Das Verwaltungsrecht ist auch heute noch in weiten Teilen auf einseitig-hoheitliche Handlungsformen und insbesondere auf die Form des Verwaltungsakts zentriert. Volker Schlette legt dar, daß diese Ausrichtung den Anforderungen an ein zeitgemäßes Verwaltungsrecht nicht gerecht wird und daher vermehrt konsensual-kooperative Formen, und zwar insbesondere verwaltungsrechtliche Verträge verwendet werden müssen. Der verwaltungsrechtliche Vertrag besitzt spezifische Vorteile, über die andere Handlungsformen und auch informelle Absprachen in dieser Kombination nicht verfügen. Unter anderem eröffnet er breite inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten, wirkt akzeptanzfördernd und gestattet flexible, an Einzelfälle angepaßte und zugleich rechtssichere Lösungen für die unterschiedlichsten Problemkonstellationen.Die Untersuchung ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil legt Volker Schlette die dogmatischen Fundamente des verwaltungsrechtlichen Vertragsrechts. Anschließend erörtert er die praktische Dimension des verwaltungsrechtlichen Vertrages. Im dritten und umfangreichsten Teil entwirft er ein allgemeines öffentliches Vertragsrecht, in dem die spezifisch öffentlich-rechtlichen Probleme von Vertragsanbahnung, Vertragsschluß, Rechtsverstößen, Leistungsstörungen und zwangsweiser Durchsetzung näher erörtert und zudem der Umfang der verwaltungsvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten im einzelnen bestimmt werden.
Schlette
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Schlette, Volker
Geboren 1961; 1980-86 Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen; 1989 Forschungsaufenthalt in Aix-en-Provence/Frankreich; 1990 Promotion; 1993 zweite jurist. Staatsprüfung; seit 1993 wiss. Assistent in Göttingen; 1999 Habilitation; seit 1999 Privatdozent für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Universität Göttingen.