Buch, Deutsch, Band 461, 273 Seiten, Format (B × H): 154 mm x 229 mm, Gewicht: 460 g
Reihe: Schriften zum Strafrecht
Buch, Deutsch, Band 461, 273 Seiten, Format (B × H): 154 mm x 229 mm, Gewicht: 460 g
Reihe: Schriften zum Strafrecht
ISBN: 978-3-428-19719-4
Verlag: Duncker & Humblot GmbH
Klimaschutz wurde bisher fast ausschließlich als Aufgabe des öffentlichen Rechts gesehen. Dabei ist die Bekämpfung des Klimawandels eine der wichtigsten Aufgaben des 21. Jahrhunderts, der sich auch die Strafrechtswissenschaft nicht entziehen darf. Die Arbeit widmet sich daher der Strafbarkeit klimaschädlicher Verhaltensweisen de lege lata und de lege ferenda. Es wird zunächst untersucht, inwieweit klimaschädliche Verhaltensweisen vom aktuellen Umweltstrafrecht erfasst sind. Auf Basis dieser Ergebnisse wird ein eigener Regelungsvorschlag zur Konzipierung eines Klimastraftatbestandes im StGB unterbreitet. Darüber hinaus beschäftigt sich die Arbeit mit den stark umstrittenen Klimaprotestaktionen. Hierbei wird anhand dreier aktueller Rechtsprechungsbeispiele erörtert, ob Protestaktionen im Namen des Klimaschutzes unter gewissen Voraussetzungen gerechtfertigt sein können.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Geowissenschaften Umweltwissenschaften Klimawandel, Globale Erwärmung
- Rechtswissenschaften Strafrecht
- Geowissenschaften Umweltwissenschaften Umweltverschmutzung, Umweltkriminalität, Umweltrecht
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Umweltrecht Umweltrecht allg., Technikrecht, Immissionsschutzrecht
Weitere Infos & Material
A. Einleitung
B. Grundlagen
Naturwissenschaftliche Grundlagen – Strafrechtliches Rechtsgut
C. Rechtfertigung von Klimaprotestaktionen
Fallbeispiele – Ziviler Ungehorsam als eigenständiger Rechtfertigungsgrund – Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG – Der Rechtfertigende Notstand gem. § 34 StGB – Die Verwerflichkeitsklausel des § 240 Abs. 2 StGB – Wahrnehmung von Grundrechten – Der strafrechtliche Verantwortungsausschluss
D. Strafbarkeit klimaschädlicher Verhaltensweisen de lege lata
Strafbarkeit wegen Luftverunreinigung nach § 325 StGB – Strafbarkeit wegen unerlaubten Betreibens von Anlagen nach § 327 StGB – Strafbarkeit wegen der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete nach § 329 StGB
E. Strafbarkeit klimaschädlicher Verhaltensweisen de lege ferenda
Vorüberlegungen – Regelungsvorschlag
F. Schlussbemerkungen und Ergebnisse




