherapie« (früher auch »kleiner Heilpraktiker« genannt) handelt. Beim Heilpraktikerberuf handelt es sich um keinen auf die oben beschriebene Weise geregelten Heilberuf (weder akademisch noch nicht-akademisch), d.?h. es gibt keine einheitlich geregelte Ausbildung und auch kein Staatsexamen. Ebenso gibt es, anders als in der Medizin und der Psychotherapie, keine enge Verzahnung mit der empirischen Wissenschaft und keine Repräsentation an Universitäten. Zwar gibt es thematisch verwandte Studiengänge an privaten Hochschulen, wie z.?B. das »Fernstudium Naturheilkunde und komplementäre Heilverfahren« an der Fernhochschule Diploma, das mit einem Bachelor of Science abschließt, jedoch darf dies nicht mit einem Studium verwechselt werden, das zur Qualifikation als Heilpraktiker führt, wie dies bei geregelten akademischen Heilberufen der Fall wäre.
Die Basis des Heilpraktikerberufs, den es außerhalb von Deutschland kaum gibt, ist das Heilpraktikergesetz (HeilprG) aus dem Jahr 1939, das ursprünglich als »Aussterbegesetz« konzipiert war und mit dem lediglich das Ziel verfolgt wurde, für einen vorübergehenden Zeitraum eine Quasi-Legitimation für die Ausübung von Heilkunde durch Nicht-Ärzte zu schaffen, nachdem in Deutschland bis zu diesem Zeitpunkt die sogenannte Kurierfreiheit gegolten hatte, die im Grunde bedeutete, dass jeder Mensch sich völlig unabhängig vom Vorliegen einer bestimmten Ausbildung oder Qualifikation heilkundlich betätigen konnte. Ursprünglich war in § 4 des HeilprG sogar deswegen geregelt, dass die Ausbildung von Nachwuchs verboten ist. Auf diese Hintergründe stößt man in den damaligen Begründungen der nationalsozialistischen Reichsregierung, die im »Reichs- und Staatsanzeiger« vom 28. Februar 1939 veröffentlicht wurden (zitiert nach Scholz, 2019). Was man dem HeilprG somit zugutehalten kann, ist also,...




