E-Book, Deutsch, 402 Seiten
Stahl Sumpfgebiete
1. Auflage 2022
ISBN: 978-3-7557-2458-2
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Eine Feldstudie zur Unabhängigkeit der deutschen Justiz
E-Book, Deutsch, 402 Seiten
ISBN: 978-3-7557-2458-2
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
H. Stahl, Jahrgang 1945, hat in seinem Leben viele Brücken gebaut, sowohl im wörtlichen als auch im übertragenen Sinne. Darüber am Ende noch ein Buch zu schreiben, hätte er sich nicht vorstellen können. Da er sich aber, wenn auch unfreiwillig, mit dem Rechtsstaat und seinen Gegebenheiten auseinandersetzen musste, sieht er sich nun auch in der Verantwortung, über seine Erfahrung zu berichten und dabei eine unmissverständliche Warnung an alle auszusprechen, die sich wie selbstverständlich durch die Verfassung geschützt sehen. Sein Buch beruht weder auf kommerziellen Interessen noch auf dem Verlangen, sich selbst in den Vordergrund zu stellen, sondern ist schlichtweg eine gesellschaftliche Notwendigkeit.
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Sumpfgebiete: Ein Überblick
Wenn man meint, öffentliche Auftraggeber würden Gesetze brechen, muss man zunächst einmal überlegen, wie dies rein praktisch vonstattengehen soll. Denn die freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt es ja noch, und sie wirkt entsprechenden Bestrebungen entgegen.
Trotzdem scheint man in der Praxis anderer Ansicht zu sein, und zwar nicht nur an den Gerichten, sondern auch auf sämtlichen Verwaltungsebenen. Schließlich bauen Volksvertreter eine Brücke nicht allein, und sie bezahlen diese auch nicht aus eigener Tasche.
Daher brauchen sie etwa die Zustimmung der betroffenen Gemeinderäte, die auch rechtzeitig eine entsprechende Finanzierung absegnen müssen. Anschließend muss ein solches Projekt ordnungsgemäß verwaltet werden, wobei die Sachbearbeiter klaren Regelungen unterliegen, die auch die fristgerechte Verfügbarkeit der Finanzmittel betreffen. Zusätzlich wird eine Bauleitung eingesetzt, die für alle technischen Belange zuständig ist und eine entsprechende Kontrollfunktion wahrnimmt. Und natürlich wachen über allem die Aufsichtsbehörden, die angeblich die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften gewährleisten. Eigentlich sollte also gar nichts schiefgehen können.
Die Frage ist, warum es dann trotzdem zu massiven Verfehlungen kommen kann. Zumal es unangemessen wäre, allen Beteiligten böse Absicht zu unterstellen oder gar von kollektiver Inkompetenz auszugehen. Dennoch kann man den Eindruck gewinnen, regelwidriges Verhalten werde oft gar nicht mehr als solches wahrgenommen. Etwa, weil so manches Projekt sonst gar nicht erst funktionieren würde. Oder auch, weil Rechtsbrüche nur selten geahndet werden.
Denn nicht alle Unternehmen wehren sich, wenn sie übervorteilt oder durch Regelverstöße der öffentlichen Hand geschädigt werden. Allerdings nicht, weil sie mit diesen einverstanden wären, sondern weil sie sich den Prozess nicht leisten können. Ein Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche kann viele Jahre dauern, und bevor er vielleicht irgendwann erfolgreich ist, kostet er eine Menge Geld. Der finanzielle Aufwand hängt vom Streitwert ab, doch gerade kleine oder mittelständische Betriebe riskieren faktisch ihre Existenz, wenn sie sich auf ein solches Abenteuer einlassen. Vor allem dann, wenn sie ohnehin gerade einen empfindlichen Verlust zu verbuchen hatten.
Hinzu kommt, dass viele Betriebe fast ausschließlich von kommunalen Aufträgen leben. Wer seinen Hauptgeschäftspartner vor den Kadi zieht, riskiert bekanntlich ebenfalls seine Existenz und ist deshalb auch dann zu Zugeständnissen bereit, wenn diese unangemessen und schmerzhaft sein sollten.
Das wissen natürlich auch die Gemeinderechtspfleger. Einer von ihnen hat die Situation im Laufe dieser Geschichte treffend zusammengefasst: „Wenn man für die öffentliche Hand arbeitet, muss man mit Zahlungsverzug rechnen. Das ist dann eben Pech.“ Und der Vertreter eines Kreditinstituts sprach wohl ebenfalls aus Erfahrung: „Schadensersatz? Sie wurden soeben ruiniert! Woher wollen Sie das Geld für einen Schadensersatzprozess nehmen?“
Mit Rechtssicherheit hat das natürlich wenig zu tun. Denn wenn es tatsächlich der Regel entspricht, dass einzelne Betriebe11 keinen Prozess führen können, obwohl sie in der Sache Recht hätten, würde verständlich, warum die öffentliche Hand eher selten für Fehler belangt zu werden scheint. Offenbar gilt hier die alte Weisheit, dass es ohne Kläger auch keine Richter gibt.
Der hier beschriebene Fall ist also schon deshalb speziell, weil ein Unternehmer einmal tatsächlich versucht hat, seine Ansprüche durchzusetzen. Einerseits, weil Bürgerrechte wertlos werden, wenn man sie nicht einfordert, und andererseits, weil ein jahrelanger Rechtsstreit immer noch besser ist, als untätig zuzusehen, wie einem Lebenswerk und Reputation durch den gespült werden. Besonders dann, wenn alle Fakten so glasklar zu belegen sind, dass in der Sache kein Zweifel besteht.
Für die öffentliche Hand kann dies problematisch werden. Denn für sie geht es im Kern weniger um einen Schadensersatz (den ohnehin der Steuerzahler zu leisten hätte), als vielmehr um einen gewaltigen Vertrauensverlust mit all seinen nachhaltigen Nebeneffekten. Kompetenz und Integrität der Verantwortlichen würden öffentlich in Frage gestellt, strafrechtliche Konsequenzen könnten drohen und politische Ambitionen würden nachhaltig ausgebremst, wenn ein folgenreiches Fehlverhalten seriös aufgeklärt und dann rechtskonform korrigiert werden würde. Entsprechend ist eher zu erwarten, dass zunächst alles darangesetzt wird, eine mögliche Klage zu verhindern.
Im vorliegenden Fall schien das Mittel der Wahl darin zu bestehen, den potenziellen Kläger bereits vorbeugend zu diskreditieren. So ließ man etwa über die Presse verbreiten, die Brückenerneuerung durch dessen Unternehmen sei in vielfacher Weise mangelhaft erfolgt. Außerdem habe ein gerichtliches Beweisgutachten die behaupteten Mängel bestätigt.
Richtig an diesen Aussagen war lediglich, dass es ein Beweisgutachten gab. Dass dessen Resultate aber sehr unterschiedlich interpretiert wurden, lag vermutlich daran, dass auch die Interessenlage kaum hätte unterschiedlicher sein können. Denn dem Auftraggeber wären Mängel sehr gelegen gekommen, um so zumindest nachträglich seine Zahlungsverweigerung zu begründen. Der ausführende Unternehmer dagegen strebte an, seine durchgängig vertragsgerechte Arbeit gerichtsfest zu belegen. Dass aber die Aussagen des Sachverständigen öffentlich auf den Kopf gestellt werden könnten, hätte er vorher nicht geglaubt.
Tatsächlich belegte das Gutachten nämlich keine neuen Mängel, sondern lediglich solche, die längst vom ausführenden Unternehmen anerkannt gewesen waren. Außerdem waren die bemängelten Arbeiten noch gar nicht in den Abschlagsrechnungen berücksichtigt worden, wodurch sie auch keine Zahlungsverweigerung hätten begründen können. Zumal sich die gutachterlich festgestellten Mängelbeseitigungskosten auf einen lediglich vierstelligen Eurobetrag summierten, obwohl zuvor sechsstellige Beträge nicht bezahlt worden waren. Das Beweisgutachten musste deshalb für die öffentliche Hand ein bedrohliches Problem darstellen.
Offenbar hielt man es deshalb für nötig, die Geschichte anders zu erzählen. So ging aus der Zeitung gerade nicht hervor, dass es zu einem massiven Zahlungsverzug gekommen war. Stattdessen wurde der Eindruck erweckt, eine Ersatzvornahme durch Drittfirmen sei erforderlich geworden, weil das ausführende Unternehmen die Sache gründlich vermasselt habe.
Dies war allerdings nur der Höhepunkt eines insgesamt bedenklichen Vorgehens. Denn nicht jedes Beweisverfahren muss allein der Wahrheitsfindung dienen.
Der Vorteil einer Mängelbehauptung besteht nämlich darin, dass sie weder durch die Öffentlichkeit noch durch ein Gericht unmittelbar nachgeprüft werden kann. Sie stellt deshalb ein probates Mittel dar, um eine drohende Klage bereits frühzeitig durch Gegenvorwürfe zu kontern und vor allem so lange zu verzögern, bis ein Fachgutachten erstellt ist. Dass dies eine Weile dauern kann, wird sicher niemanden überraschen.
Außerdem lässt sich die Arbeit eines Sachverständigen immer weiter in die Länge ziehen, indem man ständig neue Ergänzungsgutachten beantragt. Wer also unter Zeitdruck steht, kann auf diese Weise viele Monate gewinnen. Monate, in denen man noch mit der Lupe nach baulichen Mängeln sucht, während der geschädigte Unternehmer in der Luft hängt und finanziell auszubluten droht. Diejenige Partei, die dringend auf ihr Geld wartet, gerät also zunehmend in Schwierigkeiten, während ein öffentlicher Auftraggeber das Haushaltsjahr aussitzt, um dann mögliche Finanzierungslücken mit frischen Mitteln zu stopfen.
Dabei ist weitgehend unerheblich, ob tatsächlich Baumängel vorliegen. Denn die Reputation des ausführenden Betriebes ist bereits nachhaltig beschädigt. Außerdem hat das Verfahren zermürbende Wirkung, sowohl in psychologischer als auch finanzieller Hinsicht, so dass eine Klage zunehmend unwahrscheinlicher wird. Dies führt zu einer bemerkenswerten Situation: Die Verursacher eines Schadens können sich umso sicherer fühlen, je grösser (und damit auch existenzieller) dieser ausfällt. Denn wer bereits vollständig vernichtet ist, bringt weder die Kraft noch die Mittel für einen jahrelangen Rechtsstreit auf. Gäbe es also wirklich technische Mängel, wären diese nur das Sahnehäubchen, das sich im Ernstfall noch ordentlich aufschäumen ließe.
Zudem verzichten Richter wohl auf eine Prüfung der Sachlage, solange noch ein Beweisverfahren läuft. Stattdessen verweisen sie auf ein Hauptverfahren, zu dem es in vielen Fällen gar nicht mehr kommt. Denn wenn nicht einmal geprüft wird, ob Angaben überhaupt plausibel sind, führen selbst absurde Behauptungen des Bauherren zu immer neuen Beweisfragen,...




