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Seefelder | Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band Band 3, 160 Seiten

Reihe: Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht

Seefelder Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht Band 3
3. Auflage 2025
ISBN: 978-3-95554-981-7
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht Band 3

E-Book, Deutsch, Band Band 3, 160 Seiten

Reihe: Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht

ISBN: 978-3-95554-981-7
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Gewerbliche GbR/Vermögensverwaltende GbR
Eingetragene GbR/Rechtsfähige und nicht rechtsfähige GbR
Steuerrecht
Fallbeispiele und Musterverträge
Überblick über die Rechtsform der GbR mit Mustervorlagen
Mit den Änderungen durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz

Das Gesellschaftsrecht der GbR wurde durch das MoPeG mit Geltung ab dem 01.01.2024 grundlegend modernisiert. Die Änderungen sind fundamental und betreffen das Grundsystem des Personengesellschaftsrechts. Dadurch verändert sich das Leitbild der GbR, indem die Teilnahme der GbR am Rechtsverkehr im Vordergrund steht.

Mit der Reform wird ein Grundproblem der GbR beseitigt, dass die Vertretungsbefugnis eines oder mehrerer Geschäftsführer keine Außenwirkung hatte, sodass die GbR stark in ihrer Verwendbarkeit beeinträchtigt war. Bislang konnte z.B. die Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht als GbR organisiert werden, da die Vertretungsbefugnis in keinem Register dokumentiert werden konnte. Nun kann die GbR und damit ihre Vertretungsbefugnis in das Gesellschaftsregister eingetragen werden.

Folgende Inhalte wurden mit der 3. Auflage neu aufgenommen:

- Eintragung einer GbR im neuen Gesellschaftsregister,
- Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis,
- Ausschließung eines Gesellschafters,
- Auseinandersetzungsbilanz,
- Fortsetzung mit dem Erben, Ausscheiden des Erben,
- Klauseln zum Abfindungsanspruch,
- Tod eines Gesellschafters.

Das Buch gibt einen Überblick über die Gesellschaftsform der GbR mit Fallbeispielen, Tipps und Musterverträgen.

Seefelder Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) jetzt bestellen!

Zielgruppe


Unternehmer, Unternehmensgründer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Der Autor. V
Vorwort der 3. Auflage.VII
Abkürzungsverzeichnis. XV
1. BGB-Gesellschaft (GbR) – Einführung. 1
1.1 Überblick. 1
1.2 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). 1
1.3 Struktur der GbR. 2
2. Arten von GbR. 6
2.1 Beispiele. 6
2.1.1 Gewerbliche GbR und Nichtkaufleute. 6
2.1.2 Freiberufler. 6
2.1.3 Konsortien, Arbeitsgemeinschaften. 6
2.1.4 Kooperationen, Erwerbsgesellschaften. 7
2.1.5 Gelegenheitsgesellschaften. 7
2.2 Außengesellschaft, eingetragene GbR, Innengesellschaft. 7
2.2.1 Außengesellschaft. 7
2.2.2 Eingetragene GbR. 8
2.2.3 Innengesellschaft. 8
2.3 Ehegatteninnengesellschaft. 9
2.3.1 Grundsatz. 9
2.3.2 Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der
Zugewinngemeinschaft. 10
2.3.3 Eheähnliche Lebensgemeinschaft. 10
2.4 Verwaltung gemeinsamen Vermögens. 11
2.5 Besonderheiten. 11
2.5.1 Handwerk. 11
2.5.2 Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft. 11
2.6 Gewerbliche GbR oder Vermögensverwaltungs-GbR. 12
3. Gründung. 14
3.1 Gesellschafter. 14
3.2 Formvorschrift, Eintragung im Gesellschaftsregister. 15
3.3 Name, Geschäftsbezeichnung. 16
3.4 Gegenstand der GbR. 16
3.5 Beiträge. 16
3.6 Sitz. 17
3.7 Schriftformklausel. 17
4. Gesellschafter. 18
4.1 Einstimmigkeitsprinzip. 18
4.2 Gesellschafterbeschlüsse. 18
4.3 Treuepflicht. 18
4.4 Gesellschaftsvermögen. 19
4.5 Wettbewerbsverbot. 19
4.5.1 Wettbewerbsverbot des Gesellschafters. 19
4.5.2 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. 20
4.6 Mandats- bzw. Kundenschutz. 21
5. Geschäftsführung, Vertretung. 24
5.1 Unterschied Geschäftsführung und Vertretung. 24
5.2 Gemeinschaftliche Geschäftsführung und Vertretung. 24
5.3 Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis. 25
5.4 Regelungen im Gesellschaftsvertrag. 25
5.5 Vertretung durch Vollmachtserteilung. 26
5.6 Nachweis der Vertretungsbefugnis. 27
5.7 Notgeschäftsführung. 27
5.8 Actio pro Socio. 27
6. Ergebnisbeteiligung, Entnahmen, Abtretung. 30
6.1 Gewinn- und Verlustbeteiligung. 30
6.2 Gesellschafterkonten. 30
6.2.1 Kapitalkonto, Kapitalanteil. 30
6.2.2 Verlustkonto. 30
6.2.3 Rücklagenkonto. 31
6.2.4 Privatkonto. 31
6.3 Entnahmen. 32
6.4 Übertragbarkeit von Ansprüchen. 33
7. Wechsel von Gesellschaftern. 35
7.1 Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen. 35
7.2 Anwachsung. 35
7.3 Eintritt von Gesellschaftern. 35
7.4 Vereinigung aller Anteile. 36
8. Haftung, Vollstreckung, Prozessführung. 37
8.1 Haftung. 37
8.2 Haftungsbeschränkung. 37
8.3 Haftung eintretender Gesellschafter für Altverbindlichkeiten. 38
8.4 Haftung für deliktisches Handeln des
geschäftsführenden Gesellschafters. 39
8.5 Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters. 39
8.5.1 Fehlbetragshaftung. 39
8.5.2 Nachhaftung. 39
8.6 Vollstreckung in Gesamthandsvermögen. 40
8.7 Pfändung. 41
8.8 Insolvenzfähigkeit. 42
9. Ausscheiden eines Gesellschafters. 44
9.1 Tod eines Gesellschafters. 44
9.2 Kündigung durch den Gesellschafter. 44
9.2.1 Ordentliche Kündigung. 44
9.2.2 Außerordentliche Kündigung. 44
9.3 Ausschließung eines Gesellschafters. 45
9.3.1 Wichtiger Grund. 45
9.3.2 Ultima Ratio. 46
9.3.3 Beispiele. 46
9.3.4 Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. 46
9.3.5 Ausschluss in der Zwei-Personen-GbR. 47
9.4 Übernahmerecht. 47
9.5 Befreiung von Verbindlichkeiten. 48
9.6 Auseinandersetzungsbilanz. 48
9.7 Abfindung. 49
9.7.1 Überblick. 49
9.7.2 Buchwertklauseln. 50
9.7.3 Bewertung nach dem Ertragswert. 51
9.7.4 Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren
nach §§ 199 ff. BewG. 52
9.7.5 Sittenwidrige Klauseln. 53
9.8 Altersversorgungsregelung anstatt Abfindung. 54
10. Auflösung, Liquidation. 55
10.1 Auflösung der Gesellschaft. 55
10.2 Liquidation. 55
10.2.1 Liquidatoren der GbR. 55
10.2.2 Liquidierung des Vermögens und Schuldentilgung. 56
10.2.3 Fehlbetragshaftung der Gesellschafter. 56
10.2.4 Durchgangssperre. 56
10.3 Fortsetzung einer GbR mit anderem Zweck nach Auflösung. 57
11. Fortsetzung mit dem Erben; Ausscheiden des Erben. 58
12. Steuerrecht. 60
12.1 Buchführungspflicht. 60
12.2 Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte. 60
12.3 Einkommensteuer. 60
12.4 Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben, Sonderbilanz. 61
12.5 Gewerbesteuer. 64
12.6 Umsatzsteuer. 64
12.7 Grunderwerbsteuer. 64
13. Musterverträge. 65
13.1 Vertrag über die Gründung einer gewerblichen GbR. 65
13.1.1 Sachverhalt. 65
13.1.2 Muster eines Gesellschaftsvertrags für die Gründung einer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts. 66
13.2 Kooperationsvertrag. 72
13.2.1 Sachverhalt. 72
13.2.2 Muster eines Kooperationsvertrags. 72
13.3 Einfacher Vertrag über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. 80
13.3.1 Sachverhalt. 80
13.3.2 Muster-Gesellschaftsvertrag zur Begründung einer
Gesellschaftbürgerlichen
Rechts. 81
13.4 Vertrag über die Gründung einer vermögensverwaltenden
GbR. 83
13.4.1 Sachverhalt. 83
13.4.2 Mustervertrag über die Gründung einer
vermögensverwaltenden
GbR. 84
13.5 Familiengrundstücksverwaltung. 94
13.5.1 Sachverhalt. 94
13.5.2 Eintragung der GbR ins Gesellschaftsregister. 95
13.5.3 Mustervertrag für die GbR. 97
13.5.4 Muster für den Einbringungsvertrag.103
13.6 Gemeinsame Berufsausübung von Freiberuflern.106
13.6.1 Sachverhalt.106
13.6.2 Mustervertrag.106
13.8 Klauseln zum Abfindungsanspruch.112
13.8.1 Höhe der Abfindung.112
13.8.2 Buchwertklausel.112
13.8.3 Verkehrswertklausel. 113
13.8.4 Gemischte Klausel.113
13.8.5 EBIT-Bewertung.114
13.8.6 Reduzierung bei Ausschluss aus wichtigem Grund.114
13.9 Tod eines Gesellschafters.115
13.9.1 Tod/Erbfolge.115
13.9.2 Ausscheiden des Gesellschafters mit Tod.115
13.9.3 Einfache Nachfolgeklausel.115
13.9.4 Qualifizierte Nachfolgeklausel.116
13.9.5 Qualifizierte Nachfolgeklausel mit weiteren Bedingungen.117
13.10 Weitere besondere Bestimmungen.118
13.10.1 Geschäftsverteilung. 118
13.10.2 Mandats- bzw. Kundenschutz.119
13.10.3 Rückkehrverbot.120
13.10.4 Wettbewerbsverbot.120
13.10.5 Schiedsgericht.121
13.10.6 Versorgungsregelung.122
13.10.7 Beirat. 123
Erwerb der Formulare und Musterverträge.125
Stichwortverzeichnis.127
Weitere Bücher des HDS-Verlag.131


Mit der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder auch BGB-Gesellschaft oder
GdbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) genannt, schließen sich zwei oder mehr
Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammen. Es handelt sich um
die Grundform aller Personengesellschaften wie OHG, KG, GmbH & Co. KG und stiller
Gesellschaft.
Die Gesellschaftsform der GbR eignet sich für vielfältige Zwecke. Sie kann sich auf
den Privatbereich beziehen, z.B. zur gemeinsamen Verwaltung privaten Vermögens,
oder als gewerbliches Unternehmen am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnehmen,
wie z.B. einem Reisebüro. Wenn allerdings das Unternehmen einen nach Art
und Umfang kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist es keine
GbR mehr, sondern eine OHG.
Das Gesellschaftsrecht der GbR wurde durch das MoPeG, dem Gesetz zur Modernisierung
des Personengesellschaftsrechts mit Geltung ab dem 01.01.2024 grundlegend
modernisiert. Die Änderungen sind fundamental und betreffen das Grundsystem des
Personengesellschaftsrechts. Mit diesen Gesetzesänderungen verändert sich auch
das Leitbild der GbR, indem mehr als bisher die Teilnahme der GbR am Rechtsverkehr
im Vordergrund steht. Die dritte Auflage des Buches widmet sich daher vorrangig
diesen Änderungen der Rechtsform der GbR.
Mit der Modernisierung wird ein Grundproblem der GbR beseitigt, dass die Vertretungsbefugnis
eines oder mehrerer Geschäftsführer keine Außenwirkung hat, sodass
die GbR dadurch stark in ihrer Verwendbarkeit beeinträchtigt war. So konnte bislang
z.B. die Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht als GbR
organisiert werden, da die Vertretungsbefugnis in keinem Register dokumentiert
werden konnte. Nunmehr kann die GbR und damit ihre Vertretungsbefugnis in ein
Register beim Amtsgericht eingetragen werden, ähnlich dem Handelsregister, Vereinsregister,
Genossenschaftsregister oder Partnerschaftsregister. Dieses Register
wird Gesellschaftsregister genannt.
GbRs müssen sich aber nicht eintragen lassen, wenn sie aber Vermögen besitzen
wollen, das in anderen Registern oder Gesellschafterlisten eingetragen wird, wie
z.B. Grundstücke, GmbH-Anteile oder Namensaktien, so ist die Eintragung ins GbRRegister
notwendig.
Die persönliche und unbeschränkte Haftung eines jeden Gesellschafters für alle Verbindlichkeiten
aus der geschäftlichen Tätigkeit besteht nach wie vor. Der einzige Schutz besteht lediglich darin, dass für jedes Geschäft die Mitwirkung des Gesellschafters
der GbR notwendig ist. Wenn dann aber, wie häufig, einem Gesellschafter
Vertretungsmacht erteilt wird, kann die Wahl der GbR als Rechtsform der unternehmerischen
Tätigkeit sehr schnell zum Verlust der wirtschaftlichen Existenz des
Gesellschafters führen. Deshalb ist bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und
der Geschäftsführung ein hoher Sorgfaltsmaßstab anzuwenden. Den Gesellschaftern
kommt dabei zugute, dass die Regelungsmöglichkeiten der GbR äußerst flexibel sind
und der Gesellschaftsvertrag individuell auf den Einzelfall und die Wünsche und
Bedürfnisse der Gesellschafter zugeschnitten werden kann. Starre gesetzliche Regelungen,
die dem entgegenstehen würden, gibt es kaum. Andere Gesellschaftsformen
weisen dagegen eine weit geringere Gestaltungsfreiheit auf.
Herrsching, im Mai 2025 Günter Seefelder


Seefelder, Günter
Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH), berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20jähriger Anwaltstätigkeit als Berater, Prozessbevollmächtigter und Strafverteidiger in eigener Kanzlei wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management & Strategy in München in die Unternehmensberatung. Er beriet Unternehmen bei der Umstrukturierung und übernahm hierzu vielfach auch das Interimsmanagement als Geschäftsführer oder als Mitglied des Aufsichtsrats. Heute ist er wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig und berät und begleitet Unternehmen in den Bereichen Recht, Betriebswirtschaft und Strategie.



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