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E-Book

E-Book, Deutsch, 128 Seiten

Reihe: Beck kompakt

Schultz BWL Basiswissen

Ein Schnellkurs für Nicht-Betriebswirte

E-Book, Deutsch, 128 Seiten

Reihe: Beck kompakt

ISBN: 978-3-406-74854-7
Verlag: C.H.Beck
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Betriebswirtschaftliches Basiswissen in Form eines leicht verständlichen Schnellkurses: In drei Stunden erfahren Sie hier mehr über die wichtigsten Bereiche der BWL als in so manchem Seminar.
Rentabilität und Liquidität, Unterschied zwischen GbR und GmbH, Aufbau einer Bilanz, verschiedene Kalkulationsverfahren, Break-Even-Analyse, die Geheimnisse der Zeugnissprache oder die Bedeutung des AIDA-Ansatzes.
Nach der Lektüre dieses Ratgebers bilden die betriebswirtschaftlichen Grundlagen einen festen Bestandteil Ihres Wissens!
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OHG oder GmbH? – Besonderheiten der Rechtsformen
Ein Unternehmen lässt sich durch verschiedene Merkmale charakterisieren, die bei der Gründung festgelegt werden. Zu diesen sogenannten konstitutiven Rahmenentscheidungen zählen die Rechtsform, der Standort, das Leistungsprogramm und die Produktionskapazität eines Unternehmens. Dabei hat die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform unmittelbaren Einfluss auf folgende Bereiche: Haftung (Wer haftet, in welcher Höhe wird gehaftet?) Geschäftsführung (Wer ist zur Leitung des Unternehmens berechtigt oder verpflichtet?) Mindestkapitalbedarf Finanzierungsmöglichkeiten (Vgl. Kap. „Wege der Kapitalbeschaffung“) Verteilung von Gewinnen und Verlusten Steuerliche Belastungen Publizitätsverpflichtungen Mitbestimmung der Arbeitnehmer Es werden folgende Rechtsformen unterschieden: Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften sonstige Rechtsformen (wie beispielsweise Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Körperschaften und Stiftungen) In Abbildung 3 sind die prozentualen Anteile, die diese Rechtsformen in Deutschland besitzen, zusammengestellt. Abb. 3 Aufteilung der Unternehmen in Deutschland nach Rechtsformen (eigene Darstellung auf Basis von Zahlen des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden)   Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen gehört einem einzigen Eigentümer, der als Einzelunternehmer allein und unbegrenzt – auch mit seinem gesamten Privatvermögen – haftet. Der Eigentümer erhält die Gewinne, muss aber auch sämtliche Verluste tragen. Er hat jederzeit das Recht, seinem Unternehmen finanzielle Mittel oder Sachgüter zu entnehmen oder zuzuführen. Die Leitung des Unternehmens steht ihm alleine zu. Einzelunternehmen sind in das Handelsregister einzutragen. Nach der Eintragung gilt ein Einzelunternehmer als eingetragener Kaufmann und muss dies in seinem Firmennamen kenntlich machen. Üblich sind dafür die Abkürzungen „e. K.“, aber auch „e. Kfm.“ oder „e. Kfr.“ (= eingetragene Kauffrau). Personengesellschaften
Bei einer Personengesellschaft haben sich mindestens zwei Personen (sog. Gesellschafter) zur Gründung eines Unternehmens zusammengeschlossen, wobei alle oder ein Teil der Gesellschafter wie beim Einzelunternehmen unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften. Es lassen sich die Rechtsformen BGB-Gesellschaft (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) unterscheiden. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet wird, ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie basiert auf den Regelungen der §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Eine BGB-Gesellschaft entsteht, wenn mehrere Personen sich zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und Beiträge zur gemeinsamen Sache leisten. Sie kann unbürokratisch gegründet werden – der Abschluss eines schriftlichen Gesellschaftsvertrags ist nicht erforderlich (wohl aber ratsam!), mündliche Absprachen sind ausreichend. Dadurch ist es denkbar, dass eine BGB-Gesellschaft entsteht, ohne dass sich die Beteiligten dessen bewusst sind (z. B. stellen Fahr- oder Wohngemeinschaften Ausprägungsformen von BGB-Gesellschaften dar). Die Gesellschafter haften gemeinsam und unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft; die Geschäftsführung steht ihnen gemeinsam zu. Die BGB-Gesellschaft erlischt, wenn ein Gesellschafter durch Kündigung oder Tod ausscheidet. Im Wirtschaftsleben sind BGB-Gesellschaften z. B. bei Anwaltssozietäten oder bei Gemeinschaftspraxen üblich. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) haben sich mindestens zwei gleichberechtigte Eigentümer (Gesellschafter) zusammengeschlossen. Die Gesellschafter erhalten die Gewinne des Unternehmens und tragen entstehende Verluste. Bei keinem Gesellschafter ist die Haftung beschränkt; sie haften gemeinsam und unbegrenzt, auch mit ihrem Privatvermögen. Grundlage für den Zusammenschluss ist der Gesellschaftsvertrag, der die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander und insbesondere die Verteilung von Gewinnen und Verlusten regelt. Sind im Gesellschaftsvertrag keine Regelungen getroffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§§ 105–160 HGB). Kommanditgesellschaft (KG)
Bei der Kommanditgesellschaft (KG) haben sich (ebenso wie bei der OHG) mehrere Gesellschafter zusammengeschlossen. Während bei der OHG alle Gesellschafter unbegrenzt haften, ist bei der KG bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung auf die Kapitaleinlage begrenzt. Gesellschafter, die wie bei einer OHG unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen haften, werden als „Komplementäre“ oder als „persönlich haftende Gesellschafter“ bezeichnet. Daneben gibt es Kommanditisten, die nur mit ihrer Kapitaleinlage (d. h. begrenzt) haften, dafür aber von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Wie bei einer OHG regelt ein Gesellschaftsvertrag das Innenverhältnis unter den Gesellschaftern. Insbesondere ist die Höhe der Einlage, mit der die Kommanditisten haften, im Gesellschaftsvertrag zu fixieren. Die Höhe der Kapitaleinlage der Komplementäre ist hingegen variabel. Da sie ohnehin mit ihrem gesamten Privatvermögen haften, ist es für Haftungsaspekte ohne Belang, welchen Betrag sie eingezahlt haben. Kapitalgesellschaften
Eine Kapitalgesellschaft ist ein künstliches Gebilde, eine sog. juristische Person, für deren Entstehung ein spezieller Gründungsakt erforderlich ist. Dazu ist ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen, ein Mindestanteil der Einlagen einzuzahlen und die Gesellschaft in das Handelsregister einzutragen. Erst mit dieser Eintragung entsteht die juristische Person. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und zu Personengesellschaften haften Kapitalgesellschaften nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Es existiert keine natürliche Person, die mit ihrem Privatvermögen haften würde.   Aus Gründen des Gläubigerschutzes stellt der Gesetzgeber spezielle Anforderungen an Buchführung, Bilanzierung und an die Ausschüttungspolitik von Kapitalgesellschaften. Die wichtigsten Formen von Kapitalgesellschaften sind die GmbH und die Aktiengesellschaft (AG). Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die Haftung auf das Stammkapital beschränkt, das einen Betrag von mindestens 25.000 € aufweisen muss. Wie viele Personen eine GmbH gründen, ist beliebig gestaltbar. Nach § 1 GmbHG ist auch eine Einpersonen-GmbH zulässig. Im Gesellschaftsvertrag einer GmbH müssen nach dem GmbH-Gesetz der Sitz, der Gesamtbetrag des Stammkapitals und die Höhe der Stammeinlage eines jeden Gesellschafters festgelegt sein. Darüber hinaus sind weitere Regelungen möglich. Organe einer GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Der Jahresabschluss einer GmbH wird durch die Geschäftsführung erstellt. Über die Verwendung des Jahreserfolgs (Gewinn oder Verlust) entscheiden die Gesellschafter: Sie können den Gewinn entweder unter sich verteilen, in die Rücklagen einstellen oder in das kommende Geschäftsjahr vortragen. Die Gewinnverteilung erfolgt nach Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Wenn dort keine Regelung getroffen ist, wird gemäß § 29 GmbH-Gesetz eine Verteilung im Verhältnis der Geschäftsanteile vorgenommen. Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)
Eine Variante der GmbH bildet seit 2008 die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (kurz: UG), bei der das Stammkapital lediglich ein Euro beträgt. Der Gläubigerschutz soll durch einige verschärfte Pflichten, denen die Geschäftsführer und die Gesellschafter einer UG unterliegen, sichergestellt werden. Die UG ist darauf angelegt, zu einer „normalen“ GmbH heranzuwachsen. Das wird dadurch sichergestellt, dass von den jährlichen Gewinnen des Unternehmens jeweils ein Viertel nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf, sondern in eine gesetzliche Rücklage einzustellen ist, bis ein Betrag in Höhe von 25.000 € (= Mindeststammkapital einer GmbH) erreicht wird. Dann kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden. GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG stellt eine Kommanditgesellschaft (also eine Personengesellschaft) dar, bei der eine juristische Person in Form einer GmbH die Rolle des Komplementärs übernimmt. Damit ist eine unbeschränkte, persönliche Haftung einer natürlichen Person ausgeschlossen: Die Kommanditisten (die häufig auch die Gesellschafter der GmbH sind) haften nur mit ihrer Einlage, die GmbH haftet mit ihrem begrenzten Vermögen. Die Geschäftsführung und die rechtliche Vertretung der GmbH & Co. KG übernehmen die Geschäftsführer der GmbH. Die GmbH & Co. KG ist in Deutschland vor allem bei mittelständischen Unternehmen weit verbreitet, da auf diese Weise die Vorteile einer Personengesellschaft bei gleichzeitigem Haftungsausschluss genutzt werden können. Während dieser Haftungsausschluss gegenüber Lieferanten und sonstigen Gläubigern des Unternehmens wirksam ist, kann er von Kreditinstituten leicht umgangen werden: Wenn eine GmbH & Co. KG einen größeren Kredit wünscht, wird dieser im...


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