Seefelder | Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band Band 3, 133 Seiten

Reihe: Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht

Seefelder Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht Band 3

E-Book, Deutsch, Band Band 3, 133 Seiten

Reihe: Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht

ISBN: 978-3-95554-801-8
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Übersicht, Erläuterungen
Gewerbliche GbR/Vermögensverwaltende GbR
Fallbeispiele und Musterverträge
Überblick über die Rechtsform der GbR mit Mustervorlagen
Mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) schließen sich zwei oder mehr Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammen. Es handelt sich um die Grundform aller Personengesellschaften wie OHG, KG, GmbH & Co. KG und stiller Gesellschaft.
Die Gesellschaftsform der GbR eignet sich für vielfältige Zwecke. Sie kann sich auf den Privatbereich beziehen, z.B. zur gemeinsamen Verwaltung privaten Vermögens, oder am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnehmen, z.B. mit dem Betrieb eines gewerblichen Unternehmens, beispielsweise mit einem Reisebüro. Für alle Verpflichtungen aus der Tätigkeit der Gesellschaft haften die Gesellschafter in vollem Umfang persönlich. Die Risiken werden dadurch gemindert, als für alle Maßnahmen das Einstimmigkeitsprinzip aller Gesellschafter gilt. Auf dieses sollte nur bei entsprechender Gestaltung des Gesellschaftsvertrags verzichtet werden.
Das Buch gibt einen Überblick über die Gesellschaftsform mit Fallbeispielen, Tipps und Musterverträgen. Es richtet sich an Unternehmer, Unternehmensgründer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.

Die zweite Auflage wurde um die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklung ergänzt. Ferner wurden folgende Inhalte neu aufgenommen:
- zu den steuerlichen Besonderheiten, wonach das Ergebnis der GbR steuerlich zunächst einheitlich erklärt und sodann auf die einzelnen Gesellschafter verteilt wird, wobei Leistungen der Gesellschafter zur Förderung des Gesellschaftsinteresses im Wege von Sonderbilanzen festzustellen und zu erklären sind,
- zu den Voraussetzungen, wann eine GbR als OHG geführt werden kann und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind,
- zur Notgeschäftsführung zum Zwecke der Abwehr eines Schadens für die Gesellschaft,
- zur Actio pro Socio, und
- zur Insolvenzfähigkeit der GbR.
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Zielgruppe


Unternehmer, Unternehmensgründer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsverzeichnis
Der Autor. V
Vorwort der 2. Auflage. VII
Abkürzungsverzeichnis. XIII
1. BGB-Gesellschaft (GbR) – Einführung. 1
2. Arten von GbR. 4
2.1 Beispiele. 4
2.1.1 Gewerbliche GbR und Nichtkaufleute. 4
2.1.2 Freiberufler. 4
2.1.3 Konsortien, Arbeitsgemeinschaften. 4
2.1.4 Kooperationen, Erwerbsgesellschaften. 5
2.1.5 Gelegenheitsgesellschaften. 5
2.2 Außengesellschaft, Innengesellschaft. 5
2.3 Ehegatteninnengesellschaft. 6
2.3.1 Grundsatz. 6
2.3.2 Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der
Zugewinngemeinschaft. 7
2.3.3 Eheähnliche Lebensgemeinschaft. 7
2.4 Verwaltung gemeinsamen Vermögens. 7
2.5 Besonderheiten. 8
2.5.1 Handwerk. 8
2.5.2 Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft. 8
2.6 Gewerbliche Klein-GbR oder Vermögensverwaltungs-GbR. 8
3. Gründung. 10
3.1 Gesellschafter. 10
3.2 Formvorschrift. 10
3.3 Name, Geschäftsbezeichnung. 10
3.4 Gegenstand der GbR. 10
3.5 Beiträge. 11
3.6 Sitz. 11
3.7 Schriftformklausel. 11
4. Gesellschafter. 12
4.1 Einstimmigkeitsprinzip. 12
4.2 Gesellschafterbeschlüsse. 12
4.3 Treuepflicht. 12
4.4 Gesellschaftsvermögen. 13
4.5 Wettbewerbsverbot. 13
4.5.1 Wettbewerbsverbot des Gesellschafters. 13
4.5.2 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. 14
4.6 Mandats- bzw. Kundenschutz. 15
5. Geschäftsführung, Vertretung. 17
5.1 Überblick. 17
5.2 Gemeinschaftliche Vertretung. 17
5.3 Regelungen im Gesellschaftsvertrag. 17
5.4 Vertretung durch Vollmachtserteilung. 18
5.5 Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis. 19
5.6 Vertretungsbefugnis nach außen nicht sichtbar. 19
5.7 Notgeschäftsführung. 19
5.8 Actio pro Socio. 20
6. Ergebnisbeteiligung, Entnahmen, Abtretung. 22
6.1 Gewinn- und Verlustbeteiligung. 22
6.2 Gesellschafterkonten. 22
6.2.1 Kapitalkonto, Kapitalanteil. 22
6.2.2 Verlustkonto. 22
6.2.3 Privatkonto. 23
6.2.4 Rücklagenkonto. 23
6.3 Entnahmen. 23
6.4 Übertragbarkeit von Ansprüchen. 24
7. Wechsel von Gesellschaftern. 25
7.1 Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen. 25
7.2 Anwachsung. 25
7.3 Eintritt von Gesellschaftern. 25
7.4 Vereinigung aller Anteile. 26
8. Haftung, Vollstreckung, Prozessführung. 27
8.1 Haftung. 27
8.2 Haftungsbeschränkung. 27
8.3 Haftung für Altverbindlichkeiten. 28
8.4 Haftung für deliktisches Handeln des geschäftsführenden
Gesellschafters. 28
8.5 Nachhaftung. 29
8.6 Vollstreckung in Gesamthandsvermögen. 30
8.7 Pfändung. 30
8.8 Insolvenzfähigkeit. 30
9. Auflösung, Ausscheiden eines Gesellschafters. 32
9.1 Auflösung der Gesellschaft. 32
9.2 Tod eines Gesellschafters. 32
9.3 Auseinandersetzungsbilanz. 33
9.4 Ausscheiden eines Gesellschafters. 34
9.5 Abfindung. 34
9.5.1 Buchwertklauseln. 35
9.5.2 Bewertung nach dem Ertragswert. 36
9.5.2.1 Unternehmenswert = Barwert der Nettozuflüsse an
die Unternehmenseigner. 36
9.5.2.2 Entscheidend ist das Zuflussprinzip. 37
9.5.2.3 Berücksichtigung des Ausschüttungssystems. 37
9.5.2.4 Notwendig ist eine Prognose der künftigen
finanziellen Überschüsse. 37
9.5.2.5 Ausgangspunkt für die Prognose ist die
Vergangenheitsanalyse. 37
9.5.2.6 Vergleich mit adäquater Alternativanlage. 37
9.5.2.7 Substanzwert ohne Bedeutung. 38
9.5.2.8 Ertragswert- oder Discounted Cash Flow-Verfahren. 38
9.5.2.9 Hohe Bedeutung der unternehmerischen Fähigkeit
des Eigentümers. 38
9.5.2.10 Nachsteuer-Betrachtung. 38
9.5.2.11 Gesonderte Bewertung des nicht
betriebsnotwendigen Vermögens. 38
9.5.3 Sittenwidrige Klauseln. 39
9.6 Ausschließung eines Gesellschafters. 39
9.7 Befreiung von Schulden. 41
9.8 Beteiligung an schwebenden Geschäften. 41
9.9 Liquidation. 42
9.10 Kündigung. 43
9.11 Übernahmerecht. 43
9.12 Fortsetzung einer GbR mit anderem Zweck nach Auflösung. 43
9.13 Altersversorgungsregelung und Praxisveräußerung einer Sozietät. 44
10. Steuerrecht. 45
10.1 Buchführungspflicht. 45
10.2 Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte. 45
10.3 Einkommensteuer. 45
10.4 Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben, Sonderbilanz. 46
10.5 Gewerbeseteuer. 49
10.6 Umsatzsteuer. 49
10.7 Grunderwerbsteuer. 49
11. Musterverträge. 50
11.1 Vertrag über die Gründung einer gewerblichen GbR. 50
11.1.1 Sachverhalt. 50
11.1.2 Muster eines Gesellschaftsvertrags für die Gründung einer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts. 51
11.2 Kooperationsvertrag. 57
11.2.1 Sachverhalt. 57
11.2.2 Muster eines Kooperationsvertrags. 57
11.3 Einfacher Vertrag über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. 63
11.3.1 Sachverhalt. 63
11.3.2 Muster-Gesellschaftsvertrag zur Begründung einer
Gesellschaftbürgerlichen Rechts. 64
11.4 Vertrag über die Gründung einer vermögensverwaltenden GbR. 66
11.4.1 Sachverhalt. 66
11.4.2 Mustervertrag über die Gründung einer
vermögensverwaltenden GbR. 68
11.5 Familiengrundstücksverwaltung. 77
11.5.1 Sachverhalt. 77
11.5.2 Mustervertrag für die GbR. 78
11.5.3 Muster für den Einbringungsvertrag. 80
11.6 Gemeinsame Berufsausübung von Freiberuflern. 83
11.6.1 Sachverhalt. 83
11.6.2 Mustervertrag. 83
11.7 Pfändung des Anteils eines Gesellschafters. 88
11.8 Besondere Bestimmungen. 89
11.8.1 Geschäftsverteilung. 90
11.8.2 Tod/Erbfolge. 90
11.8.2.1 Ausscheiden des Gesellschafters mit Tod. 90
11.8.2.2 Einfache Nachfolgeklausel. 91
11.8.2.3 Qualifizierte Nachfolgeklausel. 91
11.8.3 Höhe der Abfindung. 92
11.8.3.1 Buchwertklausel. 92
11.8.3.2 Verkehrswertklausel. 93
11.8.3.3 Gemischte Klausel. 93
11.8.3.4 EBIT-Bewertung. 93
11.8.3.5 Reduzierung bei Ausschluss aus wichtigem Grund. 94
11.8.4 Mandats- bzw. Kundenschutz. 94
11.8.5 Rückkehrverbot. 95
11.8.6 Wettbewerbsverbot. 95
11.8.7 Schiedsgericht. 96
11.8.8 Versorgungsregelung. 97
11.8.9 Beirat. 97
Erwerb der Formulare und Musterverträge.100
Weitere Bücher des HDS-Verlags.101
Stichwortverzeichnis.113


Mit der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder auch BGB-Gesellschaft oder GdbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) genannt, schließen sich zwei oder mehr Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammen. Es handelt sich um die Grundform aller Personengesellschaften wie OHG, KG, GmbH & Co. KG und stiller Gesellschaft.
Die Gesellschaftsform der GbR eignet sich für vielfältige Zwecke. Sie kann sich auf den Privatbereich beziehen, z.B. zur gemeinsamen Verwaltung privaten Vermögens, oder am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnehmen, wie z.B. mit dem Betrieb eines gewerblichen Unternehmens, wie z.B. einem Reisebüro. Wenn allerdings das Unternehmen einen nach Art und Umfang kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist es keine GbR mehr, sondern eine OHG.
Die Regelungsmöglichkeiten der GbR sind äußerst flexibel und der Gesellschaftsvertrag kann individuell auf den Einzelfall und die Wünsche und Bedürfnisse der Gesellschafter zugeschnitten werden. Starre gesetzliche Regelungen, die dem entgegenstehen würden, gibt es kaum. Andere Gesellschaftsformen weisen dagegen eine weit geringere Gestaltungsfreiheit auf.
Anders als bei der GmbH oder AG haftet jeder Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten aus der geschäftlichen Tätigkeit persönlich und unbeschränkt. Der einzige Schutz besteht lediglich darin, dass für jedes Geschäft die Mitwirkung des BGB-Gesellschafters notwendig ist. Wenn dann aber, wie häufig, einem Gesellschafter Vertretungsmacht erteilt wird, kann die Wahl der GbR als Rechtsform der unternehmerischen Tätigkeit sehr schnell zum Verlust der wirtschaftlichen Existenz des Gesellschafters führen. Deshalb ist bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsführung ein hoher Sorgfaltsmaßstab anzuwenden.
Die zweite Auflage wurde um die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklung ergänzt. Ferner wurden Ausführungen neu aufgenommen:

-
zu den steuerlichen Besonderheiten, wonach das Ergebnis der GbR steuerlich zunächst einheitlich erklärt und sodann auf die einzelnen Gesellschafter verteilt wird, wobei Leistungen der Gesellschafter zur Förderung des Gesellschaftsinteresses im Wege von Sonderbilanzen festzustellen und zu erklären sind,
-
zu den Voraussetzungen, wann eine GbR als OHG geführt werden kann und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind,
-
zur Notgeschäftsführung zum Zwecke der Abwehr eines Schadens für die Gesellschaft,
-
zur Actio pro Socio, nämlich zu den Möglichkeiten eines Gesellschafters, die anderen Gesellschafter auf Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis zu verklagen und
-
zur Insolvenzfähigkeit der GbR.
Herrsching, im Februar 2022 Günter Seefelder


Seefelder, Günter
Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH), berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20jähriger Anwaltstätigkeit als Berater, Prozessbevollmächtigter und Strafverteidiger in eigener Kanzlei wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management & Strategy in München in die Unternehmensberatung. Er beriet Unternehmen bei der Umstrukturierung und übernahm hierzu vielfach auch das Interimsmanagement als Geschäftsführer oder als Mitglied des Aufsichtsrats. Heute ist er wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig und berät und begleitet Unternehmen in den Bereichen Recht, Betriebswirtschaft und Strategie.


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